Templeton, President of the Senate ./. Hsiao, Speaker of the House of Representatives

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  • Handlung

    Ein Gerichtsdiener legt die Verfahrensakten auf den Tisch der ehrenwerten Richterin



    Verfahren SCOTUS IX/IX




    New Beises, Savannah - September 14, 2009


    In dem Rechtsstreit


    Richard Dean Templeton, President of Senate, Vice President of Congress
    - bei Gericht vertreten durch Luciano Marani, Savannah,


    vs.


    Craig Hsiao, Speaker of the House of Representatives, President of Congress


    wird im Zuge des Organstreitverfahrens nach Erteilung der Writ of Certiorari beantragt, festzustellen:


    I. Die Rücknahme der Feststellung eines Mandatsverlustes ist gesetzes- und somit verfassungswidrig und nichtig.
    II. Ulysses Q. Monroe hat sein Mandat verloren und ist nicht länger Mitglied des Kongresses.
    III. Die Beschwerde eines Kongressmitgliedes im Falle der Feststellung eines Mandatsverlust eines anderen ist unstatthaft.


    Preliminary Injunction:
    Es wird beantragt, im Zuge der einstweiligen Verfügung Mr. Ulysses Q. Monroe von den Geschäften des Kongresses, namentlich Debatten und Abstimmungen auszuschließen und somit der Mandatsverlustsfestellung des Kongresspräsidiums zu folgen, da sich ansonsten bei Wortmeldungen für ihn wie auch für das Kongresspräsidium rechtliche Folgen hinsichtlich unklarer Sanktionsregeln der Standing Orders of Congress ergeben.


    Begründung:
    A - Art. I Sec. 6 Ssec. 1 Lt. i Sn. 2 Election of Congress Act (ECA) bestimmt, dass die Feststellung des Mandatsverlustes durch das Kongresspräsidium zu treffen ist, wenn die gesetzmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.
    B - Art. III Sec. 1 Ssec. 5 Constitution bestimmt, dass der Kongress sich eine Geschäftsordnung mit den Details zu den Geschäften desselben geben soll.
    C - Art. IV der Standing Orders of Congress (STORC) bestimmt die Zusammensetzung und die generelle Arbeitsweise des Kongresspräsidiums.
    D - Jede Maßnahme des Kongresspräsidiums muss auf den STORC oder einem Gesetz beruhen, um verfassungsmäßig, rechtskräftig und gütlig zu sein.
    E - Die Betroffenheit in den Rechten meines Mandanten ergeben sich aus der Übergehung seiner Position als Vizepräsident des Kongresses bei der Rücknahme der Feststellung sowie aus den Rechtsfolgen derselben, da mein Mandant sich im Falle einer Wahrnehmung der Aufgaben des Kongresspräsidiums durch seine Person Rechtsunsicherheit im Umgang mit Mr. Monroe hinsichtlich der Zulassung zu Debatten und Abstimmungen ergeben, was Klagen und Nichtigkeit vieler Amtshandlungen zur Folgen haben kann.



    I.
    a) Das Kongresspräsidium entscheidet über wichtige Vorgänge seiner Arbeit nur einvernehmlich. Secs. IV, V, VI der STORC bestimmen, dass das Kongresspräsidium als Gremium für die Leitung der Geschäfte des Congress verantwortlich ist. Eine explizite Nennung eines der Mitglieder des Kongresspräsidiums erfolgt nicht.


    b) Wichtig sind alle Vorgänge des Kongresspräsidiums, die sich unmittelbar auf Abgoerdnete, Gäste und deren Beteiligung an Diskussionen auswirken wie vor allem Sanktionen nach den STORC oder der Mandatsverlust nach dem ECA.
    Art. I Sec. 6 Ssec. 1 ECA bestimmt, dass das Kongresspräsidium den Mandatsverlust "feststellt". Das Gesetz bestimmt hingegen nicht, dass das Kongresspräsidium über den Mandatsverlust entscheidet. Es liegt demnach nicht im Ermessen des Kongresspräsidiums, sondern der Mandatsverlust ist ausschließlich an die in Lt. a bis i abschließend aufgezählten Voraussetzungen gebunden.
    Das Kongresspräsidium ist darüber hinaus zur Feststellung des Mandatsverlustes nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet. Es kann nicht nur tätig werden, es muss tätig werden und die Feststellung des Mandatsverlustes treffen; dies ist das einzig rechtmäßige Verhalten, so auch in diesem Fall. Alles andere wäre die Vernachlässigung von Amtspflichten, rechtswidrig und überdies strafbar.


    c) Die Voraussetzungen sind Tatsachen. Mit den Voraussetzungen werden demnach Tatsachen festgestellt.
    Der Mandatsverlust ist auch nicht an die offizielle Feststellung desselben gebunden, sondern bei Vorliegen der Voraussetzungen bereits eingetreten. Die Feststellung entfaltet dabei nicht einmal eine Rechtswirkung. Auch wenn man eine Feststellung zurücknehmen könnte, so bleibt der Eintritt des Festgestellten dennoch bestehen.


    d) Weil die Rücknahme von Feststellungen logikwidrig ist, ist sie auch nicht im Gesetz vorgesehen. Denn in Art. I Sec. 6 Ssec. 1 heißt es: "Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat ausschließlich durch [...]" Man kann diesen Text nur entgegen seinem Wortsinn so auslegen, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen das Mandat nicht verloren geht.


    e) Gemäß den öffentlichen Schriftsätzen im United States Congress erfolgte die Feststellung des Mandatsverlustes durch das Kongresspräsidium. Diese ist vom Einvernehmen meines Mandanten getragen, auch wenn dies nicht ausdrücklich erwähnt wird. Darüber existieren jedoch schriftliche Memoranden.


    f) Die Rücknahme der Feststellung jedoch erfolgte ohne das Einvernehmen mit meinem Mandanten. Wenn die Feststellung des Mandatsverlustes ein wichtiger Vorgang ist, dann ist es den Gesetzen der Logik entsprechend auch die Rücknahme derselben - unabhängig davon, dass eine Feststellung nicht zurückgenommen werden kann - da durch sie de facto unmittelbar Rechte und Pflichten für einen Menschen erzeugt, der diese nicht (mehr) innehat. Auch weil diese wichtige Vorgang ohne das Einvernehmen meines Mandaten erfolgte, ist er nichtig.


    g) Um im Kongress sein Stimmrecht ausüben zu können, bedarf es der Wahl oder der sonstigen Nachrückregeln gemäß dem ECA.
    Die durch Kongresspräsident Hsiao erfolgte Stimmrechtserteilung durch die Wiederzulassung Mr. Monroes zu den Geschäften des Kongresses ist damit gesetzes- und auch verfassungswidrig.



    II.
    Der Mandatsverlust Mr. Monroes ergibt sich nicht nur aus Klagebegehren I, sondern überdies aus den Tatsachen, aufgrund derer die Feststellung des Mandatsverlustes ja rechtmäßig erging:


    a) Mr. Ulysses Q. Monroe nahm am 27.08.09 um 6:36 Uhr an einer Abstimmung im Kongress Teil. Danach war er einige Zeit nicht mehr im Kongress anwesend.
    Erst am 10.09.09, genau 14 Tage und etwa 15 Minuten nach seiner letzten Beteiligung, meldete er sich wieder zu Wort.


    b) Da es keine anderslautenden gesetzlichen Regelungen gibt, hat nach allgemeinem Gewohnheitsrecht ein Tag 24 Stunden zu je 60 Minuten, also insgesamt 1440 Minuten. 14 Tage sind demnach 14 x 24 x 60 min = 20160 min. Das Gesetz besagt: "mindestens vierzehntägige Abwesenheit" reicht für den Verlust aus. Somit tritt der Verlust ein, wenn seit der letzten nachweisbaren Aktivität im Kongress ein Mitglied 20160 Minuten auf die Sekunde vergangen sind.


    c) Innerhalb dieser 14 Tage meldete sich Mr. Monroe 23-mal öffentlich zu Wort. Er blieb demnach den Geschäften des Kongresses fern, obwohl er durchaus in der Lage war, diesen beizuwohnen, wie er es bei der Assembly des Bundesstaates Astoria State (Discussion, Vote) oder bei der Elecion Roll (Eintrag) getan hat.


    d) Auch ist es der Zweck des Art. I Sec. 6 Ssec. 1 Lt. i ECA, die Arbeitsfähigkeit des Kongresses als wichtigstes Legitimationsorgan der Vereinigten Staaten aufrecht zu erhalten. Unter Berücksichtigung der anderweitigen Verpflichtungen der Kongressmitglieder (RL) erachtet das Gesetz einen Zeitraum von 2 Wochen (= 14 Tagen = 20160 Minuten) für ausreichend, damit die Mitglieder des Kongresses diesem wieder beiwohnen können.
    Eine Abmeldung von einem halben Tag ist weder erforderlich noch notwendig. Es meldet sich auch niemand förmlich ab, wenn man den Arbeitsplatz in Richtung der eigenen Wohnung verlässt, um dort den Abend und die Nacht zu verbringen, oder um über das Wochenende wegzufahren. Ein derart Abgemeldeter wird deswegen auch nicht von seinem Arbeits- oder Dienstherren besser behandelt als jemand, der sich nicht abgemeldet hat: Beide haben am nächsten Tag bzw. nach dem Wochenende wieder zur vorgegebenen Zeit am Arbeitsplatz zu sein. Kongressmitglieder haben keinen Dienstherren, ihr Zeitpunkt für die Wiederanwesenheit bestimmt sich nach dem Gesetz. Verstoßen Sie dagegen, haben sie die gesetzlichen Konsequenzen zu tragen; in diesem Fall der Mandatsverlust und das Ende der Zugehörigkeit zu Kongress.
    Auch darf eine marginale Abmeldung nicht gültig sein, da sonst sich jeder auf derartige Abmeldungen berufen kann, um einen Mandatsverlust zu verhindern, was letztlich die Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit des Kongresses gefährden würde.


    e) Mr. Monroe hat demnach gemäß dem ECA das Mandat verloren.



    III.
    Die Rücknahme der Feststellung des Mandatsverlustes erfolgte nach erhobener Beschwerde des Representatives Fitch. Weder jedoch ist Repr. Fitch durch eine Gesetzesnorm zur Beschwerde berechtigt, noch hat er selbst, im Gegensatz zu Mr. Monroe, eine persönliche Beschwer durch die Feststellung des Kongresspräsidiums, dass Mr. Monroe sein Mandat verloren hat. Aus letzterem Grund ist diese Beschwerde nicht nur unzulässig, sondern auch unstatthaft. Ihr hätte also weder explizit noch konkludent vom Kongresspräsidenten stattgegeben werden dürfen.
    Überdies ist ein solcher Vorgang wichtig und auch für rechtmäßige und statthafte Beschwerden das Einvernehmen meines Mandanten erforderlich, welches nicht vorlag.









    Astoria City | September 13th, 2009


    Hiermit erteile ich Mr. Luciano Marani die Vollmacht, mich im Verfahren gegen Mr. Craig Hsiao, President of Congress, in der Sache um Mr. Ulysses Q. Monroe's Verlust des Mandats rechtlich vollumfänglich zu vertreten.




    President of the Senate, Vice President of Congress







    Entschluss


    Der Antrag des Klägers auf Erteilung einer preliminary injunction wird abgelehnt.
    Ulysses Q. Monroe ist im Hinblick auf Sanktionsmaßnahmen wie ein ordentliches Mitglied des Congress zu behandeln, von Sanktionsmaßnahmen gegen ihn ist abzusehen, soweit diese nicht gegen ihn auch unter Betrachtung als Mitglied des Congress verhängt würden.


    Zu den Gründen:
    Die Feststellung des Mandatsverlustes wurde vom Beklagten rückgängig gemacht. Dagegen klagt der Kläger.
    Das Organstreitverfahren bezweckt also die Feststellung der Ungültigkeit des hoheitlichen Aktes des Beklagten. Die Verhängung einer preliminary injunction in der Art des Antrags der Klageseite würde jedoch eine Prüfung der Rechtmäßigkeit voraussetzen, wie sie erst im Hauptsacheverfahren erfolgen kann. Zudem kann der Hoheitsakt des Beklagten erst dann als unrechtmäßig gelten, sobald dieses Gericht ihn zu einem solchen festgestellt hat. Das heißt auch, die Rückgängigmachung des Mandatsverlustes wird erst durch ein Urteil selbst rückgängig gemacht. Selbst wenn dies rückwirkende Folgen hätte, sieht das Gericht sich außer Stande, dies ohne eine begründete Folgenabschätzung schon im Vornherein zu genehmigen.
    Um einer Klagewelle vorzubeugen, verbietet das Gericht die Verhängung solcher Sanktionsmaßnahmen, wie sie Mr. Monroe zu Teil werden würden, wenn er nicht Mitglied des Congress sei.





    The Hon. Allison Rose,
    Chief Justice of the United States








    Im Verfahren


    The President of Senate, Vice President of Congress, Sen. Richard D. Templeton


    vs.


    The Speaker of the House of Representatives, President of Congress, Craig Hsiao



    um die Rechtmäßigkeit der Rücknahme eines Ausschlusses aus dem Congress et. al.


    erteilt das Hohe Gericht hiermit einen


    WRIT OF CERTIORATI


    So wurde es angeordnet




    Reasons


    I. Der Antrag erfüllt die formalen Voraussetzungen nach Article V Section 1 Chapter II des Supreme Court of the United States Act.


    II. Der Antragsteller konnte seinen Antrag substantiieren und begründen.


    III. Der Antragsgegner verzichtete auf eine Erwiderung und konnte dem Gericht somit nicht glaubhaft machen, welche sachlichen und formalen Gründe gegen die Erteilung des Writ sprechen.


    IV. Auf eine weitergehende Begründung verzichtet das Gericht daher.





    The Hon. Allison Rose,
    Chief Justice of the United States






    Die Ehrenwerte, die Vorsitzende Richterin des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten. Hört, hört, hört: Alle Personen, die vor dem Ehrenwerten, dem Obersten Gerichtshof eine Sache zu verhandeln haben, sind aufgefordert vorzutreten und ihre Aufmerksamkeit dem Gerichtshof zuzuwenden, denn seine Sitzung ist nun eröffnet. Gott schütze die Vereinigten Staaten und dieses Ehrenwerte Gericht.

  • Handlung

    tritt in den Gerichtssaal und sieht die anwesenden Medienvertreter im Eintreten


    Willkommen meine Damen und Herren,


    Ich bitte um eine Anwesenheitsmeldung der Prozessparteien beziehungsweise von deren Vertretern.
    Ich darf die Vertreter der Presse auch darauf hinweisen, dass ich jegliche Störung dieses Verfahrens ahnden werde. Sie sind hier in einem Gerichtssaal und nicht am roten Teppich.

  • Your Honor,


    ich melde mich als Prozessvertreter Mr. Templetons anwesend. Ich muss leider anmerken, dass die Gerichtsdrucksache einen Fehler aufweist:
    Es sollte "The President of Senate vs. The Speaker of the House of Representatives" statt "The President of Congress vs. The President of the House of Commons" heißen.

  • Nun gut. Möchten die beiden Parteien Beweisanträge vorbringen?
    Nur anbei: Das Gericht würde es begrüßen, auch den Betroffenen, Mr. Monroe, hören zu können.

  • Handlung

    schaut überrascht als keine der Klageparteien ihren Wink mit dem Zaunpfahl verstanden hat und die Aussage von Mr. Monroe als Beweis einbringen will


    Nun gut, Mr. Marani, die Drucksachen sind zugelassen. Ich bitte Sie diese ins das Verfahren einzubringen und nochmals zu erläutern.

  • Nun gut.


    Ich möchte jetzt auf jeden Fall den Betroffenen, Mr. Ulysses Monroe hören. Bitte in den Zeugenstand!




    Sie sind hier als Zeuge benannt und haben daher die Pflicht hier die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit zu sagen. Das heißt auch, nichts hinzuzuerfinden oder zu verschweigen.
    Eine Falschaussage, egal ob unter Eid, steht unter Strafe.

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