Statute of the Astorian Sports Union

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    Preamble
    Im Bewusstsein der Unabhängigkeit der Sportligen in Astor achtet und wahrt die Union deren Autonomie. Die Union koordiniert und regelt nur im Konsens. Die Union handelt lediglich als neutraler Partner, der berät und vorschlägt, nicht aber gegen den Willen der Mitglieder Vorgaben macht oder entscheidet. Im Zweifelsfall haben bei Missfallen Entscheidungen und Regelungen, die den Spielbetrieb der Mitgliedsligen betreffen keine Entfaltungswirkung.


    Article 1 - Organization
    (1) Der Verband des Sports in Astor trägt die Bezeichnung "Astorian Sports Union"; und die Abkürzung "ASU".
    (2) Die ASU hat ihren Sitz in Freeport.
    (3) Die ASU hat die Organe des Chairmans und des Board of Directos.
    (4) Mitgliedschaften beziehen sich immer auf den Zeitraum der Anmeldung, der laufenden Saison und sind noch ein Monat nach Ende der Saison gültig.


    Article 1a - Tasks
    (1) Die Aufgaben der Union sind:
    1. Zeitliche Koordinierung der Spielbetriebe der Mitgliedsligen und deren Wettbewerbe um gleichzeitige Spielbetriebe zu vermeiden,
    2. Initiierung und Durchführung der professionellen Ligen in Astor, so lange sie nicht einen Veranstalter benennen,
    3. Organisation und Sicherung internationaler Zusammenarbeit mit Astor im Bereich des Sports, soweit internationale Verbände nicht existieren und
    4. Pflege der Astorian Hall of Fame.
    (2) Verantwortlich für die Aufgabenwahrnehmung ist der Chairman, sofern nicht bereits ein anderer aus der Assembly oder dem Board of Directors sich dafür bereit .


    Article 2 - Assembly
    (1) Jeder Verein einer Liga ist Mitglied in der Assembly.
    (2) Hat ein Vereinsinhaber mehrere Vereine in verschiedenen Ligen laufen, so hat er eine Stimme.
    (3) Weiterhin bestimmt die Assembly jeweils im Januar und im Juli eines jeden Jahres aus seiner Mitte ein beratendes Mitglied in den Board of Directors.


    Article 3 - Board of Directos
    (1) Dem Board of Directors gehören alle Organisatoren der Ligen bzw. Vorstände der einzelnen Verbände an.
    (2) Betreibt ein Organisator bzw. Vorstand mehrere Verbände, so hat er nur eine Stimme.
    (3) Der Board of Directors regelt alle weiteren inneren Angelegenheiten intern.


    Article 4 - Chairman
    (1) Der Chairman wird vom Board of Directos mit einfacher Mehrheit aller abgegebenen Stimmen gewählt:
    a.) wenn der aktive Chairman nicht mehr dem Board of Directors angehört, oder
    b.) 2/3 der Assemby eine Neuwahl, oder
    c.) der Rest des Board of Directors mit der Unterstützung der Hälfte der Assembly eine Wiederwahl wünscht.
    (2) Der Chairman vertritt die ASU nach außen.
    (3) Ist die Position des Chairmann vakant, regelt die Board of Directions bis zur Neuwahl alle Anhelgenheiten.


    Article 5 - Statue of Clubs and Leagues
    (1) Die einzelnen Vereine sind nur den Regeln der einzelnen Ligen und Verbände unterlegen.
    (2) Die einzelnen Ligen und Verbände arbeiten eigenständig.
    (3) Welche Ligen und Verbände Mitglied sind, bestimmt sich nach der Anlage, die vom Board of Directors aktuell gehalten wird.


    Article 6 - Regulars
    (1) Diese Satzung kann nur vom Board of Directors mit einer 2/3-Mehrheit aller abgegebenen Stimmen geändert werden.
    (2) Die Assembly wählt aus dem Board of Directors den ersten Chairman.
    (3) Die Satzung tritt zum 01. Januar 2013 in Kraft.

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