Diskussion: Privatrecht

Es gibt 22 Antworten in diesem Thema, welches 2.953 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Bastian Vergnon.

  • Im Rahmen der Debatte um den Consolidated Code ist das Thema Privatrecht zur Sprache gekommen. Soweit es den innerstaatlichen Handel angeht, also alles, was nicht die Grenzen Freelands verlässt, müssten wir die Gesetzgebungskompetenzt auf diesem Gebiet besitzen.


    Die Frage ist, ob Freeland privatrechtliche Vorschriften braucht und wenn ja, wie wir diese konstruieren wollen. Die Erarbeitung eines kompletten Zivilrechts ist sicherlich viel zu aufwändig und auf mikronationaler Ebene nicht zu machen. In meinen Augen hat man da zwei Möglichkeiten:


    Zum Einen kann man einzelne Bereiche, die man für wichtig hält, regeln (wie das auf Bundesebene mit dem Contracts Act geschehen ist), und den Rest der Rechtsprechung überlassen, die anhand allgemeiner Rechtsgrundsätze da schon ihr Richterrecht entwickeln wird.


    Vorteil: Flexibilität und Arbeitsersparnis, da Fragen erst dann geklärt werden müssen, wenn sie wirklich praktisch relevant werden.


    Nachteil: Rechtsunsicherheit (vorher weiß keiner, wie das Gericht entscheiden wird). Außerdem ist das Gerichtswesen Bundessache - damit wird die Entwicklung eines spezifisch freeländischen Zivilrechts unmöglich gemacht.


    Oder man setzt auf die ratelonische Lösung und nimmt eine Klausel mit einem pauschalen Verweis auf ein RL-Zivilrecht in das Gesetzesrecht auf.


    Vorteil: Man kann mit sehr geringem Aufwand, mit buchstäblich einem Streich, eine hochentwickelte und offensichtlich bewährte Rechtsordnung, die zu interessengerechten und vorhersehbaren Ergebnissen führt, einführen.


    Nachteil: Das Prinzip der Mikrowelt wird im Grunde hinfällig, da man eben doch keine eigene Welt gestaltet. Außerdem wird das von vielen als misslich empfundene Problem der "Verrechtlichung" der Mikrowelt verstärkt, so dass nur noch Leute mit RL-Kenntnissen aus dem Bereich des Rechts in mikronationalen juristischen Fragen mitreden können.


    Zudem stellt sich bei letzterer Lösung die Frage, welches RL-Recht man übernehmen will. Zuallererst bieten sich das deutsche BGB (das den Vorteil besitzt, dass es in der Mikrowelt eine relativ große Zahl an Leuten gibt, die sich damit auskennen - mehr als z.B. für das österreichische ABGB oder das schweizerische ZGB) und das angloamerikanische Common Law (das halt deutlich näher an der kulturellen Ausrichtung Freelands dran ist) an. Vielleicht noch das französische Recht, aber da kennt sich hier wahrscheinlich kaum jemand näher aus.

  • Meiner Meinung wäre es nicht möglich ein komplett neues Zivilrecht zu schaffen. Doch sollten zumindestens grundsätzliche bzw. elementare Bestimmungen des Zivilrechtes geschaffen werden. Bei Entwicklung solcher Bestimmungen könnte man sich ja an RL-Gesetzbüchern orientieren, aber ein blanke Kopie dieser Gesetzbücher lehne ich aus den oben unter Nachteilen Gründen ebenfalls ab. Aus meiner Sicht wäre es durchaus im Interesse einer MN ein eher dynamisches Rechtssystem zu entwickeln.


    Die zu erlassenen Bestimmungen könnten zum Beispiel Themen wie Verträge und Rechtsformen abhandeln. Auf Dauer sollte aber auf jeden Fall der Weg der Rechtsvereinheitlichung gegangen werden und dem Bund der Vorrang für das Privatrecht gegeben werden. Da das Privatrecht ja zur Vereinfachung und Sicherheit des Rechtsverkehrs dienen sollte.

  • Nach meiner Auffassung hat der Bund aber keine Zivilrechtskompetenz. Laut Verfassung hat er sie für alle ihm ausdrücklich zugewiesenen Bereiche; ansonsten liegt die Zuständigkeit bei den Staaten. Eine solche Sonderzuweisung für innerstaatliche zivilrechtliche Angelegenheiten gibt es nicht.


    Das schließt nicht aus, den Weg über Mustergesetze zu gehen: Gesetzentwürfe, die mit gleichem Inhalt in den verschiedenen Staaten jeweils als Staatsgesetz in Kraft gesetzt werden.


    Aber woran will man sich privatrechtlich orientieren - am deutschen oder am englischen Recht?

  • Ich habe leider überhaupt keine Einblicke in das englische oder gar das französische Recht. Über das BGB besitze ich auch nur einfache Teilkenntnisse. Ich gehe davon aus das sie einige Kenntnissse besitzen.


    Zitat

    Die zu erlassenen Bestimmungen könnten zum Beispiel Themen wie Verträge und Rechtsformen abhandeln. Auf Dauer sollte aber auf jeden Fall der Weg der Rechtsvereinheitlichung gegangen werden und dem Bund der Vorrang für das Privatrecht gegeben werden. Da das Privatrecht ja zur Vereinfachung und Sicherheit des Rechtsverkehrs dienen sollte.


    Das mit dem Bund habe ich fehlinterpretiert. Doch sollte trotzdem wie von ihnen aufgezeigt eine Rechtsvereinheitlichung am Ende eines Prozess stehen.

  • Nun, ein mikronationales Zivilrecht muss auch nicht so kompliziert sein - ohne WiSim wird es nicht allzu viele Kosntellationen geben, die man beurteilen muss. Aber man sollte sich grundsätzlich für eine Richtung entscheiden - simulationsechter wäre natürlich die angloamerikanische Ausrichtung.

  • Wofür der Bund die Kompetenz besitzen dürfte, ist das interlokale Privatrecht: Das Recht von welchem Staat ist anwendbar, wenn eine zivilrechtliche Angelegenheit mehrere Staaten berührt (etwa, weil die zwei Vertragspartner in verschiedenen Staaten sitzen)? Dieses sollte unbedingt geregelt werden, wenn man beginnt, ein astorisches Zivilrecht einzurichten.

  • Haben sie genug Einblicke in das angloamerikanische Recht, um etwas in die Richtung zu entwickeln? Beziehungsweise kennen sie jemand der diese Einblicke besitzt?


    In ihren beiden Punkten stimme ich Ihnen zu, doch könnte ein interlokales Privatrecht recht kompliziert werden, wenn sich die Bundesstaaten nich untereinander abstimmen.

  • Ich kenne Grundzüge des Vertragsrechts und des Deliktsrechts ("torts"), aber auch nur dank einer zweistündigen einsemestrigen Vorlesung "Introduction to English Law". Es gibt gute Bücher für deutsche Jurastudenten, die in das englische Recht einführen. Aber ich denke, für die im mikronationalen Bereich erforderlichen Grundlagen dürfte es reichen.


    Ich glaube, dass eine Abstimmung der Staaten untereinander für das interlokale Privatrecht nicht erforderlich ist, weil ich denke, dass das der Bund durch Gesetz regeln kann. Aber das ist meine persönliche Auffassung; wie der Supreme Court das sieht, ist eine andere Frage.

  • Ich denke, man muss das Zivilrecht nun auch nicht gleich vollständig in einem Aufwasch erledigen, sondern kann ja nach und nach daran arbeiten.



    edit. Oh, Verzeihung, ich bemerkte gerade, dass ich in diesem Thread noch gar kein Rederecht besitze. Hachja, die Tage fließen so langsam bis zur Vollbürgerschaft ...

  • Zitat

    Ich kenne Grundzüge des Vertragsrechts und des Deliktsrechts ("torts"), aber auch nur dank einer zweistündigen einsemestrigen Vorlesung "Introduction to English Law". Es gibt gute Bücher für deutsche Jurastudenten, die in das englische Recht einführen. Aber ich denke, für die im mikronationalen Bereich erforderlichen Grundlagen dürfte es reichen.


    Hätten sie Interesse Vorschläge in diese Richtung auszuarbeiten?


    Zitat

    Ich glaube, dass eine Abstimmung der Staaten untereinander für das interlokale Privatrecht nicht erforderlich ist, weil ich denke, dass das der Bund durch Gesetz regeln kann. Aber das ist meine persönliche Auffassung; wie der Supreme Court das sieht, ist eine andere Frage.


    Trortzdem wären krasse Unterschiede zwischen den Staaten vielleicht unhandlich für die Praxis.

  • Zitat

    Original von Eugene Monroe
    Trortzdem wären krasse Unterschiede zwischen den Staaten vielleicht unhandlich für die Praxis.



    Man könnte ja auch der Gouverneurskonferenz in diesem Sinne zusammenarbeiten.

  • Aus gegebenen Anlass in Bezug auf den aktuellen Testbetrieb der bsecosim sollte die Idee eines Privatrechts wieder verstärkt angegangen werden. Insebesondere um allgemeine Normen für den Kaufmann zu schaffen. Ich frage daher Präfekt Muffley, ob er auf dem Gebiet des Vertragsrechts bereits Fortschritte erzielt hat.

  • Mit der bsecosim erlangt das Ganze in der Tat eine neue Bedeutung. Ich gebe zu, dass ich in dieser Hinsicht bislang nicht aktiv geworden bin, allerdings glaube ich, dass ein Vertragsrechtsentwurf mit ein wenig RL-Material und der Zusammenarbeit unter einigen interessierten Leuten recht kurzfristig erstellt werden könnte.


    Ich weise aber wegen der Bedeutung der bsecosim als WiSim für ganz Astor darauf hin, dass sie in meinen Augen den "Handel zwischen den Bundesstaaten" betrifft und damit nach Art VI s 5 in die Kompetenz des Bundes fällt. Als Staat hätten wir insoweit wenig mitzureden. Anders ist das vielleicht beim Gesellschaftsrecht - da könnte man staatenspezifische Regelungen schaffen. Es würde sich aber anbieten, sich dabei mit den anderen Staaten zu koordinieren.

  • Wir könnten ja einen Entwurf ausarbeiten, um dann über den NGC etwaige Abstimmungen durchzuführen. Ich möchte dabei aber darauf hinweisen, dass wir nicht zu lange mit der Verabschiedung eines Entwurfes zögern sollten, da sonst der Handlungsspielraum für Freeland nicht erhalten bliebe.


    Welche Struktur schlagen Sie vor?


    1. Allgemeine Bestimmungen?
    2. Vertragsrecht?
    3. Gesellschaftsrecht?
    etc.

  • Ja, so könnte das in etwa aussehen. Wovon ich abraten würde, wäre, nach BGB-Muster auch noch Eherecht udn Erbrecht mit hineinzunehmen. Das ist zwar Zivilrecht, aber doch eine Materie für sich.


    Bleibt die Frage: Will man es eher deutsch angehaucht, eher angloamerikanisch oder eher französisch?

  • Es wäre gut, wenn auch anglo-amerikanische und französische Grundsätze miteinflößen. Ein deutscher Einfluss wird sich sowieso kaum vermeiden lassen.


    Simtechnisch könnte man die Argumentation fahren, das aufgrund der älteren barnstrovischen Ansiedlung, diese Richtungin grundlegender Weise heute immer noch bestimmend ist. Wobei sich aber über die Zeit auch andere mehr anglo-amerikanische Rechtsgrundsätze bemerkbar gemacht haben. Ich weiß nicht, ob sich sowas umsetzen lässt. Das wären nur ein paar Überlegungen meinerseits dazu.

  • Wenn die WiSim wirklich in Gang kommt, und zwar nicht nur auf bsecosim-Ebene, sondern auch auf der Ebene von Dienstleistungen wie Website-Gestaltung und was nicht noch alles (und das scheint sich hier jeder zu wünschen), wird es früher oder später zu Streit kommen, weil einer eine vertragliche Pflicht nicht erfüllt oder einem anderen ganz einfach Schaden zugefügt hat.

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