Protection of unborn life Bill

  • Madam President,
    I introduce the following Bill:



    Protection of unborn life Bill
    An act to ament the Federal Penal Code in order to protect unborn children.


    Section 1 – Amendment to the Federal Penal Code
    (1) Ssc. 3 des Chp. 2 Art. I Sec. 8 des Federal Penal Code (Abortion) erhält folgende Fassung:

    (3) Ein Schwangerschaftsabbruch ist nicht rechtswidrig, wenn er aus ärztlicher Sicht erforderlich ist, um eine Gefahr für das Leben oder die körperliche und geistige Gesundheit der Schwangeren abzuwenden.


    (2) In Ssc. 4 des Chp. 2 Art. I Sec. 8 des Federal Penal Code werden die Worte "zwölf Wochen" durch "acht Wochen" ersetzt.
    (3) In Ssc. 2 des Chp. 2 Art. I Sec. 8 des Federal Penal Code wird "Verbrechen der Klasse D" ersetzt durch "Verbrechen der Klasse C" und "Vergehen der Klasse A" ersetzt durch "Verbrechen der Klasse D".


    Section 2 – Coming-into force
    (1) Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Vorgaben in Kraft.
    (2) Soweit eine Beratung nach Chp. 2 Art. I Sec. 8 Ssc. 4 Federal Penal Code bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits erfolgt ist, darf die Maßnahme in der damals geltenden Frist durchgeführt werden. Gleiches gilt, wenn in den Fällen des Chp. 2 Art. I Sec. 8 Ssc. 4 Alt. 1 Federal Penal Code bereits ein Termin für die Durchführung der Maßnahme nachweislich vereinbart war.

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    XIII. and LI. Speaker of the House
    Lieutenant Commander of the Naval Reserve


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