Arbeitsgrundlage der technischen Administration

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  • Ab sofort gilt die nachfolgende Arbeitsgrundlage der technischen Administration. Sie wurde in Zusammenarbeit mit allen vier Administratoren erstellt und einstimmig angenommen. Die Arbeit der Administration richtet sich nun nach dieser Grundlage.


    Fassung vom 28.08.2009


    Arbeitsgrundlage der technischen Administration der Mikronation VS-Astor


    Artikel 1 – Grundlagen
    (1) Die technische Administration der Mikronation VS-Astor übernimmt die Bereitstellung von Webspace für die Webpräsenzen der Simulation.
    (2) Der Webspace wird vom Leiter der Administrationen bereitgestellt. Ihm obliegt die Verantwortung und letztendliche Entscheidung über die Verfügbarkeit.
    (3) Die technische Administration zeichnet sich darüber hinaus verantwortlich für die Pflege von Forum und Homepage der Simulation. Dies umfasst sowohl die technische Überwachung der Funktionen, das Beheben von Fehlern und die Anpassung der Forenstruktur an die Bedürfnisse des Spiels, als auch die Überwachung der Forenregeln und das Einhalten der deutschen Gesetze.


    Artikel 2 – Zusammensetzung
    (1) Die technische Administration setzt sich aus bis zu vier Mitgliedern zusammen.
    (2) Wenn möglich soll die Zusammensetzung der technischen Administration die Bandbreite der in der Simulation ansässigen Parteienlandschaft wiederspiegeln.
    (3) Die Leitung der technischen Administration obliegt dem Webspace-Inhaber.
    (4) Die Bestellung und Abbestellung von Administratoren obliegt dem Leiter der Administration. Er entscheidet über die Personalien. Der restlichen Administration kommt hierbei ein Beratungsrecht zu.
    (5) Scheidet ein Mitglied der Administration aus der technischen Administration aus, so soll seine Stelle von dem Verantwortlichen schnellstmöglich neu besetzt werden.


    Artikel 3 – Orte der Administration
    (1) Die technische Administration tagt in einem nichtöffentlichen, passwordgeschütztem Bereich im Forum der Simulation. Zutritt zu diesem Bereich haben ausschließlich die Mitglieder der technischen Administration.
    (2) Alle Belange der technischen Administration werden im internen Bereich behandelt.
    (3) Als Verbindungsort der Spielerschaft zur technischen Administration ist ein öffentliches Board mit dem Titel „Administratoren Board“ eingerichtet. Alle Anfragen, Bemerkungen oder Hinweise an die technische Administration sind dort zu tätigen.


    Artikel 4 – Rechte der Administratoren
    (1) Den Mitgliedern der technischen Administration
    a) ist jederzeit Zugriff auf das Admin Control Panel zu gewähren.
    b) ist Zugriff in alle Bereiche des Forums zu ermöglichen. Dies schließt insbesondere passwortgeschützte Bereiche ein. Sind passwortgeschützte Bereiche betroffen, in die eigentlich keines der Mitglieder der technischen Administration durch Ingame-Umstände Zugriff haben darf, so ist das Recht auf Zugriff in diesen Bereich nur erlaubt, wenn innerhalb dieses Bereichs massiv durch Spieler gegen Forenregeln oder Gesetze verstoßen wurde. In diesem Fall soll ein Spieler mit Zugriff die Administratoren informieren.
    c) ist es jederzeit gestattet im Rahmen ihrer Aufgaben als Überwacher der Boardregeln und Gesetze Threads zu schließen, in denen gegen die Regeln und/oder Gesetze verstoßen wird.
    d) ist es gestattet Threads, in denen gegen die Regeln und/oder die Gesetze verstoßen wurde, in ein Archiv zu verschieben. Das Löschen solcher Threads ist aus Gründen der Beweissicherung nicht gestattet.
    e) ist es gestattet die Funktionen des Forums zu regulieren. Dies schließt unter anderem die Veränderungen von zulässigen Avatargrößen, Signaturlängen oder Imageverlinkungen ein.
    (2) Der technischen Administration obliegt es Benutzer des Forums zu sperren. Näheres wird in den Forenregeln beschrieben.


    Artikel 5 – Pflichten der Administratoren
    Die Mitglieder der technischen Administration verpflichten sich
    a) Anfragen, Bemerkungen oder Hinweisen so schnell wie möglich nachzugehen.
    b) die Kontrolle des Forums zur Sicherung der Wahrung von Regeln und Gesetzen nicht in bösartiger Absicht für Ingame-Belange zu missbrauchen.
    c) alle aufgrund von Fehlverhalten eingeleiteten Sanktionen stets zu begründen.
    d) die einwandfreie Funktion der Medien der Simulation zu gewährleisten.
    e) ihre Funktion stets wertungsneutral und ausschließlich Outgame auszuführen.


    Artikel 6 – Arbeitsgrundlagen
    (1) Die Mitglieder der technischen Administration besprechen sämtliche Belange ihre Aufgaben betreffend in ihrem nichtöffentlichen Board. Erst wenn alle Mitglieder gehört wurden, darf eine Entscheidung gefällt werden.
    (2) Eine Ausnahme zu Subsection 1 dieses Artikels stellt nur die längere Abwesenheit eines Mitglieds der Administration von nicht weniger als zwei Wochen dar.
    (3) Solche Belange, die nur einen kurzen Eingriff erfordern, müssen nicht vorher mit dem Rest der technischen Administration geklärt werden. Dies umfasst unter anderem:
    a) die Änderung von Benutzertiteln auf Wunsch
    b) die Umgruppierung einer bestehenden Forengruppe
    c) den Austausch von Moderatoren für Ingame-Forenbereiche
    d) das Ändern von Boardbeschreibungen auf Wunsch
    e) das Vergeben von Passwörtern für Ingame-Forenbereiche
    (4) Das Bereitstellen von Unterforen bedarf der Entscheidung der gesamten technischen Administration. Grundsätzlich gilt jedoch:
    a) Unterforen werden nur auf stichhaltig begründeten Antrag bereitgestellt. Dabei muss der allgemeine Nutzen für die Simulation ersichtbar sein. Ist die Angelegenheit auch via Thread und Präfix zu lösen, soll dies der Weg der Wahl sein.
    b) Komplette Forenbereiche für Parteien, inklusive passwordgeschützten Bereichen, werden nur gewährt, wenn die Partei mindestens drei aktive Mitglieder hat. Neben-IDs zählen nicht zur Berechnungsgrundlage. Fällt eine Partei unter diese Zahl, so bleiben 168 Stunden um Inhalte zu sichern oder die Mitgliederzahl wieder auf die erforderliche Anzahl zu erhöhen.
    (5) Grundsätzlich gilt, dass der Inhaber des Webspace bei allen Belangen der technischen Administration als rechtlich zu belangende Person das letzte Wort hat.


    Artikel 7 – Änderungen
    (1) Diese Arbeitsgrundlage kann auf Vorschlag eines Mitglieds der technischen Administration geändert, erweitert oder gekürzt werden.
    (2) Über eine solche Änderung stimmen sich die Mitglieder der Administration untereinander ab.
    (3) Grundsätzlich gilt, dass der Inhaber des Webspace in Belangen der Arbeitsgrundlage das letzte Wort hat.

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif

    2 Mal editiert, zuletzt von Alricio Scriptatore ()

  • Die technische Administration gibt hiermit bekannt, dass die Arbeitsgrundlage der technischen Administration vom 15.04.2009 heute einer Revision unterworfen wurde.
    Die Änderung betrifft Artikel 6. Es wurde dort ein neuer Unterpunkt 4 eingefügt. Dieser regelt ab sofort das Erstellen von Unterforen und Parteiforen.
    Die technische Administration ist zudem einstimmig überein gekommen, dass das Einrichten des Parteiboards für die Green Party angesichts von nur einem Mitglied verfrüht erfolgte und keinen Sinn macht. Aus diesem Grund wird das Board wieder in das Archiv verschoben. Es kann gemäß Artikel 6 (4) der Arbeitsgrundlage wieder reaktiviert werden, wenn die dortigen Bedingungen erfüllt wurden. Es wird 72 Stunden Zeit gegeben Inhalte dort herauszunehmen, die man verwerten möchte. Zudem wird ein Thread im Administratoren Board angelegt, in dem man ein Parteiforum beantragen kann. Dort müssen nur der Name des Forums, Name des geschlossenen Bereichs und die Namen der drei Parteimitglieder bekannt gegeben werden. In solchen Fällen wird umgehend die Einrichtung des Forums gewährt.


    Zu den Unterforen sein angemerkt, dass die technische Administration diese nur in besonderen Ausnahmen genehmigt. Zuerst sollte versucht werden seine Themen via Threads und Präfixen unterzubringen. Dies ist vor allen Dingen der Übersichtlichkeit geschuldet. Wenn für jede Kleinigkeit - und das soll keine Wertung sein - ein neues Unterforum generiert wird, ist das Forum als ganzes in Kürze zu überladen.


    Nichtsdestotrotz bietet die TA jedem Bundesstaat neben den Staatsparlamenten die Errichtung eines weiteren Unterforums (zum Beispiel Archiv) nach Wahl an. Diese sind bitte gesondert zu beantragen.


    28.08.2009
    Die technische Administration
    Simon
    Sebastian
    Bastian

    scriptatore.png

    Chief Justice of the Supreme Court of the United States of Astor

    13th and 24th President of the United States of Astor


    Bearer of the Presidential Honor Star


    Former Governor of New Alcantara
    Theta Alpha Member


    seal-supreme-klein.gif

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