Laurentiana State Penal Code

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    Octavia, the 1st of April, 2019


    LAURENTIANA STATE ARCHIVE


    Der


    Laurentiana State Penal Code


    gebilligt vom General Court am 31. März 2019


    ist in Kraft getreten am:


    01.04.2019


    gem. Art. IV, Sec. 8, Satz 2 der Verfassung,
    mit Unterzeichnung durch Gouverneur Ulysses Knight


    und wurde bisher durch das Gerichtsurteil Governor v. General Court vom 27.03.2020 geändert.


    Laurentiana State Penal Code


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz macht auf der Grundlage des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act spezifische Straftatbestände für Laurentiana in Form eines Strafgesetzbuches.


    Section 2 - Uncertainties
    Ist eine Bestimmung dieses Gesetzes unklar oder nicht ausreichend, sollen die Bestimmungen des Federal Penal Code (FPC) gelten.


    Section 3 - Felonies
    (1) Alles in diesem Gesetz aufgeführte soll Verbrechen sein. Es sollen die folgenden Freiheitsstrafen ausgesprochen werden:
    Klasse A - Lebenslänglich (ohne Möglichkeit auf Bewährung);
    Klasse B - zwanzig Jahre bis lebenslänglich (mit Möglichkeit auf Bewährung);
    Klasse C - zehn bis zwanzig Jahre;
    Klasse D - fünf bis zehn Jahre;
    Klasse E - bis zu fünf Jahre.
    (2) In den Klassen B bis E besteht die Möglichkeit zur Aussetzung der Freiheitsstrafe auf Bewährung.


    Section 4 - Particular Provisions
    (1) Kindstötung gemäß Chp. 2 Art. I Sec. 6 des FPC ist ein Verbrechen der Klasse B.
    (2) Fetozid gemäß Chp. 2 Art. I Sec. 7 des FPC ist ein Verbrechen der Klasse C.
    (3) Schwangerschaftsabbruch ist in jedem Fall und auf jede Art und Weise ein Verbrechen. Es wird bestraft gemäß der Klasse B.
    (4) Unzucht beschreibt jedwede sexuelle oder sexuell angehauchte Handlung zwischen zwei Personen gleichen Geschlechts. Es handelt sich dabei um ein Verbrechen der Klasse D.
    (5) Unzucht in Anwesenheit Minderjähriger ist ein schweres Verbrechen, dass gemäß der Klasse C bestraft wird.
    (6) Pädophile Unzucht an einem Minderjährigen gleichen Geschlechts ist ein Verbrechen der Klasse A.

    (7) Die öffentliche Beleidigung und Verächtlichmachung von Staatsbediensteten des Staates Laurentiana, seiner Verfassung oder seinen Symbolen ist ein Verbrechen gemäß Klasse E.


    Section 5 - Prosecution
    Die in Sec. 4 genannten Verbrechen werden durch die Behörden des Staates Laurentiana gemäß den geltenden Gesetzen verfolgt. Eine Anklage findet vor den zuständigen Bundesgerichten statt.


    Section 6 - Consequences
    Eine Person, die aufgrund einer Straftat nach Sec. 4 Ssec. 1, 3, 4, 5 oder 6 verurteilt wurde, ist für alle Zeiten von Sozialleistungen und etwaigen Renten des Staates Laurentiana ausgeschlossen. Sie kann darüber hinaus keine Arbeit finden in einer öffentlichen Einrichtung, Behörde, einem Unternehmen das mehrheitlich dem Staate Laurentiana gehört, einem Unternehmen das in der Rüstungsindustrie tätig ist, sowie in Berufen die den täglichen Umgang mit Kunden beinhalten.


    Section 7 - Obtaining pardon
    Bei aufrichtiger Reue und Buße vor dem Herrn oder im Falle eines Fehlurteils ist der Gouverneur des Staates Laurentiana ermächtigt, nach diesem Gesetz verurteilte Personen zu begnadigen oder ihre Strafe, auch über die Grenzen der Strafklassen hinaus, abzumildern.


    Section 8 - Final provisions
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsgemäßen Bestimmungen in Kraft.

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