[Archives] Office of the Chairperson

Es gibt 274 Antworten in diesem Thema, welches 32.640 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Catherine O'Malley.

  • Stimmt schon. Wie kann es die Assembly wagen, Ihre Energie in eine Verbesserung der rechtlichen Situation in Assembly zu stecken, wo sie doch auch die Farbe des Himmels oder einen Angriffskrieg im Kampf um Rohstoffe besprechen könnte. :rolleyes

    Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
    Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

  • Zitat

    Ich nehme Ihren Antrag zur Kenntnis und überlasse es dem künftigen Chairman diesen der State Assembly zur Aussprache vorzulegen, zumal die Abstimmung über den Antrag von Deputy Morgan noch nicht beendet ist.


    Ich kann gerne noch abwarten, bis die Abstimmung über Deputy Morgans Antrag beendet ist. Anschließend erwarte ich allerdings von Ihnen, Mr. Governor, das Sie ihre Pflicht erfüllen und zum Antrag die Aussprache eröffnen.


    Zitat

    Ich frage mich jedoch inwiefern es sinnvoll ist diesen Vorstoss durch die Assembly beraten zu lassen. Die State Assembly musste sich nun bereits zweimal unmittelbar hintereinander mit Vorstössen zur Vereinbarkeit oder eben Unvereinbarkeit des Amtes des Governors mit jenem eines Kongressmitgliedes auseinandersetzen. Dabei wurde sowohl die von mir eingebrachte Aufhebung der Unvereinbarkeitsregelung, als voraussichtlich auch der von Deputy Morgan eingereichte Vorstoss zu deren Ausdehnung abgelehnt.


    Sinnfragen können Sie sich gerne innerhalb der Aussprache stellen, Mr. Governor. Es ist nicht ihre Aufgabe Anträge auf ihren Sinn zu überprüfen sondern diese zur Aussprache bzw. Abstimmung weiterzuleiten.


    Zitat

    Ich fände es daher begrüssenswert diese Entscheide zu respektieren und sich dem Tagesgeschäft zu widmen.


    Ich fände es begrüßenswert, wenn Sie sich in diesem Fall auf ihre Aufgaben konzentrieren könnten, Mr. Governor.

  • Ich beantrage eine Aussprache über folgende Resolutions:


    Resolution creating a permanent Morning Business Debate


    Die State Assembly richtet eine ständige Morning Business Debate ein, in der die Abgeordneten Dinge besprechen können, die zwar direkt oder indirekt mit ihren Aufgaben zu tun haben, aber nicht in aktuell geführte Debatten passen.


    Resolution to admonish the governor


    Die State Assembly
    - Sieht Gesetzgebung und Gesetzesrevision als ihre wichtigsten Aufgaben an.
    - Stützt sich dabei auf die Verfassung der Republic of Assentia, besonders auf Art. III, Sec. 1.
    - Rügt deshalb den Gouverneur, der dazu ermahnte, statt der Gesetzgebung und Gesetzesrevision doch "dem Tagesgeschäft" nachzugehen.
    - Fordert den Gouverneur dazu auf, sich nicht über seine Aufgabe als Deputy hinausgehend in den Gesetzgebungsprozess einzumischen.
    - Fordert den Gouverneur auf, seinen Aufgaben stets mit vollem Einsatz nachzugehen, seinen Einsatz dem Wohle von Assentia zu widmen und sich auf sein ihm vom Volke übertragenes Mandat zu besinnen.


    Ich beantrage die Eröffnung der Aussprachen sofort und ohne weitere Verzögerung.

    Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
    Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

  • Ich beantrage die Eröffnung der Aussprachen sofort und ohne weitere Verzögerung.

    Wenn's denn so unglaublich dringend ist...


    Da der Entwurf betreffend der Ämtervereinbarkeit von Deputy Morgan kaum mehr die nötige Zweidrittelmehrheit erreichen wird, werde ich den Antrag von Deputy Lott zur Diskussion stellen.

  • Honorable Deputies!


    Ich bitte um Aussprache und anschließender Abstimmung zu dieser Geschäftsordnung für die State Assembly


    Standing Rules of the State Assembly


    Section 1 - Validity
    (1) Diesese Geschäftsordnung regelt die Arbeit der State Assembly der Republic of Assentia und gilt unbefristet bis zum Beschluss einer anderen Fassung.


    Section 2 – The Chair
    (1) Der Vorsitzende (Chairman / Chairwoman) ist für die Arbeitsfähigkeit der State Assembly verantwortlich und repräsentiert diese nach außen. Er leitet Aussprache und Abstimmung und wahrt die Ordnung im Hause.
    (2) Er kann ein Mitglied der State Assembly für die Dauer seiner Amtszeit zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman / Vice Chairwoman) ernennen.
    (3) Der Vorsitzende wird in einer öffentlichen Wahl durch alle Mitglieder der State Assembly für die Dauer von vier Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (4) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss sich der Vorsitzende einer Vertrauensfrage stellen. Stimmt die absolute Mehrheit der abstimmende Mitglieder gegen ihn, ist unverzüglich eine Neuwahlen zum Vorsitzenden anzusetzen. Den Vorsitz für solche Verfahren übernimmt ein Vertreter des Vorsitzenden.
    (5) Bei Vakanz oder einer Abwesenheit von mehr als sieben Tage des Vorsitzenden oder stellvertr. Vorsitzenden, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly (Chairman / Chairwoman by senority) die Befugnisse der Sitzungsleitung.


    Section 3 – The Deputies
    (1) Vor Aufnahme der Arbeit als Mitglied der State Assembly soll jede Person den durch die Verfassung vorgegebenen Diensteid leisten.
    (2) Jeder Abgeordnete ist berechtigt in den Sitzungen der State Assembly selbständige Anträge einzubringen.
    (3) Jeder Abgeordnete folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (4) Nur Abgeordnete, Mitglieder der Staatsregierung und geladene Gäste haben Rederecht in der State Assembly.


    Section 4 – The Legislation
    (1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden verlängert werden.
    (2) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit der anwesenden Mitglieder der State Assembly erforderlich. Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Yes, No oder Abstention beantworten lässt.

  • Honorable Deputies,


    ich bitte um Aussprache und anschließende Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:


    Assentia Administration Act Amendment Bill


    Section 1: Purpose of the Act
    Dieses Gesetz ergänzt den Assentia Administration Act um Bestimmungen zur Stärkung der Kontrollrechte der State Assembly gegenüber dem Gouverneur.


    Section 2: Amendment of the Assentia Administration Act
    Section 4, Subsection 2, des Assentia Administration Act, wird um folgende Bestimmung ergänzt:

      "Die Ernennung der Leiter der Obersten Staatsbehörden bedarf der Zustimmung der State Assembly. Der Abstimmung über die Erteilung der Zustimmung hat eine Befragung des für eine Ernennung Nominierten durch die Mitglieder der State Assembly vorauszugehen."

    Section 3: Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt auf dem von der Verfassung der Republik Assentia vorgesehenen Wege in Kraft.

  • Mr. Chairman,


    Ich beantrage Diskussion und anschliessende Abstimmung über folgenden Gesetzesentwurf:


    Dealing with Natural Disasters Bill


    Section 1 - Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Definition von Naturkatastrophen und legt Massnahmen zur Verhinderung von menschlichem Leid und materiellen Schäden durch selbige fest.
    (2) Es soll zitiert werden als „Dealing with Natural Disasters Act“.


    Section 2 - Definition of Natural Disasters
    (1) Naturkatastrophen sind schädliche Ereignisse welche nicht primär durch menschliche Einwirkung verursacht wurden.
    (2) Namentlich genannt seien hier:
    1. Hurrikane
    2. Wirbelstürme
    3. Erdbeben
    5. Rutschungen
    6. Felsstürze
    7. Überschwemmungen
    8. Waldbrände
    9. Lawinen


    Section 3 - Disasters Preparedness
    (1) Die Behörden des Bundesstaates führen eine flächendeckende Gefahrenkarte, welche die Gefährdung mittels farblicher Abgrenzung der Gebiete hervorhebt und aktualisieren diese fortlaufend.
    (2) Folgende farblich gekennzeichnete Unterscheidung wird getroffen:
    1. rot: erhebliche Gefährdung; Personen sind sowohl innerhalb als auch ausserhalb von Gebäuden gefährdet. Mit der plötzlichen Zerstörung von Gebäuden ist zu rechnen. Daher keine Ausscheidung neuer Bauzonen; keine Errichtung oder Erweiterung von Bauten und Anlagen.
    2. blau: mittlere Gefährdung; Personen sind innerhalb von Gebäuden kaum gefährdet, ausserhalb davon liegt hingegen eine Gefährdung vor. Mit Schäden an Gebäuden ist zu rechnen, jedoch sind plötzliche Gebäudezerstörungen in diesem Gebiet nicht zu erwarten, falls gewisse Auflagen bezüglich Bauweise beachtet werden. Daher Ausscheidung neuer Bauzonen nur nach Vornahme einer Interessenabwägung; Baubewilligungen nur mit Auflagen.
    3. gelb: geringe Gefährdung; Personen sind kaum gefährdet. Mit geringen Schäden an Gebäuden bzw. mit Behinderungen ist zu rechnen, jedoch können erhebliche Sachschäden in Gebäuden auftreten. Daher Hinweis auf die Gefahrensituation und Empfehlungen für bestehende Bauten und Erwägung von Auflagen für Neubauten.
    4. gelb-weiss schraffiert: Restgefährdung; Hinweisbereich, der eine Restgefährdung bzw. ein Restrisiko mit einer sehr geringen Eintretenswahrscheinlichkeit aufzeigt. Daher Hinweis auf die Gefahrensituation und Auflagen bei sensiblen Nutzungen und grossem Schadenpotenzial.
    5. weiss: keine oder vernachlässigbare Gefährdung; Daher keine besonderen Auflagen.
    (3) Die Behörden erarbeiten geeignete Auflagen und Standards.


    Section 4 - Planning Permission
    (1) Die Erstellung sämtlicher Gebäude ist bewilligungspflichtig.
    (2) Baubewilligungen sind beim Department of the Republic einzureichen und durch den Secretary of the Republic oder den Governor zu prüfen und ggf. zu bewilligen, unter Auflagen zu bewilligen oder abzulehnen. Dem Entscheid ist stets eine Begründung beizufügen.


    Section 5 - Entry into Force
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäss den Regelungen der Verfassung des Bundesstaates Assentia nach Beschluss durch die State Assembly in Kraft.
    (2) Alle diesem Gesetz widersprechenden Regelungen werden mit Inkrafttreten aufgehoben.

  • Honorable Deputies,


    ich erbitte zu folgendem Antrag eine Aussprache mit anschließender Abstimmung einzuleiten. Danke!



    Standing Rules of the State Assembly


    Section 1 - Validity
    (1) Diese Geschäftsordnung regelt die Arbeit der State Assembly der Republic of Assentia und gilt unbefristet bis zum Beschluss einer anderen Fassung.


    Section 2 – The Chair
    (1) Der Vorsitzende (Chairman / Chairwoman) ist für die Arbeitsfähigkeit der State Assembly verantwortlich und repräsentiert diese nach außen. Er leitet Aussprache und Abstimmung und wahrt die Ordnung im Hause.
    (2) Er kann ein Mitglied der State Assembly zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman / Vice Chairwoman) ernennen. Die Amtszeit endet wenn eine Wahl zum regulären Vorsitzenden erfolgreich beendet wurde.
    (3) Der Vorsitzende wird in einer öffentlichen Wahl durch alle Mitglieder der State Assembly für die Dauer von vier Monaten gewählt. Die Wiederwahl ist unbegrenzt zulässig.
    (4) Auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder der State Assembly muss sich der Vorsitzende einer Vertrauensfrage stellen. Stimmt die absolute Mehrheit der abstimmende Mitglieder gegen ihn, ist unverzüglich eine Neuwahlen zum Vorsitzenden anzusetzen. Den Vorsitz für solche Verfahren übernimmt ein Vertreter des Vorsitzenden.
    (5) Bei Vakanz oder einer Abwesenheit von mehr als sieben Tage des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden, übernimmt das dienstälteste Mitglied der State Assembly (Chairman / Chairwoman by seniority) die Befugnisse der Sitzungsleitung.


    Section 3 – The Deputies
    (1) Vor Aufnahme der Arbeit als Mitglied der State Assembly soll jede Person den durch die Verfassung vorgegebenen Diensteid leisten.
    (2) Jeder Abgeordnete ist berechtigt in den Sitzungen der State Assembly selbständige Anträge einzubringen.
    (3) Jeder Abgeordnete folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    (4) Nur Abgeordnete, Mitglieder der Staatsregierung und geladene Gäste haben Rederecht in der State Assembly.


    Section 4 – The Legislation
    (1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden verlängert werden.
    (2) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Yes, No oder Abstention beantworten lässt.
    (3) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit auf Yes oder No lautenden Stimmen[/color] der anwesenden Mitglieder erforderlich, sofern die Verfassung nichts anderes vorsieht.


    Section 5 - Forms of Address
    (1) Der Vorsitzende wendet sich in Wahrnehmung seiner Amtsfunktionen mit "Honorable Deputies of the State Assembly" an die Mitglieder der State Assembly in ihrer Gesamtheit und mit "Honorable Deputy" an einzelne Mitglieder.
    (2) Mitglieder der State Assembly richten sich zu Beginn ihrer Reden stets in der Form "Mister Chairman / Madam Chairwoman" an den Vorsitzenden. Ist der Vorsitzende abwesend, wenden sich die Mitglieder der State Assembly mit der zutreffenden Anrede an den Sitzungsleiter.
    (3) Der Vorsitzende wenden sich in seiner Eigenschaft als Mitglied der State Assembly mit "Honorable Deputies" an die Gesamtheit der Mitglieder der State Assembly.
    (4) Verstöße gegen die Anredeformen können vom Vorsitzenden sanktioniert werden.


    Setion 6 - Site Rules
    In der State Assembly haben sich die Mitglieder und Besucher der Würde des Hauses angemessen, also ruhig und höflich, zu verhalten. Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern der State Assembly und dem Personal, unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal sowie das Sprechen ohne Rederecht.


    Section 7 - Sanctions
    (1) Mitglieder der State Assembly können vom Vorsitzenden mit Sanktionen belegt werden.
    (2) Der Vorsitzende spricht Verwarnungen aus, wenn ein Mitglied der State Assembly oder ein Besucher gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt.
    (3) Wird ein Mitglied der State Assembly zum wiederholten Mal verwarnt oder ist der Verstoß besonders schwerwiegend, kann der Vorsitzende ihm das Rederecht in der State Assembly für eine Woche entziehen.

  • Madam Chairwoman!


    Ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgenden Entwurf:


    Gay Marriage Bill


    Article I – Purpose
    Zweck dieses Gesetzes ist die Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Ehe.


    Article II – Definition
    Als gleichgeschlechtliche Ehe wird eine Eheschließung zwischen zwei Männern, zwischen zwei Frauen, zwischen zwei Transsexuellen oder einem Mann oder einer Frau mit einem transsexuellen Partner bezeichnet.


    Article III – Marriage
    (1) Die Schließung einer gleichgeschlechtlichen Ehe im Sinne des Article I ist in der Republic of Assentia erlaubt.
    (2) Gleichgeschlechtliche Eheschließungen haben im vollen Umfang alle Rechte der Republic of Assentia.


    Article IV – Comming into force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

  • Ich bringe stelle folgenden Entwurf zur Diskussion und zur anschliessenden Abstimmung:

    Narcotics and Psychotropic Substances Bill
    Article I - Fundamental Provisions


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen im Staat Assentia.
    (2) Es soll zitiert werden als Narcotics and Psychotropic Substances Act.


    Section 2 - Statutory Definitions
    (1) Betäubungsmittel im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen der Wirkungstypen Morphin, Kokain oder Cannabis, sowie Substanzen, die auf deren Grundlage hergestellt werden, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.
    (2) Psychotrope Substanzen im Sinne dieses Gesetzes sind abhängigkeitserzeugende Substanzen, welche Amphetamine, Barbiturate, Benzodiazepine oder Halluzinogene enthalten, oder eine ähnliche Wirkung wie diese haben.


    Section 3 - Basic Rule
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen nur zu jenen Zwecken angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden, die dieses Gesetz besonders bestimmt.
    (2) Der Anbau, die Herstellung, die Zubereitung, die Verarbeitung, der Erwerb, die Veräusserung, die Abgabe und der Besitz von Betäubungsmitteln und psychotroper Substanzen bedarf der staatlichen Genehmigung.


    Section 4 -Assentia Department of Narcotics and Psychotropic Substances
    Die Erteilung und der Widerruf von Genehmigungen nach diesem Gesetz, sowie die Aufsicht über den erlaubten und genehmigten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen, obliegen einem staatlichen Amt für Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen (Assentia Department of Narcotics and Psychotropic Substances).


    Article II - Licit and Licensable Use of Narcotics and Psychotropic Substances


    Section 1 - Licit Medical Use
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen ärztlich verabreicht oder verschrieben werden, sofern dies entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst und Ethik angezeigt ist, um bei einem Menschen oder einem Tier einen pathologischen Zustand zu heilen, oder zu lindern, oder von einem pathologischen Zustand bei einem Menschen oder einem Tier verursachte körperliche Schmerzen zu lindern.
    (2) Zur Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen befugt sind ausschliesslich staatlich zugelassene Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte. Auf Anweisung des Arztes dürfen im Rahmen einer stationären Therapie oder einer Notfallversorgung Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen auch von staatlich zugelassenem medizinischem Assistenzpersonal (Paramedics und Registered Nurses) verabreicht werden.
    (3) Zur Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen befugt sind neben dem verschreibenden Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt selbst auch staatlich zugelassene Apotheker.


    Section 2 - Medical Administration and Prescription
    (1) Die Verabreichung oder Verschreibung von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen zu medizinischen Zwecken ist von dem verabreichenden oder verschreibenden Arzt in einem besonderen Register des Krankenhauses oder seiner Praxis unter Angabe des Namens des Patienten, des Befundes und der Diagnose, der verschriebenen oder verabreichten Substanz, der Dauer der Therapie und der Dosierung zu verzeichnen.
    (2) Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen unmittelbar durch ein Krankenhaus oder eine Arztpraxis ist dem Patienten eine besondere Bescheinigung als Nachweis der Berechtigung zum Besitz der verschriebenen Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in entsprechender Art und Menge auszuhändigen. Bei Abgabe ärztlich verschriebener Betäubungsmittel oder psychotroper Substanzen durch eine Apotheke ist die entsprechende Bescheinigung durch den Apotheker auszugeben.
    (3) Bei Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen im Rahmen einer ambulanten Therapie für eine Person unter 18 Jahren sind das Rezept und die Bescheinigung nach Sec. 3, SSec. 2, auf den Personensorgeberechtigten des Patienten auszustellen, diesem auszuhändigen und von ihm zu verwahren. Die Verabreichung der Betäubungsmittel oder der psychotropen Substanzen erfolgen in diesem Fall ebenfalls durch den Personensorgeberechtigten.


    Section 3 - Licensable Scientific and Industrial Use
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zu Zwecken der wissenschaftlichen Forschung, der industriellen Herstellung von Arznei- und Heilmitteln, oder der industriellen Herstellung oder Verarbeitung nicht für den menschlichen Konsum bestimmter und geeigneter Substanzen mit staatlicher Genehmigung angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben, veräussert, abgegeben oder besessen werden.
    (2) Die Genehmigung zum entsprechenden Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen ist ausschliesslich Personen mit einer anerkannten wissenschaftlichen Ausbildung in den Disziplinen Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Biologie, Physik, Chemie oder Psychologie zu erteilen, die die zuverlässige Gewähr für einen sachgerechten Umgang mit den Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen bieten.


    Section 4 - Security Precautions
    (1) Personen, die am gesetzlich erlaubten Verkehr mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen nach diesem Artikel teilnehmen, haben in jeder Phase des Verkehrs adäquate Sicherheitsvorkehrungen dagegen zu treffen, dass die Betäubungsmittel oder psychotropen Substanzen in unbefugte Hände fallen.
    (2) Der Verbleib mit staatlicher Genehmigung angebauter, hergestellter oder zubereiteter Betäubungsmittel und psychotroper Substanzen ist über jeden Schritt ihrer Weitergabe bis zum Endverbrauch oder der Vernichtung von den jeweils beteiligten Personen lückenlos schriftlich zu dokumentieren.
    (3) Der Vorrat an Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen in Krankenhäusern, Arztpraxen, Apotheken, wissenschaftlichen Laboratorien und industriellen Betrieben zum gesetzlich erlaubten Gebrauch ist zu jeder Zeit auf ein angemessenes Mass des zeitnahen Bedarfs zu beschränken. Nicht mehr benötigte oder nicht mehr verwendbare Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen sind unverzüglich zu vernichten.


    Article III - Other Use of Narcotics and Psychotropic Substances


    Section 1 - Non-Medical Private Consumption
    (1) Betäubungsmittel und psychotrope Substanzen dürfen zum nicht ärztlich verordneten Eigenverbrauch nicht angebaut, hergestellt, zubereitet, verarbeitet, erworben oder besessen werden.


    Section 2 – Drug Withdrawal
    (1) Assentia gewährleistet ein für die Patienten kostenloses Drogenentzugsprogramm welches auf den Einsatz von Ersatzdrogen verzichtet. Die Nachbetreuung der Patienten ist zu gewährleisten.
    (2) Zu diesem Zweck sucht die Regierung die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen.


    Article IV - Penal Provisions


    Section 1 - Sanctions
    (1) Der unerlaubte Anbau, die unerlaubte Herstellung, die unerlaubte Zubereitung, die unerlaubte Verarbeitung, der unerlaubte Erwerb und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen zum Zwecke der Abgabe oder Veräusserung, sowie die unerlaubte Abgabe und unerlaubte Veräusserung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen, werden mit Freiheitsstrafe von 10 Jahren bis 20 Jahren und im Wiederholungsfall mit Freiheitsstrafe von 30 Jahren bis lebenslang geahndet.
    (2) Der Verstoss gegen Dokumentationspflichten bei der Verschreibung von Betäubungsmitteln oder psychotropen Substanzen nach Art. II, Sec. 3, dieses Gesetzes, sowie der Verstoss gegen Sicherheitsvorkehrungen im Verkehr mit Betäubungsmitteln nach Art. II, Sec. 4, dieses Gesetzes werden mit Freiheitsstrafen zwischen einem Monat und sechs Monaten geahndet.


    Article V - Final Provisions


    Section 1 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

  • Ich stelle folgenden Entwurf zur Diskussion und zur anschliessenden Abstimmung:

    Alcoholic Beverages Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Verkehr mit alkoholischen Getränken im Staat Serena.
    (2) Es soll zitiert werden als Alcoholic Beverages Act.


    Section 2 - Statutory Definition
    (1) Alkoholische Getränke im Sinne dieses Gesetzes sind für den menschlichen Verzehr bestimmte Flüssigkeiten mit einem Anteil Ethylalkohol von mehr als 0,5 Volumenprozent.
    (2) Für den menschlichen Gebrauch bestimmte Arzneimittel und andere medizinische Präparate mit Anteilen Ethylalkohol sind keine alkoholischen Getränke im Sinne dieses Gesetzes.


    Section 3 - Basic Rule
    Alkoholische Getränke dürfen hergestellt, ausgeschenkt, verkauft, abgegeben, besessen und konsumiert werden, soweit dieses Gesetz keine ausdrücklichen Beschränkungen oder Auflagen vorsieht.


    Section 4 - Age Restrictions
    (1) Alkoholische Getränke dürfen nur an Personen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben, ausgeschenkt, verkauft oder abgegeben werden.
    (2) Als Ausschank oder Abgabe alkoholischer Getränke im Sinne dieser Sektion gelten auch deren Ausschank oder Abgabe an eine Person unter 21 Jahren, durch deren gesetzlich zu ihrer Pflege und Erziehung berechtigten und verpflichteten Person, oder mit Zustimmung dieser Person.


    Section 5 - On-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen zum unmittelbaren Verzehr in Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, ausgeschenkt werden.
    (2) Der Ausschank alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Vergnügungs- oder Beherbergungsgewerbes unterliegt zusätzlich zu den unter Sec. 4 genannten Bedingungen auch den nachfolgenden Beschränkungen:
    - der Ausschank alkoholischer Getränke darf nicht beworben werden;
    - alkoholische Getränke dürfen nicht mit mengenmässigen Rabatten abgegeben oder ausgeschenkt werden;
    - alkoholfreie Getränke müssen stets günstiger angeboten werden als alkoholhaltige.


    Section 6 - Off-Premise Sale
    (1) Alkoholische Getränke dürfen in Betrieben des Einzelhandels, die über eine allgemeine Erlaubnis zum Betrieb eines solchen Gewerbes verfügen, verkauft werden.
    (2) Der Verkauf alkoholischer Getränke in zugelassenen Betrieben des Einzelhandels unterliegt zusätzlich zu den unter Sec. 4 genannten Bedingungen auch den nachfolgenden Beschränkungen:
    - der Verkauf alkoholischer Getränke darf nicht beworben werden;
    - alkoholische Getränke dürfen nicht mit mengenmässigen Rabatten verkauft werden;
    - alkoholfreie Getränke müssen stets günstiger angeboten werden als alkoholhaltige.


    Section 7 - Labeling and Advertisement
    (1) Für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholische Getränke sind durch den Hersteller auf der Verpackung oder dem Etikett, unter Angabe der Volumenprozent des enthaltenen Ethylalkohols, als solche zu kennzeichnen.
    (2) Werbung für alkoholische Getränke ist verboten.


    Section 8 - Open Containers and Public Intoxication
    (1) Alkoholische Getränke dürfen von Personen, an die der Verkauf entsprechender alkoholischer Getränke nach diesem Gesetz erlaubt ist, auf öffentlichen Strassen, Plätzen und Anlagen verzehrt werden, sofern in Folge des Alkoholgenusses keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (2) Der blosse Aufenthalt auf öffentlichen Straßen, Plätzen und Anlagen im Rauschzustand in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke ist erlaubt, sofern in Folge des Rauschzustandes keine rechtswidrigen Handlungen begangen werden.
    (3) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Gebäuden des Staates Assentia, seiner Bezirke und Kommunen ist verboten. Personen, die sich in Folge des Verzehrs alkoholischer Getränke in einem Rauschzustand befinden, können dieser Gebäude verwiesen werden, wenn sie - auch ohne dabei eine ansonsten rechtswidrige Handlung begehen - durch ihre Anwesenheit andere Anwesende stören oder belästigen.
    (4) Der Verzehr alkoholischer Getränke in öffentlichen Verkehrsmitteln des Staates Assentia seiner Bezirke und Kommunen ist verboten.
    (5) Der Verzehr alkoholischer Getränke in privaten Fahrzeugen und Verkehrsmitteln ist Bei- und Mitfahrern erlaubt, nicht jedoch dem Fahrzeugführer.
    (6) Das Lenken von Motorfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand ist verboten.


    Section 9 – Alcohol Withdrawal
    (1) Assentia gewährleistet ein für die Patienten kostenloses Alkoholentzugsprogramm welches auf den Einsatz von Ersatzdrogen verzichtet. Die Nachbetreuung der Patienten ist zu gewährleisten.
    (2) Zu diesem Zweck sucht die Regierung die Zusammenarbeit mit privaten Institutionen.


    Section 10 - Penal Provisions
    (1) Der Ausschank, der Verkauf oder die Abgabe alkoholischer Getränke an Personen unter 21 Jahren (Sec. 4, SSec. 1 und 2) wird mit Geldstrafe nicht unter 5000.00 US-Dollar bestraft. Im Wiederholungsfall liegt die Strafe nicht unter 10'000.00 US-Dollar.
    (2) Das Unterlassen der Kennzeichnung oder die unrichtige Kennzeichnung für den Verkauf im Einzelhandel bestimmter alkoholischer Getränke (Sec. 7, SSec. 1) wird mit Geldstrafe nicht unter 50'000 US-Dollar bestraft. Im Wiederholungsfall liegt die Strafe nicht unter 100'000 US-Dollar.
    (3) die Werbung für alkoholische Getränke (Sec. 7, SSec. 2) wird mit Geldstrafe nicht unter 5000.00 US-Dollar bestraft. Im Wiederholungsfall liegt die Strafe nicht unter 10'000.00 US-Dollar. (4) Das Lenken eines Motorfahrzeuges bei einer Blutalkoholkonzentration über 0,5 Promille hat den Entzug des Führerscheines für mindestens einen Monat zur Folge.


    Section 10 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

  • Honorable Deputies,


    ich bitte um Aussprache und anschließende Abstimmung über folgenden Gesetzentwurf:


    House of Representatives Amendment Ratification Bill


    Section 1 - Ratification of an Amendment to the United States Constitution
    Der Staat Assentia ratifiziert den diesem Gesetz angehängten Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten.


    Section 2 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    House of Representatives Amendment


    Section 1 - Introduction of an Amendment to the United States Constitution
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird folgender Zusatz hinzugefügt:

      Election of the House of Representatives
      (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses sollen für einen Zeitraum von zwei Monaten gewählt werden, und Wahlen zum Repräsentantenhaus sollen jeweils in den ungeraden Monaten eines Jahres stattfinden.
      (2) Fällt ein Sitz im Repräsentantenhaus vakant, so soll dieser nach den Vorschriften des Wahlgesetzes mit einem Kandidaten zum Repräsentantenhaus in der letzten Wahl besetzt werden, der bei der Vergabe der Sitze im Repräsentantenhaus bislang keine Berücksichtigung gefunden hat. Steht kein solcher Kandidat mehr zur Verfügung, so soll der entsprechende Sitz bis zum Zusammentritt des nächsten Repräsentantenhauses vakant bleiben.

    Section 2 - Coming into Force
    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss des Verfahrens zu seiner verfassungsmäßigen Ratifizierung in Kraft.

  • Madam Chairwoman,


    ich beantrage eine Diskussion über den vorliegenden Entwurf für eine Gesetzänderung und zur anschliessenden Abstimmung



    Education Act
    [...]


    Article III - Homeschooling


    Section 1 Basics
    (1)Eltern koennen sich dafuer entscheiden, ihre Kinder aus staatlichen und privaten Schulen rauszunehmen und sie stattdessen im Heimunterricht zu unterrichten.
    (2)Kinder dürfen von ihren Eltern nur bis zur Middle School unterrichtet werden und bekommen dementsprechend als Belohnung für eine bestandene Abschlussprüfung ein " Middle School Diploma".
    (3)Eltern dürfen ihr Kind nicht mehr unterrichten, wenn es, also das Kind, auf die High School geht.


    Section 2 Proof of Homeschooling Quality
    (1) Eltern, die ihre Kinder im Heimunterricht unterrichten, muessen sich an den vom Board of Education vorgegebenen Lehrplan halten und entsprechende Unterrichtsmaterialien besorgen. Eine finanzielle Kompensation findet nicht statt.
    (2) Halbjaehrlich wird ein Mitglied des Boards of Education diejenigen Haushalte besuchen und entsprechende Lehrmaterialien und die Umstaende des Heimunterrichts ueberpruefen.
    (3) Halbjaehrlich muessen Schueler, die im Heimunterricht unterrichtet werden fuer die den Lehrplan entsprechenden Leistungen Vergleichsarbeiten mit Schuelern an staatlichen Schulen ableisten.


    Section 3 Restrictions
    (1) Besteht der begruendete Verdacht, dass Eltern ihre Kinder entweder mit verfassungsfeindlichem, rassistischem oder anderem fundamentalistischen Gedankengut indoktrinieren, hat das Department of Education die Moeglichkeit den Fall weiter zu investigieren und den Schueler bei bestaetigtem Verdacht aus dem Heimunterricht zu nehmen.
    (2) Zeigen die Vergleichsarbeiten ein nur mangelhaftes Schulwissen im Vergleich zu Schuelern an staatlichen Schulen, ist es dem Department of Education ermoeglicht, den Schueler aus dem Heimunterricht zu nehm


    SimOff

    War der Antrag so richtig gestellt?


    Matthew Simon, Ph.D.



    Director of Investment Banking
    First Private Bank of Astor

    Einmal editiert, zuletzt von Matthew Simon ()

  • Madam Chairwoman,


    ich beantrage die Durchführung von Neuwahlen für das Amt des Gouverneurs gemäß der Verfassung der Republic.

    Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
    Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

  • Mr. Chairman, ich erbitte eine Aussprache zu folgendem Entwurf:


    Gubernatorial Vacancy Bill


    In Article II, Sec. 4, Ssec. 3 wird der Passus " Bei Gleichstand gibt die Stimme des Vorsitzenden der Staatsversammlung den Ausschlag." gestrichen.
    An den Text von Article II, Sec. 4, Ssec. 3 wird angehängt "Ergibt sich in der Abstimmung keine Mehrheit, so soll die Abstimmung unter den zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen erneut durchgeführt werden. Gibt es auch im zweiten Wahlgang keine Mehrheit, so soll die Wahl erneut ausgeschrieben werden."

    Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
    Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

  • Mr. Acting Chairman, wenn Sie schon Zeit haben eine Kandidatur zu erklären, wäre es äußerst höflich Sie würden sich erstmal um die Ämter kümmern, die Sie schon innehaben, statt sich noch mehr Ämter zu krallen. :rolleyes

    Supervisory Special Agent Jack Morgan (R)
    Federal Bureau of Investigation - Criminal Investigative Division

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