Thread für Anträge (Für Mitglieder des Volksrates)

Es gibt 91 Antworten in diesem Thema, welches 8.153 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von John Morris.

  • Gemäß folgenden Teiles der Verfassung:


    Article 22 [Membre du Cour suprême / Members of the Supreme Court]
    (1) Der Supreme Court besteht aus einem Chief Justice. Wenn es durch Gesetz bestimmt wird, können ferner zwei Associate Justices hinzukommen.
    (2) Die Mitglieder des Supreme Court werden durch den Gouverneur mit der Zustimmung des Volksrates ernannt. Sie können danach nur noch auf dem Wege eines Impeachments ihres Amtes enthoben werden.
    (3) Die Mitglieder des Supreme Court amtieren auf Lebenszeit. Ihre Amtszeit endet mit ihrem Tod, mit dem freiwilligen Rücktritt oder mit der Amtsenthebung.


    Ernenne ich mit Kraft meines Amtes Aznar Sandoval zum Membre du Cour suprême und damit auch zum Président de la Cour Suprême. Deshalb erbitte ich die Zustimmung des Volksrates.

  • Ich beantrage gem. Sec. 2 Ssec. 3 die Neuwahl des President of the People's Council, dessen ordentliche Amtszeit nach seiner Wahl am 2. Dezember 2010 bereits am 2. März zu Ende gegangen ist.


    JEREMY CROMWELL

    Vice President of the People's Council
    Commissioner of Garonnac

  • Ich beantrage eine Aussprache über die Implementierung folgender Regelung in der Verfassung:


  • Hiermit bringe ich folgenden Gesetzentwurf zur Ratifizierung des vom US Congress verabschiedeten Gesetzes zur Änderung der Bundesverfassung ein und beantrage Aussprache und anschließende Abstimmung:


    Federal Authorities Organisation Amendment Ratification Bill


    Section 1 - General
    Das angehängte Amendment der Bundesverfassung wird vom Freistaat Freeland ratifiziert.


    Section 2 - Entry into force
    Dieses Gesetz tritt mit der Unterzeichnung durch den Governor in Kraft.


    Federal Authorities Organisation Amendment


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz fügt an die Verfassung der Vereinigten Staaten einen Zusatz an.


    Section 2 - Introduction of a 5th Amendment to the Constitution of the United States
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird der folgende Zusatz angefügt:

      Amendment [Organisation of Federal Authorities]
      (1) Im Rahmen der Bundesgesetze entscheidet der Präsident frei über die Organisation der Bundesbehörden der Exekutive und weist ihnen ihre Aufgaben zu.
      (2) Der Kongress kann Bundesbehörden durch Gesetz einrichten und ihnen Aufgaben zuweisen.


    Section 3 - Entry into Force
    Dieser Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten tritt mit Abschluss des Verfahrens seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    Aznar Sandoval
    Former President of the US Congress
    Former US Senator for Freeland
    Former Associate Justice of the US Supreme Court
    Former President of the Peoples Council of Freeland

  • Ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgenden Antrag:


    Änderung/Ergänzung Artikel 13 der Verfassung des Freistaates Freeland:


    Artikel 13, Absatz 1 der Verfassung Freelands soll folgender Satz hinzugefügt werden:


    "Ist das Amt des Gouverneurs vakant, so tritt der neu gewählte Gouverneur sein Amt am Tag nach Beendigung der Wahl an."


    Article 13 [Élection / Election]
    (1) Der Gouverneur des Freistaates Freeland wird für eine Amtszeit von drei Monaten von den Bürgern von Freeland gewählt, welche das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Er tritt sein Amt immer am ersten Tag des Monats an, welcher auf seine Wahl folgt. Die Wahlen sind so anzusetzen, dass die Amtszeit des amtierenden Governors am ersten Tag des vierten Monats nach seinem Amtantritt endet. Ist das Amt des Gouverneurs vakant, so tritt der neu gewählte Gouverneur sein Amt am Tag nach Beendigung der Wahl an.
    (2) Das passive Wahlrecht zum Gouverneur des Freisstaates Freeland besitzt, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor gemäß Article 5 dieser Verfassung besitzt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens dreißig Tagen im Freisstaat Freeland hat.
    (3) Der Gouverneur des Freistaates Freeland darf nicht gleichzeitig des Amt des Präsidenten des Volksrates oder das Amt eines Richters am State oder Federal Supreme Court ausüben.


    Über die Formulierung können wir natürlich noch reden. Das ist das Erste, was mir spontan dazu eingefallen ist. Wir sollten jedoch versuchen, diese Änderung bis zum Ende der Wahl zu verabschieden, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

  • Ich beantrage eine Aussprache zu folgendem Gesetzesentwurf.


    Education Bill / Loi de la éducation

    Sec. 1 [General / général]
    Dieses Gesetz trifft Regelungen zum Bildungssystem im Freistaat Freeland und richtet die erforderlichen Behörden und öffentlichen Stellen ein.


    Sec. 2 [Obligation / obligation scolaire]
    Alle Kinder sind von der Vollendung des sechsten bis zur Vollendung des achtzehnten Lebensjahres schulpflichtig.


    Sec. 3 [Kinds of schooling / modèles d'écoles]
    (1) Der Staat bietet auf allen Ebenen des Bildungswesen Schuleinrichtungen an. Der Besuch dieser Schulen ist ohne die Entrichtung einer Schulgebühr möglich.
    (2) Es steht den Eltern frei, ihr Kind auf eine private Schule zu senden. Der Besuch einer Privatschule ersetzt den Besuch einer staatlichen Schule. Privatschulen unterliegen in der Auswahl ihres Lehrpersonals und in der Zusammensetzung des Lehrplans einer grundsätzlichen Kontrolle durch das Ministry of Education.
    (3) Aus bestimmten Gründen ist es Eltern gestattet, ihre Kinder zu Hause zu unterrichten (Homeschooling). Diese Gründe können sein:
    a) Religiöse Vorbehalte;
    b) Kinder mit Behinderung oder besonderen Bedürfnissen;
    c) Probleme des Kindes in herkömmlichen Schulen.
    (4) Eltern, die ihre Kinder zu Hause unterrichten, unterliegen in der Regelmäßigkeit des Unterrichts und der Auswahl des Lehrmaterials der grundsätzlichen Kontrolle durch das Ministry of Education.


    Sec. 4 [School districts / circonscriptions scolaires]
    Der Freistaat gliedert sich in Schulbezirke, die mit den Departements deckungsgleich sind.


    Sec. 5 [Teachers / professeurs]
    (1) Lehrer an staatlichen Schulen benötigen ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder Universität, das zur Lehrtätigkeit befähigt. Das Ministry of Education kann hierzu auf dem Verordnungswege die Absolvierung besonderer Kurse oder Seminare erforderlich machen.
    (2) Lehrer werden durch das Ministry of Education als Beamte berufen.
    (3) Die Gesamtheit der Lehrer eines Schulbezirks bildet das District Board of Teachers, das gemeinsam mit der Gesamtheit der Rektoren eines Schulbezirks (District Board of Education) das Ministry of Education bei seinen Entscheidungen berät und unterstützt.


    Sec. 6 [Grades / notes]
    (1) In allen staatlichen Schulen werden Zensuren nach dem folgenden System vergeben:
    a) Zensur “A” für 90 % oder besser,
    b) Zensur “B” für 80-89 %,
    c) Zensur “C” für 70-79 %,
    d) Zensur “D” für 60-69 %,
    e) Zensur “E” für 50-59 %,
    f) Zensur “F” für unter 50 % der geforderten Leistung oder Punktzahl.
    (2) Privaten Schulen steht es frei, abweichende Zensursysteme einzurichten. Bei der Ausstellung von Zeugnissen ist jedoch eine Zensur nach Ssec. 1 anzugeben.


    Sec. 7 [Graduation / déplacement]
    (1) Die Versetzung in die nächsthöhere Klassenstufe erfolgt, wenn das Klassenziel vom Schüler erreicht wurde.
    (2) Die Schule kann eine Wiederholung der Klassenstufe anordnen, wenn das Klassenziel verfehlt wurde.
    (3) Die näheren Bestimmungen zur Versetzung trifft das Ministry of Education auf dem Wege einer Verordnung.


    Sec. 8 [Schools / écoles]
    (1) Das primäre staatliche Schulsystem gliedert sich in folgende Bereiche:
    a) Primary Education: Kindergarten, freiwilliger Besuch ab dem vollendeten fünften Lebensjahr;
    b) Primary Education: Elementary School, verpflichtender Besuch für sechs Klassenstufen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr;
    c) Secondary Education: Middle School, verpflichtender Besuch für drei Klassenstufen unter der Voraussetzung eines Elementary School Diploma;
    d) Secondary Education: High School, verpflichtender Besuch für drei Klassenstufen unter der Voraussetzung eines Middle School Diploma.
    (2) Im Kindergarten, der Elementary School und der Middle School wird in einem Klassenverband unterrichtet, der jährlich neu zusammengesetzt wird und dem ein Klassenlehrer vorgesetzt ist.
    (3) In der High School wird in Fachkursen unterrichtet, die jährlich neu zusammengesetzt werden, wobei mehreren Schülern jeweils ein Ansprechlehrer zugeteilt ist.
    (4) Der Freistaat unterhält zusätzlich Angebote der Vorschulbildung (Preschool) für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr.


    Sec. 9 [Curriculum / plan d’études]
    (1) Der Lehrplan für jede Schulform wird vom Ministry of Education unter dem besonderen Einfluss der Boards of Teachers und Boards of Education für jedes Departement vorgegeben, wobei der Großteil des Lehrplaninhaltes staatsweit einheitlich sein soll.
    (2) Unterschiede von Departement zu Departement dürfen insbesondere aus Rücksicht auf sprachliche oder kulturelle Besonderheiten gemacht werden. Dabei darf ein departementsübergreifender Schulwechsel zu keinem Zeitpunkt durch stark abweichende Lehrpläne unmöglich gemacht werden.


    Sec. 10 [Colleges / collèges]
    Der Staat unterhält Universitäten und Colleges (Postsecondary Education). Für sie gelten besondere Bestimmungen, wie sie in einem anderen Gesetz festzulegen sind.


    Sec. 11 [Objectives / objectifs]
    In allen Schulformen und Altersstufen ist altersgerecht das Ziel des Unterrichts, die Kinder zu mündigen und vernünftigen Staatsbürgern zu erziehen, ihre geistige wie auch körperliche Gesundheit zu fördern und ihnen insbesondere die wichtigen Kenntnisse in folgenden Bereichen zu vermitteln:
    a) Albernische (zudem ggf. barnstorvische) Sprache;
    b) Mathematik;
    c) Physik, Biologie, Chemie;
    d) Ethik und Philosophie;
    e) Geschichte und Gemeinschaftskunde;
    f) Musik, Kunst und EDV.


    Sec. 12 [Schooling time / scolarité]
    (1) In allen staatlichen Schulen beginnt der Unterricht morgens um acht Uhr und endet nachmittags frühestens um sechzehn Uhr.
    (2) Unterrichtet wird montags bis freitags.
    (3) Alle Schulen müssen für die Mittagspause eine Kantine einrichten, in der das Essen nach den Bestimmungen des Ministry of Education zur Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Kinder zubereitet und zu sozialverträglichen Preisen oder kostenlos angeboten wird.


    Sec. 13 [Final provisions / provision final]
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen am Tage der Unterschrift durch den Gouverneur in Kraft.
    (2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes verliert der Freeland Education Act vom 20. Oktober 2009 seine Gültigkeit.


    SimOff

    EDIT: "Act" durch "Bill" ersetzt, ist ja schließlich nur ein Entwurf.

    JOHN ALEXANDER LOGAN

    Governor of Freeland

    Member of the U.S. House of Representatives

    Einmal editiert, zuletzt von John A. Logan ()

  • Ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgenden Antrag:


    Änderung Artiekl 13 der freeländischen Verfassung


    Artikel 13, Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Freeland soll wie folgt geändert werden:


    (2) Das passive Wahlrecht zum Gouverneur des Freisstaates Freeland besitzt, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor gemäß Article 5 dieser Verfassung besitzt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz zum Zeitpunkt des Wahlbeginns im Freisstaat Freeland hat

  • Ich beantrage Aussprache und Abstimmung über folgenden Antrag:


    Die Verfassung des Free State of Freeland soll durch folgenden Text ersetzt werden:



    Constitution of the Free State of Freeland



    Preamble


    Wir, die Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Freeland,


    im Willen, nach den Verfehlungen der Vergangenheit in Zukunft unter gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung unsere Vielfalt in Einheit zu leben und unsere demokratische Rechtsordnung zu erhalten, um Freiheit und Würde des Einzelnen und Frieden und Harmonie der Gesellschaft sicherzustellen,


    im Bewusstsein, dass nur der Erhalt unseres kulturellen und natürlichen Reichtums den künftigen Generationen ein reichhaltiges Leben sichert und dass sich die Stärke des Volkes am Wohl des Schwachen misst,


    geben uns in freier Selbstbestimmung folgende Verfassung:



    Article I: Fundamentals


    Section 1 [The Free State]
    (1) Der Freistaat Freeland ist ein Bestandteil der Vereinigten Staaten von Astor und erkennt deren Verfassung sowie den Vorrang von Bundesgesetzen vor Staatsgesetzen an.
    (2) Die Staatshauptstadt des Freistaates Freeland ist die Stadt Amada.


    Section 2 [Citizenship]
    (1) Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor besitzt und seinen Hauptwohnsitz gemäß den Bundesgesetzen in Freeland hat.


    Section 3 [Basic Rights of the U.S.]
    (1) Die in Art. II, Sec. 1 bis 7 der U.S. Constitution bestimmten Menschen- und Bürgerrechte sind Bestandteil dieser Verfassung und der staatlichen Ordnung Freelands.


    Section 4 [Administrative Units]
    (1) Der Free State of Freeland gliedert sich in Verwaltungseinheiten, die Counties genannt werden. Die Einteilung dieser Counties soll durch ein Gesetz erfolgen.



    Article II: The Legislative branch


    Section 1 [The Assembly of the Free State of Freeland]
    (1) Die State Assembly ist die legislative Gewalt des Freistaates Freeland. Sie setzt sich aus allen Bürgern des Staates zusammen, welche die im Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen. Sie nehmen ihr Amt durch Ableistung des in dieser Verfassung bestimmten Eides im an und bleiben Mitglieder, solange sie Bürger dieses Staates sind und die durch das Gesetz aufgestellten Erfordernisse für die Mitgliedschaft erfüllen.[/color]
    (2) Die State Assembly tagt ständig öffentlich in der Staatshauptstadt. Auf Antrag mindestens eines Mitglieds kann die Aussprache oder Abstimmung über einen Gesetzesantrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Dem Antrag ist stattzugeben wenn eine Mehrheit von zwei Dritteln der abstimmenden Mitglieder dem Antrag zustimmt.


    Section 2 [Speaker of the State Assembly]
    (1) ) Die State Assembly gibt sich selbst eine Geschäftsordnung und wählt aus ihren Reihen einen Präsidenten, welcher als Speaker oft the Assembly of the Free State of Freeland bezeichnet werden soll..
    (2) Sollte das Amt des Präsidenten der State Assembly vakant sein, hat das dienstälteste verfügbare Mitglied der State Assembly die Sitzungsleitung bis zur Wahl eines neuen Präsidenten inne.


    Section 3 [Legislature]
    (1) Gesetzesvorlagen werden aus der State Assembly in diese eingebracht.
    (2) Die State Assembly beschließt Gesetze mit der Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen, sofern diese Verfassung nichts anderes bestimmt.
    (3) Von der Assembly beschlossene Gesetze sind vom Gouverneur auszufertigen und zu verkünden. Sie treten mit ihrer Verkündung in Kraft, sofern ein Gesetz selbst keinen anderen Zeitpunkt bestimmt.
    (4) Wird der Gouverneur nicht binnen sieben Tagen nach dem Beschluss eines Gesetzes durch die State Assembly tätig, so gilt dieses als mit Ablauf des siebten Tages nach seinem Beschluss in Kraft getreten.
    (5) Lehnt der Gouverneur die Ausfertigung und Verkündung eines von der State Assembly beschlossenen Gesetzes ab, so kann die State Assembly das Veto des Gouverneurs in einer erneuten Abstimmung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen überstimmen.

  • Article III: The Executive Branch

    Section 1 [The Governor]

    (1) Die exekutive Gewalt des Staates und der Regierung des Freistaates Freeland wird durch den obersten Exekutivbeamten ausgeübt, welcher als Governor of the Free State of Freeland tituliert wird.
    (2) Der Gouverneur ernennt die Staatsbeamten, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist. Der Governor kann jeden Amtsträger, welchen er ernennt, ebenfalls wieder aus dem Amt entlassen, sofern durch Gesetz nichts anderes bestimmt ist.
    (3) Der Gouverneur ist der Oberbefehlshaber der Nationalgarde des Staates. Er ist der oberste Dienstherr der Staatspolizei und der weiteren Sicherheitskräfte des Staates.
    (4) Der Gouverneur überwacht und leitet die Verwaltung; er sorgt für die ordnungsgemäße Ausführung der Gesetze. Er verordnet alle zur Ausführung der Gesetze und der Verwaltung und Regierung des Staates im Rahmen der Gesetze notwendigen Bestimmungen durch Executive Orders und übt in allen Bereichen, welche ausschließlich der Exekutive zugeteilt sind, die Rechtssetzung auf diesem Wege aus.
    (5) Der Gouverneur hat das Recht, jederzeit von jedem Staatsbeamten Rechenschaft über dessen Amtsführung zu verlangen und zu erhalten.
    (6) Der Gouverneur darf nicht gleichzeitig der Bundesregierung oder dem Bundeskongress angehören. Er bleibt als Bürger des Freistaates Freeland Mitglied der State Assembly, ist jedoch nicht abstimmungsberechtigt und kann nicht den Posten des Präsidenten der State Assembly bekleiden. Diese Beschränkungen entfallen, sofern er das einzige Mitglied der State Assembly is.


    Section 2 [Election of the Governor]
    (1) Der Gouverneur des Free State of Freeland in allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen im Januar, Mai und September gewählt.
    (2) In einem ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigten konnte.
    (3) Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, so hat findet ein zweiter Wahlgang mit den stimmenstärksten Kandidaten statt.
    (4) Kann auch im zweiten Wahlgang kein Kandidat eine Mehrheit auf sich vereinigen findet eine Wahl des Gouverneurs durch die State Assembly gemäß der Bestimmungen aus Article III, Section III, Subsection VI statt.


    Section 3 [Succession to the Governorship]
    (1) Ist das Amt des Gouverneurs vakant, oder der amtierende Gouverneur an der Ausübung seines Amtes verhindert oder für mehr als 7 Tage unangekündigt abwesend, so übernimmt kommissarisch der Präsident der State Assembly die Amtsgeschäfte des Gouverneurs, bis ein neuer Gouverneur gewählt wurde oder der amtierende Gouverneur die Amtsgeschäfte wieder aufnehmen kann.
    (2) Ist das Amt des Präsidenten der State Assembly vakant, so treten an seine Stelle die Mitglieder der State Assembly in der Reihenfolge ihres Dienstalters.
    (3) Ist der Gouverneur während einer Exekutivperiode mehr als 21 Tage unangekündigt abwesend, so gilt er als des Amtes enthoben und das Amt des Gouverneurs fällt vakant.
    (4) Fällt das Amt des Gouverneurs während einer Exekutivperiode vakant, so oder geht aus einer ordentlichen Wahl kein Gewählter hervor, so wird binnen zwei Wochen in einer außerordentlichen Wahl durch die State Assembly ein Gouverneur gewählt, es sei denn, der Monat, in dem ordentliche Gouverneurswahlen durchgeführt werden sollen, ist bereits angebrochen.
    (5) Die Wahl beginnt frühestens fünf und spätestens zehn Tage nach der Erledigung des Amtes und dauert höchstens vier Tage.
    (6) Gewählt ist, wer bei der außerordentliche Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Gleichstand gibt die Stimme des Vorsitzenden der Staatsversammlung den Ausschlag.


    Section 4 [Impeachment]
    (1) Der Gouverneur Freelands kann vorzeitig aus seinem Amt entfernt werden.
    (2) Die Amtsenthebung muss von wenigstens einem Drittel der Mitglieder der State Assembly beantragt werden
    (3) Die Amtsenthebung bedarf des Beschlusses von zwei Dritteln der Mitglieder der State Assembly



    Article IV - The Senator


    Section 1 [Election by Federal Law]
    Der Senator des Free State of Freeland wird im März und im September nach den Bestimmungen des Bundesrechts gewählt.


    Section 2 [Vacancy]
    (1) Im Falle der vorzeitigen Erledigung des Amtes schlägt der Gouverneur dem Staatsparlament einen neuen Senator für die verbleibende Amtszeit vor.
    (2) Der Vorgeschlage bedarf zur Wahl die Mehrheit der abgegeben Stimmen.



    Article V: Juridiction / Jurisdiction


    Section 1 [Jurisdiction of the Federal Court System]
    (1) Die Gerichtsbarkeit des Freistaates Freeland wird durch die Bundesgerichte der Vereinigten Staaten von Astor ausgeübt.
    (2) Die Zuweisung der einzelnen Rechtsstreitigkeiten an ein bestimmtes Bundesgericht richtet sich
    nach den Gerichtsverfassungsvorschriften des Bundes.



    Article VI: Final Provisions


    Section 1 [Oath of Office]
    (1) Alle gewählten Amtsträger und Staatsbeamten des Freistaates Freeland haben vor der versammelten State Assembly den folgenden Amtseid abzuleisten:
    "Ich schwöre, dass ich meine Kraft und meinen Willen dem Wohl des Volkes des Staats Freeland widmen, Schaden von ihm wenden, seinen Nutzen mehren und schützen, meinen Pflichten gewissenhaft nachkommen, Gerechtigkeit gegen jedermann üben und stets im Rahmen der Gesetze handeln werde."
    (2) Der Ausspruch einer religiösen Beteuerung bei der Eidesleistung ist zulässig.


    Section 2 [Constitutional Amendments]
    Diese Verfassung kann nur durch Zusätze, die mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegenen gültigen Stimmen der State Assembly beschlossen werden, ergänzt werden.


    Section 3 [Entry into Force]
    (1) Diese Verfassung tritt für den Freistaat Freeland in Kraft, sobald sie mit den Stimmen von zwei Dritteln der Mitglieder des bisherigen Peoples Council verabschiedet und vom Gouverneur unterzeichnet wurde.


    Section 4 [Transitional Provisions]
    (1) Der nach Article 13 der bisherigen Verfassung gewählte Goueverneur gilt als regulär gewählter Gouverneur nach Article 3, Section 2. und amtiert bis zu den nächsten Wahlen regulären Wahlen gemäß Article 3, Section 2, Subsection 1 oder bis seine Amtszeit gemäß anderer Bestimmungen dieser Verfassung endet.
    (2) Der bisherige Vorsitzende des Volksrates übernimmt die Leitung der konstituierenden Sitzung der State Assembly.

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