Income and Business Tax Bill

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 598 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ruben Flanagan.


  • THE REPUBLIC OF ASSENTIA
    The State Assembly

    ALL FOR OUR COUNTRY!



    Honorable Deputies!


    Zur Abstimmung steht für vier Tage (96 Stunden) ein Antrag von Deputy Flagg, der Income and Business Tax Bill


    Stimmen Sie dem Antrag zu?
    Stimmen Sie mit Yes, No oder Abstention.




    Flanagan, Ruben
    - Chairman of the State Assembly -




    Income and Business Tax Act


    ARTICLE I - COMPUTATION OF TAXABLE INCOME


    Section 1 - Compensation defined
    (1) Als Entlohnung gilt jede Barzahlung von einem Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer, einschließlich Löhne, Pensionen, Prämien, Preise und Auszeichnungen.
    (2) Als Entlohnung gilt auch der Barwert von Finanzinstrumenten, die dem Arbeitnehmer übertragen werden, und zwar mit dem Marktwert zum Zeitpunkt der Übertragung.


    Section 2 - Business receipts defined
    Als Betriebseinnahmen gelten sämtliche Einnahmen eines Betriebes aus dem Verkauf oder Tausch von Produkten oder Dienstleistungen, die in der Republic of Assentia hergestellt wurden oder ein- bzw. ausgeführt werden.


    Section 3 - Cost of business inputs defined
    Als Betriebsausgaben gelten die tatsächlichen Kosten für den Erwerb von Gütern, Dienstleistungen und Material, die für betriebliche Zwecke benötigt werden.


    Section 4 - Cost of capital equipment, structures, and land defined
    Als Ausgaben für Betriebsausstattung, Gebäude und Grundstücke gilt der Erwerb derselben für betriebliche Zwecke. Bei Anlagen, die in die Republic of Assentia eingeführt werden, gilt der Marktwert zum Zeitpunkt der Einfuhr in die Republic of Assentia als Ausgabe.


    Section 5 - Business taxable income defined
    Als steuerpflichtiges Einkommen gelten die Betriebseinkünfte abzüglich den Kosten für den Erwerb von Betriebsmitteln abzüglich der an Mitarbeiter bezahlten Löhne und Gehälter abzüglich der Kosten für Kapitalanlagen, Gebäude und Grundstücke.


    ARTICLE II - DETERMINATION OF TAX LIABILITY


    Section 1 - Personal allowances
    Die persönlichen Freibeträge betragen:
    a) Für Ehepaare, die gemeinsam deklarieren, $30,000. Ein Steuerzahler gilt als verheiratet, wenn er am Ende des Jahres verheiratet war oder sein Ehepartner während des Jahres verstorben ist.
    b) Für alleinstehende Steuerzahler $15,000.
    c) Für jeden Angehörigen $5,000. Als Angehöriger gilt ein(e) Sohn, Stiefsohn, Tochter, Stieftochter, Mutter oder Vater des Steuerzahlers, wenn der Steuerzahler für mehr als die Hälfte des Unterhalts für diesen Angehörigen aufkommt.


    Section 2 - Compensation tax
    Jeder, der während des Jahres beschäftigt war, unterliegt einer Steuer in Höhe von 15 Prozent seiner Entlohnung abzüglich persönlichem Freibetrag bzw. keiner Steuer, wenn seine Entlohnung unter dem persönlichen Freibetrag liegt.


    Section 3 - Business tax
    (1) Als Betrieb gilt jede(s) Einzelunternehmen, Partnerschaft oder Kapitalgesellschaft. Eine Organisation oder Einzelperson, die nicht ausdrücklich gemäß Article III von der Steuer befreit ist und die Betriebseinnahmen hat, gilt als Betrieb.
    (2) Jeder Betrieb unterliegt einer Steuer in Höhe von 15 Prozent auf das steuerpflichtige Einkommen bzw. keiner Steuer, wenn das steuerpflichtige Einkommen negativ ist.
    (3) Wenn das steuerpflichtige Betriebseinkommen negativ ist, kann dieser negative Betrag gegen die Steuerschuld zukünftiger Jahre vorgetragen werden. Die Höhe bzw. Dauer von Verlustvorträgen ist unbegrenzt.


    ARTICLE III - EXEMPT ORGANIZATIONS


    Section 1 - Exempt organizations
    Als von der Steuer befreite Organisationen gelten:
    a) Die Staats- und Kommunalverwaltungen und die ihnen untergeordneten Einheiten.
    b) Bildungs-, Religions-, karitative, philanthropische, kulturelle und und sonstige gemeinnützige Einrichtungen, wenn die Eigentümer kein Einkommen aus diesen beziehen.


    ARTICLE IV - WITHHOLDING


    Section 1 - Withholding
    Jeder Arbeitgeber, einschließlich der von der Steuer befreiten Organisationen, muss den wie folgt berechneten Betrag von den Löhnen, Gehältern und Pensionen seiner Arbeitnehmer abziehen und an die Steuerverwaltung überweisen: 15 Prozent vom Bruttolohn nach Abzug des persönlichen Freibetrags, und zwar anteilig für die jeweilige Zahlungsperiode. Jeder Arbeitnehmer erhält eine Gutschrift auf die Lohnsteuer über die einbehaltenen Beträge.


    ARTICLE V - FINAL PROVISIONS


    Section 1 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.


  • THE REPUBLIC OF ASSENTIA
    The State Assembly

    ALL FOR OUR COUNTRY!



    Honorable Deputies!


    Die Abstimmung ist beendet.


    Drei von fünf Deputies haben abgestimmt:

    • zwei davon mit Ja
    • einer davon mit Nein


    Somit ist der Antrag durch die State Assembly genehmigt.




    Flanagan, Ruben
    - Chairman of the State Assembly -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!