S. 2019-045 National Business Registration Bill

Es gibt 12 Antworten in diesem Thema, welches 1.037 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Meghan Cortez Kingston.



  • Honorable Members of Congress!


    Mrs. Johnson hat die folgende Bill eingebracht.

    Für die Debatte sind 96 Stunden anberaumt.


    Die Antragstellerin hat das Recht auf das erste Wort.



    Meghan C. Kingston
    Vice President of Congress


    National Business Registration and Procedure Bill

    An Act to facilitate Interstate Commerce by establishing a corporate framework within the United States.


    Chapter I - The National Business Register


    Section 1 - National Business Register
    (1) Eine Behörde der Vereinigten Staaten (zuständige Stelle) führt ein Register aller in den Vereinigten Staaten von Astor steuerpflichtigen Unternehmen (National Business Register).
    (2) Die Eintragung in dieses Register ist für jedes in den Vereinigten Staaten von Astor steuerpflichtige Unternehmen verpflichtend. Wird ein Unternehmen aufgelöst, so wird der Eintrag im Register nicht gelöscht, sondern lediglich das Erlöschen des Unternehmens mit dem entsprechenden Grund vermerkt.
    (3) Für die Ersteintragung, sowie für Änderungen am Eintrag ins National Business Register ist eine Bearbeitungsgebühr von 250 Dollar zu entrichten.


    Section 2 - Registration in the National Business Register
    (1) Zur Eintragung in das Register muss ein Unternehmen mindestens die folgenden Angaben machen:
    1. der offizielle Name sowie die Anschrift des Hauptsitzes des Unternehmens;
    2. die Unternehemensform;
    3. die Branchen in denen das Unternehmen tätig ist;
    4. die Namen sowie Anschriften der Eigentümer des Unternehmens, sowie gegebenenfalls deren Anteile;
    5. die Namen sowie Anschriften der Geschäftsführer.
    (2) Unternehmen mit einem Jahresgewinn von mehr als einer halben Million Dollar oder mehr als 50 Mitarbeitern sind zudem verpflichtet:
    1. den Jahresabschluss; sowie
    2. sonstige für die Entwicklung des Unternehmens wichtige Umstände wie
    a) Veränderungen des prognostizierten Gewinns aufgrund veränderter Umstände (Gewinnwarnungen),
    b) Änderungen an der Unternehmensstruktur oder der Geschäftsführung,
    c) Änderungen an der Eigentümerschaft (wobei Beteiligungen eines Einzelbesitzers von unter 5 Prozent zu einer Kategorie "Streubesitz" zusammengefasst werden können);
    für jedermann kostenlos einsehbar zu veröffentlichen. Alle anderen Unternehmen können diese Daten freiwillig anbieten.
    (3) Änderungen an den eintragungspflichtigen Daten sind der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen.


    Section 3 - Eligibility for Federal Procurement and Subsidies
    (1) Ausschließlich Unternehmen die ihre Daten nach Section 2 veröffentlichen sind berechtigt Fördermittel aus Bundeshand zu erhalten.
    (2) Behörden des Bundes sollen ausschließlich bei solchen Unternehmen Waren oder Dienstleistungen beziehen, die ihre Daten nach Section 2 veröffentlichen.
    (3) Ausnahmen von Subsection 2 sind nur dann möglich, wenn kein einziges Unternehmen die erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt.


    Chapter II - Corporate Structure Rules


    Section 1 - Federal Legal Forms
    (1) Jedes Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten ist verpflichtet, eine Rechtsform nach Bundesrecht zu führen. Die Rechtsform nach Bundesrecht wird unabhängig von einer Rechtsform auf Staatenebene geführt. Die Administration ist ermächtigt, eine eine Rechtsform nach den Gesetzen eines Staates als für die Zwecke des Bundesrechts mit einer Rechtsform nach Ssc. 2 gleichwertig anzuerkennen.
    (2) Rechtsformen nach Bundesrecht sind
    a) die Sole Proprietorship mit nur einem Anteilseigner, deren Anteile nicht handelbar sind. Führt ein Rechtsnachfolger die Geschäfte fort, ist dies ein neues Unternehmen.
    b) die Partnership mit zwei oder mehr Anteilseignern (Partners), deren Anteile nicht handelbar sind. Ein Partner kann aus dem Unternehmen nur gegen Entschädigung ausscheiden, soweit nicht sein Rechtsnachfolger für ihn eintritt. Die Geschäftsführung steht allen Partnern gemeinsam zu, sie können darüber Vereinbarungen treffen.
    c) die Limited Liability Company (LLC) mit mindestens einem Anteilseigner, die auch als Limited Liability Partnership (LLP) mit mindestens zwei Anteilseignern gegründet werden kann. Ein Partner kann aus dem Unternehmen nur gegen Entschädigung ausscheiden, soweit nicht sein Rechtsnachfolger für ihn eintritt. Die Geschäftsführung steht allen Partnern gemeinsam zu, sie können darüber Vereinbarungen treffen.
    d) die Incorporated (Inc.), deren Anteile im Einklang mit dazu bestehenden Rechtsvorschriften handelbar und übertragbar sind. Für die Geschäftsführung des Unternehmens sind eine oder mehrere Personen zu bestellen, die nicht Anteilseigner sein müssen und nach den Entscheidungen der Gesellschafterversammlung (Shareholders Meeting) die Geschäfte des Unternehmens leiten.
    (3) Wird keine Rechtsform gewählt, gelten Unternehmen mit einem Anteilseigner als Sole Proprietorship und Unternehmen mit zwei oder mehr Anteilseignern als Partnership.
    (4) Anteilseigner einer LLC, LLP oder Inc. können natürliche und juristische Personen sein, einer Sole Proprietorship oder Partnership ausschließlich natürliche Personen.
    (5) Ein Unternehmen kann sich durch Beschluss seiner Anteilseigner auflösen.


    Section 2 - Bankruptcy
    (1) Für die Verluste
    a) einer Sole Proprietorship oder Partnership haften die Anteilseigner mit ihrem gesamten Vermögen,
    b) einer LLC oder LLP haftet mindestens ein Partner (General Partner) mit seinem gesamten Vermögen, die anderen Anteilseigner nur für eigenes operatives Fehlverhalten und mit ihren Anteilen.
    c) einer Inc. haftet das Unternehmen mit dem Unternehmensvermögen, die Anteilseigner nur mit ihrem Anteilsvermögen.
    (2) Das Verfahren im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft wird ausschließlich durch das zuständige Bundesbezirksgericht als Bankruptcy Court am Sitz des Unternehmens nach Bundesrecht geführt, der Rechtsweg bestimmt sich nach den üblichen Vorschriften.
    (3) Sind alle Anteilseigner aus dem Unternehmen ausgeschieden, verfügt das nach Ssc. 2 zuständige Gericht die Auflösung des Unternehmens.

  • Mr. Speaker,


    ich halte diesen Antrag meiner Kollegin aus Astoria für prinzipiell sehr sinvoll, da wir bisher sehr wenig derartige Legislation verabschieden konnten. Ich möchte jedoch die Kollegin fragen, ob solche Gesetze nicht eher den Staaten vorbehalten werden sollten?

  • Handlung

    Schreckt aus dem Sortieren ihrer Unterlagen hoch, als die Kollegin plötzlich das Wort ergreift.


    Excuse me, Madam President, I guess I missed my gig.


    Madam President,
    ich möchte mit diesem Antrag die Grundlage legen für die Koordinierung des Handelsrechts innerhalb der Vereinigten Staaten. Das ist eine Aufgabe, die einerseits die U.S. Constitution als Aufgabenbereich "Handel zwischen den Bundesstaaten" der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten überträgt, andererseits aber auch andere Aufgaben wie die Erhebung von Bundessteuern oder die Regelung des Konkursrechts im Sinne von Amendment VI berührt.
    Die Senator for Laurentiana hat richtig festgestellt, dass die Bundesstaaten das unbestrittene Recht haben, ihr Wirtschaftsrecht selbst zu regeln. Dieser Entwurf stellt das keineswegs infrage, sondern bezieht sich auf eine höhere Ebene: Ein Unternehmen kann sowohl eine Rechtsform nach dem Recht ihres Sitzbundesstaates als auch eine Rechtsform nach diesem Gesetz führen – es soll dies sogar tun, schließlich schafft dieses Gesetz nur einen grundlegenden Rahmen, den die Staaten ohne weiteres nach eigenen Bedürfnissen konkretisieren können.


    Madam President,
    ich bitte schließlich darum, den Druckfehler "Rechtsorm" in Chp. II. Sec. 1 Ssc. 1 berichtigen zu lassen und "RechtsForm" dort einzufügen.

    trophyImage-13.png

    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Mr Speaker,


    es mag viel gutes in dem Vorschlag von Senator Johnson liegen aber Teile der Section 2 und die gesamte Section 3 halte ich für einen unangemessenen Eingriff in die Freiheit unseres Unternehmertums und für Wettbewerbsverzerrung.

    hadley.png

    XIII. and LI. Speaker of the House
    Lieutenant Commander of the Naval Reserve


    defensesig.png

  • Madam President,
    "Teile der Section 2" – ich nehme an, hier ist Chapter I der Bill gemeint – ist wirklich eine sehr spezifische Kritik. Soll ich mir nun aussuchen, welche Teile dem Gentleman from Greenville missfallen?
    Hinsichtlich der Kritik an der Section 3 des Chapters I möchte ich zu bedenken geben, dass gesetzliche Vorgaben ohne gewissen Sanktionsdruck sinnlos sind.

    trophyImage-13.png

    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Madam President,


    ich sehe momentan keinen Grund warum ich diese Vorlage ablehnen sollte und wünsche mir ebenfalls eine detailierte Aussage von Congressman Hadley.

    Eugene Duangan

    U.S. Senator for Serena

    Former President of United States Congress

    Former U.S. Representative from Shenghei / Serena
    Democrat_SE.png



  • Honorable Members of Congress!


    Da noch offensichtlicher Aussprachebedarf besteht verlängere ich die Debatte vorerst um 24 Stunden.

    gem. III/8/4 Standing Rules



    Meghan C. Kingston
    Vice President of Congress

  • Madam President,


    mir ist die Bill in ihrer Richtung zu bürokratisch. In ihrer jetzigen Form würde sie Wachstum behindern und Unternehmensgründungen erschweren. Das kann nicht das Ziel demokratischer Wirtschaftspolitik sein.


    Sen. Ulysses Kemp (R-NA)

    LL.M.

    Member of the NRA

    Chairman of the CfDP

    [align=center]

  • Madam President,


    der Einschätzung des geschätzten Kollegen für New Alcantara kann ich nicht teilen. Die bürokratischen Verpflichtungen beschränken sich auf den absoluten Kernbestand eines Unternehmensregisters.

    trophyImage-13.png

    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

  • Madam President, es könnte hilfreich sein, diese offenen Fragen zu lösen, in dem wir diese Bill einem Ausschuss des Kongresses übergeben.

    SENATOR HERBERT C. WALKER


    U. S. Senator for the Free State of Freeland

    former U. S. Secretary of Commerce

    former Member of the U.S. House of Representatives

    former Chairman of the Congressional Committee on Foreign Relations

    former Member of the Congressional Committee on Defense & Intelligence Affairs

    former State Minister of State of the Free State of Freeland

  • Madam President,


    da ich ohnehin keine Hoffnung mehr auf die Verabschiedung in dieser Legislaturperiode mehr habe, wäre ich einer solchen Beratung nicht grundsätzlich abgeneigt. Ohne konkretere Kritik aber sehe ich auch keine Substanz für diese Beratungen.

    trophyImage-13.png

    Kathleen Teresa Johnson (D-AS)

    Governor of the State of Astoria
    Former U.S. Senator for Astoria | Former Chairwoman, Congressional Committee on Justice and Ethics
    Former Commoner of the Assembly of Representatives of the State of Astoria | Former Speaker of the Assembly of Representatives of the State of Astoria

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