Signature of the Governor
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SIGNATURE
Hiermit unterzeichne ich die von der Generalversammlung verabschiedete Vorlage und erkläre den
Acting Presidency Amendment Act
zum Gesetz des Free State of Freeland.
Signé sous le phoque du Gouverneur
Amada, le 13 décembre 2017
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Gemäß III/1/5 der Verfassung des Freistaates Freeland verfüge ich, ALEXANDER PIERRE CONWAY, Gouverneur des Freistaates Freeland, die folgende
EXECUTIVE ORDER|ORDRE EXÉCUTIF N° IV.
Only Section: Rank Structure of the National Guard
(1) Diese Verordnung regelt die Dienstgrade der Freeland National Guard. Gemäß Sec. 7 Freeland National Guard Act sind diese der United States Army angeglichen.
(2) Details über die Laufbahn und den Übergang von einem Rang in den nächsten, sowie Übergang von einer Ranggruppe in die nächste, sind durch den Staatsminister der Nationalgarde in Absprache mit dem Gouverneur durch separate Verordnung zu regeln.
(3) Die Dienstgrade sind aufsteigend geordnet und in folgende Gruppen unterteilt:[table='Rank,Abbreviation,U.S. Army Equivalent,Insignia']
[*]Enlisted
[*]-
[*]-
[*]-
[*]Guardsman
[*]G1
[*]Private E1
[*]None
[*]Senior Guardsman
[*]G2
[*]Private E2
[*]
[*]Guardsman First Class
[*]GFC
[*]Private First Class
[*]
[*]Guardsman Specialist
[*]GSP
[*]Specialist
[*]
[*]Non-commissioned Officers
[*]-
[*]-
[*]-
[*]Corporal
[*]CPL
[*]x
[*]
[*]Sergeant
[*]SGT
[*]x
[*]
[*]Staff Sergeant
[*]SSG
[*]x
[*]
[*]Sergeant First Class
[*]SFC
[*]x
[*]
[*]Master Sergeant
[*]MSG
[*]x
[*]
[*]First Sergeant
[*]1SG
[*]x
[*]
[*]Sergeant Major
[*]SGM
[*]x
[*]
[*]Command Sergeant Major
[*]CSM
[*]x
[*]
[*]Sergeant Major of the Guard
[*]SMG
[*]Sergeant Major of the Army
[*]
[*]Warrant Officers
[*]-
[*]-
[*]-
[*]Warrant Officer
[*]WO
[*]Chief Warrant Officer 5
[*]
[*]Warrant Officer First Class
[*]WFC
[*]Chief Warrant Officer 4
[*]
[*]Chief Warrant Officer
[*]CWO
[*]Chief Warrant Officer 3
[*]
[*]Command Chief Warrant Officer
[*]CCW
[*]Chief Warrant Officer 2
[*]
[*]Commissioned Officers
[*]-
[*]-
[*]-
[*]2nd Lieutenant
[*]2LT
[*]x
[*]
[*]1st Lieutenant
[*]1LT
[*]x
[*]
[*]Captain
[*]CPT
[*]x
[*]
[*]Major
[*]MAJ
[*]x
[*]
[*]Lieutenant Colonel
[*]LTC
[*]x
[*]
[*]Colonel
[*]COL
[*]x
[*]
[*]Brigadier General
[*]BG
[*]x
[*]
[*]Major General
[*]MG
[*]x
[*]
[*]Lieutenant General
[*]LTG
[*]x
[*]
[*]General
[*]GEN
[*]x
[*]
[/table]ALEXANDER P. CONWAY
Signed in Amada, on March 31, 2019.
Alexander P. Conway
Governor of the Free State of Freeland[/doc] -
CERTIFICAT DE NOMINATION.
Gemäß III/3/1 der Verfassung des Freistaates Freeland ernenne ich Monsieur
Jean Charest
nach erfolgreicher Bestätigung durch die Generalversammlung und Leistung des Eides zum
Lieutenant-Gouverneur
de l’État Libre de la Frélande.
Le 22 février 2018
Alexander P. Conway
Governor of the Free State of Freeland -
Compact on the Establishment of the Astorian Institution
Section 1 – Basic Provisions of the Compact
(1) Nach den Bestimmungen dieses Übereinkommens wird eine Stiftung mit eigener Rechtsfähigkeit errichtet. Hat dieses Übereinkommen keine Mitglieder mehr, soll die Stiftung zu Gunsten von Zwecken ihres Auftrages abgewickelt werden.
(2) Diesem Übereinkommen können jeder Bundesstaat der Vereinigten Staaten und die Vereinigten Staaten selbst beitreten. Jeder Unterzeichner kann diesen Vertrag mit Wirkung zum darauf folgenden Monat kündigen. Die Urkunden über den Beitritt und den Austritt werden bei der Stiftung hinterlegt.
(3) Dieses Übereinkommen kann durch Beschluss aller Vertragsparteien geändert werden.Section 2 – The Foundation
(1) Die Stiftung trägt den Namen "Astorian Institution for the increase and diffusion of knowledge among men" (kurz: The Astorian Institution), sie nimmt ihren Sitz in Astoria City und kann Außenstellen einrichten.
(2) Auftrag der Astorian Institution ist die Forschungstätigkeit und Bereitstellung von Informationen für Wissenschaft und interessierte Öffentlichkeit über sozial- und geisteswissenschaftliche Daten und Hintergründe, Kultur und Geschichte der Vereinigten Staaten.
(3) Ordentliche Mitglieder der Stiftung sind die Parteien dieser Übereinkunft. Ehrenmitgliedschaften können auch an Private verliehen werden.Section 3 – Organisation
(1) Die Leitung der Stiftung obliegt einem Verwaltungsrat (Board of Regents), der über die grundlegenden Angelegenheiten und die Organisation im Rahmen dieses Übereinkommen beschließt. Der Verwaltungsrat bestimmt seinen Vorsitzenden (Chancellor of the Institution), der auch sein Mitglied sein kann. Jedes ordentliche Mitglied der Stiftung benennt ein Mitglied des Verwaltungsrates (Regent). Soweit nichts anderes bestimmt ist, obliegt die Berufung dem Gouverneur und erfolgt für eine unbestimmte Amtszeit.
(2) Der Verwaltungsrat bestellt einen hauptamtlichen Generalsekretär (General Secretary of the Institution), der über wissenschaftliche Qualifikation verfügen soll. Soweit der Verwaltungsrat nichts anderes beschließt, leitet der Generalsekretär die Institution selbstständig, ist aber dem Verwaltungsrat rechenschaftspflichtig.Section 4 – Activities of the Foundation
(1) Die Institution fördert in ihrer Arbeit die Vielfalt im Rahmen anerkannter Forschungsprinzipien. Kommt für eine Publikation keine Einigung über die Leitlinien zwischen den Beteiligten zustande, so wird diese durch den Verwaltungsrat festgesetzt.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, benötigte wissenschaftliche Daten und Hintergrundberichte im Rahmen ihres Auftrages von der Institution zu beziehen oder die Auftragsvergabe durch Dritte über diese koordinieren zu lassen. Sie unterstützen die Arbeit der Foundation durch durch partnerschaftliche Zusammenarbeit.
(3) Die Institution kann Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit Dritten treffen.
(4) Die Institution macht ihre Forschungen und Archive in organisierter Form der Öffentlichkeit zugänglich und trägt für ihre Erhaltung Sorge. Es kann dazu Museen und vergleichbare Einrichtungen einrichten und soll insbesondere auch die Verbreitung digitaler Inhalte fördern.Section 5 - Financing
(1) Die Vertragspartner unterstützen die Arbeit der Stiftung durch die Zuweisung von finanziellen Mitteln. Die Stiftung darf Spenden von Dritten annehmen, soweit ihre Unabhängigkeit nicht gefährdet wird.
(2) Jeder Vertragspartner leistet bei seinem Beitritt zu diesem Übereinkommen zumindest eine Zuweisung zum beabsichtigten Stiftungskapital von 500 Mio. US-Dollar, der seinem Anteil an der Bevölkerung der Vereinigten Staaten entspricht. Treten die Vereinigten Staaten bei, leisten sie zumindest 84 Mio. US-Dollar.
(3) Die Vertragspartner erklären, Ersuchen der Stiftung um die Zuweisung von regelmäßig geleisteten Mitteln wohlwollend zu prüfen. Leistungen der Vertragspartner können unabhängig voneinander erfolgen.Section 6 – Transfer of existing organisations and collections
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unter ihrer Aufsicht stehenden Forschungseinrichtungen mit Finanzmitteln und Personal in die Stiftung einzugliedern. Die Stiftung soll bei der Gliederung ihrer Abteilungen die eingegliederten Einrichtungen berücksichtigen. Die Vertragsparteien verpflichten sich auch, die bestehenden wissenschaftlichen Sammlungen auf die Stiftung zu übertragen. Sie regeln die Modalitäten der Eingliederung mit dem Generalsekretär.
(2) Der Verwaltungsrat beschließt über die Eingliederung oder Assoziierung anderer als der in Section 1 genannten Einrichtungen und Sammlungen und ist ermächtigt, entsprechende Verträge zu schließen.Done at the City of Octavia on the 2nd day of October 2017.
Done at the City of Amada on the 24th day of February 2018.For their respective States:
___________________________________
Dominic Stone, Governor of Laurentiana
___________________________________
Matthew C. Lugo, Governor of Astoria
___________________________________
Alexander P. Conway, Governor of FreelandFor the United States:
___________________________________
David J. Clark, President of the United States -
Gemäß III/1/5 der Verfassung des Freistaates Freeland verfüge ich, Alexander Pierre Conway, Gouverneur des Freistaates Freeland, die folgende
EXECUTIVE ORDER|ORDRE EXÉCUTIF N° III.
Article I – Fundamentals/Fundamentaux
(1) Dieser Erlass regelt die Bestimmungen, die gemäß Art. III Sec. 3 Ssec. 5 der Verfassung für die Ausführung der Gesetze und der Verwaltung des Staates notwendig sind.
(2) Der staatlichen Verwaltung steht der Gouverneur des Freistaates vor. Er wird in seiner Arbeit vom Gubernatorialsekretariat (Governor’s Office/Secrétariat du Gouverneur) unterstützt, das von einem Generalsekretär des Gouverneurs geleitet wird.Article II – Departments/Départements
(1) Das Kabinett unterstützt den Gouverneur in seiner Arbeit. Es besteht aus dem Gouverneur, dem Vizegouverneur, dem Generalsekretär, sowie den Staatsministern.(2) Die Staatsministerien sind die obersten Behörden des Freistaates. Ihnen steht ein Staatsminister (Secretary/Secrétaire) vor, die der Gouverneur nach eigenem Ermessen ernennt und entlässt. Diese können mittels Verordnungen für einen Rahmen innerhalb ihrer Behörden sorgen.
(3) Das Amt der Nationalgarde (Office of the National Guard/Office de la Garde National) wird von einem Staatsminister geleitet, der beim Gubernatorialsekretariat angesiedelt ist.
(3) Als oberste Behörden sollen die folgenden Ministerien dienen:
Department of State/Département d’État- Offizieller Verkehr und Dialog mit der Bundesregierung
- Aushandeln multistaatlicher Verträge und Vereinbarungen
- Instandhaltung und Aktualisierung des staatlichen Gesetzesarchives
- Empfang und Besiegelung eines schriftlichen Rücktrittschreibens des Gouverneurs
Department of Justice/Département de la Justice- Vertretung des Freistaates vor Staats- oder Bundesgerichten
- Unterstützung des Gouverneurs in Rechtsfragen
- Überwachung der Einhaltung der Gesetze
- Ausarbeitung von Gesetzesnovellen für den Gouverneur
- Aufsicht der staatlichen Justizanstalten
- Korrespondenz mit dem Bundesministerium für Justiz
Department of the Interior/Département de l’Intérieur- Verwaltung und Aufsicht der Staatspolizei
- Sicherstellung und Wahrung der öffentlichen Sicherheit
- Instandhaltung und Verwaltung staatlicher Gebäude, Straßen und sonstiger Liegenschaften in Staatsbesitz
- Sicherung, Überwachung und Instandhaltung staatlicher Naturschutzgebiete
- Verwaltung und Organisation der Feuerwehren
- Verwaltung und Aufsicht des staatlichen Rettungsdienstes
- Unterstützung der Bundesbehörden bei der zivilen Sicherung der Seegrenzen
- Durchsetzung von Umweltschutzrichtlinien
Department of Tourism and Commerce/Département du Tourisme et Commerce- Förderung des Tourismus im Freistaat
- Überwachung und Unterstützung der staatlichen Wirtschaft
- Digitalisierung der Behördenwege
- Realisierung wirtschafts- und tourismusfördernder Initiativen
- Einhebung von Steuern und Tourismusabgaben
- Vergabe staatlicher Prüfsiegel
Signed in Amada on March 8th, 2018.
Alexander P. Conway
Governor of the Free State of Freeland -
CERTIFICATE OF APPOINTMENT.
Gemäß II/2,3 des III. Erlasses des Gouverneurs ernenne ich hiermit Mister
Joseph Stephen McClurg
nach Leistung des Eides zum
Secretary of the Interior.
March 8th, 2018
Alexander P. Conway
Governor of the Free State of Freeland -
"I do solemnly swear that I will support, obey and defend the Constitution of the United States and the Constitution of this Free State of Freeland and that I will discharge the duties of my office with fidelity."
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Gemäß III/1 des Freeland Honors Act stifte ich, Alexander Pierre Conway, Gouverneur des Freistaates Freeland, die
NATIONAL GUARD SERVICE MEDAL/MÉDAILLE DE SERVICE DE LA GARDE NATIONALE.
Article I – Fundamentals/Fundamentaux
Diese Urkunde stiftet die National Guard of Freeland Service Medal/Médaille de Service de la Garde Nationale de la Frélande.Article II – Conditions
(1) Die NGSM soll in verliehen werden wenn,- ein Gardist bei der Verteidigung Freelands oder seiner Bürger in außergewöhnlicher Weise sein Leben riskiert hat,
- ein Gardist herausragende Leistungen im Einsatz um die Bürger Freelands gezeigt hat,
- ein Gardist zwanzig Jahre aktiver Soldat war,
- ein Gardist dreißig Jahre Reservist in der Nationalgarde war und mindestens drei Mal im aktiven Einsatz war,
- ein Gardist in Friedenszeiten im Einsatz gefallen ist.
(2) Für besonders herausragende Leistungen um die Nationalgarde kann die Medaille mit Auszeichnung (with distinction/avec distinction) verliehen werden.Article III – Awarding/Allouer
(1) Die NGSM wird durch den Gouverneur oder durch den Staatsminister der Nationalgarde verliehen.
(2) Die Verleihung soll in einem feierlichen Rahmen stattfinden und mit einer Urkunde besiegelt werden.
(3) Die Medaille soll aus goldbeschichtetem Metall gefertigt sein und einen Durchmesser von 40 mm haben. Auf ihrem Avers soll das Wappen der freeländischen Staatsflagge über einem Lorbeerkranz geprägt sein. Auf dem Revers soll der halbkreisförmige Spruch „SEMPER MUNERIS“ eingraviert sein; darunter die Unterschrift des Gouverneurs sowie das Verleihungsjahr in römischen Ziffern.
Die Medaille hängt auf einem vertikal geviertelten Band, dessen erstes und viertes Viertel weiß, und die beiden mittleren Viertel hellblau sein sollen. Die beiden Farben werden von einem dünnen marineblauen Strich getrennt.
(4) Bei einer Verleihung mit Auszeichnung ist dieselbe Medaille als Halsdekoration zu verleihen.Signed in Amada on March 10th, 2018.
Alexander P. Conway
Governor of the Free State of Freeland -
Gemäß III/1/5 der Verfassung des Freistaates Freeland verfüge ich, Alexander Pierre Conway, Gouverneur des Freistaates Freeland, die folgende
EXECUTIVE ORDER|ORDRE EXÉCUTIF.
(1) Art. II Sec. 2 des Erlasses III vom 8. 3. 2018 wird hiermit folgendermaßen geändert:(2) Die Staatsministerien sind die obersten Behörden des Freistaates. Ihnen steht ein Staatsminister (State Minister/Ministre d’État) vor, die der Gouverneur nach eigenem Ermessen ernennt und entlässt. Diese können mittels Verordnungen (Regulations) für einen Rahmen innerhalb ihrer Behörden sorgen.
(2) Bereits ernannte Staatsminister ändern ihre Titel dementsprechend.Signed in Amada on March 11th, 2018.
Alexander P. Conway
Governor of the Free State of Freeland -
CERTIFICATE OF APPOINTMENT.
Gemäß I/2 des III. Erlasses des Gouverneurs ernenne ich hiermit Miss
Lisa Zoë Rhodes
nach Leistung des Eides zur
Secretary-General to the Governor.
March 11th, 2018
Alexander P. Conway
Governor of the Free State of Freeland
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