Diskussion: Entwurf einer Verfassungsrevision

Es gibt 43 Antworten in diesem Thema, welches 5.148 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Eugene Monroe.

  • Auf Antrag des Präfekten Monroe wird hiermit der folgende Entwurf, der als Grundlage einer Diskussion über die freeländische Verfassung dienen soll, zur Debatte gestellt. Mit Stern markierte Stellen beinhalten ƒnderungne gegenüber der geltenden Fassung.


  • Ich möchte nun im einzelnen darstellen, welche Überlegungen mich geleitet haben diesen Vorentwurf auszuarbeiten. Grundsätzlich wollte ich das Prinzip des "Checks and balances" mehr in der Verfassung verankern, da ich es in einer "präsidialen" Demokratie (in diesem Fall der Gouverneur) als eines sehr Elementares empfinde. Darüberhinaus kamen einge anderen Überlegungen hinzu.


    Zitat

    *Art. 1a - Grundrechte


    *1 Section 1 bis 7 des Article II der Verfassung der Vereinigten Staaten von Astor sind Bestandteil dieser Verfassung.
    *2 Alle Bürger Freelands genießen Freizügigkeit auf dem ganzen Territorium des Freistaates von Freeland. Dieses Recht darf durch Gesetz eingeschränkt werden.
    *3 Politische Verfolgte und andere Vertriebene aus Fremdstaaten, die nicht durch einen anderen Bundesstaat nach Freeland gelangen, genießen Asyl in Freeland. Das Asyl endet mit dem Tag, da der Grund ihrer Verfolgung und Vertreibung weggefallen ist.


    Aus meiner Sicht ist der elementarste Bestandteil einer modernen Verfassung einer parlamentarischen Demokratie der Teil der für jeden Menschen garantierten Grundrechte. Dies gilt auch für Gliedstaaten einer Föderation. Wen die Referenz zur Bundesverfassung wunder möchte ich hier nur auf die Landesverfassungen der BRD aufmerksam machen (wie zum Beispiel von BW).


    Zitat


    Art. 2 -La SouverainitÈ/ The Sovereignty
    2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland hat.
    *2 Bürger des Freistaates Freeland ist, wer die astorische Staatsbürgerschaft besitzt und seinen Hauptwohnsitz in Freeland angemeldet hat.


    Dieser eher formale ƒnderung würde indirekt die Grundlage für ein Einwohnermeldeamt schaffen, was meiner Meinung nach förderlich für eine MN wäre.


    Zitat


    Art. 5 -La LÈgislation/ The Legislation
    2 Er erlässt Gesetze und entscheidet über alle Belange, welche keinem anderen Gremium zugeordnet sind.
    *2 Der Volksrat besitzt das Monopol der legislativen Macht, sofern dies nicht von ihm selbst abweichend beschloßen wird oder in dieser Verfassung anders festgelegt ist.


    In einer repräsentativen Demokratie ist der Souverän das Volk, vertreten durch die Abgeordneten des Parlamentes, daher muss prinizipiell alle legislative Gewalt von einem Parlament oder mehreren Parlamentskammern ausgehen. Diese Veränderung soll dies besser verdeutlichen.


    Zitat


    Art. 5 -La LÈgislation/ The Legislation
    *4 Der Gouverneur kann die Unterzeichnung verweigern, so dass das Gesetz nich in Kraft tritt. Mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen kann der Volksrat den Gouverneur zur Unterzeichnung zwingen. Außerdem kann der Gouverneur die Unterzeichnung verweigern, wenn das Gesetz gegen die Staats- oder Bundesverfassung verstoßt. Der Gouverneur muss dazu eine Begründung dem Volksrat mitteilen.


    Wir wissen kann der Kongress das Veto des US Präsidenten, das dieser aus eigenem freien Erwägen ausübt, mit einer zwei-Drittel Mehrheit aufheben. Zudem hat der Gouverneur das Recht auf Prüfung der Verfassungskonformität des Gesetzes (Vgl. RL-BRD).


    Zitat


    Art. 7 -Les Ministres/ The Ministers
    2 Der Volksrat bestätigt die Ernennungen und Entlassungen eines Staatsministers mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
    *2 Der Gouverneur erhält das Ernennungsrecht für einen Minister nur, wenn der von ihm vorgeschlagene Kandidat mit einer einfachen Mehrheit des Volksrates bestätigt wird. Vor der Bestätigung besitzt der Volksrat das Recht den Kandidaten anzuhören. Wenn sonst das Funktionieren des Staates auf elementare Weise gefährdet ist oder das Amt kurzfristig verwaist ist, kann der Gouverneur mit sofortiger Wirkung einen Minister ernennen, dessen Amtszeit auf maximal zwei Wochen begrenzt ist.


    Dies unterstreicht die Mitwirkung des Volksrates bei der Zusammenstellung des Kabinetts.


    Zitat


    Art. 7 -Les Ministres/ The Ministers
    *6 Einem Minister werden durch Staatsgesetz entsprechende Staatsbehörden unterstellt, ihm können weitere Befugnisse und Rechte durch Staatsgesetz zugewiesen werden. Der Gouverneur kann seine eigenen ihm zustehenden Rechte einem Staatsminister durch Anordnung übertragen (Übertragungsrecht). Dem Volksrat muss eine Übertragung von Rechten mitgeteilt werden, zudem kann er das Übertragungsrecht des Gouverneurs per Gesetz einschränken.
    *7 Sofern das Amt eines Ministers unbesetzt bleibt, gehen die Rechte und Befugnisse dieses Postens auf den Gouverneur über, solange kein neuer Minister bestimmt ist. Der Volksrat kann mit einer einfachen Mehrheit beschließen, das der Gouverneur einen Vorschlag zu einem verwaisten Ministerposten einreichen soll.


    Diese zwei Absätze sollen klären wie dem Minister Kompetenzen zugweist werden bzw. soll der Fall abgedeckt werden, das wenn die Besetzung des Ministerposten aufgrund der geringen Aufgaben als nicht notwendig erscheint, der Gouverneur diese zusätzlich tätigen kann.


    Zitat

    *Art. 7a - The Authorities of the Free State/ Les Instances Officielles de La RÈpublique
    *1 Die Leiter der Staatsbehörden werden auf den selben Weg ernannt, vereidigt und entlassen wie die Minister.
    *2 Einer Staatsbehörde werden Rechte, Befugnisse und Aufgaben durch ein Staatsgesetz zugewiesen.
    *3 Staatsbehörden unterstehen dem Gouverneur oder einem Minister. Der jeweils Zuständige ist diesen gegenüber weisungsberechtigt.


    Da in den VSA in der letzten Zeit viele Behörden und Posten gegründet wurde, hat mich darauf aufmerksam gemacht, das auch ein entsprechendes Verfahren in unserer Freeland Verfassung nicht festgelegt ist. Behörden sind aber die Aufgabenverrichter des Staates, derartige Bestimmungen sind daher aus meiner Sicht unerlässlich.



    Verordnungen sind aus meiner Sicht unerlässliches Mittel zu Reglung administrativer Einzelheiten. Sie garantieren Rechtssischerheit und Einsicht des Bürgers in das Gebaren der Verwaltung. Obige Bestimmungen sollen auch den Einfluss des Volksrates wahren.


    Zitat


    2 Der Präsident des Volksrates wird von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
    *2 Der Präsident des Volksrates wird aus den Reihen und von den Mitgliedern des Volksrates in einer freien, gleichen, direkten und offenen Wahl gewählt. Die Amtszeit beträgt drei Monate. Eine Wiederwahl ist möglich.
    *4 Der Präsident gibt sein Amt immer erst ab, wenn ein neuer gewählt wurde, so dass das Amt nicht unbesetzt bleibt.


    zu 2 Die Traditionsformel eingefügt.
    zu 4 Eine Vakanz des Amtes sollte vermieden werden, um die Handlungsfähigkeit der nach einer Wahl des Volksrates zu erhalten.


    Zitat

    *Art. 14 Oberster Gerichtshof
    *1 Der Oberste Gerichtshof des Freistaates Freeland setzt sich aus mindestens einem Richter zusammen. Ein Staatsgesetz regelt alles Nähre und sowie gegebenfalls eine erhöhte Anzahl der Richter. Richter werden wie Minister vom Gouverneur ernannt. Die Amtszeit beträgt sechs Monate. Der Gouverneur muss spätestens 1 Monat vor Ablauf dieser Periode einen Kandidat für das jeweilige Amt vorschlagen.
    *2 Mit einfacher Mehrheit kann der Volksrat die Aufgaben, Rechten und Pflichten des Obersten Gerichtshof auf den Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor übertragen werden, sofern dieser einwilligt und die Bestimmungen dieser Verfassung auf diese Weise nicht verletzt werden. Die Übertragung kann jeder Zeit mit einer einfachen Mehrheit im Volksrat rückgängig gemacht werden.
    *3 weiter Bestimmungen können eingefügt werden


    Jedes der Aufklärung verpflichtete Staatswesen muss alle drei Gewalten besitzen. Doch leider wurde bis jetzt die Judikative in Freelandsverfassung weggelassen. Der Article VI Section 5 (1) Punkt 5 der VSA Verfassung bezieht sich nur auf der Organisation der Gerichtsbarkeit, er kann aber nicht in das grundsätzliche Recht eines Gliedstaates eingreifen die Rechte der Dritten Gewalt festzustellen. Dieser Artikel ist noch fast gar nicht ausgearbeitet, wer Ideen und Vorschläge kann sie gerne präsentieren.


    Aus meiner Sicht sollte auf die Anordnung der Artikel etwas überarbeitet werden zum Beispiel könnte Artikel 11 hinter Artikel 5 verschoben werden. Außerdem sollte der alte Artikel 14 mehr an den Anfang zu allgemeinen Bestimmungen, damit am Ende einfacher neue Artikel eingefügt werden können. Vielleicht sollte man außerdem Kapitelüberschriften einführen die die Artikelzählung nicht brechen, um so die Struktur der Verfassung mehr zu verdeutlichen.


    Ich hoffe auf eine lebhafte Diskussion, gespickt mit Kritik und Verbesserungsvorschlägen.

  • Auf Antrag des Präfekten Monroe wird Mr Charet das Rederecht in diesem Thread erteilt.


    Zu der Sache mit dem Gericht: Soweit ich mich erinnern kann, war bei der Ausarbeitung der jetzigen Bundesverfassung beabsichtigt, tatsächlich alle staatlichen Gerichte aufzuheben und das Gerichtswesen komplett dem Bund zu übertragen. So legt es auch der Wortlaut des Verfassungsartikels nahe.


    Der Grund hierfür lag darin, dass erfahrungsgemäß Gliedstaatengerichte in MNs nicht funktionieren. Schon das Bundesgericht hat wenig zu tun; ein Staatsgericht hätte alle Jubeljahre mal einen Fall und würde ansonsten einen aktiven Bürger binden, der während seiner Amtszeit als Richter nichts anderes tun könnte. Daher die Bündelung der gesamten Rechtsprechung auf Bundesebene; dass ggf. Recht der Staaten anzuwenden ist, schließt nicht aus, dass diese Anwendung durch ein Gericht des Bundes erfolgt. Wer ein freeländisches Gesetz für verfassungswidrig am Maßstab der freeländischen Verfassung hält, geht dann halt zum Bundesgericht, und dieses prüft es anhand der Staatsverfassung.

  • Mir ist klar das es bei der jetzigen Größe Gliedstaaten nicht sinnvoll ist ein Staatsgerichtshof aktiv zu betreiben. Wenn ich sie recht verstehe, meinen Sie, das aus Article V der VSA-Verfassung hervorgeht, das es unerlaubt ist die Rechte eines Staatsgerichtshof für diesen Gliedstaat festzulegen.

  • Nein, ich lese die Bestimmung in der Bundesverfassung so, dass es keine Staatsgerichtshöfe geben kann (jedenfalls nicht, solange der Bund nicht die Staaten durch Gesetz zur Errichtung eigener Gerichte ermächtigt). Die Staatsgesetze werden von Bundesgerichten angewandt.


    Das ist RL keine allzu ungewöhnliche Situation. In Deutschland sind fast alle Gerichte Landesgerichte, wenden aber natürlich Bundesrecht an (praktisch das gesamte Straf- und Zivilrecht ist in Deutschland Bundesrecht). In ÷sterreich sind alle Gerichte Bundesgerichte, aber sie wenden bei Bedarf auch das Recht des jeweiligen Landes an.

  • Ich kann den jeweiligen ƒnderungen so zustimmen, denke jedoch, dass ein eigener Gerichtshof für unseren Bundesstaat überflüssig ist. Wie Monsieur Muffley schon richtig bemerkte, ist das Rechtswesen ohnehin nicht recht ausgelastet, so dass es völlig genügt, wenn wir den Supreme Court des Bundes mit der Regelung der freelandischen Rechtsangelegenheiten beauftragen. Zumal so ein Staatsgerichtshof ja auch aktives Personal bindet, was angesichts der geringen Zahl an Aktiven ohnedies nicht wünschenswert ist.

  • Da kommt mir noch eine Frage...


    Was bedeutet Art. 5.5 "Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft."


    Was ist hier mit Verträgen gemeint?

  • Der Artikel über den Staatsgerichtshof sollte sowieso eher auf die eigene alte Tradition eines Rechtssystem hinweisen, die Freeland gehabt haben muss, bevor es zur Gründung der VSA kam. Die Einrichtung eines aktiven Gerichtshof war deswegen auch nicht Ziel und Hintergedanke bei Anlegung eines solchen Artikels. Es sollte vielmehr der Vollständigkeit halber die Tradition dokumentiert werden. Darüberhinaus weise ich daraufhin, das Artikel 14 II ein Übertragung der Funktionen des Staatsgerichtshof auf den Bundesgerichtshof ermöglicht.


    Zudem besitzen die Verfassungen der Bundesstaaten Assentia, New Alcantra, Southern Territories Bestimmung über einen Staatsgerichtshof, wohingegen Peninsula diesen nicht besitzt. Wenn ein Staatsgerichtshof in seiner Beschreibung unerwünscht ist, dann sollten zumindest eine Bestimmung eingefügt werden, der alle judikative Macht dem Obersten Bundesgerichtshof zuweist.

  • Zitat

    Original von Charet
    Da kommt mir noch eine Frage...


    Was bedeutet Art. 5.5 "Verträge werden durch den Gouverneur unterzeichnet. Sie treten nach der Ratifizierung durch eine einfache Mehrheit des Volksrats in Kraft."


    Was ist hier mit Verträgen gemeint?


    Ein gute Frage, wie sie sehen ist dies ein unveränderter Absatz, der eigentlich sehr unpräzise gefasst ist. Ich denke, die Bestimmung sollte sich auf Verträge mit anderen Bundesstaaten, mit dem Bund selber oder mit anderen wichtigen Institutionen (die durch den Volksrat zu bestimmen sind) beschränken.

  • Nun, insofern man nominell einen eigenen Gerichtshof hätte, die betreffenden Regelungen aber suspendiert und die Kompetenzen auf den Bundesgerichtshof übertragen wären, hätte ich dagegen keine Einwände. Ich fände es im Gegenteil sogar sehr interessant, historisch.


    Zu den Verträgen: Achso, dann ist es mir nun klar. Ich war etwas erstaunt und hatte zunächst an aussenpolitische Abkommen gedacht. :)

  • Zum Thema Gerichtshof: Dann schlage ich als Formulierung vor:


    Zitat

    Die seit alters her vom Supreme Court of Freeland/Cour suprÍme de FrÈlande ausgeübte staatliche Gerichtsbarkeit Freelands und die Pflege des freeländischen Rechts wird von den Bundesgerichten in Übereinstimmung mit den einschlägigen Vorschriften des Bundesrechts ausgeübt. Die Tätigkeit des Supreme Court of Freeland/Cour suprÍme de FrÈlande ist für die Dauer dieser Ausübung durch die Bundesrechtsprechung suspendiert.

  • Zitat

    Original von Charet
    Ich denke, diese Formulierung ist als Ersatz der bisherigen gedacht, ja.


    So ist es. Ich denke, dass man mit einer Formulierung in dieser Richtung nicht in Konflikt mit dem Bundesrecht kommt.

  • Zitat


    edit: Anordnung geändert
    edit: Formatierung geändert
    edit: Leichte Umformulierungen
    edit: Unvereinbarkeitsformulierung eingefügt

  • Die Formulierung über den Supreme Court wurde nun eingefügt.


    Weiterhin möchte ich vorschlagen aus Artikel 1a den Artikel 2 zu machen und alle andern entsprechend um eins nach hinten zu verschieben.


    Außerdem sollte der jetzige Artikel 11 hinter den Artikeln 5 und 6 kommen, so dass alles über die legislative hintereinander geschrieben steht.


    Außerdem könnte der jetzige Artikel 14 bzw. 15 nach dem Artikel über die Gleichheit der Sprachen gestellt werden, da er sonst bei hinten angefügten Artikel immer wieder verschoben werden muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!