Messages of the President of the United States

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  • Handlung

    Ein Bote des Weissen Hauses überbringt einen von der Präsidentin gesiegelten Brief folgenden Inhalts an das Kongresspräsidium:



    The White House | December 07, 2014


    DECLARATION OF VETO



    Gegen die


    Independent United States Electoral Office Amendment Bill


    gebilligt durch den United States Congress am 03.12.2014


    erkläre ich hiermit gemäss Art. III Sec. 7 Ssec. 4 United States Constitution meinen Einspruch.




    Tünde Mária Varga
    President of the United States


    Independent United States Electoral Office Amendment Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz ändert den Federal Election Act, um mit dem United States Electoral Office eine von Kongress und Regierung der Vereinigten Staaten unabhängige Behörde zur Durchführung von Wahlen gemäß dem Federal Election Act zu schaffen.
    (2) Es soll zitiert werden als Independent United States Electoral Office Act.


    Section 2 - Reformulation of Article I Section 3 Federal Election Act
    Article I Section 3 Federal Election Act wird folgendermaßen neu gefasst:

      (1) Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz ist Sache einer vom Kongress und der Regierung der Vereinigten Staaten unabhängigen Behörde. Die Behörde trägt den Namen United States Electoral Office und hat ihren Dienstsitz in Amada (Freeland).
      (2) Das United States Electoral Office wird von einem Direktor geleitet. Dieser regelt und erfüllt im Rahmen der Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz selbstständig und in eigener Verantwortung und ist dabei an keinerlei Weisungen gebunden.
      (3) Der Director of the United States Electoral Office muss Staatsbürger der Vereinigten Staaten ([definition=11]Federal-ID[/definition], [definition=12]State-ID[/definition] oder Side-ID gemäß dem Citizenship Act) sein und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ihm darf das Wahlrecht nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens entzogen sein. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes legislatives, exekutives oder judikatives Amt gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten - ausgenommen der Mitgliedschaft in einem direktdemokratisch konstituierten Parlament eines Bundesstaates - bekleiden.
      (4) Der Director of the United States Electoral Office wird jeweils in den Monaten Dezember und Juni eines Jahres unverzüglich nach Konstituierung des in diesen Monaten zusammentretenden neugewählten Repräsentantenhauses sowie unverzüglich im Falle der Vakanz des Amtes, von beiden Kammern des Kongresses mit jeweils der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied einer der beiden Kammern des Kongresses. Jedem Vorgeschlagenen ist die Gelegenheit zu geben, sich den Mitgliedern des Kongresses vorzustellen und ihre Fragen an ihn zu beantworten. Der Gewählte ist unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses durch das Kongresspräsidium anzugeloben.
      (5) Für den Fall der Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung des Director of the United States Electoral Office sowie der Vakanz des Amtes während eines Wahlzeitraumes wählen die beiden Kammern des Kongresses ferner einen Deputy Director of the United States Electoral Office gemäß den Bestimmungen von Subsection 3 und 4.
      (6) Sind die Ämter des Director und des Deputy Director of the United States Electoral Office höchstens sieben Tage vor Beginn einer Wahlvorbereitung vakant, so soll der Präsident der Vereinigten Staaten im Einvernehmen mit dem Präsidium des Kongresses einen Acting Director of the United States Electoral Office ernennen. Die Ernennung wird hinfällig, wenn der Kongress bis spätestens zum Tag vor Beginn der Wahlvorbereitung einen Director of the United States Electoral Office wählt.

    Section 3 - Transitional Provision
    Die ersten Wahlen zum Director und Deputy Director of the United States Electoral Office finden unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht jedoch vor Abschluss der Konstituierung des im Monat November 2014 neugewählten Repräsentantenhauses statt.



    Section 4 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

  • Handlung

    Ein Bote des Weissen Hauses überbringt einen von der Präsidentin gesiegelten Brief folgenden Inhalts an das Kongresspräsidium:



    The White House | January 05, 2015


    DECLARATION OF VETO



    Gegen die


    Citizenship Application Mandatory Information Amendment Bill


    gebilligt durch den United States Congress am 04.01.2015


    erkläre ich hiermit gemäss Art. III Sec. 7 Ssec. 4 United States Constitution meinen Einspruch.




    Tünde Mária Varga
    President of the United States


    Citizenship Application Mandatory Information Amendment Bill


    Section 1: Amending Art. II Sec. 5 of the Citizenship Act
    (1) SSec. 2 wird folgender Punkt hinzugefügt:

      8. Einem tabellarischen Lebenslauf, der zumindest Angaben zu Familienverhältnis, Ausbildung und Berufstätigkeit enthält.


    (2) Es wird folgende SSec. 3 angefügt:

      Handelt es sich bei dem Antrag um eine Neueinbürgerung und nicht nur um die Ummeldung der [definition=11]Federal-ID[/definition] bei bereits bestehender Staatsbürgerschaft, so können die Angaben nach SSec. 2 No. 8 innerhalb eines Monats nach Erteilung der Staatsbürgerschaft nachgereicht werden. Das Bundesregisteramt hat den Neubürger spätestens sieben Tag vor Ablauf der Frist noch einmal schriftlich an das Nachreichen seines Lebenslaufes zu erinnern. Die Einbürgerung ist zu widerrufen, wenn die Frist trotz Erinnerung durch das Bundesregisteramt versäumt wird.


    Section 2: Amending Art. IV Sec. 5 SSec. 2 of the Citizenship Act
    Dem Halbsatz "Nr. 1 bis 5" wird der Zusatz "sowie 8" hinzugefügt.


    Handlung

    Desweiteren liegt im Umschlag die Begründung für das Veto.

  • Handlung

    Ein Bote des Weissen Hauses überbringt einen von der Präsidentin gesiegelten Brief folgenden Inhalts an das Kongresspräsidium:



    The White House | November 14, 2015


    DECLARATION OF VETO



    Gegen die


    Re-Evalutation of Criminal Scentencing Bill


    gebilligt durch den United States Congress am 08.11.2015


    erkläre ich hiermit gemäss Art. III Sec. 7 Ssec. 4 United States Constitution meinen Einspruch.




    Erika Varga
    President of the United States



    RE-EVALUATION OF CRIMINAL SENTENCING BILL
    An act to bring the durations of criminal sentencing up to todays standards.


    Section 1: Purpose
    (1) Diese Gesetzesnovelle reformiert die Dauer von zu verhängenden Gefängnisstrafen sowie die zugehörigen Bewährungs- und Karteiauflagen.
    (2) Alle Änderungen beziehen sich auf Ch. 1 Art. II des Federal Penal Code.



    Section 2: Amending the types of offenses
    (1) Sec. 1 wird durch folgendes ersetzt:

    Sec. 1 Felonies
    Verbrechen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:

      Klasse A - Lebenslänglich (ohne Möglichkeit auf Bewährung);
      Klasse B - Neun Jahre bis lebenslänglich (mit Möglichkeit auf Bewährung);
      Klasse C - Sechs bis neun Jahre;
      Klasse D - Drei bis sechs Jahre.


    (2) Sec. 2 wird durch folgendes ersetzt:

    Sec. 2 Misdemeanors
    Vergehen sind rechtswidrige Taten nach diesem oder einem anderen Bundesgesetz, die mit den folgenden Freiheitsstrafen bestraft werden:

      Klasse A - Ein bis drei Jahre;
      Klasse B - Sechs Monate bis ein Jahr;
      Klasse C - Drei bis sechs Monate;
      Klasse D - Eine Woche bis drei Monate.


    Section 3: Amending probation and parole conditions
    (1) In Sec. 5 SSec. 1 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen drei Monaten und sechs Jahren" geändert werden.
    (2) In Sec. 5 SSec. 2 soll die Dauer der Bewährung auf "zwischen sechs und neun Jahren" geändert werden.
    (3) In Sec. 6 SSec. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
    (4) In Sec. 6 SSec. 3 soll die Dauer der maximalen Verurteilungsdauer für eine möglichen Bewährung auf "neun Jahre" geändert werden.
    (5) In Sec. 6 SSec. 3 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.
    (6) In Sec. 6 SSec. 5 soll die Dauer der Bewährung einer lebenslangen Freiheitsstrafe auf "mindestens neun und höchstens achtzehn Jahre" geändert werden.
    (7) In Sec. 8 SSec. 2 soll die Dauer der minimalen Verbüßung für eine mögliche Bewährung auf "zwölf Jahre" geändert werden.



    Section 4: Amending the Federal Felon Index rules
    In Sec. 7 SSec. 3 soll die Frist für die Streichung einer Eintragung in der Verbrecherkartei je wie folgt geändert werden:

      Klasse B - Neun Jahre
      Klasse C - Sechs Jahre
      Klasse D - Drei Jahre



    Handlung

    Desweiteren liegt im Umschlag die Begründung für das Veto.


    Die Re-Evaluation of Criminal Sentencing Bill trägt nicht der mikronationalen Realität und ihrem Verhältnis von Raum und Zeit Rechnung.

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