ZitatOriginal von Alexander Xanathos
Das USEO ist eine Bundesbehörde, die nach Bundesrecht handelt und nicht nach Staatenrecht, es sei denn, das USEO würde auch Staatswahlen auf Wunsch des Staates durchführen.
Wozu sollte ein solcher Beamter also in eine Staatsverfassung sehen, wenn er dort doch absolut nichts finden kann, was für seine Arbeit entscheidend wäre?
Dann schauen Sie sich doch wenigstens einmal die assentische Verfassung an, bevor Sie laut losplaerren.