Ich denke, es gilt das Prinzip der Kontinuität.
Nach der Verfassung ist der Präsident der Träger aller exekutiven Vollmachten, die er teilweise an die Beamten "unter" sich delegiert.
Wenn jede Delegation dieser Rechte hnfällig wäre, wenn ein neuer Präsident gewählt wird, müssten ALLE Beamten und Soldaten neu ernannt werden.
Sehen wir es so, dass der Präsident für die Verwaltung Anweisungen gibt. Ein neuer Präsident kann diese Anweisungen ändern oder neu erlassen, auch was die Zusammensetzung oder die Befugnisse der einzelnen Ämter und Amtsträger angeht. Wechselt der Präsident, so sind die alten Anweisungen immer noch gültig und zwar so lange, bis er sie ändert.
Deswegen denke auch ich, dass die alten Amtsträger ohne neue Bestätigung im Amt verbleiben können, zumal sie ja einst auch bestätigt sind und notfalls ein Amtsenthebungsverfahren jederzeit möglich ist.