O. 2019-049 Election of the Director of the Electoral Office
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- [Debate]
- Meghan Cortez Kingston
- Geschlossen
- Erledigt
Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.449 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Eugene Duangan.
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Mr. Speaker pro tempore,
ich schlage die ancienne Directrice du Service Électoral des États-Unis Lilah Morgan vor.
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Mr. Speaker pro tempore,
ich habe prinzipiell kein Problem mit dem Vorschlag und neige dazu, diesen zu unterstützen.
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Madam President,
Director Morgan hat ihre eigene Vergangenheit mit streitigen Entscheidungen im Wahlrecht, aber ich unterstütze es, ihr die Chance zu geben, sich dazu zu erklären. -
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Mr. Speaker,
ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.
Zu meinem Werdegang: Ich war einst in der Kanzlei Marani, Stanliss & Witfield LLP als Strafverteidigerin tätig und aktuell bin ich in der Kanzlei Libertas & Perikleen LLP tätig. Ich führte mehrfach und insgesamt lange Zeit das USEO, vertrat die Behörde bei Gerichtsverfahren, die ich zur Fortentwicklung des Wahlrechts als notwendig erachtete. Die rechtstaatlichen Grundsätze bzgl. der Öffentlichkeit der Normen und der Transparenz der Verfahrensweisen waren für mich ebenso wichtig wie die effektive und effiziente Durchführung der Wahlen.
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Ms. Morgan,
thank you for being here today.
Wie stehen Sie zu der Causa, die diese Position ja erst wieder vakant gemacht hat? Wie beurteilen Sie, als ehemalige Direktorin des USEO, das Vorgehen von Director Hannity und das subsequente Verhalten von Director Van der Wellen? -
Senator Kingston,
es gibt da mehrere Probleme:
1. Die Abweichung der Erklärung von der Service Order: Hier sind Gesagtes/Geschriebenes, Gemeintes und Verstandes nicht identisch. Objektiv besteht die Möglichkeit, hier etwas falsch zu verstehen, wenn man etwas falsch verstehen will. Ich kenne nämlich niemanden, selbst Mathematiker, die spontan eine Zahl nennen sollten und dann eine Bruch-, eine gemischte bzw. eine Dezimalzahl nennen würden. Subjektiv muss sich ein ehemaliger Senator, der so viele Wahlen erfolgreich hinter sich gebracht und dem Senat solange angehört hat, dass er in jenem von manchen schon als Inventar betrachtet wird, wirklich fragen lassen, ob er sich die Blöße wirklich geben will, als unterlegener Kandidat dieses Problem unter dem Aspekt des Nichtwissens oder Nichtwissenwollens offiziell vor Gericht verhandeln zu lassen; der Rechtsbeistand hätte aus politischen Gründen besser darauf verzichtet. Zumal ja ein viel gewichtigerer formeller Makel zur Rüge besteht. Aber rein objektiv kann man hier etwas missverstehen.
2. Das zweite Problem ist die Losziehung durch eine Person, die dem Verdacht der Befangenheit ausgesetzt ist.
Würde man die Befangenheitsregeln für die Judikative hier analog anwenden, käme man zu einem eindeutigen Ergebnis.
Wie bereits an prominenter Stelle erörtert, besteht das Marani-Losverfahren aus zwei Elementen:
a) der Bestimmung der Reihenfolge der Kandidaten durch diese selbst und
b) die Bildung der Gesamtsumme zum Abzählen der so geformten Liste aus den Zahlen der Kandidaten.
Beide Elemente sind konstitutiv für den generierten Zufall.
Die Kenntnis darüber, in welcher Reihenfolge die Kandidaten gelistet werden, vernichtet ein Element des Zufalls und korrumpiert damit das ganze Verfahren und sein Ergebnis.Ich habe schon darüber nachgedacht, wie man das Verfahren noch verbessern könnte. Mir fällt nur eine technische Möglichkeit ein: Ein von mir durchgeführter Test mit einem Lorem ipsum Text ist ohne die aktenkundige Einsicht in die Mitteilung über die Vorschau lesbar bis zu folgendem Inhalt:
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Alles was danach folgt, ist nicht einsehbar, ohne das Dokument aktenkundig und für den Absender bestätigt zu öffnen. Ich denke, dass diese Füllmenge eine weitere Möglichkeit ist, das Verfahren noch sicherer zu machen, wenn der Loszieher auch angehalten wird, beide Nachrichten erst zu öffnen, nachdem sie eingegangen sind. Oder die Einführung eines Loszeugen, der die Nachricht gleichzeitig übermittelt bekommt, allerdings könnte dies wieder die Bürokratie steigern und - da könnten wieder Dinge missverstanden werden, weil man sie unter Zeitdruck überliest …
Dies betrifft letztlich aber nur Belege, das Verfahren kann m.M. nach nicht weiter optimiert werden, ohne es zu verkomplizieren. Es ist einfach, generiert größtmöglichen Zufall und die Kandidaten haben es jeder für sich in der Hand, den Zufall des Ergebnisses zu ändern, ohne auf RL-Ereignisse angewiesen zu sein.
Der kritische Punkt ist der Loszieher, auch wenn dieser am eigentlichen Verfahren nicht involviert ist, sondern nur die Briefe verschickt und dann wieder Briefkasten ist. Aber genau dieser muss über jeden Zweifel erhaben sein.
Ist er also vom Ergebnis des Loses betroffen bzw. befangen vgl. Richter in Verfahren, vgl. Speaker-Wahl im House, vgl. President-Wahl im Senat, dann hat ein Unbefangener das Los zu ziehen.
Ob das ein Beamter bzw. ein vereidigter Amtsträger sein muss oder ob eine Vertretung auf Zuruf notfalls auch ginge, dazu habe ich noch keine Meinung. -
Dankeschön für die ausführliche Antwort.
Gibt es abseits dieser Thematik noch andere Kritikpunkte bisheriger Direktoren, die Sie in Zukunft verbessert bzw. korrigiert sehen wollen?
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Senator,
direkt fallen mir nur zwei Punkte ein, die ich anders handhaben werde:
Ich beabsichtige, "zu Beginn des Monats der Wahl" deutlich enger auszulegen als dies Mr. van der Wellen tat und ich rechne beim Electoral College anders.
Nichts desto trotz würde ich Mr. van der Wellen, sofern er dies ebenfalls wünscht, gern als Stellvertreter behalten, da er eine Menge wertvolle Erfahrung angesammelt hat.
Und zwei unterschiedliche Meinungen eröffnen mehrere Perspektiven auf ein Problem. Vielleicht sieht der eine, was dem anderen versteckt bleibt. -
Vielleicht sieht der eine, was dem anderen versteckt bleibt.
Apropos: Fürs Protokoll, Mr. Van der Wellen hat nach Ihrem Kommentar das Wahlergebnis umgehend korrigiert, wie Sie nachlesen können.
Und meines Wissens gibt es das Amt des Deputy Director nicht mehr. Könnte man eventuell gleich mit einer Novelle bezüglich des Losverfahrens wiedereinführen.Handlung
Überlegt sie laut.
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Wenn Sie das gesetzlich machen wollen, dann ist das Ihre Aufgabe; ich bin da raus.
Oder Sie überlassen die Sache der unabhängigen Behörde bzw. ihrem Leiter selbst, analog zu Ch. I Sec. 1 Ssec. 4 & 5 FEA einen Stellvertreter zu finden, der dann natürlich der Zustimmung aller drei Häuser bzw. ihrer Leiter bedarf. -
Mr. Speaker,
no further questions. -
Ms Morgan,
Sie waren bereits Wahlleiterin und haben beinahe regelmäßig Gerichtsverfahren durch Ihre Entscheidungen ausgelöst. Sehen Sie die Ursachen dieses Befundes bei sich, beim Wahlrecht oder beim Wähler? Wie denken Sie, wird sich dieser Umstand unter Ihrer erneuten Leitung verändern?
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Senator Johnson,
ich bin "beinahe entzückt" ob Ihres Befundes "beinahe regelmäßig". Zählen wir durch:
1. Baumgartner vs. Morgan wurde eingestellt.
2. Hope vs. Morgan wurde abgewiesen.
3. Das Verfahren um die Angabe von Staatsspitznamen durch ernsthafte Bürger bei ernsthaften Wahlen zu ernsthaften Ämtern (Hope vs. Morgan II) ist durch die Neuorganisation des Meldewesens im USERS obsolet geworden.
4. Varga vs. Morgan schließlich hat die Rechtssicherheit erhöht, indem es Bundes- und Staatswahlrecht voneinander trennte und meiner Beurteilung bzgl. der Staatswahl Recht gab. Der Rest ist ein Dissens.Wir sind ein Rechtsstaat, d.h. dass behördliches Handeln gerichtlich überprüft werden kann.
Der Weg zu den Gerichten steht jedem offen, der sich verletzt fühlt, auch wenn er es nicht ist.Jeder interessiert sich für die Klageerhebung und die damit einhergehende Publicity. Die wenigsten interessieren sich fürs Urteil.
Selbst Sie, Senator, haben eher die Anzahl der erhobenen Klagen gegen mich im Hinterkopf als Anzahl der erfolgreichen Verfahren gegen mich, wovon ich nur eines zähle, das gänzlich gegen mich sprach, was aber, wie schon erwähnt, obsolet geworden ist. -
Honorable Members of Congress!Die Debatte ist geschlossen; die Wahlen werden in beiden Häusern eingeleitet.
Meghan C. Kingston
Vice President of Congress -
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