Opinions of the Supreme Court (under Art. V JPA)

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.795 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von US Supreme Court.


  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 13th of February 2009



    Your honor,


    die Senatskammer des Kongresses der Vereinigten Staaten beantragt gemäß Art. V des Judicial Procedure Act ein Gutachten des Supreme Courts.


    Das Gutachten soll die


    "Stellung der Streitkräfte zum Department of Defense klären und insbesondere zur Klärung der Fragen beitragen, ob die Streitkräfte dem Department nachgeordnet sind,
    wie unter diesem Gesichtspunkt die Aufgaben des Departments gem. Sec. 4 Federal Administration Act zu verstehen sind und
    ob die Mitglieder des Generalstabs Angehörige des Departments sind."



    Bitte teilen Sie dem Senatspräsidium das Ergebnis des Gutachten mit.



    gez.

    President of Senate

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif


  • Advisory Opinion


    Am 13.02.2009 beantragte der United States Senate ein Gutachten zu den Themen:
    - Stellung der Streitkräfte zum Department of Defence (DoD)
    - Aufgaben des DoD nach dem Federal Administration Act
    - Zugehörigkeit der Mitglieder des Generalstabs zum DoD


    Hierzu nimmt das Gericht wie folgt gutachterlich Stellung:


    1. Stellung der Streitkräfte zum Department of Defence (DoD)
    Nach Auffassung des Gerichts sind die United States Armed Forces kein Teil des Departments of Defence und diesem auch nicht nachgeordnet. Sie sind eine weitgehend selbständige Organisation neben der Staatsverwaltung, welche dem direkten und ausschließlichen militärischen Oberbefehl des Präsidenten untersteht. Auch die Bestimmungen, dass das DoD für die Verwaltung der Streitkräfte zuständig ist, ist nicht geeígnet, daraus eine Unterstellung der Streitkräfte unter das DoD abzuleiten.


    2. Aufgaben des DoD nach Sec. 4 des Federal Administration Act
    Die Aufgaben des DoD sind in Section 4 des Federal Administration Act umfassend und genau genug erläutert. Eine Interpretation oder weitere Präzisierung dieser gesetzlichen Regelungen wird vom Gericht nicht ausgeführt, da es sich hierbei um die Aufgaben des Gesetzgebers handelt, welche der Justiz nicht obliegt.


    Einzige Unklarheit bei der Kompetenz- bzw. Aufgabenverteilung ergibt sich nach Ansicht des Gerichts aus Section 4 Subsection 1 Spiegelstrich 1 Federal Administration Act in Verbindung mit Section 2 Article 4 Subsection 1 United States Armed Forces Act. In beiden Fällen ist von Verwaltung der Streitkräfte die Rede. Wobei das Gericht im Falle der Joint Chiefs of Staff von der militärischen Verwaltung und beim DoD von der zivilen Verwaltung der Streitkräfte ausgeht.


    3. Zugehörigkeit des Generalstabs zum DoD
    Da nach Ansicht des Gerichts die United States Armed Force nicht zum DoD gehören und diesem auch nicht nachgeordnet sind, ergibt sich, dass die Mitglieder der militärische Führung der Streitkräfte somit auch grundsätzlich nicht Angehörige des DoD sind. Der Generalstab kann, ohne selbst eine Oberste Bundesbehörde zu sein, diesen als gleichgesetzt angesehen werden. Dies ergibt sich nach Meinung des Gerichts auch aus den Bestimmungen zur Ernennung der Joint Chiefs of Staff direkt durch den United States Senate.


    Astor City, 16.02.2009


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)


  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 20th of February 2009



    Your honor,


    das Kongresspräsidium des Kongresses der Vereinigten Staaten beantragt gemäß Art. V des Judicial Procedure Act ein Gutachten des Supreme Courts.


    Das Gutachten soll klären,


    "ob der Kongress ein durch präsidiales Gesetz per Veto an den Kongress zurückdelegierten Gesetzesentwurf erneut mittels einer Aussprache diskutieren muss oder ob über den selben Entwurf sofort eine erneute Abstimmung zu erfolgen hat."


    Die betroffene Sektion der Verfassung: Article III, Section 7 (4)


    Bitte teilen Sie dem Kongresspräsidium das Ergebnis des Gutachtens mit.



    gez.

    Vice President of Congress

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif

    Einmal editiert, zuletzt von Alricio Scriptatore ()



  • Der am 20.02.2009 vom Präsidium des Congress of The United States of Astor gestellte Antrag auf ein Gutachten zur Frage der Behandlung von mit präsidialem Veto an den Congress zurückverwiesenen Gesetzesvorlagen wird zurückgewiesen. Ein Gutachten wird nicht erstellt.


    Begründung:


    Das Kongresspräsidium ist für ein Gutachten des Supreme Court nicht antragserechtigt. Nach Article V des Judicial Procedure Act sind ausschließlich der Präsident sowie die beiden Häuser der Kongresses, und diese jeweils unabhängig voneinander, antragsberechtigt. Für Anträge eines der beiden Häuser des Kongresses bedarf es der Legitimierung des Antrags durch die Mitglieder des betreffenden Hauses.


    Astor City, 20.02.2009


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice



    EDIT: Form

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

    Einmal editiert, zuletzt von Armin Schwertfeger ()


  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Astoria City, 25th of February 2009


    Your Honor,


    das House of Representatives beantragt gemäß Art. V des Judicial Procedure Act ein Gutachten des Supreme Courts.


    Das Gutachten soll klären,


    "ob ein durch Einspruch des Präsidenten der Vereinigten Staaten nach Art. III, Sec. 7, Ssec. 4 der Constitutionan zur erneuten Behandlung an den Kongress zurückgewiesenes Gesetz zur 'Behandlung' zwingend erneut im Rahmen einer Aussprache im Plenum diskutiert werden muss oder ob über den Entwurf umgehend Abstimmungen der Häuser des Kongresses Zwecks Überstimmung des präsidialen Einspruches erfolgen können."


    Bitte teilen sie das Ergebnis des Gutachtens dem Kongresspräsidium mit.



    gez.
    Romy Lanter-Davis
    President of Congress


  • Advisory Opinion


    Am 25.02.2009 beantragte das House of Representatives des Congress of the United States ein Gutachten zu der Frage,


    ob ein durch Einspruch des Präsidenten der Vereinigten Staaten nach Art. III, Sec. 7, Ssec. 4 der Constitution of the United States of Astor zur erneuten Behandlung an den Kongress zurückgewiesenes Gesetz zur 'Behandlung' zwingend erneut im Rahmen einer Aussprache im Plenum diskutiert werden muss oder ob über den Entwurf umgehend Abstimmungen der Häuser des Kongresses Zwecks Überstimmung des präsidialen Einspruches erfolgen können.


    Hierzu nimmt das Gericht wie folgt gutachterlich Stellung:


    1. Auslegung der Begriffe "erneut ... behandelt" in Art. III, Sec. 7, Ssec. 4 der Constitution
    Die Formulierung bestimmt nicht eindeutig, welchen Umfang die Befassung des Kongresses mit dem per präsidialem Veto zurückgewiesenen Gesetz haben sollte. Das Gericht ist der Auffassung, dass "erneut ... behandeln" nicht ausschließlich eine neue Abstimmung in beiden Häusern des Kongresses bedeuten kann. Sonst hätten die Verfassungsväter dies auch mit "erneut ... abstimmen" so forumlieren können.


    2. Umfang der erneuten Behandlung
    Nach Ansicht der Gerichts kann die erneute Behandlung eines vom Präsidenten mit einem Veto zurückgewiesenen Gesetz nur in einer erneuten Debatte in beiden Häusern des Kongresses bedeuten. Dies würde auch inhaltlich der Bedeutung des präsidialen Vetos gerecht. Wenn auch in der Bundesverfassung vom Präsidenten keine Begründung für sein Veto verlangt wird, hat der Präsident doch Gründe, gegen ein vom Kongress beschlossenes Gesetz ausdrücklich Einspruch einzulegen. Und um diese Gründe zumindest zur Kenntnis zu nehmen, möglicherweise auszuräumen oder mit der erforderlichen Mehrheit in beiden Häusern des Kongresses abzulehnen, bedarf es nach Ansicht des Gerichts nicht nur einer erneuten Abstimmung, sondern eben auch einer inhaltlichen Auseinandersetzung im Parlament.


    3. rechtliche Umsetzung
    Gemäß Article III Section 1 Subsection 5 der Constitution of the United States of Astor hat sich der Kongress eine Geschäftsordnung, die Standing Orders of Congress gegeben. Nach Ansicht des Gerichtes könnten in der dortigen Section IV, welche die Durchführung von Debatten und den Ablauf von Abstimmungen regelt, konkrete Bestimmungen für vetobedingte "Wiederbehandlung" von Gesetzen bestimmt werden. Dabei sollten dann jedoch die vorstehenden Ausführungen zum verfassungsgemäßen Sinn und Inhalt der Wiederbehandlung Beachtung finden.


    Astor City, 16.02.2009


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Capitol Hill, Astoria City | February 22nd, 2010


    Your Honor,


    der Kongress der Vereinigten Staaten beantragt nach Article IV, Section 4, des Supreme Court of the United States Act ein Gutachten des Supreme Courts betreffend die Frage,


    ob der Einzug der finanziellen Mittel auf dem Privatkonto einer Person, die die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verloren hat, mit der Verfassung der Vereinigten Staaten vereinbar ist.


    Bitte erstatten Sie das Gutachten dem Präsidium des Kongresses der Vereinigten Staaten.


    Yours sincerely,



    President of the United States Congress

    Sienna Athena Jefferson (D)
    Governor of Hybertina
    Speaker of the U. S. House of Representatives


    Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)



  • Der am 22.02.2010 vom Congress of The United States of Astor gestellte Antrag auf ein Gutachten zur Frage ob der Einzug der finanziellen Mittel auf dem Privatkonto einer Person, die die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten verloren hat, mit der Verfassung der Vereinigten Staaten vereinbar ist wird zurückgewiesen. Ein Gutachten wird nicht erstellt.


    Begründung:


    Gemäß Article IV, Section 4, Subsection 3 des Supreme Court of the United States Act (SCOTUS-Act) hat der Antragsteller glaubhaft zu machen, dass eine durch ein Gutachten behandelte Frage für einen konkreten Fall notwendig und ratsam ist. Dem Antrag des Congress ist nicht zu entnehmen, für welchen konkreten Fall einer verfassungsmäßigen Angelegenheit die zu behandelnde Frage notwendig und ratsam ist. Es mangelt ihm daher an der in der genannten Bestimmung festgelegten Voraussetzung.


    Allgemeingültige Fragen verfassungsrechtlichen Inhaltes ohne konkreten Fallbezug werden vom Supreme Court in Gutachten nicht behandelt. Diese Anwendung von Article IV Section 4 des SCOTUS-Act entspricht im übrigen auch der für die Rechtsprechung des Gerichtshofes maßgeblichen Unzulässigkeit von abstrakter Normenkontrolle.


    Astor City, 23.02.2010


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice

  • FREE STATE OF NEW ALCANTARA

    Office of the Governor
    - Governor Edgar Wilson -
    State House




    Anfrage: Death Penalty




    Dear Ladies and Gentlemen, honorable jurists of the Supreme Court


    der Freestate of New Alcantara berät derzeit über die Abschaffung der Todestrafe. Nun wurde ich darauf aufmerksamgemacht, dass dies durch die Verfassung der Vereinigten Staaten eine Bundesangelegenheit des Strafrechts ist.
    Die Änderung innerhalb des Free State würden aber nicht das Strafrecht sondern die Bill of Rights ändern, somit die Menschen- und Bürgerrechte.
    Meine Frage wäre nun, ob die Legislature von New Alcantara dies ändern darf und kann, oder damit gegen die Bundesverfassung verstoßen würde?


    hochachtungsvolll



    - Governor Edgar Wilson -


  • Die am 09.11.2010 vom Governor des Free State of New Alcantara an den Supreme Court gerichtete Anfrage, ob die Lagsilature mit der Änderung der Verfassung des Free State of New Alcantara bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe in den Bill of Rights gegen die Bundesverfassung verstöße, wird zurückgewiesen und nicht beantwortet.


    Begründung:


    Gemäß Article IV, Section 4, Subsection 1 des Supreme Court of the United States Act (SCOTUS-Act) können nur der Präsident der Vereinigten Staaten und der Kongress Gutachten des Supreme Courts in Auftrag geben. Die Anfrage des Governors des Free State of New Alcantara hat nach Ansicht des Gerichts eindeutig gutachterlichen Inhalt und war daher wegen fehlen der persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers abzuweisen.


    Astor City, November 23rd, 2010


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice


  • The President of Congress
    Capitol Hill, Astoria City | December 29th, 2010



    Your Honor,


    als Präsident des Kongresses der Vereinigten Staaten beantrage ich nach Article IV, Section 4, des Supreme Court of the United States Act ein Gutachten des Supreme Courts betreffend der Frage,


    ob das Mitglied des Kongresses, welches die Erwiderung auf die State of the Union Address des Präsidenten hält, in Abstimmungen bestimmt wird, welche lediglich seperat in den Kammern durchgeführt oder ob die beiden Abstimmungen auch als unterschiedliche Abstimmungen zu gelten haben, der Erwidernde zur Wahl also die Zustimmung beider Kammern an sich und nicht nur die der Mehrheit der Kongressmitglieder benötigt.



    Bitte erstatten Sie das Gutachten dem Präsidium des Kongresses der Vereinigten Staaten.




    (Warren Byrd)
    President of Congress


    Auslöser der Unklarheiten war diese Diskussion.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


    trophyImage-22.png trophyImage-5.png



  • Der am 29.12.2010 vom President of Congress of The United States of Astor gestellte Antrag auf ein Gutachten zur Frage ob das Mitglied des Kongresses, welches die Erwiderung auf die State of the Union Address des Präsidenten hält, in Abstimmungen bestimmt wird, welche lediglich separat in den Kammern durchgeführt oder ob die beiden Abstimmungen auch als unterschiedliche Abstimmungen zu gelten haben, der Erwidernde zur Wahl also die Zustimmung beider Kammern an sich und nicht nur die der Mehrheit der Kongressmitglieder benötigt wird zurückgewiesen. Ein Gutachten wird nicht erstellt.


    Begründung:


    Gemäß Article IV, Section 3, Subsection 1 des Supreme Court of the United States Act (SCOTUS-Act) erstellt der Supreme Court nur Gutachten in allen Angelegenheiten verfassungsrechtlicher Art, vorrangig im Rahmen von Gesetzgebungsverfahren. Dem Antrag des President of Congress ist nicht zu entnehmen, dass es sich um eine verfassungsrechtliche Angelegenheit handelt. Dagegen begehrt der Antragsteller die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit eines gültigen und in Kraft befindlichen Bundesgesetzes. Eine derartige abstrakte Normenkontrolle liegt nach Article V Section 3 der Bundesverfassung nicht in der Entscheidungskompetenz des Supreme Court of the United States.


    Die Entscheidung des Kongresspräsidiums, über deren Verfassungsmäßigkeit der Antragsteller ein Gutachten des Gerichts begehrt, ist einem ordentlichen Gerichtsverfahren über eine konkrete Normenkontrolle vor dem Supreme Court of the United States vorbehalten.


    Astor City, January 4th, 2011


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice


  • Office of Senator Charlotte McGarry
    Free State of New Alcantara



    · · ·


    Mister Chief Justice:


    Gemäß Art. IV Sec. 3 des Supreme Court of the United States Act fordere ich in meiner Eigenschaft als Präsidentin des Senats der Vereinigten Staaten ein Gutachten zu der Frage an, ob die Billigung von Todesurteilen gemäß Chapter I Article II Sec. 3 Ssec. 2 des United States Penalty Code gegen Article I Sec. 3 der Verfassung der Vereinigten Staaten, namentlich gegen die darin festgehaltene Trennung der exekutiven und legislativen von der richterlichen Gewalt, verstößt. Ein entsprechendes Gutachten ist im Rahmen des aktuellen Gesetzgebungsverfahrens zu H.R. 2011-102, der Death Penalty Confirmation Repeal Bill, notwendig und ratsam, stützt sich der Antragsteller in seiner Argumentation doch wesentlich auf die von ihm angenommene Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Billigung und ist anzunehmen, dass dieser Sachbestand entscheidenden Einfluss auf das Abstimmungsverhalten der Senatoren und der übrigen Mitglieder des Kongresses hat.


    Respectfully,

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



  • In dem Verfahren



      The President of the Senate
      - Petitioner -


    über die




    Motion for an Opinion of the Supreme Court


    darauf gerichtet, eine für die Erörterung des Senates entscheidungserhebliche Frage der Vereinbarkeit eines Bundesgesetzes mit der Verfassung der Vereinigten Staaten zu begutachten,


    ergeht folgende



    COURT ORDER:



      Das Verfahren wird eingestellt.


    - PER CURIAM -
    - Entschieden: 12.10.2011 -


    R E A S O N S :


    I.
    1. Die nach der Verfassung erforderliche Grundlage für die Arbeit des Supreme Court ist zum 03.10.2011 entfallen. Es besteht daher keine gesetzlichen Regelungen für eine Opinion mehr.
    2. Die Entscheidungserheblichkeit der Frage ist durch die Einleitung der Abstimmung im Kongress nachträglich entfallen. Die Frage ist nicht mehr entscheidungserheblich.


    II.
    Der ursprünglich zulässige Antrag auf Erstellung einer Opinion ist nachträglich entfallen. Wir hatten das Verfahren daher einzustellen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!