BA 2008/08/003 US Penalty Code

Es gibt 55 Antworten in diesem Thema, welches 4.895 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Alricio Scriptatore.

  • Bauen wir bei der Gelegenheit gleich irgendetwas zum Thema Begnadigung ein oder ist dies durch das Veto der Gouverneure gewährleistet?

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Ms. Baumann, Senator Wayne, Mr. President, eine einzelstaatliche Regelung betreffend das Straf-, Strafprozess- oder Begnadigungsrecht widerspricht Article VI Section 5 Subsection 1 Anstrich 6 der Bundesverfassung, welcher für diese Bereiche die AUSSCHLIEßLICHE Gesetzgebungs- und Anordnungsbefugnis für den Bund festschreibt.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Zitat

    Original von Armin Schwertfeger
    Ms. Baumann, Senator Wayne, Mr. President, eine einzelstaatliche Regelung betreffend das Straf-, Strafprozess- oder Begnadigungsrecht widerspricht Article VI Section 5 Subsection 1 Anstrich 6 der Bundesverfassung, welcher für diese Bereiche die AUSSCHLIEßLICHE Gesetzgebungs- und Anordnungsbefugnis für den Bund festschreibt.


    Und demnach ist es nicht zulässig, dass der Bund im Rahmen seiner ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz eine Regelung erlässt, wonach "durch bundesstaatliche Gesetzgebung" für Tötungsdelikte statt lebenslanger Freiheitsstrafe "mit Zustimmung des Governors" die Totesstrafe verhängt werden darf?

  • Zitat

    Original von Alyson Baumann
    Und demnach ist es nicht zulässig, dass der Bund im Rahmen seiner ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz eine Regelung erlässt, wonach "durch bundesstaatliche Gesetzgebung" für Tötungsdelikte statt lebenslanger Freiheitsstrafe "mit Zustimmung des Governors" die Totesstrafe verhängt werden darf?


    Genau so sehe ich das.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Ich habe den Entwurf ein wenig überarbeitet - die in die Meinungsfreiheit eingreifenden Sections habe ich entfernt, dafür andere Straftatbestände (Tötungsdelikte, Betrug...) ergänzt. Bitte mal schauen, ob die Überschriften korrekt formuliert sind. :)


    Zur Todesstrafe habe ich erst einmal nichts geändert, da hier offensichtlich rechtliche Probleme entstehen könnten.


    US Penalty Code


    GENERAL PART


    Chapter I - The Act


    Section 1 - Domain
    (1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
    (2) Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.
    (3) Niemand darf wegen derselben Tat mehrmals bestraft werden.
    (4) Dieses Gesetz gilt für alle Straftaten, die im astorischen Hoheitsgebiet oder durch oder gegen Astorier oder die Union im Ausland begangen wurden.


    Section 2 - Purpose and Negligence
    (1) Vorsätzliches Handeln führt zur angedrohten Strafe.
    (2) Bei leichtfertigem Handeln oder Handeln im Affekt kann die Strafe nach Section 13 gemildert werden.
    (3) Bei fahrlässigen Handlungen ist die Strafe nach Section 13 zu mildern.


    Section 3 - Accomplishment and Attemp
    (1) Eine Straftat vollendet, wer alle Tatbestandsmerkmale einer Straftat erfüllt.
    (2) Eine Straftat versucht, wer nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt.
    (3) Der Rücktritt vom Versuch wird nicht bestraft. Der Versuch kann nach Section 13 milder bestraft werden als die vollendete Tat.


    Section 4 - Perpetrator
    (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat durch Tun oder Unterlassen begeht. Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).
    (3) Als Anstifter wird gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat.
    (1) Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat. Die Strafe für den Gehilfen richtet sich nach der Strafdrohung für den Täter. Sie ist nach Section 13 zu mildern.


    Section 5 - Error about facts
    (1) Handelt der Täter in einer irrigen Vorstellung über den Sachverhalt, so ist die Tat zugunsten des Täters nach dem Sachverhalt, den sich der Täter vorgestellt hat, zu beurteilen.
    (2) Hat der Täter aus irrigen Gründen angenommen, er sei zur Tat berechtigt, so handelt er ohne Schuld, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach Section 13 gemildert werden.


    Section 6 - Self-Defence
    (1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
    (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.


    Section 7 - Justifiying Crisis
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.


    Section 8 - Exculpating Crisis
    Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen.


    Chapter II - The Legal Consequences of the Act


    Section 9 - Imprisonment
    (1) Das Höchstmaß der Freiheitsstrafe beträgt 12 Monate, ihr Mindestmaß eine Woche.
    (2) Freiheitsstrafe unter einem Monat wird nach vollen Tagen und Wochen, Freiheitsstrafe über einem Monat nach vollen Wochen und Monaten bemessen.
    (3) Untersuchungshaft sowie im Ausland verbüßte Freiheitsstrafe wird auf die Gesamtfreiheitsstrafe für dieselbe Tat angerechnet.
    (4) Das Gericht kann Sicherungsverwahrung anordnen, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten ergibt, dass er aufgrund eines Hanges zu erheblichen Straftaten (durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden oder schwerer wirtschaftlicher Schaden angerichtet wird) für die Allgemeinheit gefährlich ist.


    Section 10 - Fine
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von höchstens 2 Monaten kann das Gericht an ihrer statt Geldstrafe verhängen.
    (2) Geldstrafe wird nach Tagessätzen bemessen, wobei ein Tagessatz auf mindestens 1 und höchstens 1,000 Astor-Dollar festgesetzt wird.
    (3) Die Höhe der Tagessätze bestimmt das Gericht nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters; dabei ist neben dem Vermögen das Nettoeinkommen entscheidend, was der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Die Einkünfte des Täters, sein Vermögen und andere Grundlagen für die Bemessung können geschätzt werden.


    Section 11 - Death Penalty
    (1) Statt einer Freiheitsstrafe von mindestens 10 Monaten kann das Gericht an ihrer statt die Todesstrafe bei einer besonderen Schwere der Schuld verhängen.
    (2) Die Todesstrafe bedarf der Billigung durch den Präsidenten.
    // bundesstaatliche Regelung? //


    Section 12 - Loss of the Passive Right to Vote
    Wer zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Monaten verurteilt wird, verliert für die Dauer von zwei Monaten über das Ende der Strafvollstreckung hinaus die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.


    Section 13 - Reasons of Mitigation
    (1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
    1. Bei Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
    2. Das Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich
    im Falle eines Mindestmaßes von 8 Monaten auf 2 Monate,
    im Falle eines Mindestmaßes von 4 Monaten auf einen Monat,
    im Falle eines Mindestmaßes von 2 Monaten auf zwei Wochen.
    (2) Darf das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.


    Section 14 - Probation
    (1) Unter den Voraussetzungen, dass vom Täter keine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht und die Gefahr einer Wiederholung der Tat gering ist, kann das Gericht eine verhangene Freiheitsstrafe von höchstens zwei Monaten zur Bewährung aussetzung; ebenfalls kann das Gericht den Rest einer Freiheitsstrafe zur Bewährung aussetzen, wenn drei Viertel der Strafe bereits verbüßt sind.
    (2) Die Bewährungszeit darf zwei Monate nicht unterschreiten und sechs Monate nicht übersteigen.
    (3) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung zur Bewährung, wenn der Täter in der Bewährungszeit zu einer weiteren Strafe verurteilt wurde.


    Section 15 - Limitation
    (1) Ist seit der Vollendung einer Straftat das für sie angedrohte Höchstmaß an Freiheitsstrafe doppelt vergangen, so ist die Straftat verjährt und darf nicht mehr verfolgt werden.
    (2) Sind seit einem Strafurteil sechs Monate vergangen, so ist die Strafe verjährt und darf nicht mehr vollstreckt werden.
    (3) Die Verjährungsfrist wird durch einen Strafprozess unterbrochen.



    SPECIAL PART


    Chapter I - Crimes against the Union


    Section 16 - High Treason
    (1) Wer es unternimmt, durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder Unterwanderung
    1. den Bestand der Union zu beinträchtigten oder
    2. die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
    wird mit Todesstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 8 Monaten bestraft.
    (2) Es beeinträchtigt den Bestand der Union, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt, seine staatliche Einheit beseitigt oder ein zu ihm gehördendes Gebiet abtrennt.
    (3) Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze
    1. die republikanische Staatsform,
    2. das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und den Präsidenten und den Congress in allgemeinen, freien, gleichen unmittelbaren und geheimen Wahlen zu wählen,
    3. die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht
    4. das Recht auf die Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
    5. die Ablösbarkeit der Regierung,
    6. die Unabhängigkeit der Gerichte und
    7. der Ausschluss jeder Gewalt und Willkürherrschaft.


    Section 17 - Public Call for Crimes
    Wer öffentlich zu einer rechtswidrigen Tat auffordert oder Anleitungen dafür gibt, wird allein wegen dieser Aufforderung oder Anleitung mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 18 - Resistance against Officers
    (1) Wer einem Amtsträge oder einer gleichgestellten Person, die zur Vollstreckung von Gesetzes, Rechtsverordnungen, Urteilen, Gerichtsbeschlüssen oder Verfügungen berufen ist, bei der Vornahme einer solchen Diensthandlung Widerstand leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
    (2) Die Tat ist nicht nach dieser Vorschrift strafbar, wenn die Diensthandlung nicht rechtmäßig ist.


    Section 19 - Trespass
    Wer in die Wohnung, die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.


    Section 22 - Foundation of Criminal Association
    Wer eine Vereinigung gründet, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, Straftaten zu begehen, oder wer sich als Mitglied an einer solchen Vereinigung beteiligt, für sie wirbt oder unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 23 - Color of Office
    (1) Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befasst oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.
    (2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade oder Titel führt.


    Section 24 - Crimes at Elections
    Wer ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl des Volkes herbeiführt, das Ergebnis verfälscht oder unrichtig verkündet oder verkünden lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.



    Chapter II - Legal Process Crimes


    Section 25 - Calumny
    Wer einen anderen wider besseres Wissen einer Straftat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren gegen ihn zu erwirken oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 26 - False Statement and Perjury
    (1) Wer vor Gericht oder einer anderen zur Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen zuständigen Stelle falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
    (2) Erfolgt die Falschaussage unter Eid, ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat.


    Section 27 - Side Treason
    Ein Anwalt, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in der selben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 28 - Defeat of Penalty
    (1) Wer ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer wegen einer Straftat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.
    (2) Die Strafe darf nicht schwerer sein, als die für die Vortat angedrohte Strafe.


    Section 29 - Forgery of Documents
    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.


    Section 30 - Forgery of Processual Documents
    Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr verfahrenserhebliche Dokumente verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.



    Chapter III - Crimes against Individual Liberty, Inviolacy and Poperty


    Section 31 – Killing
    (1) Wer aus Mordlust, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen einen Menschen tötet, wird als Mörder wird mit Todesstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter 8 Monaten bestraft.
    (2) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter 4 Monaten bestraft.


    Section 32 – Assault and Battery
    (1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu vier Monaten bestraft.
    (2) Führt die Körperverletzung zum Tode, so beträgt die Höchststrafe 8 Monate.


    Section 33 – Burglary and Fraud
    (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft. Ebenso wird bestraft, wer sich an fremdem geistigem Eigentum bereichert.
    (2) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.


    Section 34 – Coercion
    Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten bestraft.


    Section 35 - Deprivation of Liberty
    Wer einen anderen rechtswidrig einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Jahren bestraft.


    Section 36 – Damage to Property
    Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.


    Section 37 - Libel
    Wer wider besseres Wissen in Bezug auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung harabzuwürdigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.


    Section 38 - Defamation against Memory of Deceaseds
    Wer das Andenken eines Verstorbenen oder Verschollenen verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Monat bestraft.


    Section 39 - Breach of Confidentiality
    Wer unbefugt das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen (eMail, ICQ, PMs und ähnliches) im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.



    Chapter IV - Crimes in Offer


    Section 40 - Perversion of Justice
    Ein Amtsträger, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechtes schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Section 41 - Persecution of Innocents
    Wer als Amtsträger wider besseres Wissen einen Unschuldigen oder jemanden, der aufgrund des Gesetzes nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft.


    Section 42 - Omit of Official Acts
    Wer aufgrund der Ausübung eines öffentlichen Amtes zu einer bestimmten Diensthandlung verpflichtet ist und diese absichtlich unterlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Monaten bestraft.


    Section 43 - Breach of Confidence in Diplomatic Service
    Wer bei der Vertretung der Union gegenüber einer fremden Regierung oder internationalen Einrichtung einer amtlichen Anweisung zuwiderhandelt oder in der Absicht, die Bundesregierung irrezuleiten, unwahre Berichte erstattet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft


    Section 44 - Seduction of Subjects
    Wer als Vorgesetzter einen Untergebenen zu einer Straftat verleitet oder eine Straftat seines Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese Straftat angedrohte Strafe verwirkt.


    Section 45 - Breach of Secrecy
    Wer ein Geheimnis, von dem er als Amtsträger Kenntnis erlangt hat, unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 4 Monaten bestraft.


    Bin dann leider ersit einmal abwesend.

  • Zitat

    Original von Armin Schwertfeger
    Ms. Baumann, Senator Wayne, Mr. President, eine einzelstaatliche Regelung betreffend das Straf-, Strafprozess- oder Begnadigungsrecht widerspricht Article VI Section 5 Subsection 1 Anstrich 6 der Bundesverfassung, welcher für diese Bereiche die AUSSCHLIEßLICHE Gesetzgebungs- und Anordnungsbefugnis für den Bund festschreibt.


    Insofern das zutreffens ist - und ich werde mich da an den Supreme Court wenden - ist die Alternative ganz klar den Passus der Todesstrafe in diesem Entwurf bestehen zu lassen.

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif

  • Bis auf die Bestimmungen zur Todesstrafe in den Sections 11 und 31 kann ich dem Entwurf von Ms. Baumann zustimmen.


    Bleiben diese Bestimmungen drin, werde ich dem ganzen Werk jedoch meine Zustimmung versagen.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Bei der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes bin ich ja durchaus der Ansicht, dass der Bund in diesen Kompetenzen die Bundesstaaten ermächtigen kann, in diesem Bereich eigene Bestimmungen festzulegen, das kann man dann gern Rahmengesetzgebung nennen. Aber darüber will ich mich nicht streiten.


    Mein Entwurf war dahingehend schon recht liberal gefasst, in dem die Todesstrafe eine Kann-Bestimmung ist. Es hängt am Richter, ob er verhängt, es hängt am Präsidenten, ob er vollstrecken lässt oder begnadigt. Begnadigung heißt für mich in diesem Falle nicht unbedingt die Befreiung von jeder Schuld, sondern eben auch die Abmilderung der Todesstrafe in eine Haftstrafe.
    Wobei wir eigentlich keine lebenslange Strafe mehr brauchen. Wir haben ja die Sicherungsverwahrung, die ja de facto zum gleichen Ergebnis führt.
    Eine lebenslange Haftstrafe halte ich sowieso für verfassungswidrig, weil so einem Menschen die Hoffnung und somit das Streben nach Glück genommen wird. Ich halte es da wie bei einem Wach-Koma: Lieber tot, als lebenslang gefangen.


    Beleidigung und Verunglimpfung sollte bleiben. Wenn die Mitglieder dieses Hauses meinen, der Staat bzw. die Verfassungsorgane bedürfen keines zusätzlichen Schutzes, dann soll dies nicht meine Ablehnung hervorrufen.


    Ich kann mich auch mit der Fassung von Representative Baumann anfreunden, lediglich mit der Anmerkung, in Sec. 34 das Höchstmaß auf 2 runter oder 4 Monate hochzusetzen, da dies sonst die einzige Section mit 3 Monaten Strafmaß wäre. ;)


    Mr. McBryde, ich zwinge Sie doch zu nichts. Ich wollte lediglich auf diese Diskussion hinweisen und eben darauf, dass (mir) JEDE Meinung hier sehr wichtig ist. Ob Sie das unangemessen finden, ist mir persönlich egal. Es geht um das Wohl der Nation und den Schutz unserer braven Bürger vor Kriminellen.

  • Ich beantrage die Verlängerung der Diskussion um weitere 7 Tage.


    Das Thema ist zu wichtig, das Gesetz zu grundlegend und die Meinungen in wesentlichen Punkten noch zu weit abweichend, als dass der Gesetzesvorschlag schon abstimmungsreif wäre.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)


  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 21th of August 2008



    Right Hounorable Members of Congress,


    da noch Aussprachebedarf besteht, wird die Aussprache verlängert.


    Die Aussprache dauert nun bis Donnerstag, den 28.08.2008 - 16:15 Uhr!



    gez.
    Alricio Scriptatore
    President of Senate

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif

  • Zitat

    Original von Alexander Xanathos
    Wobei wir eigentlich keine lebenslange Strafe mehr brauchen. Wir haben ja die Sicherungsverwahrung, die ja de facto zum gleichen Ergebnis führt.


    Falsch: Die Sicherungsverwahrung ist auf unbestimmte Zeit und kann aufgehoben werden, wenn davon auszugehen ist, dass keine Gefahr mehr besteht. Lebenslanger Freiheitsentzug dagegen wird auch dann verhängt, wenn der Täter möglicherweise nicht "rückfallgefährdet" ist. Ob eine "lebenslange" Strafe über 12 Monate hinaus aber notwendig ist, müsste diskutiert werden.


    Zitat

    Beleidigung und Verunglimpfung sollte bleiben. Wenn die Mitglieder dieses Hauses meinen, der Staat bzw. die Verfassungsorgane bedürfen keines zusätzlichen Schutzes, dann soll dies nicht meine Ablehnung hervorrufen.


    Richtig ist, dass kein "Politiker" besser gestellt sein soll als der "normale" Bürger". Ich halte aber einen Straftatbestand "Beleidigung" bzw. "Verunglimpung" für problematisch, weil damit das Tor geöffnet wird für die Einschränkung der Meinungsfreiheit.


    Zitat

    Ich kann mich auch mit der Fassung von Representative Baumann anfreunden, lediglich mit der Anmerkung, in Sec. 34 das Höchstmaß auf 2 runter oder 4 Monate hochzusetzen, da dies sonst die einzige Section mit 3 Monaten Strafmaß wäre. ;)


    Einverstanden. ;)

  • Zitat

    Original von Armin Schwertfeger


    Hier habe ich vor allem mit der Subsection 1 meine Proleme, und zwar verfahrenstechnischer Art. Hier wäre ja immer erst zu ermitteln, wie hoch die Strafe mit großer Wahrscheinlichkeit ausfallen würde, um dann eventuell die Strafverfolgung wegen Verjährung einzustellen. Quasi müsste man erst die Qualität der Straftat ermitteln um dann entscheiden zu können, ob die Verjährung eingetreten ist.


    Ich würde vorschlagen, feste Verjährungsfristen festzulegen, und dies eventuell in Abhängigkeit von den Chaptern des Spezielle Teils des Gesetzes. Aber einfacher wäre eine allgemeine Strafverjährungsfrist in Anlehnung an die Vollstreckungsverjährung in Höhe von sechs Monaten.


    Ich möchte hier noch einmal kurz darauf eingehen:
    Es muss nicht ermittelt werden, wie hoch die Strafe am Ende im Urteil ausfällt, sondern es richtet sich nach der im Gesetz angedrohten Höchststrafe, e.g.
    Hochverrat verlangt eine Strafe nicht unter 8 Monaten; das Höchstmaß nach Sec. 9 beträgt 12 Monate, also verjährt Hochverrat nach 24 Monaten nach Vollendung der Tat und sofern kein Verfahren eingeleitet wird.
    Bei Freiheitsberaubung ist das Höchstmaß 4 Monate (in Baumanns Entwurf steht noch 4 Jahre! Bitte ändern); also verjährt Freiheitsberaubung nach 8 Monaten seit Vollendung der Tat und sofern kein Verfahren eingeleitet wird.

  • Zitat

    Original von Alexander Xanathos
    Ich möchte hier noch einmal kurz darauf eingehen:
    Es muss nicht ermittelt werden, wie hoch die Strafe am Ende im Urteil ausfällt, sondern es richtet sich nach der im Gesetz angedrohten Höchststrafe, e.g.
    Hochverrat verlangt eine Strafe nicht unter 8 Monaten; das Höchstmaß nach Sec. 9 beträgt 12 Monate, also verjährt Hochverrat nach 24 Monaten nach Vollendung der Tat und sofern kein Verfahren eingeleitet wird.
    Bei Freiheitsberaubung ist das Höchstmaß 4 Monate (in Baumanns Entwurf steht noch 4 Jahre! Bitte ändern); also verjährt Freiheitsberaubung nach 8 Monaten seit Vollendung der Tat und sofern kein Verfahren eingeleitet wird.


    Sehen Sie, und um diese vom Gesetz angedrohte Höchststrafe ansetzen zu können, müssen Sie in der Sache doch ermitteln. Denn wie wollen Sie sonst für die Bestimmung der Verjährungsfrist bestimmen, welcher Straftatbestand denn wirklich erfüllt sein könnte. Es kann ja nicht angehen, dass ohne richterliche Entscheidung und die dazu notwendige Tatbestandsermittlung, z.B. der Staatsanwalt oder andere Ermittlungsbehörden bestimmen können, welcher Straftatbestand für die Berechnung der Verjährungsfrist maßgeblich sein soll. Dies würde der auch in Astor noch geltenden Unschuldsvermutung und widersprechen.


    Um mit Ihren Beispielen zu arbeiten: wer bestimmt denn, ob es um Hochverrat geht oder wer legt fest, dass eine Freiheitsberaubung vorliegt?


    Ich plädiere in Section 15 für eine einheitliche Verjährungsfrist.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Ich kann Ihre Bedenken in diesem Punkt absolut nicht verstehen, Senator. Sehen wir es anders:
    Die kleinste Verjährungsfrist beträgt 2 Monate (für Straftaten, die mit einer Höchststrafe von maximal einem Monat bedroht sind), die größte 24 Monate.


    Sie argumentierten mit der Unschuldsvermutung. Wir teilen die Verpflichtung zum Rechtsstaat, denn auch die Verjährung ist ein Individualschutz, der Rechtssicherheit schaffen soll. Es ist ja leider so, dass der Rechtsstaat auch jene schützt, die ihn ablehnen bzw. das Strafrecht soll ja eine Störung der Rechtsordnung durch ein Individuum wieder beheben.


    Ich sehe die variablen Verjährungsfristen aus der pädagogischen Sicht:
    Kleine Vergehen müssen schnell geahndet werden, um eben die erzieherische Maßnahme zeitnah zur Tat ergehen zu lassen.
    Je schwerer die Tat/Schuld, desto länger ist dem Täter diese auch bewusst. Jedem Täter mit ein wenig Vernunft ist bekannt, dass Hochverrat und Mord die schwersten Verbrechen sind, dementsprechend kann man es ihm auch lange vorwerfen.


    Ich bleibe bei den straftatorientierten Verfolgungsverjährungsfristen.
    De facto hat die Staatsabwaltschaft - egal bei welcher Straftat - min. 2 Monate Zeit, um ein Verfahren zu eröffnen. Mit der Eröffnung (Bekanntgabe des Ermittlungsbeginnes an den Beschuldigten) wird die Verjährungsfrist ja unterbrochen, das Gericht kann demnach in aller Ruhe prüfen.
    Tritt die Verjährung vor Ermittlungsbeginn ein, heißt es für die Staatsanwaltschaft eben "Pech gehabt" und für den Beschuldigten "Glück gehabt".

  • Werter Senator Xanathos, ich will Ihnen ja die guten Gedanken, die hinter einer höchststrafmaßabhängen Verjährungsfrist liegen garnicht absprechen. Und die pädagogische Sicht ist mindestens genauso interessant wie der Ansatz, dass man die Ermittlungsbehörden und die Justiz zur Straffung von Strafverfahren bewegen möchte.


    Meine Bedenken gehen in die verfahrensrechtliche Richtung. Wer kann und darf denn darüber entscheiden, ob für eine Straftat bereits die Verjährung eingetreten ist oder nicht? Wer legt fest, welcher Straftatbestand für die Berechnung der Verjährungsfirst maßgebliche ist? Soll dies in die Hand der Ermittlungsbehörden, also zuallererst in die Hand der Polizei und dann der Staatsanwaltschaft gelegt werden? Muss es ja wohl, da Ihre Section 15 mit Eintritt der Verjährung eine Strafverfolgung ausschließt, also damit selbst die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unterbindet.


    Also nach meinem Dafürhalten legen Sie mit der höchststrafmaßabhängigen Verjährungsfrist die Entscheidung über den anzuwendenden Straftatbestand in die Hände der Ermittlungsbehörden, wo sie überhaupt nicht hingehört.


    Ja und zum Schluss mal noch die Frage, wie dies mit Straftatbeständen aussieht, für die keine Höchst- sondern nur Mindesstrafen angedroht werden sollen. Wie soll da die Verjährungsfrist bestimmt werden?

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Zitat

    Original von Armin Schwertfeger
    Also nach meinem Dafürhalten legen Sie mit der höchststrafmaßabhängigen Verjährungsfrist die Entscheidung über den anzuwendenden Straftatbestand in die Hände der Ermittlungsbehörden, wo sie überhaupt nicht hingehört.


    Ja und zum Schluss mal noch die Frage, wie dies mit Straftatbeständen aussieht, für die keine Höchst- sondern nur Mindesstrafen angedroht werden sollen. Wie soll da die Verjährungsfrist bestimmt werden?


    Ich sehe das nicht so wild. Angenommen man findet heute eine Leiche eines Menschen, der am 01.01.2008 zu Tode kam (Verjährung läuft seit fast 9 Monaten). Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen unbekannt, Verjährung ruht. Es findet sich kein Täter, die Ermittlungen werden nach einem Monat eingestellt, Verjährung geht weiter.
    Am 05.06.2009 kommen neue Tatsachen auf den Tisch, man hat einen Täter gefunden. Die Staatsanwaltschaft kann entweder wegen Mordes, Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge anklagen. Sie weiß natürlich, dass KV mit TF bereits verjährt ist (nach 16 + 1 Monaten). Sie klagt auf Totschlag.


    Stellt das Gericht nun fest, dass es nur eine KV mit TF war, so muss es spätestens nach der Beweisaufnahme dies feststellen und das Verfahren einstellen wegen Verjährung. Ansonsten wäre es ja eine Verfolgung Unschuldiger, somit unzulässig und strafbar.


    Herr des Verfahrens mag der Staatsanwalt sein, Herr des Urteils ist und bleibt aber das Gericht.


    Was die Verjährungsfristen bei lediglich angedrohten Mindeststrafen angeht:
    Legt eine Section nur eine Mindeststrafe fest, so richtet sich die Höchststrafe nach Sec. 9 und dieses bestimmt das absolute Höchstmaß auf 12 Monate. Wo diese Strafe möglich ist, beträgt die Verjährungsfrist demnach 24 Monate.


  • Zur Findung einer abstimmungsreifen Schlussfassung möchte ich an dieser Stelle eine Zwischenbefragung einleiten, um die strittigen Fragen zu klären:


    1. Thema Todesstrafe:
    Soll die Todesstrafe möglich sein?
    ( ) Aye
    ( ) Nay


    2. Thema Verjährung:
    Sollen straftatabhänge Fristen für die Verfolgungsverjährung bestehen oder eine einheitliche für alle Straftaten (z.B. 12 Monate), ähnlich der Vollstreckungsverjährung?
    ( ) straftatabhängig
    ( ) einheitlich


    3. Thema nationale Straftatbestände:
    Sollen die Verfassungsorgane und die Nationalsymbole einem besonderen strafrechtlichen Schutz unterliegen?
    ( ) Aye
    ( ) Nay


    4. Thema Beleidigung:
    Soll die Beleidigung eine Straftat sein?
    ( ) Aye
    ( ) Nay

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