Diskussion: Antrag BA 2009/01 - Marihuana Decriminalization Bill

Es gibt 26 Antworten in diesem Thema, welches 765 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von John E. Prescott.

  • John E. Prescott hat folgenden Antrag in den Volksrat eingebracht:


    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Zur Begründung:


    Hohes Haus,


    der Antrag zu Entkriminalisierung von Marihuana ist ein aus meiner Sicht notwendiger Schritt um unsere Gesetze der Lebenswirklichkeit anzupassen und nicht unnötig v.a. Jugendliche in unserem Staat zu kriminalisieren. Dafür gibt es meiner Sicht mehrere Argumente:


    1. Zahlreiche Studien belegen, daß die Gefahren des Marihuana Konsums in früherer Zeit erheblich überschätzt wurden. Das heißt NICHT - und das möchte ich ausdrücklich betonen, daß Mariihuana Konsum zur Gänze unbedenklich ist. Ich halte es nur für falsch, Marihuana und seine Konsumenten unter diesen Umständen zu kriminalisieren, während Alkohl und Nikotin öffentlich akzeptiert werden. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Genussmitteln kann nur durch Erziehung, nicht aber durch die Strafjustiz erreicht werden.


    2. Durch das Gesetz wird Rechtssicherheit geschaffen. Es widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung, wenn bisher der Staatsanwalt je nach Befinden bei kleinen Mengen von einer Anzeige absieht oder die volle Härte des Gesetzes anwendet. Die bislang schon vielerorts durchgeführte Duldung des Eigenkonsums wird damit mit einem klaren Grenzwert festgelegt.


    3. Die Sicherheit wird erhöht. Durch die staatliche Kontrolle von Anbau und Vertrieb werden Qualitätsstandarts sichergestellt. Zu häufig ist illegal erworbene Ware mit gefährlichen Stoffen gestreckt, so daß ernsthafte Gesundheitsschäden entstehen können. Dies wird durch einen kontrollierten Anbau verhindert.


    4. Eine Legalisierung unter Auflagen legt zudem das kriminelle Millieu trocken, indem einem ganzen Netz des organisierten Verbrechens von der illegalen Beschaffung aus den Hollunderlanden oder Cuello bis zum Straßenverkauf der wirtschaftliche Boden entzogen wird.


    Ich bitte daher um Zustimmung für das Gesetz!

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Hohes Haus,


    ich unterstütze diesen Entwurf grundsätzlich, da er Rechtssicherheit schafft und endlich mal in ein gefährliches Milieu von staatlicher Seite eingreift. Ich möchte jedoch anregen, die Konsumuntergrenze auf 21 Jahre anzuheben. Menschen in diesem Alter sind schon wesentlich reifer; ein 18-Jähriger kann die Gefahren des Marihuana-Konsums - und die gibt es eben auch mit Gesetz! - nicht so gut einschätzen.

  • Ab wievielen Jahren ist in Freeland der Nikotin- und Alkoholkonsum möglich? Daran sollte man sich eventuell orientieren.


    Eventuell sollten wir diese alles gleich in einem Aufwasch miterledigen?

  • Hohes Haus,


    ich schlage statt des Marihuana Decriminalization Act ein neues Gesetz vor, das Allgemeines zu Genussmitteln regelt und auf Marihuana, Tabakwaren und Alkohol gesondert eingeht.


    Freeland Stimulant Act


    Article 1 - Preface


    Section 1 - Purpose
    Der Freeland Stimulant Act regelt den Anbau, Verkauf und Konsum von Genussmitteln in Freeland.


    Section 2 - Freeland Stimulant Authority
    (1) Zur Kontrolle des Anbaus, des Verkaufs und des Konsums von Genussmitteln in Freeland wird die Freeland Stimulant Authority (FSA) eingerichtet.
    (2) Der FSA steht der Governor oder ein von diesem ernannter Director vor.


    Section 3 - Prohibition
    (1) Der Anbau und Verkauf von Genussmitteln, die zum Erreichen eines Rauschzustandes führen, ist solange untersagt, bis eine gesetzliche Erlaubnis erlassen wurde.
    (2) Abweichend von ß 1 kann die FSA Sondergenehmigungen für bestimmte Genussmittel vergeben, bis eine gesetzliche Regelung getroffen wurde, die den Anbau und Verkauf des Genussmittels erlaubt oder untersagt.


    Article 2 - Marihuana


    Section 1 - Trade and Sale
    (1) Die Aufzucht von Cannabis-Pflanzen sowie der gewerbliche Handel und Verkauf von Marihuana-Produkten ist grundsätzlich untersagt.
    (2) Abweichend von ß 1 ist der Anbau von Cannabispflanzen in speziellen, von der FSA zu lizensierenden Anbauflächen erlaubt. Die FSA hat dabei sicherzustellen, daß definierte Mengengrenzen in Pflanzung, Herstellung und Vertrieb belegt und kontrolliert werden können, um eine illegale Weitergabe an Dritte auszuschließen.


    Section 2 - Sale
    (1) Abweichend von Article 2 Section 1 ß 1 ist der Verkauf von Marihuana-Produkten in Geschäften erlaubt, die ebenfalls dazu von der FSA zu lizensieren sind.
    (2) Die Betreiber von nach ß 1 dieser Section lizensierten Verkaufsstellen haben eine genaue Dokumentation über angekaufte und verkaufte Mengen zu führen, um eine illegale Weitergabe an Dritte auszuschließen.


    Section 3 - Consumption
    (1) Der Konsum von Marihuana-Produkten zum Eigenbedarf ist legal. Als Eigenbedarf gilt eine Menge von weniger als 12 Gramm THC-haltiger Erzeugnisse.
    (2) THC-haltige Erzeugnisse zum Eigenbedarf können in nach Article 2 Section 2 ß 1 lizenzierten Verkaufsstellen legal erworben werden. Dabei gilt eine Obergrenze von 10 Gramm pro Woche pro Kunde. Das Mindestalter zum Erwerb THC-haltiger Erzeugnisse beträgt 21 Jahre.
    (3) Die FSA kontrolliert die Einhaltung der ß 1 und 2. Bei Verstoß gegen die genannten Bestimmungen kann Strafanzeige wegen illegalen Drogenkonsums gestellt werden.


    Section 4 - Driving
    (1) Personen, die THC-haltige Erzeugnisse konsumiert haben, dürfen kein Motorfahrzeug mehr fahren.
    (2) Bei Verstoß gegen ß 1 kann die Lizenz zum Führen eines Fahrzeuges entzogen werden, oder es können Ordnungsgelder verhängt werden. Ferner kann Strafanzeige wegen Fahrens unter Genussmitteleinfluss gestellt werden.


    Section 4 - Supervision
    (1) Die FSA hat in regelmäßigen, unangekündigten Kontrollen der lizensierten Anbaubetriebe und Verkaufsstellen sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Article 2 Section 1 und 2 eingehalten werden.
    (2) Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Ordnungsgelder verhängt werden oder je nach Schwere oder Wiederholung der Verstoßes die Lizenz entzogen und ggf. Strafanzeige wegen illegalen Anbaus oder Vertriebs gestellt werden.


    Article 3 - Nicotine


    Section 1 - Trade and Sale
    (1) Der Anbau von Tabakpflanzen ist grundsätzlich untersagt.
    (2) Abweichend von ß 1 ist der Anbau von Tabakpflanzen in speziellen, von der FSA zu lizensierenden Anbauflächen erlaubt.


    Section 2 - Sale
    (1) Der gewerbliche Handel und Verkauf von Tabakprodukten ist grundsätzlich erlaubt.
    (2) Wer gewerblich mit Tabakprodukten handelt, muss nachweisen können, dass diese Tabakprodukte von lizensierten Anbauflächen stammen und definierten Qualitätsstandards genügen.
    (3) Der private Handel mit Tabakwaren, also der Weiterverkauf von Tabakprodukten durch Privatpersonen ohne Gewerbezulassung, ist untersagt.


    Section 3 - Consumption
    (1) Der Konsum von Tabakprodukten ist legal.
    (2) Tabakprodukte dürfen von gewerblichen Verkaufsstellen nur an Personen verkauft werden, die nachweislich mindestens 18 Jahre alt sind.
    Der Nachweis ist durch Ausweispapiere zu erbringen.


    Section 4 - Supervision
    (1) Die FSA hat in regelmäßigen, unangekündigten Kontrollen der lizensierten Anbaubetriebe und der Verkaufsstellen sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Article 3 Section 1 bis 3 eingehalten werden.
    (2) Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Ordnungsgelder verhängt werden oder je nach Schwere oder Wiederholung des Verstoßes die Lizenz zum Anbau entzogen bzw. der Verkauf untersagt und ggf. Strafanzeige wegen illegalen Anbaus, Vertriebs oder wegen Verkaufs an Minderjährige gestellt werden.


    Article 4 - Alcohol


    Section 1 - Trade and Sale
    (1) Die Herstellung von alkoholhaltigen Getränken und sonstigen alkoholischen Konsumgütern ist grundsätzlich legal.
    (2) Der gewerbliche Handel und Verkauf von alkoholhaltigen Getränken ist grundsätzlich legal. Getränke, die Alkohol enthalten, sind
    deutlich sichtbar mit der Angabe des Alkoholgehaltes in Volumenprozent zu versehen. Die FSA kontrolliert diese Markierung.


    Section 2 - Consumption
    (1) Der Konsum von alkoholhaltigen Getränken ist legal.
    (2) Für Personen unter 16 Jahren ist der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit untersagt. An Personen unter 16 Jahren dürfen keine alkoholhaltigen Getränke verkauft werden.
    (3) Alkoholhaltige Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 7 Volumenprozent dürfen nur an Personen verkauft werden, die mindestens 18 Jahre alt sind.


    Section 3 - Driving
    (1) Personen, die mehr als 0,3 Promille Alkohol im Blut haben, dürfen kein Motorfahrzeug mehr fahren.
    (2) Bei Verstoß gegen ß 1 kann die Lizenz zum Führen eines Fahrzeuges entzogen werden, oder es können Ordnungsgelder verhängt werden. Ferner kann Strafanzeige wegen Fahrens mit Alkohol gestellt werden.


    Section 4 - Supervision
    (1) Die FSA hat in regelmäßigen, unangekündigten Kontrollen der Herstellungs- und Verkaufsbetriebe sicherzustellen, dass die Bestimmungen des Article 4 Section 1 und 2 eingehalten werden.
    (2) Bei Verstößen gegen die genannten Bestimmungen können Ordnungsgelder verhängt werden oder je nach Schwere oder Wiederholung des Verstoßes ein Verkaufsverbot verhängt und ggf. Strafanzeige wegen illegalen Vertriebs oder Verkaufs an Minderjährige gestellt werden.


    Article 5 - Final Provisions


    Section 1 - Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt nach der Verkündigung durch den Governor in Kraft.


    Dieses Gesetz legt die Mindestgrenze von Marihuana auf 21 Jahre, die von Nikotin auf 18 Jahre und die von Alkohol mit unter 7 Vol.% auf 16 bzw. mit über 7 Vol.% auf 18 Jahre. Ferner wird die Freeland Stimulant Authority eingerichtet, der der Governor oder ein Director vorsteht. Ich halte es für falsch, einer Bundesbehörde die Aufsicht über Genussmittel in Freeland zu übertragen, zumal ich bezweifle, dass das DoI diese Aufgaben alleine für Freeland übernehmen möchte. Freeland sollte seine Angelegenheiten selbst regeln.


    Rauschmittel, die nicht legalisiert sind, werden durch dieses Gesetz zudem von Anfang an verboten, sofern keine Sondergenehmigung der FSA vorliegt. Der Gesetzgeber sollte dann entscheiden, ob ein Genussmittel legal ist oder nicht.

  • Ich kann diesem Entwurf zustimmen und ich denke es ist ein umfassender Vorschlag der den guten Entwurf von Monsieur Prescott aufnimmt und sinnvoll erweitert. Als Governor kann ich nur empfehlen diesem Gesetz zuzustimmen.

  • Es war nicht mein Ziel, eine Bundesbehörde zu beauftragen. Ich hatte schlichtweg nicht bedacht, daß hier auch nach der neuen Verfassung "Ministerien" und nicht Departments existieren. Gemeint war also ursprünglich also das (nicht exitierende) Department of Interior des Staates Freelands. Die Lösung einer eigenen Behörde finde ich aber durchaus gut.


    Das Fahrverbot nach Marihuana Konsum ist mir zu unspezifisch. Schließlich lassen sich THC Abbauprodukte teilweise Wochen nachweisen. Es müsste daher zumindest auf aktives THC (eventuell mit einem Grenzwert von 0,1) eingegrenzt werden. Ganz generell stellt sich da aber die Frage, ob Verkehrsvergehen nicht in einem gesonderten Gesetz geregelt werden sollten.


    Warum ist Anbau von Tabakpflanzen nicht erlaubt. Ist das im Interesse der Tabakpflanzer? Der Tabak könnte ja auch aus anderen Bundesstaaten importiert werden. Ich sehe hier einen Nachteil für unsere eigene Industrie, die nicht unbedingt notwendig ist.


    Auch ganz generell: Wie definieren wir in Freeland die Volljährigkeit? Ich frage wegen der unterschiedlichen Altersgrenzen. Ich denke eine volljährige Person sollte auch alle Rechte eines Erwachsenen haben. Wenn wir die Volljährigkeit auf 21 festlegen, so ist das Gesetz ok (in D darf man ja auch schon ab 16 Bier kaufen), wenn die Volljährigkeit 18 beträgt, dann hielte ich die Verkaufsgrenze ab 21 für unangemessen.


    Insgesamt unterstütze ich diesen erweiterten Vorschlag.

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Nun ich denke durchaus, dass wir die Volljährigkeit mit 21 Jahren bemessen können, auch mit der Volljährigkeit auf 18 Jahre gesenkt könnte ich leben, aber Sie korrekterweiser angesprochen haben sollte dann Marihuana ebenfalls ab 18 Jahren erhältlich sein. Mit einer Unterordnung dieser Behörde unter unser Innenministerium könnte ich leben, ich denke wir sollten entsprechend unserer personellen Möglichkeiten handeln.

  • Zitat

    Original von John E. Prescott
    Es war nicht mein Ziel, eine Bundesbehörde zu beauftragen. Ich hatte schlichtweg nicht bedacht, daß hier auch nach der neuen Verfassung "Ministerien" und nicht Departments existieren. Gemeint war also ursprünglich also das (nicht exitierende) Department of Interior des Staates Freelands. Die Lösung einer eigenen Behörde finde ich aber durchaus gut.


    Nun, das war dann wohl ein Missverständnis, aber wenn Sie einer eigenen Behörde zustimmen, ist das Problem ja gelöst.


    Zitat

    Das Fahrverbot nach Marihuana Konsum ist mir zu unspezifisch. Schließlich lassen sich THC Abbauprodukte teilweise Wochen nachweisen. Es müsste daher zumindest auf aktives THC (eventuell mit einem Grenzwert von 0,1) eingegrenzt werden. Ganz generell stellt sich da aber die Frage, ob Verkehrsvergehen nicht in einem gesonderten Gesetz geregelt werden sollten.


    Ich denke, wenn wir uns schon mit Drogen beschäftigen, können wir auch gleich festlegen, dass man unter ihrem Einfluss keine Fahrzeuge führen darf. Ich kenne mich mit Marihuana nicht so aus - wann ist denn der Rauschzustand beendet? Wenn dieser nämlich vorbei ist, könnte das Fahren wieder erlaubt werden. Zum Beispiel könnte man festlegen, dass man innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach Marihuana-Konsum nicht fahren darf.


    Zitat

    Warum ist Anbau von Tabakpflanzen nicht erlaubt. Ist das im Interesse der Tabakpflanzer? Der Tabak könnte ja auch aus anderen Bundesstaaten importiert werden. Ich sehe hier einen Nachteil für unsere eigene Industrie, die nicht unbedingt notwendig ist.


    Der Tabakpflanzenanbau ist genauso geregelt wie der Cannabis-Anbau. Von der FSA muss eine Genehmigung zum Tabakanbau erteilt werden. Für die Unternehmen in Freeland sollte das kein Problem darstellen, und es macht leichter kontrollierbar, welche Inhaltsstoffe sich in Zigaretten und anderen Tabakwaren finden. Außerdem macht es - sollte es je zu einer Tabaksteuer in Freeland kommen - deren Eintreibung leichter. Ein wirkliches Hindernis sehe ich also in dieser Regelung nicht.


    Zitat

    Auch ganz generell: Wie definieren wir in Freeland die Volljährigkeit? Ich frage wegen der unterschiedlichen Altersgrenzen. Ich denke eine volljährige Person sollte auch alle Rechte eines Erwachsenen haben. Wenn wir die Volljährigkeit auf 21 festlegen, so ist das Gesetz ok (in D darf man ja auch schon ab 16 Bier kaufen), wenn die Volljährigkeit 18 beträgt, dann hielte ich die Verkaufsgrenze ab 21 für unangemessen.


    Ich bin der Meinung, dass man in Freeland mit 18 Jahren volljährig ist. Meine Argumente für die Marihuana-Grenze 21 sind aber bekannt. Ich denke einfach, dass ein 18-Jähriger noch nicht die nötige Reife besitzt, zu entscheiden, ob er Marihuana konsumieren sollte oder nicht. Ein 21-Jähriger kann das besser. Und da Marihuana abhängig macht und gefährlich ist - gefährlicher als Nikotin oder Alkohol jedenfalls - sollten wir hier strenge Regeln anwenden. Ich plädiere daher für 21 Jahre als Untergrenze.

  • Ich möchte das aber nochmal ganz generel herausstellen: Wenn jemand im Sinne des Gesetzes volljährig ist, dann sollte das bedeuten, daß er damit über alle Rechte und Pflichten eines Erwachsenen verfügt. Wenn hier die Meinung vorherrscht, daß eine Person von 18 Jahren noch nicht die Reife besitzt alle Rechte eines Erwachsenen wahrzunehmen, dann kann ich das verstehen, aber dann sollte aben 18 auch nicht als Grenze für die Volljährigkeit gelten. Zudem gebe ich zu bedenken, daß wir junge Erwachsene mit 18 in die Armee eintreten und möglicherweise im Auslandseinsatz kämpfen. Da stellt sich schon die Frage, warum man Menschen eine solche Verantwortung zutraut, andere aber nicht.


    24 Stunden ist in der Tat ein Richtwert, allerdings muss der ja messbar sein. Man geht davon aus, daß spätestens nach 24 Stunden alle aktiven THC Stoffe wieder aus dem Körper ausgeschieden sind (Abbaustoffe bleiben länger erhalten). Daher sollte die Fahrerlaubnisbeschränkung daran gekoppelt werden. Dennoch glaube ich insgesamt, daß es logischer wäre, Verkehrsdelikte gesondert in einem Gesetz zu behandeln. In dem Zusammenhang schlage ich aber auch bei Alkohol 0,5 statt 0,3 vor. Und ich würde die Begrenzung von Alkohol der unter 18 gekauft werden darf auf 15% heben, da 7% Wein nicht einschließt.


    Vielleicht könnte man zu allen diesen Altersgrenzen und Grenzwerten hier "Seitenabstimmungen" machen und jeweils den von der Mehrheit bevorzugten Wert ins Gesetz schreiben.


    Und nochmal zu den Tabakpflanzen: (Auch hier gilt mein Einwand aus dem simoff Forum: Ich bin sicher, daß VL bereits eine Tabaksteuer existiert). Ich sehe darin einen bürokratischen Mehraufwand für die heimischen Produzenten. Beim Marihuana soll es ja im Gegensatz dazu darum gehen, die Menge streng zu kontrollieren und in gewisser Weise auch zu begrenzen. Das ist beim Tabak ja so nicht notwendig und er wird bei uns ja seit Jahrhunderten angebaut. Im Kern läuft die Frage darauf hinaus, was unter einer Lizensierung zu verstehen ist, also wie hoch der Aufwand ist. Und da stelle ich mir eben bei Marihuana ein sehr strenges Verfahren vor, daß bei Tabak so nicht angemessen wäre. Das Gesetz impliziert aber, daß es sich um sowas Ähnliches handelt.

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Soweit ich informiert bin ist THC weit weniger toxisch als Nikotin, das sei als Einwurf gedacht.


    Von einer zu strengen Kontrolle des Tabaks würde ich absehen, der Tabak ist als Suchtmittel bereits entkriminalisiert und ich denke wir sollten uns in Freeland einen möglichst liberalen und libertären Geist am Leben erhalten, der uns am meisten von anderen Bundesstaaten abhebt.


    Zitat

    Vielleicht könnte man zu allen diesen Altersgrenzen und Grenzwerten hier "Seitenabstimmungen" machen und jeweils den von der Mehrheit bevorzugten Wert ins Gesetz schreiben.


    Diese Vorgehensweise halte ich für sinnvoll.

  • Ok, ich starte dann mal die "Seitenabstimmungen"


    Bitte entscheiden sie sich für je eine der genannten Alternativen:


    1. Altersgrenze für den Erwerb von Marihuana:


    a) 18
    b) 21


    2. Promillegrenze beim Autofahren


    a) 0,3
    b) 0,5


    3. Altersgrenze für den Erwerb von Tabakprodukten:


    a) 16
    b) 18


    4. Altersgrenze für den Erwerb von Alkohol


    a) generell ab 18
    b) für Getränke mit geringem Alkoholgehalt: 16, sonst 18


    5. Definition "geringer Alkoholgehalt" (wenn Mehrheit für b) in 4.


    a) <7%
    b) <15%


    Sonst nochwas vergessen?

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


  • Dann sieht es wohl wie folgt aus:


    1. 3x A, 1x B -> 18 Jahre fuer Marihuana.
    2. 2x A, 2x B -> Unentschieden: Was nun? 0,4? ;)
    3. 1x A, 3x B -> 18 Jahre fuer Tabakprodukte
    4. 1x A, 3x B -> 18 Jahre + Ausnahmen ab 16
    5. 1x A, 3x B -> Ausnahmen fuer alles unter 15%

    John E. Prescott [D-FL]
    Member of the U.S. House of Representatives


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