2009/05/002 Reform of the United States Federal Jurisdiction Act

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  • The United States of Astor
    The Vice President of Congress

    Astoria City, 9th of March 2009



    Verehrte Congressmen,


    zur Abstimmung steht der folgende Antrag des Senators of New Alcantara, Mr Lance B. Jackson.


    Stimmen Sie der Verabschiedung des Antrages zu?


    Bitte stimmen Sie mit Aye, Nay oder Abstention.


    Die Abstimmung dauert bis Freitag, den 13.03.2009 – 17:56 Uhr oder bis eine unumstößliche Mehrheit feststeht.



    gez.

    President of Senate


    Reform of the United States Federal Jurisdiction Act


    An Act to reform and improve the United States Federal Jurisdiction and to introduce the Supreme Court of the United States Act


    Section 1: Introduction of the Supreme Court of the United States Act
    (1) Der Supreme Court of the United States Act wird Gesetz der Vereinigten Staaten.
    (2) Der Supreme Court of the United States Act lautet im Wortlaut:


      Supreme Court of the United States Act


      An Act to organize the Supreme Court of the United States and to provide regulations for the trials at his bar


      Article I: Fundamentals


      Section 1: The Supreme Court of the United States
      (1) Der Supreme Court of the United States ist das Höchst- und Verfassungsgericht der Vereinigten Staaten von Astor.
      (2) Er entscheidet in allen ihm zugewiesenen Angelegenheiten in letzter Instanz. Seine Urteile sind endgültig.
      (3) Er hat seinen Sitz in Astoria City.


      Section 2: Applicable Law
      (1) Der Supreme Court wendet Bundesrecht an. Wo es erforderlich ist, wendet er zudem Staatsrecht an.
      (2) Der Supreme Court entscheidet aufgrund der Verfassung, der Gesetze und Rechtsverordnungen, der vorhergehenden Urteile des Supreme Court und des Gewohnheitsrechtes.


      Section 3: Competences
      (1) Der Supreme Court entscheidet in allen Streitigkeiten, die die Verfassung der Vereinigten Staaten betreffen.
      (2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren.
      (3) Der Supreme Court entscheidet in allen Verwaltungsverfahren, welche Maßnahmen der Verwaltung der Vereinigten Staaten betreffen.
      (4) Der Supreme Court entscheidet in allen anderen Verfahren, welche ihm durch die Verfassung oder die Gesetze der Vereinigten Staaten zugewiesen wurden, insbesondere in den von der Verfassung vorgeschriebenen Verfahren.
      (5) Der Surpreme Court entscheidet nicht in zivilrechtlichen Angelegenheiten oder in sonstigen Angelegenheiten der staatlichen Gerichtsbarkeit, es sei denn, die Entscheidung in diesen Angelegenheiten ist ihm durch einen Staat für dessen Gebiet zugewiesen. In diesem Falle entscheidet der Supreme Court als staatliches Gericht sämtliche Fälle in der ihm übertragenen Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit. Bei solchen Verfahren wendet der Supreme Court ausschließlich die Gesetze des jeweiligen Staates an, die Bundesgesetze finden keine Anwendung.


      Section 4: Judgements
      (1) Entscheidungen des Supreme Court haben Gesetzesrang binden unmittelbar sämtliche staatliche Gewalt des Bundes und der Staaten.
      (2) In jedem Urteil kann der Supreme Court verbindliche Auslegungen oder Interpretationen für Normen der Verfassung festlegen, welche Gegenstand des Verfahrens waren. Er kann außerdem eine für die Auslegung der jeweiligen Bestimmungen erhebliche Rechtsfrage entscheiden, von welcher die Auslegung oder Interpretation der Norm unmittelbar abhängt.
      (3) Der Supreme Court kann in jedem Urteil eine Anordnung gemäß Article V Section 3 Subsection 3 der Verfassung treffen. Er soll sich jedoch bei seiner Prüfung auf solche Gesetze und Maßnahmen begrenzen, welche unmittelbare Bedeutung für die Entscheidung des Verfahrens haben oder bei denen eine solche Feststellung Gegenstand des Verfahrens ist.


      Section 5: Lower Courts
      (1) Sofern es untergeordnete Instanzgerichte gibt, entscheidet der Supreme Court lediglich als letztinstanzliches Appellationsgericht.
      (2) In Verfassungsstreitigkeiten gemäß Section 3 Subsection 1 dieses Artikels und Artikel III dieses Gesetzes sind untere Gerichte ausgeschlossen. Der Supreme Court entscheidet in diesen Fragen stets in erster und letzter Instanz.


      Section 6: Participants in Trials and Amici curiae
      (1) Beteiligte in einem Verfahren vor dem Supreme Court sind der oder die Kläger und der Beklagte oder die Beklagten.
      (2) Weitere Teilnehmer an einem Verfahren vor dem Supreme Court sind Zeugen, Sachverstände und Amici curiae.
      (3) Zeugen und Sachverständige sind jene Personen, die durch das Gericht im Rahmen eines Verfahrens als solche benannt und geladen wurden.
      (4) Ein Amicus curiae ist eine dritte Person oder Organisation, welcher dem Gericht seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht zu einem Verfahren, in welchem sie nicht Beteiligte ist, unterbreiten will. Ein Amicus curiae beantragt seine Zulassung bei Gericht. Das Gericht soll den Amicus curiae zulassen, wenn es seine Ausführungen und Vorträge für sachdienlich erachtet.
      (5) Der United States Attorney General oder der United States Solcitor General sind in einem Fall, für welchem sie gegenüber dem Gericht erklären, er sei für die Vereinigten Staaten von Bedeutung, als Amicus curiae in diesem Verfahren zuzulassen, sofern die Regierung der Vereingten Staaten nicht beteiligter ist.
      (6) Ein Urteil des Supreme Courts entfaltet Bindungswirkung lediglich für die Beteiligten, sofern keine andere Regelung besteht.



      Article II: The Constitution of the Supreme Court


      Section 1: Composition
      Der Supreme Court besteht aus dem Chief Justice of the United States und bis zu zwei weiteren Associate Justices.


      Section 2: Nomination
      (1) Die Supreme Court Justices werden gemäß den Vorschriften der Verfassung durch den Präsidenten mit der Zustimmung des Senates mit Zwei-Drittel-Mehrheit für 6 Monate ernannt.
      (2) Sie leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
      (3) Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten und endet mit dem Ablauf der Amtszeit, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.
      (4) Der Präsident hat das Recht, dem Senat bereits vor Ende der Amtszeit des jeweiligen Supreme Court Justice einen Nachfolger für den frei werdenden Sitz vorzuschlagen, welcher durch den Senat auch bereits vor Ende der Amtszeit des amtierenden Justice bestätigt werden kann.
      (5) Die Aushändigung der Ernennungsurkunde darf in einem solchen Falle jedoch erst nach dem Ende der Amtszeit des bisherigen Justice erfolgen.


      Section 3: Acting Justices
      (1) Bereits vor Ablauf seiner Amtszeit rechtshängig gewordene Verfahren hat ein aus dem Amt geschiedener Richter bis zur Ernennung eines neuen Richters als Acting Justice mit allen Rechten und Pflichten eines Richters weiter zu führen.
      (2) Der Acting Justice führt keine Verfahren mehr, welche erst nach dem Ende seiner offiziellen Amtszeit rechtshängig geworden sind.
      (3) Die Amtszeit als Acting Justice endet außer mit der Erledigung sämtlicher zum Ende seiner Amtszeit noch anhängigen Verfahren ebenfalls mit Ernennung eines neuen Justice für seinen Sitz und ebenfalls, wenn der Acting Justice ein Amt annimmt, welches gemäß der Verfassung oder den Gesetzen nicht mit dem Amt des Richters vereinbar ist.


      Section 4: Recuse of Justices, Recess Appointment
      (1) An einem Verfahren nehmen grundsätzlich nur Supreme Court Justices Teil, welche gemäß Section 2 ernannt worden sind.
      (2) Nimmt ein Justice wegen Befangenheit nicht oder nicht vollständig an einem Verfahren teil, so ist durch den Präsidenten für den verbleibenden Teil dieses Verfahren durch den Präsidenten gemäß den Vorschriften der Verfassung ein Justice pro tempore zu benennen (Recess Appointment).
      (3) Nimmt der Chief Justice wegen Befangenheit nicht an einem Verfahren teil, so rückt der dienstälteste Supreme Court Justice als Chief Justice pro tempore für dieses Verfahren auf, nimmt an einem Verfahren keiner der regulären Supreme Court Justices teil, so ist durch Recess Appointment ein Chief Justice pro tempore zu benennen.
      (4) Befangen ist ein Supreme Court Justice, welcher sich selbst für befangen erklärt oder wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den Supreme Court ausgeschlossen wird. Ein Justice kann sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen für ein Verfahren für Befangen erklären.
      (5) Die Besorgnis der Befangenheit kann eine Partei vorbringen, wenn ein Justice direkten persönlichen Vorteil aus der Entscheidung ziehen würde, selbst oder unter anderem Namen durch die Entscheidung betroffen wäre oder seine Unparteilichkeit aus anderen schwerwiegenden Gründen anzweifelbar ist. Trägt eine Partei die Besorgnis der Befangenheit vor, so entscheidet, sofern der Richter sich nicht für Befangen erklärt, auf dessen Stellungnahme hin das Gericht über seine Befangenheit.


      Section 5: Decisions
      (1) Entscheidungen in Verfahrensfragen und Urteile trifft das Gericht mit der Mehrheit der Richter, im Falle eines Patts gibt die Stimme des Chief Justice den Ausschlag.
      (2) Ein Urteil des Supreme Court besteht neben dem Urteil (Judgement) aus Begründung der Mehrheit (Majority Opinion). Ihm kann eine das Urteil ablehnende Minderheitsbegründung (Minority Opinion) sowie das Urteil unterstützende, jedoch in der Begründung abweichende Meinungen (Dissenting Opinions) einzelner Richter beigefügt werden.
      (3) Die Majority Opinion wird durch den Chief Justice verfasst, sofern er für das Urteil stimmt, oder durch den dienstältesten Associate Justice der Mehrheitsfraktion, sofern der Chief Justice gegen das Urteil stimmt. Das Verfassen der Majority Opinion kann vom Chief Justice oder dem dienstältesten Associate Justice einem anderen Associate Justice der Mehrheitsfraktion übertragen werden.
      (4) Stimmt ein Richter gegen das Urteil, so ist er berechtigt, eine Minority Opinion zu verfassen. Sie wird dem Urteil angefügt wird.
      (5) Ein Richter der Mehrheitsfraktion ist berechtigt, zu einem Urteil eine abweichende Meinung (dissenting opinion) zu verfassen, welche der Majority Opinion beigefügt wird.
      (6) Im Urteil ist zu Vermerken, welche Richter der Mehrheits- und der Minderheitsfraktion angehören und welcher Richter das Urteil verfasst hat. Zudem sind Richter, welche eine abweichende Meinung verfasst haben, gesondert zu vermerken. Richter, welche keine abweichende Meinung verfasst haben, sind als der Majority Opinion zustimmend im Urteil zu vermerken.


      Article III: Constitutional Cases


      Section 1: Valid Forms of Trials, Applicable Law
      (1) Zulässige Verfahren der Verfassungsgerichtsbarkeit sind:
      1. Organstreitverfahren gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 1 der Verfassung (Sec. 2)
      2. Föderalstreitverfahren gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 2 der Verfassung (Sec. 3)
      3. Verfassungsbeschwerden gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 3 der Verfassung (Sec. 4)
      4. Konkrete Normenkontrollanträge gem. Article V Section 4 der Verfassung (Sec. 5)
      (2) Verfassungsgerichtliche Entscheidungen werden ausschließlich auf Grundlage der Verfassung und des Verfassungsgewohnheitsrechtes entschieden, wobei der Verfassung stets Vorrang zu kommt.


      Section 2: Trial between Federal Institutions
      (1) Ein Organstreitverfahren gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 1 der Verfassung ist ein Verfahren zwischen einzelnen Verfassungsorganen der Vereinigten Staaten hinsichtlich deren Kompetenzen und Überschneidungen.
      (2) Beteiligte an einem Organstreitverfahren können nur sein: Der Präsident der Vereinigten Staaten; der Vizepräsident der Vereinigten Staaten; oberste Bundesbehörden, vertreten durch den Behördenleiter; der Kongress, vertreten durch das Kongresspräsidium; jedes Haus des Kongresses, vertreten durch den jeweiligen Vorsitzenden; ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Kongresses oder eines seiner Häuser. In jede Klage gegen eine oberste Bundesbehörde kann der Präsident als Oberhaupt der Exekutive anstelle der jeweiligen Behörde eintreten.
      (3) Sämtliche Beteiligte können sich durch Prozessvertreter vertreten lassen. Der Präsidenten, der Vizepräsidenten sowie die obersten Bundesbehörden sollen vor Gericht durch den Attorney General oder einem von ihm benannten Vertreter repräsentiert werden, sofern im Einzelfalle nichts anderes festgelegt ist.
      (4) Klage in einem Organstreitverfahren kann außerdem nur erhoben werden, wenn der Kläger geltend machen kann, durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Klagegegners in verfassungsmäßigen oder in der Verfassung wurzelnden Rechtes oder Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet zu sein.
      (5) In einem Urteil in einem Organstreitverfahren spricht der Supreme Court die Verfassungswidrigkeit der Handlung aus. Er erklärt die Handlung oder Unterlassung für nichtig und ordnet die weiteren notwendigen Maßnahmen an, sofern dies erforderlich ist.


      Section 3: Federal Trials
      (1) Ein Föderalstreitverfahren gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 2 der Verfassung ist ein Verfahren zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und einem oder mehreren Staaten oder zwischen mehreren Staaten.
      (2) Beteiligte an einem Föderalstreitverfahren können nur die Vereinigten Staaten von Astor sowie die Staaten der Vereinigten Staaten von Astor sein. Antragsteller können nur sein: Für die Vereinigten Staaten von Astor der Präsident. Für einen Staat der jeweilige Governor.
      (3) Zur Vertretung des Präsidenten gilt Section 2 Subsection 3 des vorliegenden Artikels entsprechend. Der Governor eines Staates kann durch einen von ihm im Einzelfalle benannten oder durch Staatsgesetz beauftragten Vertreter repräsentiert werden.
      (4) Die Subsections 4 und 5 der Section 2 des vorliegenden Artikels sind für Föderalstreitverfahren entsprechend anzuwenden.


      Section 4: Constitutional Complaint
      (1) Eine Verfassungsbeschwerde gem. Article V Section 3 Subsection 1 Alternative 3 der Verfassung kann von jedermann mit der Begründung erhoben werden, durch eine Maßnahme oder Unterlassung eines Trägers staatlicher Gewalt in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt zu sein.
      (2) Die Verfassungsbeschwerde richtet sich stets gegen den Träger staatlicher Gewalt, dessen Maßnahme oder Unterlassung als Grundrechtsverletzung gerügt worden ist.
      (3) Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, sofern das angestrebte Ziel durch ein anderes Verfahren erreicht werden kann.
      (4) In der Beschwerdebegründung ist das Recht, welches Verletzt sein soll sowie die Maßnahme oder Unterlassung des Trägers staatlicher Gewalt, durch welche die Verletzung erfolgt sein soll, zu benennen.
      (5) In seinem Urteil spricht der Supreme Court die Verfassungswidrigkeit der gerügten Maßnahme oder Unterlassung aus. Er benennt das dadurch verletzte Grundrecht des Klägers. Zudem kann er erklären, dass jegliche Widerholung der beanstandeten Maßnahme die Verfassung verletzt. Wurde die Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung oder einen Rechtsakt erhoben, so hebt der Supreme Court die Entscheidung auf.


      Section 5: Concrete judicial review
      (1) Jedes Gericht der Vereinigten Staaten sowie eines Staates kann einen konkreten Normenkontrollantrag gemäß Art. V Sec. 4 der Verfassung an den Supreme Court richten, um die Vereinbarkeit einer untergeordneten Norm des Bundes- oder Staatenrechts mit der Verfassung überprüfen zu lassen.
      (2) Das Gericht hat das Verfahren für die Dauer des Normenkontrollverfahrens zu unterbrechen. Es hat in seinem Antrag auf konkrete Nomenkontrolle die für verfassungswidrig gehaltene Norm zu bezeichnen und die Meinung der Verfassungswidrigkeit zu begründen. Es muss zudem begründen, warum die beanstandete Norm für das Verfahren entscheidend ist.
      (3) Vor seiner Entscheidung hat der Supreme Court den Verfassungsorganen Gelegenheit zur Abgabe einer Stellungnahme einzuräumen.


      Article IV: Other Cases


      Section 1: Criminal Cases
      (1) Anklagen in Strafsachen können nur durch die Strafverfolgungsbehörden erhoben werden.
      (2) Strafverfolgungsbehörden sind der Attorney General und die Staatsanwälte.


      Section 2: Administrative Cases
      (1) Klagen in Verwaltungssachen können von jedem Rechtssubjekt erhoben werden. Sie sind stets gegen die Vereinigten Staaten als Trägerin der jeweiligen Behörde zu richten, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht. Klagen gegen unabhängige Behörden sind gegen diese direkt zu richten.
      (2) Klagen in Verwaltungssachen sind zulässig, wenn der Kläger durch eine Maßnahme oder Unterlassung der Behörde eine Verletzung in eigenen verfassungsrechtlichen oder einfachgesetzlichen Rechten geltend macht.
      (3) In seinem Urteil spricht der Supreme Court die Verletzung des Klägers in seinen Rechten aus. Er benennt das verletze Recht. Ist die Klage gegen einen Verwaltungsakt erhoben worden, so hebt der Supreme Court diesen auf. Ist die Klage aufgrund der Untätigkeit einer Behörde erhoben worden, so spricht der Supreme Court die zu tätigende Maßnahme aus.
      (4) Wird eine Verwaltungsklage gegen eine Anordnung oder Maßnahme der Verwaltung getroffen, so ist diese in ihrer Wirkung bis zur Entscheidung des Gerichtes suspendiert, es sei denn das Gericht trifft auf Antrag der Behörde eine andere Anordnung.


      Section 3: Other Cases
      (1) Klagen, welche im Bezug auf Art. V Sec. 3 SSec. 1 Alternative 4 der Verfassung aufgrund der Beteiligung von Repräsentanten fremder Staaten oder diesen selbst in den Zuständigkeitsbereich des Supreme Court fallen, werden durch diesen nach dem Recht verhandelt, welche vor dem Gericht zur Anwendung käme, dass für den Prozess zuständig wäre, wenn Art. V Sec. 3 SSec. 1 Alternative 4 der Verfassung keine Anwendung fände. Zudem sind die einschlägigen Normen und Prinzipien des Völkerrechts ausreichend zu berücksichtigen.
      (2) Klagen, welche gemäß Art. V Sec. 3 SSec. 1 Alternative 5 der Verfassung aufgrund eines Gesetzes vor dem Supreme Court verhandelt werden, sind gemäß den anwendbaren Vorschriften des übertragenden Gesetzes zu führen und zu entscheiden.


      Section 4: Opinions
      (1) In allen Angelegenheiten verfassungsrechtlicher kann der Supreme Court Gutachten erstellen.
      (2) Ein Gutachten kann durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, den Kongress sowie sein Präsidium und ein Haus des Kongresses sowie dessen Vorsitzender beantragen.
      (3) Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass eine durch das Gutachten behandelte Frage für einen konkreten Fall notwendig und ratsam ist.
      (4) Ein Gutachten bindet den Supreme Court bei einer spätere Entscheidung über die im Gutachten behandelte Frage nicht.

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


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    Theta Alpha Member


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    • Article V: Judicial Proceeding


      Section 1: Initialization of the Trial
      (1) Ein Verfahren vor dem Supreme Court wird durch Einreichung eines Antrags auf Erteilung eines Writ of Certiorari rechtshängig.
      (2) Der Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari muss beinhalten:
      1. den Namen des Klägers
      2. eine Bezeichnung des Klagegegners
      3. einen Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari zur Eröffnung des Hauptverfahrens
      4. die Art der erhobenen Klage
      5. einen ausformulierten Antrag über die Entscheidung, die vom Gericht im Hauptverfahren begehrt wird
      6. eine Darlegung sämtlicher für die Erhebung der Klage notwendigen Zulässigkeitsvoraussetzungen
      7. eine Darlegung der tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf den die Klage gestützt wird
      (3) Entspricht die Klage den Anforderungen der Subsection 2 dieser Section nicht, so hat das Gericht, soweit dies möglich ist, den Kläger zur Ergänzung der Klage innerhalb einer bestimmten Frist aufzufordern. Ist eine Ergänzung nicht möglich oder wird die Klage nicht oder nicht ausreichend ergänzt, so lehnt das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari ab.


      Section 2: Granting the Writ of Certiorari
      (1) Das Hauptverfahren kann nur durch Erteilung eines Writ of Certiorari eröffnet werden.
      (2) Das Gericht prüft den Antrag auf Erteilung eines Writ of Certiorari von Amtswegen.
      (3) Vor Erteilung des Writ of Certiorari ist die Klage zudem dem Beklagten zuzustellen, dieser ist zur Abgabe einer Klageerwiderung innerhalb einer Frist aufzufordern.
      (4) Die Zustellung und Aufforderung nach Subsection 3 dieser Section kann unterbleiben, wenn das Gericht die Erteilung eines Writ of Certiorari schon aufgrund Section 1 Subsection 3 oder Section 2 Subsection 3 dieses Artikels ablehnen wird.
      (5) Kommt das Gericht bei der Prüfung des Antrages zu dem Ergebnis, dass der Eröffnung eines Hauptverfahrens über den Antrag des Klägers keine formellen oder inhaltlichen Bedenken entgegen stehen, so erteilt es einen Writ of Certiorari.
      (6) Der Writ of Certiorari soll die Anträge, über die der Supreme Court im Hauptverfahren entscheiden wird, festlegen. Ein Writ kann auch nur für einen Teil der in der Klage gestellten Anträge erhoben werden, wenn die Erteilung eines Writs für diese Anträge möglich, für die restlichen Anträge der Klage jedoch nicht möglich ist.
      (7) Die Erteilung des Writ of Certiorari ist ebenso wie die Ablehnung der Erteilung durch das Gericht zu begründen. Sie ist nicht anfechtbar.


      Section 3: The Trial
      (1) Der Beginn der Hauptverhandlung soll durch den Writ of Certiorari festgelegt werden.
      (2) Die Hauptverhandlung findet öffentlich im Gerichtssaal des Obersten Gerichtshofes statt.
      (3) Die Hauptverhandlung wird durch den Chief Justice geleitet. Er sitzt dem Verfahren vor, erteilt und entzieht das Wort und beschließt über die Verfahrensanträge.
      (4) Auf die Hauptverhandlung kann zugunsten einer schriftlichen Entscheidung aufgrund der Klage und der Klageerwiderung verzichtet werden. Dies bedarf eines Antrages des Klägers in seiner Klageschrift und der Zustimmung des Klagegegners in seiner Klageerwiderung. Der Verzicht auf die Hauptverhandlung kann durch Beschluss des Gerichtes auf Antrag einer Partei zu Beginn des Hauptverfahrens beschlossen werden, wenn die andere Partei zustimmt oder innerhalb einer gesetzten Frist nicht zur Hauptverhandlung erscheint.


      Section 4: Contempt of Court
      (1) Vor Gericht ist jedermann zum ordnungsmäßigen und anständigen Verhalten verpflichtet. Wer dagegen verstößt, kann nach erfolgter Verwarnung durch das Gericht wegen Missachtung des Gerichtes (Contempt of Court) mit einer Ordnungsmaßnahme belegt werden.
      (2) Als Ordnungsmaßnahmen kommen Ordnungsgeld von 10 bis 500 $ und/oder Ordnungshaft bis zu 14 Tage und Saalverweis in Betracht.
      (3) Ordnungsgeld kann höchstens zweimal auferlegt werden. Ordnungshaft kann auch ersatzweise für Ordnungsgeld angeordnet werden; sie ist unverzüglich nach Abschluss des Gerichtsverfahrens anzutreten. Ein Saalverweis ist die Entfernung aus dem Gerichtssaal; er kann nicht gegen einen Angeklagten angeordnet werden.


      Section 5: Right to be heard
      (1) Die Parteien haben im Verfahren einen Anspruch auf rechtliches Gehör.
      (2) Dem Kläger gebührt stets das erste und dem Klagegegner das letzte Wort in der Hauptverhandlung.


      Section 6: Evidence
      (1) Das Gericht erhebt den zur Erforschung der Wahrheit erforderlichen Beweis. In Verfassungsstreitigkeiten wird kein Beweis erhoben, es sei denn, dass es in Ausnahmefällen durch das Gericht angeordnet wird.
      (2) Als Beweis kommen alle Tatsachen, Zeugenaussagen und sonstigen Umstände in Betracht, die zur Erforschung der Wahrheit dienlich sind.
      (3) Zeugen werden von der Partei vernommen, welche sie aufgerufen hat. Anschließend können sie durch die gegnerische Partei in ein Kreuzverhör genommen werden. Zeugen, die ohne hinreichenden Grund die Aussage verweigern, sind wegen Missachtung des Gerichtes mit Ordnungsmaßnahmen zu belegen.
      (4) Die Parteien haben das Recht, durch Beweisanträge die Erhebung und Berücksichtigung eines von ihnen angetretenen Beweises zu verlangen. Das Gericht kann den Antrag nur zurückweisen, wenn er nicht sachdienlich ist und allein der Verschleppung des Verfahrens dient.
      (5) Tatsachen bedürfen keines Beweises, soweit sie von dem Gegner desjenigen, der sich behauptet, zugestanden oder nicht bestritten werden.
      (6) Das Gericht würdigt die Beweisaufnahme und zieht die sich daraus ergebenden Schlüsse.


      Section 7: Judgement
      (1) Nach Schließung der Hauptverhandlung entscheidet das Gericht durch Urteil in der Sache.
      (2) Die Möglichkeit zur Entscheidung über Verfahrensfragen durch Beschluss bleibt unberührt.


      Article VI: Preliminary Injunction


      Section 1: Preliminary Injunction
      (1) In allen Verfahren kann das Gericht auf Antrag im Wege einer Preliminary Injunction vorläufige Anordnungen erlassen.
      (2) Preliminary Injunctions werden nur erlassen, wenn dies zur Vermeidung irreversibler Folgen vor der endgültigen Entscheidung des Gerichtes notwendig ist. Zudem muss die einstweilige Anordnung bei einer Gesamtabwägung des zu erwartenden Ergebnisses der Hauptsache sowie der nachteiligen Folgen für die Parteien im Fall einer möglicherweise anderslautenden Entscheidung in der Hauptsache erforderlich sein.
      (3) Die Preliminary Injunction darf die Hauptsache nicht vorwegnehmen, es sei denn, besondere Umstände des Einzelfalles, vor allem die Gefahr irreparabler und unzumutbarer Nachteile für eine Partei, gebieten eine Vorwegnahme der Hauptsache.


      Section 2: Urgency
      (1) Der Antragsteller hat die Dinglichkeit seines Antrags nachzuweisen.


      (2) Dem Antragsgegner ist vor Erlass der Preliminary Injunction eine angemessene Frist zur Stellungnahme zu setzen.
      (3) Ist dies aufgrund der Dinglichkeit nicht möglich, so kann das Gericht die Anhörung des Antragsgegners nach dem Erlass der Preliminary Injunction nachholen. Es hat in diesem Falle nach der Anhörung über den Bestand der Preliminary Injunction zu entscheiden.


      Section 3: End of validity
      Eine Preliminary Injunction verliert ihre Gültigkeit spätestens mit dem Ende des Verfahrens in der Hauptsache ohne weitere Erklärung oder Anordnung, sofern sie nicht bereits vorher durch das Gericht aufgehoben wurde.


      Article VII: Further Reglementations


      Section 1: Rules of the Supreme Court
      (1) Die weitere Ausgestaltung der in diesem und in weiteren Gesetzen gemachten Vorschriften bezüglich der Verfahrensführung am Supreme Court, die Regelung der inneren Angelegenheiten des Supreme Courts und sämtlicher weiterer Fragen im Bezug auf die Verfahren vor dem Supreme Court und ihre Beteiligten wird in das Ermessen des Supreme Court gestellt.
      (2) Er übt diese Befugnis durch den Erlass und die Änderung der Rules of the Supreme Court aus, welche verbindliche Vorschriften für jedwede Person, welche vor dem Supreme Court auftritt, enthält.
      (3) Erlass und Änderungen der Rules werden auf Beschluss des Gerichtes vorgenommen.


      Section 2: Priority of special provisions
      Sind in anderen Gesetzen besondere Verfahren vor dem Supreme Court durch spezielle Vorschriften geregelt, so gehen diese den Bestimmungen dieses Gesetzes in Verfahrensfragen vor.


      Article VIII: Additional Regulations for the Criminal Procedure


      Section 1: Temporary Character of the Criminal Procedure Rules
      Die im vorliegenden Artikel gemachten Vorschriften bezüglich des Strafverfahrens sollen übergangsweise bis zum Erlass eines Gesetzes, welche genauere Regelungen für den Strafprozess aufstellt, gelten.


      Section 2: Public Prosecution
      (1) Die Anklage in Strafsachen obliegt den Federal Prosecutors.
      (2) Federal Prosecutors sind der jeweilige Attorney General, der jeweilige Solicitor General sowie alle vom Attorney General zum United States Attorney bestellte Beamten.
      (3) Die Federal Prosecutors haben bei sämtlichen Hinweisen auf Straftaten die zur Aufklärung des Sachverhaltes notwendigen Ermittlungen anzustellen, soweit die Tat von öffentlichem Interesse ist. Ergibt sich im Rahmen der Ermittlungen ein hinreichender Tatverdacht, so ist Anklage zu erheben, ergibt sich ein solcher nicht oder bestehen keine Erfolgsaussichten einer Klage, so ist das Verfahren einzustellen.
      (4) Gegen die Einstellung eines Strafverfahrens durch einen untergeordneten Federal Prosecutor ist Beschwerde zum Attorney General, gegen dessen Entscheidung oder eine Einstellung des Ermittlungsverfahren durch ihn kann Verwaltungsklage erhoben werden (Klageerzwingungsverfahren).
      (5) Die Federal Prosecutors ermitteln sowohl belastende wie entlastende Umstände und berücksichtigen beide gleichermaßen.


      Section 3: Private Prosecution
      (1) Private Klage durch den Geschädigten einer Straftat ist erst zulässig, wenn der Federal Prosecutor einen Antrag des Geschädigten auf Strafverfolgung abgelehnt hat.
      (2) Private Klagen sind nicht zulässig, so lange ein Klageerzwingungsverfahren anhängig ist.
      (3) Antragsberechtigt und privatklageberechtigt ist allein der Geschädigte.


      Section 4: Principles of Criminal Procedure
      (1) Der Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger und freien Kontakt zu diesem.
      (2) Der Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
      (3) Der Angeklagte gilt so lange als unschuldig, als nicht seine Schuld hinreichend erwiesen ist.
      (4) Im Zweifelsfalle hat das Gericht eine Entscheidung zugunsten des Anklagten zu treffen.


    Section 2: Abrogation of Law
    (1) Der Judicial Procedure Act wird aufgehoben.
    (2) Der Judicial Appointments Act wird aufgehoben.


    Section 3: Enty into force
    Dieses Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.

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    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

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  • The United States of Astor
    The President of Congress

    Astoria City, 13th of March 2009



    Honorable Members of Congress,


    die Abstimmung ist beendet. 6 Representatives nahmen teil.


    Auf den Antrag entfielen 4xAye, 2xAbstention und 0xNay
    Damit ist der Antrag vom House of Representatives angenommen.


    gez.
    Romy Lanter-Davis
    President of Congress

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