• TRANSITION ACT OF 2019

    Inkraftgetreten am:


    26. 02. 2019
    Transition Act
    Unterschrieben von President Ben Kingston


    Geändert am:


    n/a



    Transition Act
    An Act to regulate the Transition within the Federal Administration after the election of a new President.


    Section 1 - President-elect, Transition Team
    (1) President-elect of the United States im Sinne dieses Gesetzes ist, wer nach dem durch das USEO veröffentlichten Wahlergebnis als Präsident gewählt ist und dieses Amt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekleidet. Vice President-elect of the United States im Sinne dieses Gesetzes ist, wer nach dem durch das USEO veröffentlichten Wahlergebnis als Vizepräsident gewählt ist und dieses Amt zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekleidet.
    (2) Der President-elect benennt Personen seiner Wahl, die neben dem Vice President-elect an der Transition mitwirken (Transition Team). Das Transition Team bildet mit den übrigen Mitarbeitern, die dazu ernannt werden oder aus anderen Bereichen der Administration abgeordnet werden, das Office of the President-elect als eine temporäre Bundesbehörde, die unabhängig von anderen Bundesbehörden arbeitet und nur dem President-elect unterstellt ist. Mitarbeiter können wie Bundesbedienstete auf Verschwiegenheit verpflichtet werden.
    (3) Wurde der amtierende Präsident wiedergewählt und lediglich ein neuer Vizepräsident gewählt, so bedarf es keiner Transition nach diesem Gesetz. Die entsprechende Anwendung der Sec. 3 Ssc. 2 auf den Vice President-elect bleibt unberührt.


    Section 2 – Transition Council
    (1) Der amtierende Präsident und der amtierende Vizepräsident sowie der President-elect und der Vice President-elect bilden das Transition Council. Weitere Mitglieder des Council sind die durch den amtierenden Präsidenten und den President-elect benannten Personen.
    (2) Das Transition Council ist für den Informationsaustausch zwischen der amtierenden Administration und dem Transition Team zuständig. Es koordiniert die Übergabe der laufenden Aufgaben der Administration.


    Section 3 – Actions during Transition
    (1) Das Office of the President-elect erhält durch die Bundesbehörden die bestmögliche Unterstützung zur Durchführung der Transition. Die im Rahmen der Transition notwendig werdenden Ausgaben werden durch das Executive Office of the President of the United States geleistet, das auch die Zuweisung von Ressourcen und Räumlichkeiten koordiniert.
    (2) Für die Dauer der Transition sollen der President-elect und der Vice President-elect im gleichen Umfang Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten, als seien sie schon im Amt, soweit nicht der amtierende Präsident ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Dies gilt nicht für die Protokolle von oder den Zugang zu Sitzungen des amtierenden Kabinetts, über die der amtierende Präsident frei bestimmt. Auf Ersuchen des President-elect erteilt der amtierende Präsident Zugangsberechtigungen an Mitglieder des Transition Team, wenn kein wichtiger Grund entgegensteht, den er dem amtierenden Präsidenten mitteilt.
    (3) Der amtierende Präsident oder die Leitung der Bundesbehörden sollen die notwendigen Schritte anordnen und Verfahren festlegen, die eine möglichst einfache Transition ermöglichen. Dies umfasst die Abwicklung der auf die Amtszeit der amtierenden Administration beschränkten Vorgänge. Zur Sicherstellung dieser Aufgaben soll jeweils ein Transition Coordinator bestimmt werden. Im Executive Office soll ein Amtsträger mit der Koordinierung und Überwachung der Tätigkeit der Transition Coordinators bestimmt werden.


    Section 4 – Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft. Zugleich tritt der Transition Act vom 25. Oktober 2008 außer Kraft.

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