S. 2019-017 - National Archives Establishment Bill

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 2.275 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Eugene Duangan.


  • THE PRESIDENT OF THE CONGRESS



    Honorable Members of Congress!


    Die Senatorin für Astoria, Mrs. Johnson, hat den folgenden Antrag eingebracht.
    Der Antragsstellerin gehört das erste Wort.


    Für die Aussprache sind zunächst 96 Stunden vorgesehen.
    Dieser Zeitrahmen kann gemäß Geschäftsordnung reduziert oder verlängert werden.





    Eugene Duangan
    President of the U.S. Congress


    Kathleen Johnson:




    National Archives Establishment Bill
    An Act to ensure the preservation Nation's history.


    Section 1 - Amendment of the Congressional Organization Act
    Section 3 des Congressional Organization Act wird wie folgt gefasst:

    Section 3 - Library of Congress
    (1) Die Library of Congress wird als Teil der Kongressverwaltung geführt. Sie soll insbesondere solche Medien erwerben, die für die Tätigkeit des Kongresses benötigt werden und verwaltet insbesondere
    a) die vorhandenen Aufzeichnungen oder die Protokolle und Dokumente des Kongresses (Congressional Archive),
    b) die Rechtsvorschriften der Vereinigten Staaten (Federal Library)
    c) die Rechtsvorschriften der Bundesstaaten (Library of States)
    d) die gerichtlichen Entscheidungen und Protokolle der Bundesgerichte (Judicial Library)
    als Original oder Kopie.
    (2) Das Präsidium des Kongresses bestellt durch gemeinsame Entscheidung den Librarian of Congress. Ihm obliegen die Verwaltung der Library, die Pflege ihres Bestandes sowie die Regulierung ihrer Benutzung.
    (3) Als Teil der Library of Congress ist der Congressional Research Service ein unparteiisches Beratungsorgan des Kongresses. Seine Aufgabe ist es, die Unterstützung der Mitglieder, der Organe und des gesamten Kongresses durch Recherchen, Analysen, Gutachten, Auswertungen und Bewertungen unterstützen. Seine Arbeit ist grundsätzlich vertraulich, kann jedoch veröffentlicht werden.
    (4) Der Librarian of Congress kann mit Einrichtungen, die Kultur und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten oder die Tätigkeit des und Information über den Kongress fördern, zusammenarbeiten und entsprechende Vereinbarungen treffen. Der Librarian of Congress ist an solche Vorschriften gebunden, die von den zuständigen Stellen für andere Bereiche als das Congressional Archive erlassen werden.

    .


    Section 2 - National Archives
    Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    National Archives Act
    An Act to provide for the institution of National Archives.


    Section 1 - General Organization
    (1) Die National Archives unterstehen der Aufsicht des Präsidenten der Vereinigten Staaten.
    (2) Der Präsident bestellt ohne Mitwirkung des Senats einen Archivist of the United States, dem die Verwaltung der National Archives, die Pflege des Bestandes und die Regulierung der Nutzung obliegen.
    (3) Der Archivist of the United States kann mit Einrichtungen, die Kultur und Wissenschaft in den Vereinigten Staaten fördern, zusammenarbeiten und entsprechende Vereinbarungen treffen. Er wirkt insbesondere mit der Library of Congress zusammen.
    (4) Der Archivist of the United States kann Gegenstände jeder Art erwerben, die für die Bestände der National Archives von Interesse sind. Er soll Sachspenden oder Leihgaben von Interesse unter annehmbaren Konditionen akzeptieren.


    Section 2 - Administration of National Records
    (1) Der Archivist of the United States kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlagen verlangen. Er kann vereinbaren, dass die Archivierung durch die besitzende Stelle selbst unter bestimmten Bedingungen durchgeführt wird. Soweit Privatpersonen im Besitz derartiger Unterlagen sind, kann er mit ihnen Vereinbarungen über die Verwaltung und spätere, zumindest letztwillige Überlassung schließen oder die Herausgabe gerichtlich durchsetzen.
    (2) Der Archivist of the United States kann angebotene Unterlagen von Stellen des Kongresses, der Bundesgerichtsbarkeit, der Bundesstaaten und der übrigen politischen Untergliederungen zur Verwaltung oder als Leihgabe akzeptieren.
    (3) Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes.


    Section 3 - National Library of the United States
    (1) Das National Archives sind zugleich National Library of the United States. Es soll daher insbesondere solche Medien erwerben, die von großer Bedeutung für die Vereinigten Staaten oder die weltweite Kultur sind, in den Vereinigten Staaten erschienen sind oder nach Meinung des Archivist of the United States zum Standardbestand gehören sollten.
    (2) Die National Archives umfasst ferner die Sammlungen der Vereinigten Staaten (Collections), insbesondere
    a) für Flaggen, Wappen, Siegel und andere Hoheitszeichen der Vereinigten Staaten, der Staaten und ihrer Untergliederungen (United States Vexillological Collection),
    b) für Land- und Seekarten sowie sonstige Karten des Gebiets der Vereinigten Staaten oder mit Bedeutung für die Vereinigten Staaten (United States Cartographic Archive),
    c) Gegenstände von Bedeutung für die Geschichte und Kultur der Vereinigten Staaten (United States Historical Collections).


    Section 4 - Public Exhibitions
    Der Archivist of the United States soll die Bestände der National Archives von öffentlichem Interesse in Ausstellungen zugänglich machen, soweit keine schutzwürdigen Interessen entgegenstehen und diese von Interesse sind. Er kann auch Leihgaben aus den Beständen machen.


    Section 5 - Presidential Libraries
    (1) Um die Errichtung und Unterhaltung von Präsidentenarchiven (Presidential Libraries) zu unterstützen, kann der Archivist of the United States Unterstützung, insbesondere in Form von fachlicher Beratung oder Dauerleihgaben gewähren. Er wirkt ferner auf die Zusammenarbeit der Presidential Libraries hin und kann sich an ihrer Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Der Archivist of the United States wird darauf verzichten, die Herausgabe von Beständen einer Presidential Library zu verlangen, solange diese unterhalten wird.
    (2) Presidential Libraries im Sinne dieser Bestimmung sind nur solche, die durch einen ehemaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten oder seine Erben anerkannt wurden, wobei für jeden Präsidenten nur eine Presidential Library eingerichtet werden kann, die aber mehrere Standorte haben darf.
    (3) Eine direkte finanzielle Unterstützung der Vereinigten Staaten darf aufgrund dieser Section nicht gewährt werden.


    Section 3 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

    Einmal editiert, zuletzt von David Clark ()

  • SimOff

    Ich habe gerade Mal einen Textrest aus dem Antrag gestrichen, der zu einer Doppelung geführt hätte. ;)


    Madam President,
    ich möchte mit dieser Bill, die in Zusammenarbeit mit der Administraton entstand, eine Grundlage für das Archivweise der Vereinigten Staaten legen. Es ist bewährte Praxis, dass Rechtstexte und Protokolle des Kongresses in der Library of Congress verwahrt werden.
    Die Unterlagen übriger Bundesbehörden sollen zukünftig durch die National Archives für die Nachwelt bewahrt werden. Daneben sollen die National Archives zentrale Kulturgüter für die Nachwelt bewahren und für die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zugänglich machen.
    Mit diesen Aufgaben schaffen wir eine Zentralstelle des Bundes für die Zusammenarbeit mit der Astorian Institution und ihren Partnern auf Staatsebene.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Madam President,
    der Antrag findet meine Zustimmung.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Madam President,


    ich weiß das ist ein nit-pick, aber wieso...


    Seine Arbeit ist grundsätzlich vertraulich, kann jedoch veröffentlicht werden.


    ...und nicht anders herum wie in so gut wie allen anderen Fällen?



    Chair of the Young Republicans
    Former U.S. Senator for Laurentiana

  • Madam President,
    wenn ich es richtig verstehe, ist es derzeit gängige Praxis, dass Dokumente und zentrale Kulturgüter vieler Bundesbehörden dezentral bei den jeweiligen Bundesbehörden archiviert und aufbewahrt werden.
    Ich möchte gerne von der Antragstellerin wissen, welche Vorteile sich Ihrer Meinung nach dadurch ergeben, dass diese jetzt zentral archiviert und gelagert werden sollen.

  • Madam President,
    mit einer zentralen Zuständigkeit ausdrücklich als Ergänzung der bisherigen Praxis, wird es möglich sein, einheitliche Standards über alle Behörden sicherzustellen und Sachverrstand für das Archivwesen zu bündeln und damit bestmöglich einzusetzen.
    Insbesondere wird es damit auch einfacher, der Öffentlichkeit Unterlagen nach Ablauf von Fristen zugänglich zu machen.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Madam President,
    ich danke der Kollegin Johnson für Ihre Antwort.
    Mir stellt sich noch eine Frage: kann das National Archive wirklich den Grad an Schutz für geheime Dokumente gewährleisten, wie zum Beispiel das FBI oder die CIA? Ich muss ehrlich gestehen, dass ich diesbezüglich erhebliche Zweifel habe, und rege daher an, solche Dokumente von Geheimdienst- oder Strafverfolgungsbehörden, die der Geheimhaltung unterliegen, ausdrücklich herauszunehmen..

  • Madam President,
    ich kann die Kollegin insoweit beruhigen, alsdass der Geheimschutz in jedem Fall zu beachten ist, wie aus Sec. 2 SSc. 3 des Entwurfs folgt.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Madam President,
    noch einmal vielen Dank an die Kollegin Johnson für Ihre Antwort. "Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes." Ich muss ehrlich sagen, dass ich mir darunter herzlich wenig vorstellen kann, was ja der Grund für meine Frage war. Wie ist diese Bestimmung zu verstehen? Immerhin heißt es in Section 2 Ssc 1, der Archivist ... kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlangen verlangen". Aber auch solche Unterlagen können der Geheimhaltung unterliegen, und müssen daher besonders vor unbefugte Zugriffe geschützt werden.
    Ist Section 2 Ssc 3 dahingehend zu verstehen, dass in diesem Fall das FBI oder die CIA die Herausgabe verweigern können, wenn sie der Auffassung sind, dass die National Archives den erforderlichen Schutz für Geheimdokumente nicht gewährleisten können?

  • Madam President,
    das ist die eine Möglichkeit, die andere Möglichkeit wäre die Verwahrung in besonderen Archiven.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Madam President,
    ich muss ehrlich gestehen, dass ich als ehemalige FBI-Direktorin erhebliche Bedenken habe, als geheim eingestufte Dokumente der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden aus deren Verantwortungsbereich herauszugeben. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Behörden in vielen Jahren die Expertise und die Infrastruktur haben, um Dokumente vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
    Ich plädiere daher dafür, solche, als geheim klassifizierte, Dokumente von diesem Gesetz auszunehmen.

  • Madam President,
    ich möchte noch einmal in aller Deutlichkeit sagen, dass ich dem Gesetzenwurf in seiner jetzigen Form nicht zustimmen kann, da es, wie ich bereits verdeutlichte, ein enormes Risiko für die innere und äußere Sicherheit Astors beinhaltet. Und ich bitte die Kollegen McQueen und Arroyo dringlich, ihre geäußerte Zustimmung zu diesem Gesetz gründlich zu überdenken.

  • Madam Senator,


    dann würde ich zumindest von Ihnen einen alternativen Entwurf erwarten und nicht nur grundsätzliche Ablehnung.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
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  • THE PRESIDENT OF THE CONGRESS



    Honorable Members of Congress!


    Es besteht noch Bedarf für weitere Aussprache zu diesem Antrag.
    Daher wird die Debatte um weitere 96 Stunden verlängert.





    Eugene Duangan
    President of the U.S. Congress

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png

  • Madam President,
    ich bitte die Kollegin aus Freeland darum, Ihre Vorbehalte zu überdenken: Der Entwurf ermöglicht es in seinem jetzigen Zustand bereits, dass Ausnahmen mit Blick auf den Geheimschutz gemacht werden. Die Art und Weise wird dabei der Administration überlassen, die - wie Sie richtig sagen -in diesem Bereich sachkundig ist. Wenn das bisher nicht klar genug herauskommt, bin ich da zu Klarstellungen durchaus bereit.

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Madam Senator,


    dann würde ich zumindest von Ihnen einen alternativen Entwurf erwarten und nicht nur grundsätzliche Ablehnung.


    Madam President,
    ich denke doch behaupten zu können, nicht bloß grundsätzliche Ablehnung geäußert zu haben, sondern dass ich meine Bedenken gegen den jetzigen Wortlaut der Vorlage deutlich gemacht und, wie ich meine fundiert begründet habe. Des Weiteren habe ich, wenn auch abstrakt, verdeutlicht, wie die Vorlage geändert werden sollte, damit die aus meiner Sicht bestehenden Mängel beseitigt werden können.
    Gleichwohl bin ich gerne bereit, einen entsprechenden Formzlierungsvorschlag vorzulegen, wofür ich jedoch etwas Zeit benötige.

  • Madam President,
    ich bitte die Kollegin aus Freeland darum, Ihre Vorbehalte zu überdenken: Der Entwurf ermöglicht es in seinem jetzigen Zustand bereits, dass Ausnahmen mit Blick auf den Geheimschutz gemacht werden. Die Art und Weise wird dabei der Administration überlassen, die - wie Sie richtig sagen -in diesem Bereich sachkundig ist. Wenn das bisher nicht klar genug herauskommt, bin ich da zu Klarstellungen durchaus bereit.


    Madam President,
    um eines klar zu stellen: ich habe ausgesagt, dass ich die Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden, aufgrund ihrer jahrzehntelangen Erfahrung und der bereits vorhandenen Infrastruktur für sachkundig und befähigt halte, als geheim klassifizierte Dokumente vor unbefugtem Zugriff zu schützen.


    Der Satz "Die Bestimmungen dieser Section berühren nicht die Interessen des Geheimschutzes." ist absolut nichtssagend. Denn er kann alles mögliche bedeuten. Und nehmen Sie jetzt noch den zentralen Satz aus Section 2 Ssc 1: "der Archivist ... kann von allen Behörden und Einrichtungen der Administration die Herausgabe von nicht mehr für dienstliche Zwecke benötigte Unterlangen verlangen", dann wird sehr schnell klar, dass es eben nicht so ist, wie die geschätzte Kollegin Johnson suggeriert, dass zum Beispiel FBI oder CIA die Herausgabe von als geheim klassifizierte Dokumente verweigern können, wenn sie der Überzeugung sind, dass der Schutz nicht ausreichend gewährleistet werden kann oder solche Dokumente in gesonderten Archiven gelagert werden. Es ist vielmehr so, dass der Archivist selbst gegen Bedenken und den Widerstand der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden die Herausgabe von als geheim klassifizierte Dokumente verlangen kann.


    Es liegt aber im Sicherheitsinteresse unseres Landes, dass es keinen Zweifel bezüglich des Schutzes geheimer Dokumente gibt, und das wir alles dafür tun, unsere Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden in ihrer Arbeit zu unterstützen, und dazu gehört insbesondere, dass wir dafür sorge tragen, dass deren geheimen Dokumente den höchstmöglichen Schutz genießen, den sie benötigen.


    Der Vorlage in seiner jetzigen Fassung kann ich daher nicht zustimmen.

  • Madam President,
    ich habe mein Büro um eine klarstellende Formulierung gebeten. Ist diese Variante für die Kollegin aus Freeland annehmbar?

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    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Madam President,
    die Kollegin Johnson schlägt zwei Erweiterungen vor. Zum einen soll Section 2 Subsection 3 um den Satz ergänzt werden: " Insbesondere kann aus Gründen der nationalen Sicherheit bestimmt werden, dass bestimmte Vorgänge oder Bestände von Behörden nicht an die National Archives abgegeben werden, sondern bei der Stelle verbleiben, die für ihre Führung verantwortlich ist. " Und Section 4 Satz 2 wird ergänzt um die Worte "an andere Institutionen".


    Madam President, ich anerkenne ausdrücklich das Bemühen der geschätzten Kollegin Johnson, eine für alle Seiten akzeptable Formulierung zu finden. Das Problem der vorgeschlagenen Änderungen ist jedoch, dass sie die Problematik nicht lösen. Es "kann ... bestimmt werden, dass ..." verweist auf einen Vorgang in der Zukunft. "Dass bestimmte Vorgänge oder Bestände nicht an die National Archives abgegeben werden..." ist zu ungenau.


    Was wir brauchen ist eine klare gesetzliche Regelung, die es den Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden erlaub, als geheim klassifizierte Dokumente in ihrem Gewahrsam zu belassen. Eine solche eindeutige Klarstellung können wir erreichen, wenn wir Section 2 Subsection 3 wie folgt neu formulieren:
    "Von diesem Gesetz ausgenommen sind alle als geheim klassifizierte Dokumente der Strafverfolgungs- und Geheimdienstbehörden."

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