Auf Antrag des Präfekten Monroe eröffne ich hiermit eine Aussprache zur Problematik der Abwesenheit von Volksratsmitgliedern.
Diskussion: Abwesenheit von Mitgliedern
- Merkin D. Muffley
- Geschlossen
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Da in der letzten Zeit nur ein Teil der Mitglieder im Volksrat anwesend war, schlage ich folgende ƒnderung der Geschäftsordnung vor.
ZitatBeschluss zur ƒnderung der Geschäftordnung des Volksrates
Dieser Beschluss ersetzt den Artikel V Absatz 2 der Geschäftsordnung des Volksrates mit folgendem; Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunen erfolgt.
Die alte Fassung lautete;
ZitatAussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung. Sie sind zu beenden, wenn es die Mitglieder einstimmig verlangen.
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Halte ich für vernünftig.
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ja, wobei ich die max. Frist nicht ganz so streng fassen würde. Vielleicht könnte man ne Quote von Abgeordneten benennen, die eine Verlängerung veranlassen kann.
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d'accord.
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Zitat
Original von Richard N. Warner
ja, wobei ich die max. Frist nicht ganz so streng fassen würde. Vielleicht könnte man ne Quote von Abgeordneten benennen, die eine Verlängerung veranlassen kann.Das regelt Absatz 3 des selben Artikels bereits.
Ich würde mich nun für eine vorläufige Beendigung der Aussprache aussprechen (gemäß dem bisherigen Recht natürlich).
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Zu Mr Warners Einwand möchte ich entgegnen, dass ich Mr Monroes Vorschlag so verstehe, dass die Möglichkeit zur Verlängerung auf Antrag nach seinem Vorschlag nicht mehr gegeben sein soll.
Das halte ich für zu weitgehend. Man sollte eine Aussprache dann formlos und ohne Anträge weiterlaufen lassen, wenn tatsächlich noch weiterdiskutiert wird.
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Das haben sie mich beide falsch verstanden, wie im obersten Vorschlag steht, bezieht sich mein ƒnderungsvorschlag nur auf Artikel 5 Absatz 2. Der für die Verlängerung von Aussprachen relevante Artikel 5 Absatz 3 bleibt von dieser ƒnderung unberrührt. Daher wird die bisherige Praxis mit den Verlängerungen in keinster Weise verändert.
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Dann sollte man die für Verlängerungen erforderliche Mehrheit in der Tat lockern. Einstimmigkeit ist schon deswegen unangenehm, weil wir oft nicht wissen, welche Präfekten gerade anwesend sind und welche nicht, und daher nicht ohne weiteres bestimmen können, ob sch jetzt wirklich jeder für die Verlängerung ausgesprochen hat.
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Irgendwie kann ich sie nicht ganz verstehen, denn eine Verlängerung wird doch auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder stattgegeben.
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Ist der fragliche Punkt geklärt oder gibt es noch irgendwelche anderen Einwände etc.?
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Bitter erläutern Sie etwas näher, wie Sie auf den Grenzwert von einem Drittel kommen. Die gegenwärtige Fassung der Geschäftsordnung verlangt ihrem Wortlaut nach Einstimmigkeit.
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Bitte lesen sie sich nochmal meine obigen Posts durch. Ich sprach von einem Drittel nur in Verbindung mit Artikel V Absatz 3, nicht Artikel V Absatz 2.
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Ah, OK, jetzt verstehe ich, worauf Sie hinauswollen.
Den von Ihnen unterbreiteten Vorschlag unterstütze ich, würde aber nahelegen, bei der Gelegenheit auch gleich die Verlängerungsmöglichkeiten zu lockern. Eine Verlängerung sollte auch ohne Antrag möglich sein, wenn tatsächlich weiterdiskutiert wird.
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Das heißt, der Präsident bekommt das Recht im Falle einer fortlaufenden Diskussion eine Verlängerung ohne vorliegendem Antrag stattzugeben. Stimmt das?
Soll die Quote von einem Drittel auch geändert werden?
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Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Halte ich für vernünftig.Stimme dem zu.
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Zitat
Original von Eugene Monroe
Das heißt, der Präsident bekommt das Recht im Falle einer fortlaufenden Diskussion eine Verlängerung ohne vorliegendem Antrag stattzugeben. Stimmt das?So ähnlich. Es geht aber noch weiter: Die Aussprache wird nicht einmal vom Volksratspräsidenten verlängert, sondern läuft einfach von selber weiter.
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Kommt hier noch was?
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Hier die überarbeitete Version. Auf Wunsch des Präsidenten Muffleys wurde eine Lockerung der Regelung zur Verlängerung der Aussprache eingeführt (siehe zweiter Teil des ƒnderungsvorschlages).
Zitat
Beschluss zur ƒnderung der Geschäftordnung des VolksratesDieser Beschluss ersetzt den
1. Artikel V Absatz 2 der Geschäftsordnung des Volksrates mit folgendem; Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung. Der Präsident beendet die Aussprache auf Antrag eines Mitgliedes, sofern nicht der Widerspruch eines anderen Mitgliedes innerhalb von 24 Stunen erfolgt.
2. Artikel V Absatz 3 der Geschäftsordnung des Volksrates mit folgendem; Auf Antrag von einem Drittel der Volksratsmitglieder muss der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Der Präsident kann die Diskussion einfach weiterlaufen lassen, sofern ein Beenden der notwendigen Verständigung im Volksrat über den Diskussionsgegenstand entgegenstehen würde. In diesem Falle verzichtet der Präsident auf ein Widerspruch in Bezug auf Artikel V Absatz 2 Satz 2. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
Hier der bisherige Artikel V;
Zitat
Section/Article V - Discussions/Discussions
(1) Der Präsident eröffnet zu jedem Antrag zeitnah eine Aussprache. In der Regel gibt sie dem Antragsteller dabei zunächst die Gelegenheit für weitere Ausführungen zum Antrag.
(2) Aussprachen dauern mindestens 96 Stunden und maximal 120 Stunden nach ihrer Eröffnung. Sie sind zu beenden, wenn es die Mitglieder einstimmig verlangen.
(3) Auf Antrag von einem Drittel der Volksratsmitglieder kann der Präsident die Aussprache um 48 Stunden verlängern. Mehrmalige Verlängerung ist möglich.
(4) Nach dem Ende der Aussprache leitet der Präsident zeitnah die Abstimmung ein. -
Ich bitte die Mitglieder des Volksrates zu oben stehendem Vorschalg Stellung zu nehmen.
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