Immunity

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 619 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Ulysses S. Finnegan jr..

  • Ladies and Gentlemen,


    ich komme nicht umhin, öffentlich zu sagen,
    dass ich den Antrag auf Aufhebung der Immunität des Präsidenten nicht gestellt habe, weil ich es wollte, sondern weil ich es musste.
    Ich muss eine Anzeige ernst nehmen, egal von wem sie kommt.
    Und um sie auch hinsichtlich Art. III Sec. 1 Ssec. 3 JPA ernst zu nehmen, habe ich den Antrag gestellt.


    Haben Sie noch Fragen?

  • Mr. Attorney General,


    zunächst möchte ich Ihnen für Ihr umgehendes Handeln danken. Auch wenn man, wie Senator Schwertfeger dies getan hat, ggf. Ihre Antragsbefugnis im Kongress im Hinblick auf ein Immunitätsaufhebungsverfahren gemäß Art. IV Sec. 3/1in Zweifel ziehen kann, so muss ich mich angesichts der bisherigen Äußerung in diesem hohen Hause doch wundern, welche unverhüllte Geringschätzung, ja welche Verachtung die Kongressmitglieder unserem Rechtssystem entgegenbringen.


    Mr. Sulla hat - mag er auch Angehöriger und Regierungsvertreter einer Nation sein, mit der die Vereinigten Staaten in diplomatischem Konflikt stehen - unter astorischem Gesetz genau denselben Anspruch auf Schutz seiner persönlichen Rechtsgüter (in diesem Fall seiner Ehre) wie jede andere Person.


    Ebenso vermag ich dem Wortlaut der Verfassung keinerlei Hinweis auf die im Kongress vertretene These zu entnehmen, die Maßnahme der Aufhebung der Immunität des Präsidenten sei nur bei Kapitalverbrechen zulässig.


    Was spräche also dagegen, Mr. Sullas Fall durch die Institution klären und womöglich ausräumen zu lassen, die gemäß unserer Verfassung dafür zuständig ist: Den Obersten Gerichtshof? Honourable Members of Congress: Mit Ihrer (voraussichtlichen) Entscheidung fällen Sie stattdessen ein politisches Urteil und verspielen eine Gelegenheit zu demonstrieren, dass die Vereinigten Staaten wahrhaft ein freier Rechtsstaat sind.

    Yours sincerely,

    Gideon Kohen
    Malroy, Finkelstein & Kohen LLP

  • Die Kongressabgeordneten handeln nach ihrem Gewissen und nicht nach der Pfeife von Sulla oder dessen Anwälten.

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum

  • Mr. Sulla hat meiner Meinung nach Hausfriedensbruch in Tatmehrheit mit Beleidigung des Präsidenten begangen, letzteres ist in den USA nicht strafbar, vielleicht aber in der Confederation.
    Als Diplomat kann er in Astor nicht belangt werden, es sei denn, er verstöße gegen die Beschränkungen, die sich aus seiner Erklärung zur PNG ergeben.
    Ansonsten hat dies nichts mit der Tatsache zu tun, dass Mr. Sulla Anzeigen u.a. gegen den Präsidenten erstattet hat.

  • Damit bekommt Mr. Sulla mehr Aufmerksamkeit, seitens der VSA, als er wirklich verdient. Ich möchte ihnen wirklich ans Herz legen nochmals darüber nachzudenken.

    (Muss sich derzeit voll aufs RL konzentrieren)


    Jason Caldwell
    Former Governor of Astoria State
    (D)


    "Die Mikronationen sind unsere eigene Spielzeug-Eisenbahn, Interaktion mit anderen Menschen gratis." Rod Andriz, II. President of the United States

  • Ich habe keine Fragen an den Attorney General. Ich möchte hier nur zwei Dinge klarstellen:
    Ersten stimme ich mit den Handlungen des Attorney General völlig überein. Er hat mit dem Antrag, die Immunität des Präsidenten aufzuheben, nicht mehr und nicht weniger als seine Pflicht und Schuldigkeit getan. Er darf auch den Antrag nicht zurückweisen - so lange die Immunität des Präsidenten nicht aufgehoben ist, darf der Attorney General in meinen Augen schlicht absolut nichts tun, außer den Antrag auf Aufhebung der Immunität zu stellen - denn auch eine Zurückweisung würde ein Mindestmaß an Prüfung voraussetzen.
    Zweitens möchte ich hier offen aussprechen, dass ich den im Kongress zum Teil angeschlagenen Argumentationsweg etwas bedenklich finde. Die USA verstehen sich als Rechtsstaat - und das bedeutet, dass hier jedem Recht geschieht. Egal ob er nun Astorier oder Ausländer ist, und egal in welchem Verhältnis dessen Heimatland zu unserer Nation steht. Das Argument, dass der Antrag von Mr. Sulla gestellt wurde, wer und was auch immer er ist, kann und darf kein Argument für den Kongress sein. Der Kongress soll in diesem Falle entscheiden wie er will, hierzu kann, will und werde ich mich nicht äußern - aber er möge sich bitte nicht auf ein solches Argumentationslevel herablassen, denn ein solches Niveau verdient der astorische Rechtsstaat nicht. Justizia ist blind - denken Sie daran, meine Herren. Denn genau das zeichnet uns hier gegenüber manchen anderen Staaten aus.

  • @ Mr. Caldwell:
    Es geht in der Justiz nicht um das Ansehen der Person ... denn alle Menschen sind ja vor dem Gesetz gleich.
    Man kann das finden wie man will, man kann mich da auch kritisieren.
    Aber nationale Interessen, die Ahndung von Fehltritten gegen den Präsidenten und ein Eindringen in das Weiße Haus zähle ich hierzu, müssen gewahrt bleiben.


    @ Mr. Finnegan:
    Dank für die Wortmeldung.


    Bestehen weitere Fragen?

  • Fragen habe ich keine. Ich stimme Mr Finnegan jr. allerdings voll und ganz zu. Die Immunität darf kein Freibrief für Straftaten sein. Ob hier eine Straftat vorliegt, ist etwas völlig anderes, das haben die Gerichte unseres Landes zu entscheiden.

    --------------------------------------
    Best regards
    Dwain Anderson

  • So, ich bedaure es ja außerordentlich, aber jetzt ist mir gerade der Kragen geplatzt und ich muss mir, da ich das im Kongress (glücklicherweise für Mr. Prescott) nicht kann, hier Luft machen.


    Zitat

    Im Übrigen möchte ich hier nochmal ganz klar sagen - auch wenn unsere MN Juristen vielleicht wieder mit den Augen rollen mögen: Das hier ist nicht die DU und wird es hoffentlich nie werden. Ich will zwar die Legitimität von Verleumdungsklagen oder Ehrverletzungen nicht gänzlich negieren, aber ich lehne es aus einer Vielzahl von Gründen strikt ab, daß jede Aussage aller "Lügner" oder das bekannteste DU Schimpfwort "Depp" gleich in einem Gerichtsverfahren enden. Und dabei ist mir egal, ob Herr Sulla gegen den Präsidenten oder Mr. Scriptatore gegen Mr. Jackson klagen würde. Das heißt: In diesem Fall schwinge ich mich gerne gegenüber der Justiz zu einer Entscheidung auf, um solchen Nonsens schon im Ansatz zu verhindern.


    Mr. Prescott, erlauben Sie mir diese Aussage, aber warum beantragen Sie eigentlich nicht sofort die Abschaffung der Judikative?
    Diese hier von Ihnen zitierte Aussage auf dem Kongress ist nicht nur ein persönlicher Affront gegen sämtliche an der Justiz beteiligten Amtsträger und Personen (mich eingeschlossen), sondern stellt auch noch einen erschreckenden Mangel an demokratisch-rechtstaatlichem Grundverständnis dar. Sie stellen hiermit gerade die Gewaltenteilung, eines der obersten Verfassungsprinzipien dieser Nation in Frage, und zwar in einer völlig unqualifizierten und an der Sache völlig vorbeigehenden Aussage. Sie nehmen sich hier heraus, genau das zu entscheiden, was Aufgabe der Gerichte ist: Nämlich was als eine Straftat zu behandeln ist und was nicht.


    Ich finde es schön, dass Sie nicht wollen, dass wir vor Gericht zustände wie in der DU haben und wegen jeder Kleinigkeit geklagt wird. Es ist aber nicht Ihre Entscheidung, wie das Recht hier angewendet ist, sondern ich denke, das können Staatsanwaltschaft und Gericht recht gut alleine entscheiden. Zudem gibt es keinerlei Präzedenzfälle in dieser Frage, Sie unterstellen hier der Justiz irgendwelches von Ihnen befürchtete Verhalten, das noch nicht mal zu vermuten, geschweige denn belegt, ist, in der Annahme, astorische Juristen wären mit Juristen aus der DU gleichzusetzen. Noch dazu leiten Sie für diese Unterstellung völlig unpassende Erfahrungssätze aus einem x-beliebigen anderen Staat ab und verkennen komplett, dass sich die Justizsysteme in den USA und der DU grundlegend unterscheiden.


    Si tacuisses, philosophus mansisses.


    Und, um mal wieder halbwegs auf die konstruktive Ebene zu kommen:
    Ich würde mir einfach wünschen, dass der Kongress in diesem Fall seine Arbeit macht und, unter Berücksichtigung der zutreffenden und berechtigten politischen Erwägungen, über die Aufhebung der Immunität beschließt, und zwar ohne irgendwelche juristischen Dinge, die nicht Thema im Kongress sein sollten und können, dadurch gleich mitlösen zu wollen - das klappt nämlich einfach nicht. Denn die Klage kann der Kongress so oder so nicht aufhalten, denn die Immunität gilt nur für die Amtszeit des Präsidenten, nicht aber für das, was er während dieser Amtszeit tut - zwangsläufig ein entsprechendes Ermittlungsverfahren also nach dem Ende der Amtszeit des Präsidenten fortzusetzen ist, wenn bis dahin die Immunität nicht aufgehoben wurde.


    So, das musste jetzt mal gesagt werden. Auch ein Chief Justice darf sich mal aufregen. ;)

  • Zitat

    Original von Ulysses S. Finnegan jr.
    Ich würde mir einfach wünschen, dass der Kongress in diesem Fall seine Arbeit macht und, unter Berücksichtigung der zutreffenden und berechtigten politischen Erwägungen, über die Aufhebung der Immunität beschließt, und zwar ohne irgendwelche juristischen Dinge, die nicht Thema im Kongress sein sollten und können, dadurch gleich mitlösen zu wollen - das klappt nämlich einfach nicht. Denn die Klage kann der Kongress so oder so nicht aufhalten, denn die Immunität gilt nur für die Amtszeit des Präsidenten, nicht aber für das, was er während dieser Amtszeit tut - zwangsläufig ein entsprechendes Ermittlungsverfahren also nach dem Ende der Amtszeit des Präsidenten fortzusetzen ist, wenn bis dahin die Immunität nicht aufgehoben wurde.


    So, das musste jetzt mal gesagt werden. Auch ein Chief Justice darf sich mal aufregen.


    Hochverehrter Chief Justice, selbstverständlich darf auch Ihnen einmal der Kragen platzen, das ist doch nur menschlich.


    Ihren Argumentationen kann ich jedoch nicht vollständig folgen. Dass Sie es als "seine Arbeit machen" für den Kongress ansehen, dass er ohne Diskussion und Abwägung der Argumente einfach die Immunität unseres Staatsoberhauptes und Regierungschefs aufhebt, kann ich nicht richtig glauben. Sie als einer der Verfassungsväter sollten doch den tieferen Sinn der Immunitätsbestimmung in der Verfassung kennen und auch um die Erfordernis der Einzelfallprüfung für eine Immunitätsaufhebung durch den Kongress wissen. Ob die Bestimmung in Artikel IV Section 3 Subsection 1 richtig und zeitgemäß ist, lässt sich sicher diskutieren, sie ist aber geltendes Recht und dann sollten wir uns auch daran halten. Eine Immunitätsaufhebung kann und darf danach also keinesfalls ein einfacher Automatismus bei jeglicher eingehenden Strafanzeige gegen den Präsidenten sein. Wozu sollte sonst die Entscheidungsbefugnis dazu dem Kongress übertragen sein? Dann könnte man das gleich dem Supreme Court übertragen.


    Recht gebe ich Ihnen, dass der Präsident nicht auf ewig vor Strafverfolgung geschützt ist. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt kann ist er wieder ein normaler Bürger wie Sie und ich. Solange er jedoch im Amt ist, privilegiert ihn unsere Verfassung, und das in meinen Augen vollkommen zurecht. Der Präsident soll seinen Kopf frei haben für seine wichtige Arbeit als Chef der Exekutive und nicht von der Gefahr abgelenkt werden, von Hinz und Kunz wegen jedem Unfug rechtlich belangt zu werden.


    Für wirklich wichtige und schwerwiegende Vergehen und deren Verfolgung während der Amtszeit eines Päsidenten sieht die Verfassung halt die Möglichkeit der Immuniätsaufhebung ausschließlich durch den Kongress vor. In den Augen der Kongressmitglieder weniger wichtige und eine Immunitätsaufhebung nicht rechtfertigenbar scheinende Vergehen müssen halt bis nach dem Ende der Antszeit warten. So will es nunmal unsere Verfassung.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Darüber beschließen heißt doch nicht, dass der Congress zustimmt.
    Ich kann nur hoffen, dass der Congress ablehnt. Zu den Gründen darf ich im aktuellen Fall nichts sagen.


    Rein hypothetisch könnte ich mir vorstellen, dass es schwierig wäre, eine Verleumdung aufgrund eines Wortes wie "Unwahrheit Sagender" zu begründen, zumal wenn der vermeintliche Täter eine Begründung für das o.g. Wort im Anschluss daran quasi begründen würde. Wie gesagt: Rein hypothetisch gesprochen und nicht in Verbindung mit dem aktuellen Fall.


    In Zukunft wird das auch nicht mehr in dieser Art ablaufen.
    Ich war hier der Meinung, dass Ermittlungen schon zur Verfolgung zählen, das stimmt ja auch. Also halte ich es in Zukunft mit dem Wort "prüfen".
    Auch bei einem erheblichen Tatvorwurf gegen den Präsidenten oder den Vize, werde ich prüfen, ohne zu verfolgen. Die Grenzziehung dazwischen und die Ausreizung derselben wird departmentintern und im Einzelfall geregelt.


    In jedem Falle aber hat dieser Fall den Ruf meiner Ministerialbeamten geweckt, Bedingungen für die Anwaltszulassung in Astor festzulegen. Wie das aussehen soll, weiß ich nicht, das ist noch in der Planung.

  • Zitat

    Original von Alexander Xanathos
    In jedem Falle aber hat dieser Fall den Ruf meiner Ministerialbeamten geweckt, Bedingungen für die Anwaltszulassung in Astor festzulegen. Wie das aussehen soll, weiß ich nicht, das ist noch in der Planung.


    Wenn ich einmal den geschätzen Congressman Prescott nicht nur sinngemäß, sondern vermutlich auch wörtlich zitieren darf: Jetzt hackts wohl. Wir sind doch hier nicht in Ratelon. Demnächst übernehmen wir noch das BGB, oder was?

  • Zitat

    Original von Armin Schwertfeger
    Hochverehrter Chief Justice, selbstverständlich darf auch Ihnen einmal der Kragen platzen, das ist doch nur menschlich.


    Ihren Argumentationen kann ich jedoch nicht vollständig folgen. Dass Sie es als "seine Arbeit machen" für den Kongress ansehen, dass er ohne Diskussion und Abwägung der Argumente einfach die Immunität unseres Staatsoberhauptes und Regierungschefs aufhebt, kann ich nicht richtig glauben. Sie als einer der Verfassungsväter sollten doch den tieferen Sinn der Immunitätsbestimmung in der Verfassung kennen und auch um die Erfordernis der Einzelfallprüfung für eine Immunitätsaufhebung durch den Kongress wissen. Ob die Bestimmung in Artikel IV Section 3 Subsection 1 richtig und zeitgemäß ist, lässt sich sicher diskutieren, sie ist aber geltendes Recht und dann sollten wir uns auch daran halten. Eine Immunitätsaufhebung kann und darf danach also keinesfalls ein einfacher Automatismus bei jeglicher eingehenden Strafanzeige gegen den Präsidenten sein. Wozu sollte sonst die Entscheidungsbefugnis dazu dem Kongress übertragen sein? Dann könnte man das gleich dem Supreme Court übertragen.


    Mr. Senator, sie haben mich hier missverstanden. Wie der Attorney General schon bemerkte, erwarte ich nicht vom Kongress, die Immunität des Präsidenten einfach und ohne weiteres aufzuheben. Ich erwarte blos, dass er endlich beschließt, also eine Entscheidung trifft, und zwar aufgrund sachgemäßer - also staatspolitischer und keinesfalls juristischer - Erwägungen.



    Zitat

    Recht gebe ich Ihnen, dass der Präsident nicht auf ewig vor Strafverfolgung geschützt ist. Nach dem Ausscheiden aus dem Amt kann ist er wieder ein normaler Bürger wie Sie und ich. Solange er jedoch im Amt ist, privilegiert ihn unsere Verfassung, und das in meinen Augen vollkommen zurecht. Der Präsident soll seinen Kopf frei haben für seine wichtige Arbeit als Chef der Exekutive und nicht von der Gefahr abgelenkt werden, von Hinz und Kunz wegen jedem Unfug rechtlich belangt zu werden.


    In diesem Punkt stimme ich vollkommen mit Ihnen überein, Senator Schwertfeger. Genau dies ist die Intention dieser Norm.


    Zitat

    Für wirklich wichtige und schwerwiegende Vergehen und deren Verfolgung während der Amtszeit eines Päsidenten sieht die Verfassung halt die Möglichkeit der Immuniätsaufhebung ausschließlich durch den Kongress vor. In den Augen der Kongressmitglieder weniger wichtige und eine Immunitätsaufhebung nicht rechtfertigenbar scheinende Vergehen müssen halt bis nach dem Ende der Antszeit warten. So will es nunmal unsere Verfassung.


    Das ist nun ihre Ansicht, die ich in dieser Allgemeinheit nicht teilen kann, aber ich gebe hier auch offen zu, dass der Umgang der Immunitätsaufhebung nun wirklich eindeutig eine Frage ist, die der Kongress und jedes seiner Mitglieder für sich nach persönlichen und politischen Gesichtspunkten treffen kann, ohne hierbei von konkreten rechtlichen Vorgaben gebunden zu sein.

    Ulysses S. Finnegan jr.


    Former Chief Justice of the United States and of the Free State of [definition=5]New Alcantara[/definition]
    VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

  • Mr. Chief Justice, da habe ich Ihre Aufforderung an den Kongress wohl wirklich missverstanden und bitte dafür um Entschuldigung. Wahrlich ist in dieser Beziehung der Kongress nicht unbedingt die schnellste Institution. Das liegt jedoch auch an den gegebenen Grundregeln für die Arbeit und damit die Debattiermöglichkeiten im Hause. Die Entscheidung über die Aufhebung der Immunität des Präsidenten ist aber auch eine recht schwerwiegende und weitreichende, die Verfassungsrang hat und somit auch nicht ganz so einfach gefällt werden sollte.


    Um die Arbeit der Judikative in Fällen, wo die Immunität des Präsidenten oder des Vizepräsidenten dann doch aufgehoben wird nicht unnötig zu erschwerden, könnte man wirklich über die zeitliche Straffung des Verfahrens im Kongress nachdenken. Dies setzt jedoch voraus, dass den Kongressmitgliedern ausagekräftiges und belastbares Faktenmaterial vorgelegt wird, auf dessen Grundlage sie ihre Entscheidung sachgerecht fällen können.


    Und an dieser Stelle möchte ich unserem Attorney General Xanathos Recht geben wenn er der Ansicht ist, dass die Ermittlungsbehörden eine Strafanzeige gegen den Präsidenten oder dessen Vize im Amt vor einem Immunitätsaufhebungsantrag doch recht intensiv auf Relevanz und Begründetheit prüfen sollten, bevor sie einen derartigen Antrag stellen. Alternativ wäre ja dann immer auch ein Ruhen des Ermittlungs- oder Strafverfahrens bis zum Ende der Amtszeit eines Präsidenten möglich.


    Abrücken möchte ich auch von meinen im Kongress geäußerten Zweifeln über die Berechtigung der Bundesanwaltschaft zur Stellung eines Immunitätsaufhebungsantrags. Gerade der Attorney General und unser oberstes Bundesgericht sollten die beiden einzigen Institutionen außerhalb des Kongresses sein, die einen solchen Antrag stellen dürfen. Auch hier könnte man einmal über eine gesetzliche Konkretisierung der Verfassungsbestimmung nachdenken.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

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