Mr. Knox,
zu ihren nichtjuristischen Werten haben wir nun reichlich gehört. Mich würde folgendes interessieren, ebenfalls bezogen auf das jüngste SCOTUS-Urteil, das ja dem untergeordneten Bundesgericht in Wahrheit das Recht überträgt, ein Gesetz als verfassungswidrig einzustufen: Wie sehen Sie das? Ist es nicht so, dass die Erklärung für verfassungswidrig alleine dem Obersten Gerichtshof zufällt bzw. zufallen sollte?
Außerdem vermute ich stark, dass Senator Arroyo sich bei ihrer zweiten Frage auf das Verfahren Governor of Laurentiana v. General Court of Laurentiana vor dem Federal District bezieht; mich würde auch hiezu ihre Meinung interessieren.
Madame President,
Insoweit Sie nach der tatsächlichen Rechtslage fragen, hat der SCOTUS in seiner Entscheidung Atakapans, Governor of Laurentiana ./. Russel, Speaker of the General Court of Laurentiana eindeutig entschieden, dass die Frage der Verfassungswidrigkeit auch durch nachgeordnete Gerichte beurteilt werden kann. Dem kann ich mich insoweit anschließend, jedoch liegt die endgültige und maßgebliche Entscheidung allein beim Supreme Court. Schließlich überträgt die Verfassung diesem die Zuständigkeit dafür ausdrücklich. Es ist also einer verfassungsmäßige Pflicht darüber zu entscheiden und zumindest zu prüfen, ob er zu einem anderen Ergebnis kommt als das ihm nachgeordnete Gericht.
Handlung
Holt Luft um noch auf die Argumente der Klage einzugehen.