Sollte auf Hochverrat - und ein solcher ist diese Art von Spionage ja - nicht die Todesstrafe stehen?
Spionagefall beim neuen Abfangjäger F22
Es gibt 70 Antworten in diesem Thema, welches 5.846 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Merkin D. Muffley.
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Zitat
Original von Alan Stanliss
Sollte auf Hochverrat - und ein solcher ist diese Art von Spionage ja - nicht die Todesstrafe stehen?Was sagt denn das astorische Gesetz überhaupt zur Weitergabe von technischen Informationen im Friedensfalle?
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Zitat
Original von Alan Stanliss
Sollte auf Hochverrat - und ein solcher ist diese Art von Spionage ja - nicht die Todesstrafe stehen?"Hochverrat" ist so ein relativer Begriff. Aus Sicht des einen Staates ist es Hochverrat, aus Sicht des anderen Staates eine Heldentat, für die man mit den höchsten Orden dekoriert wird.
ZitatOriginal von Sahara Senera
Was sagt denn das astorische Gesetz überhaupt zur Weitergabe von technischen Informationen im Friedensfalle?Falls dieses StGB noch aktuell ist (und ich denke, das ist es), dürfte das folgende Delikt einschlägig sein:
Zitatß28 Landesverrat
Wer ein Staatsgeheimnis einer fremden Macht oder einem ihrer Mittelsmänner mitteilt oder sonst an einen Unbefugten gelangen lässt oder öffentlich bekannt macht, um die Vereinigten Staaten von Astor zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen, wird mit Freiheitsstrafe von einem bis 5 Monaten bestraft.Man beachte nochmals, das Gesetz ist simoff ausgerichtet.
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Und warum nicht Lebenslänglich ? Ich fände es viel langweiliger 50 Jahre im Gefängnis zu sitzen als zu sterben, das geht ja schnell rum.
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Im Falle einer simon Ausrichtung wäre die Bestrafung auch viel zu lasch, da auch kriegsentscheidende Informationen nur mit maximal 5 Monaten geahndet werden würden.
Oder treten im evtl. Kriegsfall auch rückwirkend ein anderes StGB in Kraft? -
Wohl nicht, da es keine Kriegsordnung gibt.
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Bedjing, Tchino
Die Volksrepublik Tchino hat inzwischen auf das Schreiben reagiert. Das Land bestreitet zwar die Spionagevorwürfe, räumt aber ein, daß das Ehepaar Chen Asyl in Tchino beantragt habe, welches auch gewährt wurde. Dementsprechend befinden sich die beiden Flüchtigen nun wohl in Bedjing:
Das Antwortschreiben im Einzelnen:
Zitat
VOLKSREPUBLIK TCHINO
- Der Ministerpräsident -Werter Tongzhi Clark,
die Regierung der Volksrepublik Tchino hat keinerlei Kenntnis von solcherlei Spionageaktivitäten. Die Volksrepublik ist ein friedfertiger Staat, der zu seinem eigenen Schutz seine eigenen Waffensysteme erforscht. Damit im Einklang steht auch die Aufgabe der tchinosischen Geheimdienste; wir stehlen keine von Kapitalisten entwickelte Technologie.
Li und Jennifer Chen haben vor kurzem Asyl in Tchino beantragt, welches meine Regierung gewährt hat. Eine Auslieferung wird demnach nicht stattfinden.
Hochachtungsvoll,
i.A. Peng Chen
[size=1]Generalsekretär der Staatskanzlei[/size] -
Ich würde dennoch weiterhin im eigenen Land nach den beiden suchen, bis gesichert ist das sie sich tatsächlich in Tchino aufhalten.
Diese tchinosischen Pengs und wie die alle heißen glaube ich kein Wort. -
Hat jemand mal mit den Sicherheitsleuten gesprochen und eine Antwort auf die Frage gesucht, warum ein Ehepaar mit offensichtlichen Wurzeln in Tchino und austgestattet mit severanischen Pässen kein Misstrauen bei unseren Sicherheitsleuten hervorgerufen hat.
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Das sollten sie vielleicht die Verantwortlichen Fragen, wer auch immer die sein mögen.
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Zitat
Original von Mike Gabrowski
Oder treten im evtl. Kriegsfall auch rückwirkend ein anderes StGB in Kraft?Rückwirkend wird sicherlich keine Strafbestimmung in Kraft treten. Das würde allen rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechen!
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