Templeton, President of the Senate ./. Hsiao, Speaker of the House of Representatives

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  • Ich bitte nun den Zeugen Ulysses Monroe in den Zeugenstand.




    Sie sind hier als Zeuge benannt und haben daher die Pflicht hier die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit zu sagen. Das heißt auch, nichts hinzuzuerfinden oder zu verschweigen.
    Eine Falschaussage, egal ob unter Eid, steht unter Strafe.

  • Your Honor,


    ich entziehe Mr. Luciano Marani hiermit die Vollmacht, mich im Verfahren gegen Mr. Craig Hsiao, President of Congress, in der Sache um Mr. Ulysses Q. Monroes Verlust des Mandats rechtlich vollumfänglich zu vertreten.


    Eine solche Vollmacht erteile ich dafür Mr. Chester Jacob Witfield.

  • Zitat

    Original von Allison Rose
    Mr. Witfield, weil ich den Zeugen gerne hören möchte und seine Aussage für unerlässlich in diesem Verfahren halte.


    Your honor, ich muss gegen diesen Vorgang protestieren. Es ist nicht Sache des Gerichts, Zeugen zu benennen und selbsttätig zu vernehmen; das Gesetz spricht diese Kompetenz - die Bennenung von Zeugen und Sachverständigen - eindeutig den Streitparteien zu.


    Ich sehe auch mit Sorge, dass der Beklagte dem Verfahren offensichtlich nicht die nötige Aufmerksamkeit widmet; das rechtfertigt aber keinesfalls, dass das Gericht Zeugen benennt, die der Beklagte benennen müsste und dies pflichtwidrig nicht tut.



    Your honor, davon abgesehen benenne ich als Drucksachen des Kongresses diese sowie diese Äußerung des Congressmen Monroe, zwischen denen mehr als 14 Tage liegen und Grundlage für die Feststellung des Mandatsverlustes waren.


    Als weites Beweismaterial beantrage ich die Korrespondenz zwischen meinem Mandanten und dem Beklagten zuzulassen, die belegen wird, dass der Beklagte die Rücknahme vorgenannter Feststellung ohne Einvernehmen mit meinem Mandanten und daher rechtswidrig vorgenommen hat.

  • Zitat

    Original von Chester J. Witfield
    Ich sehe auch mit Sorge, dass der Beklagte dem Verfahren offensichtlich nicht die nötige Aufmerksamkeit widmet; das rechtfertigt aber keinesfalls, dass das Gericht Zeugen benennt, die der Beklagte benennen müsste und dies pflichtwidrig nicht tut.


    Your Honor,
    ich war jederzeit an diesem Verfahren beteiligt, ich habe es nicht verschleppt (was zuletzt eher der Klägerseite zugeschrieben werden darf) und trat dem Hochen Gericht stets mit nötigem Respekt gegenüber.
    Ob ich mich nun verteidige oder nicht, ist ganz allein meine Angelegenheit - und ich hätte gerne gesehen, wo ich gegen eine Pflicht als Angeklagter verstoße, wenn ich keinen Zeugen benenne.



    Zitat

    Your honor, davon abgesehen benenne ich als Drucksachen des Kongresses diese sowie diese Äußerung des Congressmen Monroe, zwischen denen mehr als 14 Tage liegen und Grundlage für die Feststellung des Mandatsverlustes waren.


    Wenn die Klägerseite nachträglich Beweisanträge einreicht, so beantrage ich die Zulassung einer Aussage von Mr.Monroe. Somit dürfte diese Dilema beendet sein.

  • Zitat

    Original von Craig Hsiao
    Wenn die Klägerseite nachträglich Beweisanträge einreicht, so beantrage ich die Zulassung einer Aussage von Mr.Monroe. Somit dürfte diese Dilema beendet sein.


    Die Klägerseite benennt lediglich die Beweise nochmals konkret, die sie bereits vorher als Drucksachen benannt hat. Eben jene, die mein Vorgänger bereits in der Klageschrift benannte, Ms. Rose aber nochmals benannt haben wollte.


    Wenn Sie diesen Hinweis annehmen wollen, so wäre es formal korrekt, wenn Sie Mr. Monroe als (ihren) Zeugen benannten.
    Ich werde ihn dann nach Ihrer Befragung gerne ins Kreuzverhör nehmen.

  • Meine Herren, ich soll in dieser Sache Recht sprechen und ich sehe mich dazu nicht in der Lage ohne die Aussage des geschädigten Mr. Monroe.
    Das Gericht möchte Mr. Monroe als amicus curiae hören. Dies ist ausdrücklich vorgesehen, und nach Ansicht des Gerichtes sind hier die Regelungen zur Anhörung einer parteiischen Zeugen genauso anzuwenden.


    Gibt es weiterhin Einwände gegen die Einbringung der Korrespondenz zwischen President Templeton und Mr. Hsiao?

  • Your Honor,


    die Begrifflichkeit "Geschädigter" auf den Betroffenen anzuwenden halte ich für übereilt. Die Klage wird deutlich machen, dass das eigene Verhalten des Betroffenen zu seinem "Schaden" geführt hat, nicht das Handeln Dritter.


    Ich benenne des Weiteren den amtierenden Senatspräsidenten, Mr. Jeffrey Fillmore, als amicus curiae. Von einer Entscheidung in diesem Verfahren wäre er direkt betroffen; ich halte es für unerlässlich, wenn dieser seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht zu diesem Verfahren, in welchem er offensichtlich nicht Beteiligter ist, unterbreiten kann.


    Ich gehe davon aus, dass Mr. Fillmore entsprechend dem Gesetz seine Zulassung als amicus curiae zeitnah bei Gericht beantragen wird.

  • Der Begriff "Geschädigter" ist freilich in keiner Weise normativ zu verstehen, sondern eine rein objektive Feststellung.
    Auch im Strafverfahren wird der Begriff "Geschädigter" angewendet, wenngleich auch der Prozess noch keiner richterlichen Aburteilung unterzogen wurde.


    Wir fahren dann also mit der Befragung von Mr. Monroe fort.

  • Mr. Monroe. Bitte legen Sie uns doch Ihre Ansicht zu diesem Fall dar. Ich bitte Sie, sich dabei vor allem auf rechtliche Begebenheiten beziehungsweise damit direkt in Verbindung stehende Fakten zu beschränken.

  • Your Honor,


    Repräntantenhaus unseres Kongresses gehöre ich nun seit der letzten Wahl im July diesen Jahres an. Ich bin nun seit fast drei Monaten Mitglied dieser ehrwürdigen Kammer und habe mich im Rahmen der Abstimmungen und Diskussinen oft beteiligt, bin nie durch Unverschämtheiten oder Abwesenheiten aufgefallen und mein Benehmen war in keiner Weise anstößig. Man kann also sagen, ich führe mein durch die Verfassung geschaffenes Mandat also pflichtgemäß aus.


    Doch nun wird mir - aus heiterem Himmel - vorgeworfen mein Mandat vernachlässigt zu haben und deshalb sollte ich es verlieren. Wahrscheinlich durch den Präsidenten, damals noch President of the Senate, initiiert hat mir der Kongresspräsident, Craig Hsiao, mein Mandat auf Grund von "14 tägiger unentschuldigter Abwesenheit" entzogen.
    Doch bevor ich den Beschluss anzweifeln konnte, hat Mr. Fitch mal kurz überschlagen und die Frage an das Kongresspräsidium gerichtet, wie man den auf 14 Tage komme. Durch kurze Verweise auf meine Redebeiträge und meine Abwesenheitsmeldungen hatte der Kongresspräsident Hsiao bemerkt, dass hier ein schlichter Rechenfehler vorliegt. Mit einem Blick auf den Fall Phait, der sich gerade vor wenigen Tagen im Senat ereignete, kann man leicht sehen, was nun die Pflicht des Präsidiums ist: Nämlich den Verlust zurückzunehmen und eine Entschuldigung auszusprechen. Eine logische Konzequenz, wie ich und scheinbar auch das zur Zeit amtierende Kongresspräsidium findet.


    Mr. Templeton jedoch hat meine Abwesenheitsmeldung - für einen halben Tag - kurzerhand gestrichen und für nichtig erklärt. Wer ihm diese Kompetenz gegeben hat weiß der Teufel.
    Ergo: War ich nie 14 Tage unentschuldigt abwesend gemeldet und verstehe nicht warum ich nun vor Gericht ziehen muss. Weder die Verfassung, noch das Votum des Volkes - welche ein Kongressmandat legitimieren - haben dem Senatspräsidenten die Kompetenz gegeben, die maximale und minimale Länge von Abwesenheiten festzulegen. Das Kongressmandat ist eine große Würde, und mit ihr kommt die Volksvertretung in der höchsten legislativen Institution. Ich denke, dass es in einer solch wichtigen Instanz gegeben ist, sich für diesen Zeitraum abzumelden. Wer das verleumdet, verleumdet auch die Stellung des Repräsentantenhauses und des gesamten Kongresses.

  • Mr. Monroe,


    Sie geben nun die Schuld jedem anderen, aber nicht sich.


    Der Kläger hat keinesfalls eine Abwesenheitsmeldung gestrichen. Diese Abwesenheitsmeldung ist keineswegs eine solche, die im Einklang mit dem Gesetz steht. Ich zitiere: "Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat ausschließlich durch mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses."


    Im Übrigen verweise ich auf Abschnitt II der Klageschrift.


    Mr. Monroe, Sie haben binnen der fraglichen 14 Tage 23 öffentliche Wortmeldungen vorgenommen. Davon nicht erfasst sind nicht-öffentliche Wortmeldungen, beispielsweise innerhalb der Räumlichkeiten Ihrer Partei. Sie waren also durchaus in der Lage, sich an den Geschäften des Kongresses zu beteiligen; unter anderem konnten Sie sich in die Electoral Roll eintragen und sich in der State Assembly von Astoria State beteiligen.


    Ich frage Mr. Monroe daher: Warum waren Sie über vierzehn Tage nicht im Kongress anwesend und sind Ihren Pflichten nachgegangen? Warum haben Sie am Tage Ihrer ominösen Abwesenheit (die lediglich für weniger als elf Stunden gelten könnte) in den vorherigen 13 Stunden keine Beteiligung an den Geschäften des Kongresses walten lassen? Warum sollen Sie gerade an jenem Tag an der Teilnahme gehindert gewesen sein, an den vorherigen zwei und den folgenden elf Tagen aber nicht?

  • Sie sagen es doch schon selber. "Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat ausschließlich durch mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses."
    Das ist nicht gegeben, das geht auch aus ihrer eigenen Argumentation hervor.


    Ich weiß des weiteren nicht, was mich dazu zwingt ihnen Rechenschaft über meine Tätigkeiten zu geben. Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen und es ist deshalb nicht gegeben, ihnen Einblicke in meine Arbeit zu geben.


    Im Nachhinein muss ich zugeben, dass ich in dieser Zeit keine bedeutende Aktivität gezeigt habe. Ich weiß das und es tut mir aufrichtig leid.
    Aber die Zeit hat gezeigt das es ein Einzelfall in meiner Geschichte als Abgeordneter war.
    Dennoch beharre ich darauf, dass sich das Recht nicht verdrehen lässt, wie man es gerne hätte und ich deshalb gegen kein gültiges Recht verstoßen habe. Auch der President wird sich wohl daran halten müssen.

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