Standing Rules of the State Assembly (April 2019)

Es gibt 5 Antworten in diesem Thema, welches 842 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ruben Flanagan.


  • THE REPUBLIC OF ASSENTIA
    The State Assembly

    ALL FOR OUR COUNTRY!



    Honorable Deputies!


    Deputy Flanagan hat folgenden Antrag eingereicht
    Für diese Debatte sind vorerst fünf Tage (120 Stunden) angesetzt.


    Ruben Flanagan: ich bitte Sie daher um einleitende Worte. Vielen Dank!





    Flanagan, Ruben
    - Chairman of the State Assembly -



    Standing Rules of the State Assembly


    Section 1 - Validity
    Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeit der State Assembly der Republic of Assentia und gilt unbefristet bis zum Beschluss einer anderen Fassung.


    Section 2 - The Chair
    (1) Der Vorsitzende (Chairman / Chairwoman) ist für die Arbeitsfähigkeit der State Assembly verantwortlich und repräsentiert diese nach außen. Er leitet Aussprache und Abstimmung und wahrt die Ordnung im Hause.
    (2) Er kann ein Mitglied der State Assembly zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman / Vice Chairwoman) ernennen. Dessen Amtszeit endet wenn eine Wahl zum regulären Vorsitzenden erfolgreich beendet wurde.
    (3) Ist der Posten des stellvertretenden Vorsitzenden vakant oder jener abwesend, kann der Vorsitzende seine Befugnisse für höchstens 21 Tage an einen weiteren Deputy (Chairman / Chairwoman pro tempore) übertragen.
    (4) Der Vorsitzende wird in einer öffentlichen Wahl durch alle Mitglieder der State Assembly für die Dauer von vier Monaten mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (5) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss sich der Vorsitzende einer Vertrauensfrage stellen. Stimmt die absolute Mehrheit der abstimmende Mitglieder gegen ihn, ist unverzüglich eine Neuwahlen zum Vorsitzenden anzusetzen. Den Vorsitz für solche Verfahren übernimmt ein Vertreter des Vorsitzenden.
    (6) Bei Vakanz oder einer Abwesenheit von mehr als sieben Tage des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly (Chairman / Chairwoman by seniority) die Befugnisse der Sitzungsleitung.


    Section 3 - The Deputies
    (1) Vor Aufnahme der Arbeit als Mitglied der State Assembly soll jede Person den durch die Verfassung vorgegebenen Diensteid leisten.
    (2) Jeder Abgeordnete ist berechtigt in den Sitzungen der State Assembly selbständige Anträge einzubringen.
    (3) Jeder Abgeordnete folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (4) Nur Abgeordnete, Mitglieder der Staatsregierung und geladene Gäste haben Rederecht in der State Assembly.


    Section 4 - The Legislation
    (1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden verlängert werden.
    (2) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich ausschließlich mit Yes, No oder Abstention beantworten lässt.
    (3) Steht die Wahl zwischen zwei oder mehr Alternativen, ist die Abstimmungsfrage entsprechend auf deren Bezug zu gestalten, wobei stets die Möglichkeit bestehen soll auch alle Alternativen ablehnen zu können.
    (4) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit auf Yes oder No lautenden Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich, sofern die Verfassung nichts anderes vorsieht.


    Section 5 - Forms of Address
    (1) Der Vorsitzende wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Deputies of the State Assembly" an die Mitglieder der State Assembly in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Deputy" an einzelne Mitglieder.
    (2) Mitglieder der State Assembly richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Chairman / Madam Chairwoman" an den Vorsitzenden. Ist der Vorsitzende abwesend, wenden sich die Mitglieder der State Assembly mit der zutreffenden Anrede an den Sitzungsleiter.
    (3) Der Vorsitzende wenden sich in seiner Eigenschaft als Mitglied der State Assembly mit "Honorable Deputies" an die Gesamtheit der Mitglieder der State Assembly.
    (4) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Vorsitzenden sanktioniert werden.


    Section 6 - Site Rules
    In der State Assembly haben sich die Mitglieder und Besucher der Würde des Hauses angemessen, also ruhig und höflich, zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern der State Assembly und dem Personal, unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal sowie das Sprechen ohne Rederecht.


    Section 7 - Sanctions
    (1) Mitglieder der State Assembly können vom Vorsitzenden mit Sanktionen belegt werden.
    (2) Der Vorsitzende spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied der State Assembly oder ein Besucher gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt.
    (3) Wird ein Mitglied der State Assembly zum wiederholten Mal verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann der Vorsitzende ihm das Rederecht in der State Assembly für eine Woche entziehen oder ein Bußgeld bis zu 2.500$ verhängen, mit welchem auch Besucher sanktioniert werden können.

  • Honoralbe Deputies,
    wieder einmal starte ich den Versuch der State Assembly eine neue Geschäftsordnung zu geben.


    Gerade rund um die Sitzungsleitung soll nun mehr Flexibilität rein kommen:
    Der Vorsitzende kann
    - einen Vize für die gesamte LP benennen - hier könnte man event. noch die Zustimmung der Deputies mit reinnehmen.
    - für bis zu 21 Tage einen weiteren temporären Vertreter benennen, wenn sich eine Abwesenheit des Chairmans ankündigt.
    Außerdem wird mit dem Alterspräsidenten nochmals eine Position geschaffen, mit welcher eine "Führungslosigkeit" der State Assembly vermieden werden soll.


    Bei der letzten Diskussion kam noch der Vorschlag, dass man das Amt des Chairman nach einer gewissen Zeit der Vernachlässigung der Amtspflichten - zwei Wochen wurde hierzu ins Gespräch gebracht - vakant fallen zu lässt, sodass es zu einer regulären Neuwahl kommen müsste.


    Gerne kann man das noch variable gestalten - ich bin hier gerne für Vorschläge offen:
    Ich könnte mir bereits einen Alterspräsidenten vorstellen, der durch das dienstälteste anwesende Mitglied das sich hierzu zu Verfügung stellt ausgeübt wird.


    Es kam bei der letzten Diskussion die Frage auf, warum der Gouverneur nicht weiter automatisch den Vorsitzenden vertritt: ich möchte hier gerne Legislative und Exekutive treten und habe mich daher gegen dieses Model entschieden.



    Auch die Abstimmungsoptionen soll nun auf die traditionellen Optionen festgelegt werden um künftige Wirrungen auszuschließen.
    Generell wurde auch die Dauer von Aussprachen und Abstimmungen auf drei bis fünf Tage begrenzt, bisher bis zu sieben Tage.



    Ich bitte um rege Mitarbeit um die Geschäftsordnung dieses hohen Hauses noch besser auszuarbeiten und die Arbeit der State Assembly so effizient wie möglich zu gestalten.

  • Honorable Deputies,


    die jeweilige Vertretung des Vorsitzenden ist ja nicht zwingend zu besetzen, es war so gedacht, dass man hier eben recht flexibel einen Stellvertreter einsetzen kann - aber anderseits sehe ich es ein, dass die Regelungen ausgedünnt werden sollten und schlage vor, den fixen Posten des stellvert. Vorsitzenden zu streichen.
    Die temporäre Übertragung seiner Befugnisse an einen weiteren Deputy bis zu 21 Tage würde ich daher gerne noch weiter in der GO sehen.


    Daher stelle ich Section 2 wie folgt vor:


    Section 2 - The Chair
    (1) Der Vorsitzende (Chairman / Chairwoman) ist für die Arbeitsfähigkeit der State Assembly verantwortlich und repräsentiert diese nach außen. Er leitet Aussprache und Abstimmung und wahrt die Ordnung im Hause.
    (2) Der Vorsitzende wird in einer öffentlichen Wahl durch alle Mitglieder der State Assembly für die Dauer von vier Monaten mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (3) Der Vorsitzende kann seine Befugnisse für höchstens 21 Tage an einen weiteren Deputy (Chairman / Chairwoman pro tempore) übertragen.
    (4) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss sich der Vorsitzende einer Vertrauensfrage stellen. Stimmt die absolute Mehrheit der abstimmende Mitglieder gegen ihn, ist unverzüglich eine Neuwahlen zum Vorsitzenden anzusetzen. Den Vorsitz für solche Verfahren übernimmt ein Vertreter des Vorsitzenden.
    (5) Vernachlässigt der Vorsitzende seine Amtspflichten für mehr als 14 Tage, so fällt das Amt vakant.
    (6) Bei Vakanz oder einer Abwesenheit von mehr als fünf Tage des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der State Assembly (Chairman / Chairwoman by seniority) kommissarisch die Befugnisse der Sitzungsleitung.


  • THE REPUBLIC OF ASSENTIA
    The State Assembly

    ALL FOR OUR COUNTRY!



    Honorable Deputies!


    Die Aussprache wird beendet.
    Die Abstimmung wird zeitnah eingeleitet.




    Flanagan, Ruben
    - Chairman of the State Assembly -

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