Im Rahmen der Debatte um den Consolidated Code ist das Thema Privatrecht zur Sprache gekommen. Soweit es den innerstaatlichen Handel angeht, also alles, was nicht die Grenzen Freelands verlässt, müssten wir die Gesetzgebungskompetenzt auf diesem Gebiet besitzen.
Die Frage ist, ob Freeland privatrechtliche Vorschriften braucht und wenn ja, wie wir diese konstruieren wollen. Die Erarbeitung eines kompletten Zivilrechts ist sicherlich viel zu aufwändig und auf mikronationaler Ebene nicht zu machen. In meinen Augen hat man da zwei Möglichkeiten:
Zum Einen kann man einzelne Bereiche, die man für wichtig hält, regeln (wie das auf Bundesebene mit dem Contracts Act geschehen ist), und den Rest der Rechtsprechung überlassen, die anhand allgemeiner Rechtsgrundsätze da schon ihr Richterrecht entwickeln wird.
Vorteil: Flexibilität und Arbeitsersparnis, da Fragen erst dann geklärt werden müssen, wenn sie wirklich praktisch relevant werden.
Nachteil: Rechtsunsicherheit (vorher weiß keiner, wie das Gericht entscheiden wird). Außerdem ist das Gerichtswesen Bundessache - damit wird die Entwicklung eines spezifisch freeländischen Zivilrechts unmöglich gemacht.
Oder man setzt auf die ratelonische Lösung und nimmt eine Klausel mit einem pauschalen Verweis auf ein RL-Zivilrecht in das Gesetzesrecht auf.
Vorteil: Man kann mit sehr geringem Aufwand, mit buchstäblich einem Streich, eine hochentwickelte und offensichtlich bewährte Rechtsordnung, die zu interessengerechten und vorhersehbaren Ergebnissen führt, einführen.
Nachteil: Das Prinzip der Mikrowelt wird im Grunde hinfällig, da man eben doch keine eigene Welt gestaltet. Außerdem wird das von vielen als misslich empfundene Problem der "Verrechtlichung" der Mikrowelt verstärkt, so dass nur noch Leute mit RL-Kenntnissen aus dem Bereich des Rechts in mikronationalen juristischen Fragen mitreden können.
Zudem stellt sich bei letzterer Lösung die Frage, welches RL-Recht man übernehmen will. Zuallererst bieten sich das deutsche BGB (das den Vorteil besitzt, dass es in der Mikrowelt eine relativ große Zahl an Leuten gibt, die sich damit auskennen - mehr als z.B. für das österreichische ABGB oder das schweizerische ZGB) und das angloamerikanische Common Law (das halt deutlich näher an der kulturellen Ausrichtung Freelands dran ist) an. Vielleicht noch das französische Recht, aber da kennt sich hier wahrscheinlich kaum jemand näher aus.