BA 2008/10/14 New Standing Orders of Congress

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  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 30th of October 2008



    Verehrte Congressmen,


    zur Abstimmung steht der folgende Antrag des Senators of Hybertina, Mr Alricio Scriptatore.


    Stimmen Sie der Verabschiedung des Antrages zu?


    Bitte stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.


    Die Abstimmung dauert bis Montag, den 03.11.2008 – 20:07 Uhr oder bis eine unumstößliche Mehrheit feststeht.



    gez.

    President of Senate


    Standing Orders of Congress, United States of Astor



    Section I - Generals


    Article 1 - The Congress
    1) Der Kongress der Vereinigten Staaten übt die legislative Gewalt aus. Er besteht aus dem House of Representatives und dem Senate und tagt in dafür bereitgestellten Gebäuden auf dem Capitol Hill.
    2) Der Kongress gibt sich in einer Gesamtheit gemäß der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor, Article III, Section 1 (5), diese Geschäftsordnung zur Regelung des Geschäftsgangs.


    Section II - Chairmanship


    Article 2 – Speaker of the House of Representatives
    1) Das House of Representatives wählt aus seiner Mitte einen Speaker der die Sitzungsleitung inne hat.
    2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
    3) Die Wahl des Speaker des House of Representatives wird immer dann durchgeführt, wenn
    a) sich ein neues House of Representatives konstituiert oder
    b) das Amt vakant ist oder
    c) dies zwei Drittel der Mitglieder des House of Representatives verlangen.
    4) Die Wahl des Speaker des House of Representatives wird durch den President of Senate durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.


    Article 3 - President of the Senate
    1) Der Senat wählt aus seiner Mitte einen President of Senate der die Sitzungsleitung innehat.
    2) Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ergibt sich im ersten Wahlgang keine Mehrheit, so kommen die beiden Anwärter mit den höchsten Stimmenzahlen in die engere Wahl. Kommt keine Mehrheit zu Stande, entscheidet das Los.
    3) Die Wahl zum President of Senate wird immer dann durchgeführt, wenn
    a) die regulären Senatorenwahlen der Klasse II abgehalten wurden und die Gewählten ihr Amt angetreten haben oder
    b) das Amt vakant ist
    c) dies zwei Drittel der Mitglieder des Senats verlangen.
    4) Die Wahl des President of Senate wird durch den Speaker of the House of Representatives durchgeführt. Steht dieser nicht zur Verfügung übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitgliedern am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist die Wahlleitung.


    Article 4 - President of Congress
    1) Der Speaker of the House of Representatives ist gleichzeitig President of Congress.
    2) Der President of Senate ist gleichzeitig Vice President of Congress.
    3) Das Kongresspräsidium vertritt den Kongress nach außen, sorgt für die Einhaltung dieser Standing Orders und leitet die Aussprachen gerecht und unparteiisch.
    4) Das Kongresspräsidium hat im Rahmen dieser Geschäftsordnung Weisungsbefugnis gegenüber den Mitgliedern des Kongresses, sofern dies den Fortgang der Arbeit und die Ordnung des Hauses betrifft.
    5) Das Kongresspräsidium nimmt die Anträge der Abgeordneten entgegen, macht sie allen Abgeordneten zugänglich und leitet innerhalb den in dieser Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen die Aussprache ein.
    6) Die Mitglieder des Kongresspräsidiums vertreten sich gegenseitig bei Abwesenheit oder Verwaisung des Amtes des jeweils anderen bis zur Neubesetzung.


    Article 5 - Vacancies
    1) Im Falle der Verwaisung eines der beiden Ämter des Kongresspräsidiums werden durch das verbliebene Präsidiumsmitglied unverzüglich Neuwahlen für das zu besetzende Amt durchgeführt.
    2) Für den Fall, dass das Präsidium vollständig abwesend sein wird, ist von einem Mitglied des Präsidiums unter den anwesenden Mitgliedern des Kongresses ein Vertreter auszuwählen, der bis zur Rückkehr eines der Präsidiumsmitglieder die Sitzungsleitung im Kongress übernimmt. Sollte das Präsidium vollständig verwaist sein, oder kein Vertreter benannt worden sein, übernimmt das Mitglied des Kongresses, welches unter den derzeit anwesenden Mitglieder am längsten ununterbrochen Mitglied des Kongresses ist, als President bzw. Vice President of Congress pro tempore die Sitzungsleitung. Sind unter den Anwesenden mehrere Mitglieder gleichlange ununterbrochen Mitglied, so übernimmt dasjenige Mitglied, welches am längsten Staatsbürger ist.


    Section III - Congressmen


    Article 6 - Rights and duties
    1) Die Mitglieder des Kongresses sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen sowie jederzeitigen Zugang zum Sitzungssaal des Kongresses zu erlangen. Technische Ausfälle stellen keine Verletzung dieses Absatzes dar.
    2) Jedes Mitglied des Kongresses folgt bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen seiner Überzeugung und seinem Gewissen.
    3) Jedes Mitglied des Kongresses darf eine Anfrage an die Regierung oder ein einzelnes Regierungsmitglied stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich im Kongress beantwortet werden muss. Die Fragen können mehrere Punkte enthalten, haben sich jedoch nach dem Ressort des betreffenden Mitglieds zu richten. Es sind höchstens fünf Einzelfragen zu einem Thema zulässig.


    Section IV - Course of business


    Article 7 - Discussions
    1) Der Kongress tagt permanent in den dafür vorgesehenen Räumen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
    2) Anträge für Aussprachen über Resolutions müssen im Office of the President gestellt werden. Die Aussprachen werden im Kongress vom Kongresspräsidium eröffnet und beendet.
    3) Aussprachen dauern mindestens 48 und höchstens 168 Stunden. Das Kongresspräsidium hat die Dauer der Aussprache nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung anderweitiger Begebenheiten, die die Arbeit des Kongresses im allgemeinen und/oder den Antrag im speziellen betreffen, festzulegen.
    4) Eine Verlängerung einer Aussprache ist auf Antrag von mindestens ein Viertel der Kongressabgeordneten möglich.
    5) Besteht kein weiterer Aussprachebedarf mehr, kann auf Antrag von ein Viertel der Kongressabgeordneten die Aussprache vorzeitig beendet werden. Bestehen Zweifel an der Notwendigkeit eines vorzeitigen Endes einer Aussprache, kann das Kongresspräsidium die Aussprache bis zur gesetzten Frist geöffnet lassen.
    6) Resolutions sind vom Kongresspräsidium in der Form "[Discussion] Jahr/Monat/fortlaufende Nummer" zu kennzeichnen, wobei zu Anfang jeden Monats mit der fortlaufenden Nummer 001 zu beginnen ist.


    Article 8 - Votes
    1) Abstimmungen über Resolutions werden unmittelbar nach Ende der Aussprache eingeleitet und dauern 96 Stunden. Eine Verlängerung der Abstimmungsfrist ist nicht zulässig.
    2) Das House of Representatives und der Senate stimmen getrennt in dafür vorgesehenen Räumlichkeiten ab. Die Abstimmungen werden von dem Mitglied der Kammer geleitet, welches im Kongresspräsidium Einsitz hat. Ist das eine Mitglied des Präsidiums abwesend, leitet das anwesende Mitglied die Abstimmungen in beiden Kammern.
    3) Eine Abstimmung gilt als beendet, wenn
    a) die erforderliche Mehrheit erreicht ist oder
    b) nicht mehr erreicht werden kann oder
    c) die Abstimmungsfrist verstrichen ist
    4) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass
    a) sie sich mit Aye, Nay oder Abstention beantworten lässt oder
    b) die Kongressmitglieder die Optionen zwischen zwei oder mehr Wahlalternativen haben.
    5) Die Frage muss möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
    6) Abstimmungen über Resolutions sind in der Form "[Vote] Jahr/Monat/Nummer" zu kennzeichnen, wobei die Nummer der der Resolution gleicht und übernommen wird.
    7) Es ist den Mitgliedern des Kongresses verboten ihre Abstimmungen nachträglich zu verändern oder zu revidieren. Ein entsprechender Verstoß führt zur Ungültigkeit des Votums des Betreffenden.


    Section V -Code of behavior


    Article 9 - Rules of the House
    1) In den Räumlichkeiten des Kongresses ist es jedem Mitglied des Kongresses sowie allen Besuchern angezeigt, sich ruhig und höflich zu verhalten.
    2) Zu unterlassen sind insbesondere Beleidigungen, Herabwürdigungen, unerwünschte Vertraulichkeiten, Sachbeschädigungen aller Art, Störungen der Geschäftstätigkeit, ungebührliches Verhalten gegenüber den Mitgliedern des Kongresses und dem Personal, sowie unbefugter Zutritt zum Sitzungssaal.
    3) Rederecht im Kongress haben die Mitglieder des Kongresses. Andere Personen müssen beim Kongresspräsidium Rederecht beantragen. Eine Beantragung muss einen ausführlichen Grund beinhalten, warum das Rederecht gewährt werden soll.


    Article 10 - Etiquette
    1) Die Kongressmitglieder richten ihre erste Rede einer Aussprache stets an den [colo=red]Speaker des Kongresses der als Mister Speaker oder Madam Speaker zu titulieren ist.
    2) Im weiteren Verlauf einer Aussprache können sich die Kongressmitglieder in ihren Reden auch namentlich an die anderen Kongressabgeordneten wenden. Hierbei sind stets voller Amtstitel und Name zu gebrauchen. Repräsentanten werden als Mister/Madame Represantative [Name] angesprochen. Senatoren werden als Mister/Madam Senator [Name] angesprochen.
    3) Über die Einhaltung der Regeln und der Wortwahl wacht das Kongresspräsidium. Das Kongresspräsidium ahndet Verstöße mit den vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.


    Section VI - Sanctions


    Article 11 – Consultation
    Das Kongresspräsidium entscheidet über Sanktionen gemäß dieser Standing Orders in Absprache miteinander.


    Article 12 - Admonishments
    1) Das Kongresspräsidium spricht Verwarnungen aus, wenn
    a) ein Mitglied des Kongresses gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln, insbesondere gegen die Hausordnung, verstößt oder
    b) ein Mitglied des Kongresses wiederholt gegen die Pflicht zur Teilnahme am Geschäftsgang des Kongresses verstößt.
    2) Eine Verwarnung ist im Kongressgebäude für jedermann öffentlich bekannt zu geben.


    Article 13 - Monetary
    1) Das Kongresspräsidium kann bei mehrfachem oder schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln dieser Geschäftsordnung Ordnungsgelder verhängen.
    2) Ordnungsgelder dürfen erst bei vorangegangener zweimaliger Verwarnung der betreffenden Person verhängt werden.
    3) Der Sanktion durch Ordnungsgeld geht immer eine Abstimmung über die Höhe in der betreffenden Kammer des Kongresses voraus, die immer durch den Kongresspräsidenten durchzuführen ist.
    4) Die Höhe eines Ordnungsgeldes darf die Summe von 1500 A$ nicht überschreiten.
    5) Sämtliches kassiertes Ordnungsgeld kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.


    Article 14 - Prohibition of access
    1) Bei erneutem Verstoß nach Verhängung eines Ordnungsgeldes oder bei einem extrem schwerwiegenden Verstoß ist das Kongresspräsidium berechtigt dem betreffenden Mitglied ein Hausverbot zu erteilen.
    2) Ein Hausverbot bis zu zehn Tagen bedarf keiner weiteren Zustimmung der Kongressmitglieder. Ein Hausverbot von zehn bis dreißig Tagen bedarf der Zustimmung durch einfache Mehrheit beider Kongresskammern.
    3) Ein Hausverbot von mehr als dreißig Tagen ist unzulässig.
    4) Verstößt ein Besucher des Kongresses gegen die Geschäfts- bzw. Hausordnung, so ist das Kongresspräsidium ermächtigt, diesem Hausverbot zu erteilen. Die Fristen sind identisch zu Article 13 (2) und (3).
    5) Bei besonders schweren Verstößen gegen die Geschäfts- oder Hausordnung durch einen Besucher des Kongresses ist das Kongresspräsidium berechtigt ein Hausverbot bis zum Ende der Legislatur auszusprechen. Es endet mit Beginn der konstituierenden Sitzung des neuen Repräsentantenhauses.
    6) Muss zum Ende einer Legislaturperiode ein schweres Hausverbot verhängt werden, so gilt dies für die folgende Legislaturperiode.


    Section VII - Final provisions


    Article 15 -Validity
    1) Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr gemäß Section I, Article 1 (2) und Section IV, Article 8 zugestimmt wurde.
    2) Sofern ein oder mehrere Artikel bzw. einer oder mehrere Absätze dieser Geschäftsordnung gegen geltendes Recht verstoßen und damit nichtig sind, bleibt die Gültigkeit der übrigen Artikel hiervon unberührt.
    3) Die Gültigkeit der Geschäftsordnung ist unbegrenzt. Sie kann lediglich durch eine neue Geschäftsordnung außer Kraft gesetzt werden.

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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  • Aye

    There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.




    Former Commandant of the United States Marine Corps;
    Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


    Marines never die, they just go to hell to regroup.


    McQueen Petroleum


  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 31th of October 2008


    Honorable Congressmen,


    die Abstimmung ist beendet.


    Vier von Sieben Ageordneten haben abgestimmt.


    Auf den Antrag fielen 4 Aye, 0 Nay und 0 Abstention.


    Damit sind die neuen Standing Orders durch das HoR angenommen.


    sig.

    The President of Senate

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


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