Mr. Speaker,
zwar "muss" gar kein Feiertag per Bundesgesetz geregelt werden, dennoch "kann" dies geschehen. Und ich plädiere nochmals dafür, auch den Arbeiterinnen und Arbeitern einen solchen bundesweiten Feiertag zuzugestehen.
Des Weiteren halte ich Section 3/1 für verfassungsrechtlich bedenklich. Wir sollten es tunlichst unterlassen, Staatengesetzen einen Einfluß auf die Bundesgesetzgebung vorzusehen; dies hat mit Ausnahme der Nachwahl von ausgeschiedenen Senatoren keinerlei verfassungsrechtliche Basis.
Zudem mißfällt mir die Formulierung in Section 3/2. Jetzt wäre das Ergebnis, dass ein Secretary of State oder ein Attorney General Montage für arbeitsfrei erklären könnten - und das generell, nicht nur auf ihr Department bezogen.
Dass die Intention eigentlich ist, dass Secretaries für ihr Department Arbeitsfreiheit gewähren kann, ist zudem auch nicht wirklich zu befürworten. Damit werden Bundesbedienstete nur nach Lust und Laune ihres Secretary ungleich behandelt.
Im Ergebnis kann es für mich nur heißen: Ganz oder garnicht. Entweder arbeitsfreie Monate nach auf Sonntagen fallenden Feiertagen oder nicht.
Und ich spreche mich hier eindeutig für "nicht" aus.