Laurentiana Elections and Plebiscite Act

  • - ATTESTED COPY -
    Octavia, the 20th of Februar, 2019

    laurentiana_seal-small.png


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Laurentiana Elections and Plebiscite Act


    gebilligt vom General Court am 5. September 2018


    ist in Kraft getreten am:


    12.09.2018


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 4 der Verfassung,
    da der Gouverneur den Entwurf nicht binnen sieben Tagen
    an den General Court zurückgesandt hat



    Geändert am:


    20.05.2020

    durch den Gubernatorial By-Elections Clarification Act

    unterschrieben durch Governor Julian Atakapans



    Laurentiana Elections and Plebiscite Act


    Section 1 - Area of Application
    Dieses Gesetz regelt die Wahlen zum Gouverneur und legt weitere Bedingungen zum Wahlrecht fest.


    Section 2 - Right of Partizipation
    Um an den Gouverneuswahlen sowie an Volksabstimmungen über Zusätze zur Bundesverfassung teilnehmen zu können, muss das Wahlrecht mindestens 14 Tage vor dem Tag an dem die Stimmabgabe beginnt erlangt worden sein.


    Section 3 - Gubernatorial Elections
    (1) Die Gouverneurswahlen sollen parallel zu den jeweils stattfindenen Wahlen auf Bundesebene stattfinden. Es gelten die Fristen nach Bundesrecht.
    (2) Findet sich während der Kandidatenfrist nur ein Kandidat soll kein Wahlgang durchgeführt und der einzige Kandidat stattdessen zum Sieger erklärt werden.
    (3) Geht bei einem Wahlgang kein Kandidat mit absoluter Mehrheit hervor, soll eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Kandidaten stattfinden.
    (4) Ein neu gewählter Gouverneur tritt sein Amt durch Leistung des Amtseides vor dem General Court am ersten Tag des auf die Wahl folgenden Monats an.
    (5) Handelt es sich um eine Nachwahl oder hat sich der Wahlzeitraum über den regulären Wahlmonat hinaus verschoben, soll ein neugewählte Gouverneur das Amt am ersten Tag nach Verkündung des Wahlergebnisses antreten.
    (6) Für die Durchführung von Gouverneurswahlen (ausgenommen Nachwahlen) und Volksabstimmungen über die Annahme von Zusätzen zur Bundesverfassung soll die Staatsregierung verantwortlich sein, welche die Organisation nach Möglichkeit an das United States Electoral Office delegieren kann.

    (7) Für die Durchführung der Nachwahlen zum Gouverneursamt ist der General Court zuständig. Der Speaker of the General Court kann zur Durchführung dieser Nachwahlen Amtshilfe beim United States Electoral Office erbitten. Die Feststellung der zur Teilnahme an der Wahl Berechtigten, ihrer Fristen sowie des Ergebnisses ergibt sich aus den jeweils gültigen Standing Orders und obliegt ausschließlich dem Speaker of the General Court oder seinen Vertretern.


    Section 4 - Plebiscite
    (1) Eine Volksabstimmung über einen Zusatz zur Bundesverfassung soll 4 Tage (96 Stunden) dauern und innerhalb von 14 Tagen nach der Annahme des Zusatzes durch den Kongress der Vereinigten Staaten durchgeführt worden sein.
    (2) Dabei soll jeder Teilnahmeberechtigte mittels einer geeigneten Abstimmungseinrichtung dazu befragt werden, ob er der Ratifikation des Verfassungszusatzes zustimmt ("Aye") oder sie ablehnt ("Nay").
    (3) Eine Volksabstimmung ist erfolgreich, wenn mehr Teilnahmeberechtigte für eine Ratifikation als dagegen gestimmt haben.
    (4) Die Übermittlung an die verantwortliche Stelle findet elektronisch und ohne Nachvollziehbarkeit der teilnehmenden Person statt. Der Grundsatz der geheimen Wahl ist zu beachten.
    (5) Nach Ablauf des Abstimmungszeitraumes stellt die verantwortliche Stelle das Ergebnis öffentlich fest.
    (6) Der Gouverneur soll den Kongress der Vereinigten Staaten unverzüglich über das festgestellte Ergebnis schriftlich in Kenntnis setzen.


    Section 5 - Final Provisions
    (1) Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.
    (2) Mit seinem Inkrafttreten wird der Gubernatorial Election Act aufgehoben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!