[Constitutional Procedure AS] Hullander ./. Lanter-Davis, President of the Assembly

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  • Gareth, FL | February 22nd, 2009


    In dem Rechtsstreit


    des Mr. Humphrey Polycarp Hullander, Greenville, AS
    - bei Gericht vertreten durch Chester Jacob Witfield, Attorney at law


    vs.


    The Assembly of Astoria State, Astoria City, AS
    - bei Gericht vertreten durch die President of the Assembly, Romy Christina Lanter-Davis,


    wird beantragt,


    1. im Wege der Preliminary Injunction die Abstimmung vom 17.02.2009 über die Ernennung von Roger McGuinnes zum Senator von Astoria State zu unterbrechen und bis zur Entscheidung in der Hauptsache nicht fortzuführen,


    2. in der Hauptsache festzustellen, dass diese Abstimmung ungültig ist.



    Zulässigkeit:


    I.


    Mein Mandant hat als Mitglied der Assembly von Astoria State ein Recht darauf, dass Anträge und Abstimmungen in der Assembly gemäß der durch Verfassung und Gesetz aufgestellten Regeln behandelt werden. Abstimmungen, die ohne ein Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen - wie hier in der Folge als einschlägig nachgewiesen - eingeleitet und durchgeführt werden, beschränken meinen Mandanten in diesem Recht.


    Ein Gesprächsangebot seitens meines Mandanten bzw. der Hinweis auf die Rechtswidrigkeit der Abstimmung führte zu keiner Reaktion, so dass nunmehr die Klageerhebung geboten ist.


    II.


    Zuständiges Gericht ist der Supreme Court of the United States. Nach Art. VI, Sec. 5, Ssec. 1, Spiegelstrich 5 der U.S. Constitution sind ausschließlich die Organe des Bundes ermächtigt, die Organisation der Gerichtsbarkeit zu regeln.


    Dies bezieht sich nicht ausschließlich auf die Organisation der Bundesgerichtsbarkeit, wie u.a. auch die an anderer Stelle explizit festgeschriebene Beschränkung des Bundes auf die Erhebung von Bundessteuern, die Errichtung von Bundesämtern und anderen Bundesbehören etc. Diese Einschränkung fehlt an genannter Stelle, so dass der Bund ist für die Gerichtsbarkeit der Vereinigten Staaten schlechthin zuständig ist.


    In Ausübung dieser Zuständigkeit ist der Judicial Procedure Act ergangen, der in Art. I, Sec. 1 bestimmt: "Die Gerichtsbarkeit in den Vereinigten Staaten von Astor wird vom Supreme Court als Gerichtshof des Bundes ausgeübt. Er hat, je nach den im konkreten Fall zu behandelnden Rechtsfragen, sowohl Bundesrecht als auch Staatsrecht anzuwenden."


    In vorliegendem Fall hat der Supreme Court mit der Constitution of Astoria State demgemäß Staatsrecht anzuwenden.


    III.


    Die angefochtene Entscheidung der President of the Assembly of Astoria State ist rechtsmittelfähig. Art. V, Sec. 3, Ssec. 1, Spiegelstrich 3 der U.S. Constitution erklärt den Supreme Court ausdrücklich zuständig für die Entscheidung im Bezug auf Beschwerden, welche von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch ein Gesetz, eine Verfügung oder sonstige Maßnahme einer staatlichen Institution in seinen ihm aus der Verfassung erwachsenden Rechten verletzt worden zu sein.


    Auf Grund des Vorgesagten zur alleinigen Zuständigkeit des Bundes zur Errichtung von Gerichten und der Regelung ihres Verfahrens bezieht sich diese Vorschrift auch auf Verletzungen von aus der Verfassung eines der Staaten erwachsenden Rechte. Dachte man sich diese Zuständigkeit des Supreme Court weg, wäre gegen rechtswidrige hoheitliche Akte der Staaten kein gerichtlicher Rechtsbehelf gegeben. Die Staaten könnten einen solchen mangels eigener judikativer Befugnisse auch nicht selbst schaffen; insofern kann auch nicht auf die bundesrechtswidrigen Regelungen des Art. V der Constitution of Astoria State verwiesen werden. Das Staatsprinzip der Rechtsstaatlichkeit nach Art. I Sec. 1 der U.S. Constitution erstreckt sich sowohl auf den Bund als auch die Staaten. Es liefe jedoch leer, wäre gegen rechtswidriges Handeln der Staatsgewalten der Staaten kein gerichtlicher Rechtsbehelf gegeben. Es liefe ebeneso leer, würde Art. V der Constitution of Astoria State trotz Bundesrechtswidrigkeit Anwendung finden, da es die zuständigen Organe von Astoria State bislang unterlassen haben, den Staatsgerichtshof von Astoria State zu konstituieren, so dass mein Mandant faktisch an der Durchsetzung seiner rechtlichen Interessen gehindert wäre, was wiederum ebenso dem Rechtsstaatsprinzip zuwider laufen würde.


    Eine die Anfechtung rechtswidriger hoheitlicher Akte eines der Staaten vor dem Supreme Court ausschließende Auslegung des Art. V, Sec. 3, Ssec. 1, Spiegelstrich 3 der U.S. Constitution scheidet also aus. Entsprechend gibt auch der Judicial Procedure Act dem Supreme Court in Article I, Section 1 je nach den beteiligten Parteien und dem Verfahrensgegenstand die Anwendung sowohl von Recht des Bundes, als auch von Recht der Staaten auf. Der Kläger ist in seinem Recht aus Art. VI, Sec. 4, Art. VIII, Sec. 1, Art. II, Sec. 2 der Constitution of Astoria State i.V.m. Sec. IV, Art. 5, Sec. 2 der Standing Orders der Assembly of Astoria State verletzt.


    IV.


    Beklagte Partei ist die nach Art. II Sec. 1, Ssec. 2 Judicial Procedure Act in dieser Funktion prozessfähige President of the Assembly of Astoria State. Gemäß Constitution of Astoria State und Standing Orders of the Assembly ist sie sowohl gegenüber dem Plenum der Assembly als auch der Administration von Astoria State ein selbstständiges und unabhängiges Organ und mit der Ausführung der den Geschäftsgang der Assembly betreffenden Bestimmungen beauftragt.



    Begründung:


    Die vermeintliche Nominierung von Mr. Roger McGuinnes als Senator von Astoria State durch den verstorbenen Governor Sheppard erfolgte rechtswidrig und ist somit nichtig. Die von der President of the Assembly eingeleitete Abstimmung in der Assembly of Astoria State erfolgte somit ohne rechtliche Grundlage.


    Dies begründet sich wie folgt:


    I.
    Die Constitution of Astoria State bestimmt in Art. VI, Sec. 4:


    "Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder gegebenenfalls sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament (The Assembly), mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden."


    Folglich ist für die Nominierung eines Senators eine aktive Amtshandlung des Gouverneurs, hilfsweise seines Stellvertreters, Voraussetzung dafür, eine entsprechende Abstimmung in der Assembly herbeiführen zu können.


    Die Standing Orders der Assembly of Astoria State bestimmen in Sec. IV, Art. 5, Sec. 2:


    "Anträge für Aussprachen über Beschlussanträge müssen im Office of the Governor gestellt werden. Die Aussprachen werden im Parlament vom Präsidenten eröffnet und beendet."


    Da über die Nominierung eines Senator gemäß Verfassung eine Abstimmung durchzuführen ist, muss ein solcher Antrag im Office of the Governor gestellt werden, ehe eine Aussprache resp. Abstimmung eingeleitet werden kann.


    Die Constitution of Astoria State bestimmt ferner in Art. VIII, Sec. 1:


    "Diese Verfassung ist gültig in allen Hoheitsgebieten von Astoria State und verbindlich für alle natürlichen und juristischen Personen, die sich darin befinden. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung sind an sie gebunden."


    Folglich ist jede Gewalt des Staates an die Regelungen der Verfassung gebunden, im speziellen die Assembly of Astoria State an die Tatbestandsmerkmale von Art. VI, Sec. 4, ohne deren Vorliegen eine Abstimmung über die Ernennung eines Senators nicht durchgeführt werden dürfte.


    IIa.


    Dem Vernehmen nach diktierte Governor Sheppard kurz vor seinem Ableben einen Brief, in dem er die Nominierung von Mr. McGuinnes als Senator von Astoria State angeordnet haben soll. Von diesem Schreiben fehlt bis dato jedoch jede Spur, so dass erhebliche Zweifel an dessen Existenz bestehen müssen.


    Ohne ein solches Schreiben entbehrt die Abstimmung in der Assembly of Astoria State jedoch jeder Grundlage, da keine Nominierung im Rahmen der Regelungen der Verfassung erfolgt ist.


    IIb.


    Augenzeugenberichten zufolge verstarb Governior Sheppard wenige Momente nach seinem vermeintlichen Diktat, noch ehe er eine Nominierung überhaupt eigenhändig vornehmen konnte, beispielsweise durch Besiegelung oder Unterschrift eines entsprechenden Schreibens.


    Somit ist nicht belegbar, dass Governor Sheppard die Nominierung von Mr. McGuinnes überhaupt persönlich angeordnet hat. Sie basiert allein auf Hörensagen.


    III.


    Weiterhin stand der verstorbene Governor Sheppard unter erheblichem Medikamenteneinfluss, als er die vermeintliche Nominierung diktiert haben soll. Es muss somit in Zweifel gezogen werden, ob Mr. Sheppard überhaupt zurechnungsfähig war und eine Nominierung im vollen Besitz seiner geistigen Kräfte ausgesprochen haben würde.


    IV.


    Weiterhin fehlt eine explizite Beantragung der Abstimmung über die Bestätigung der Nominierung durch den Governor, wie es die Standing Orders, an die sowohl die President of the Assembly als auch die Members of the Assembly gebunden sind, vorschreiben.



    Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Nominierung, wie sie die Verfassung von Astoria State vorschreibt, mangels Amtshandlung des Gouverneurs von Astoria State nicht vorlegegen hat und die eingeleitete Abstimmung daher ohne rechtliche Grundlage eingeleitet wurde und damit ungültig ist.




    - ATTORNEY AT LAW -

  • Your honor,


    aufgrund der Feststellung eines Abstimmungsergebnisses ergänze ich meinen Antrag zu 1. insofern, im Wege der Preliminary Injunction anzuordnen, dass die Vereidigung von Roger McGuinnes als Senator von Astoria State nicht durchzuführen ist, ehe nicht über die Hauptsache entschieden ist.


  • In dem Verfahren


    Humphrey Polycarp Hullander
    -Kläger-


    versus


    The State Assembly of Astoria State,
    -Beklagte-


    ergeht folgender

    Beschluss


    Der Antrag auf vorläufige Entscheidung im Wege einer Preliminary Injunction gemäß Punkt 1. der Klageschrift vom 22.02.2009 19:47 Uhr in der Fassung des Ergänzung vom 22.02.2009 19:53 Uhr wird abgelehnt.


    Begründung:


    I. Zulässigkeit


    Der Antrag ist zulässig.


    1. Die Zuständigkeit des Supreme Courts ergibt sich aus Articel V Section 3 Subsection 1 der Constitution.
    2. Die Klageberechtigung des Antragstellers im Hauptsacheverfahren ergibt sich ebenso aus Articel V Section 3 Subsection 1 der Constitution.
    3. Der Antrag auf vorläufige Entscheidung im Wege von Preliminary Injunctions ist nach Articel IV Subsection 1 des Judicial Procedure Act zulässig.


    II. Begründetheit


    Der Antrag ist nicht begründet.


    1. Die Klage im Hauptsacheverfahren ist weder offensichtlich unzulässig, noch offensichtlich unbegründet.


    2. Bei der Abwägung der Folgen, welche die antragsgemäße vorläufige Entscheidung bei der späteren Erfolglosigkeit der Klage im Hauptsacheverfahren gegenüber der Verweigerung der vorläufigen Entscheidung hat, war seitens des Gerichts der Verweigerung der vorläufigen Entscheidung der Vorzug zu geben.


    a) Die vorläufige Entscheidung, die Abstimmung zu unterbrechen war nach Ablauf des Abstimmungszeitraums und der Feststellung des Abstimmungsergebnisses nicht mehr möglich.
    b) Die vorläufige Entscheidung, die Ernennung des Senators für Astoria State nach einer erfolgten Abstimmung in der State Assembly zu verhindern würde in unzulässiger Weise einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren vorgreifen.
    c) Der Kläger hat in seinem Antrag keine Gründe für die Eilbedürftigkeit einer vorläufigen Entscheidung vorgetragen.


    Die Erfolgsaussichten der Klage im Hauptsacheverfahren hat das Gericht im Rahmen der Entscheidung über die Preliminary Injuncion nicht geprüft.


    Astoria City, 22.02.2009


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Handlung

    Schüttelt den Kopf, immerhin wurde die Klage Stunden vor Beendigung der Abstimmung beim Supreme Court bereits postalisch eingereicht. Zudem geht es ja gerade um die Rechtmäßigkeit der Abstimmung, deren jetzt vom Gericht hingenommenen Rechtsfolgen durch die Preliminary Injunction verhindert werden sollten...


    Was mit künftigen Abstimmungen im U.S. Senate geschieht, an denen McGuinnes in unzulässiger Weise teilnehmen würde, ist ihm jetzt schon klar - das wird ein Spaß.

  • Mr. Witfield, die Klage wurde selbstverständlich zugestellt und die Gegenseite hat hier bereits zur Frage der Zulässigkeit Stellung genommen.


    Das Gericht entscheidet nun über die Zulässigkeit und damit über die Eröffnung des Hauptverfahrens.


    Mr. McGuiness, Sie sind von diesem Verfahren möglicherweise indirekt betroffen, bisher jedoch kein Verfahrensbeteiligter. Das Gericht möchte Sie daher auffordern, sich hier nicht in den Verfahrensablauf einzumischen.


  • In dem Verfahren


    Humphrey Polycarp Hullander
    -Kläger-


    versus


    The Assembly of Astoria State
    -Beklagte-


    über den


    Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari


    darauf gerichtet, festzustellen dass die Abstimmung in der Assembly of Astoria State vom 17.02.2009 über die Ernennung von Roger McGuinnes zum Senator von Astoria State ungültig ist


    hat das Gericht am 03.03.2009 entschieden:

    I. Der Writ of Certiorari wird erteilt.
    II. Beide Parteien -vertreten selbst oder durch ihre Bevollmächtigten - werden zur mündlichen Verhandlung ab dem 04.03.2009 geladen.


    So wurde es angeordnet.


    Die Verhandlung findet nach den Bestimmungen von Article II Section 2 des Judicial Procedure Act statt.


    Begründung:


    I.


    1. Der Kläger beantragt die Feststellung, dass die Abstimmung gegen die Constitution of Astoria State in Verbindung mit den Standing Orders der Assembly of Astoria State verstößt und somit ungültig sei.
    2. Die Beklagte hat bisher auf die Klage noch nicht erwidert.


    II.


    1. Der Antrag auf Eröffnung des Hauptverfahrens wurde von der Klägerin gestellt.
    2. Seitens des Beklagten wurden keine Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Klage geltend gemacht.
    3. Das Hauptverfahren wird somit auf der Grundlage von Article II Section 1 Subsection 4 des Judicial Procedure Act eröffnet.


    III.


    Das Gericht wird im Ergebnis der Hauptverhandlung darüber entscheiden, ob die Abstimmung in der Assembly of Astoria State rechtmäßig war.


    Astoria City, 03.03.2009


    Armin Schwertfeger
    Chief Justice

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

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