[White House Post Office] Congressional Notifications

Es gibt 634 Antworten in diesem Thema, welches 75.407 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jacob A. Glenwood.


  • Astoria State, November 20, 2012



    To the President of the United States


    Dear Mr. President,


    der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.




    Vice-President of the Congress



    Chairman of the Joint Chiefs of Staff Amendment


    Section 1
    Art. IV Ssec. 3 und 4 des United States Armed Forces Act wird wie folgt neugefasst:

      "(3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte werden vom Präsidenten nach Billigung durch den Senat ernannt.
      (4) Ein Mitglied der Joint Chiefs of Staff ernennt der Präsident zum Vorsitzenden. Seine Amtsbezeichnung lautet Chairman of the Joint Chiefs of Staff."

    Section 3 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • Office of the Speaker
    Astoria City, 27th of November 2012

    To the President of the United States:


    Mr President,



    hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierung von Vice President Adam Zuckerberg, aus Astoria State, für das Amt des United States Secretary of State bestätigt hat.



    Clark
    President of Congress


  • Astoria State, November 28, 2012



    To the President of the United States


    Dear Mr. President,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierung von Mr. David Mather, aus Laurentiana, für das Amt des Director of the Central Intelligence Sercive bestätigt hat.



    President of the Senate


  • Astoria State, December 16, 2012



    To the President of the United States


    Dear Mr. President,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass die Senatorin für Serena eine Befragung der Administration gemäß Art. IV, Sec. 1, Ssec. a Conressional Investigations and Questiong Act beatragt hat. Die Fragen werden Ihnen hiermit zugestellt.



    Vice President of Congress



    U.S. Senator's Office
    Senator Claire Gerard


    1. Wie bewertet die Administration den Konflikt zwischen Dreibürgen und Zedarien
    2. Bestehen Planungen, dass die Administration in Zusammenhang mit den andauernden Gesprächen mit Dreibürgen dabei Partei ergreift?
    3. In welcher Form wird sich die Administration um die Beilegung des Konflikt bemühen?


  • Astoria State, January 20th, 2013


    Dear Mr. President,


    der Kongress hat dem angehängten Entwurf zugestimmt.



    President of the Senate


    Federal Judiciary Act Introduction Bill


    Sec. 1 The Federal Judiciary Act
    Durch dieses Gesetz wird der Federal Judiciary Act eingeführt:


    Federal Judiciary Act


    Official table of contents


    CHAPTER 1: GENERAL AND COMMON PROVISIONS


    Article I – Fundamentals


    Sec. 1 Purpose and Citation
    Sec. 2 Basic Principles of the Administration of Justice


    Article II - The Judiciary


    Sec. 1 Scope of the Federal Judiciary
    Sec. 2 Subsidiary Scope of the Federal Judiciary
    Sec. 3 Structure of the Federal Judiciary


    Article III - The Judges


    Sec. 1 Qualifications
    Sec. 2 Judge Roll
    Sec. 3 The Chief Justice of the United States
    Sec. 4 The Associate Justices of the Supreme Court
    Sec. 5 The Federal Judges
    Sec. 6 Begin of tenure
    Sec. 7 End of tenure
    Sec. 8 Conflict of Interest and Recuse
    Sec. 9 Substitution of Judges
    Sec. 10 Removal from Office


    CHAPTER 2: THE SUPREME COURT OF THE UNITED STATES


    Article I - Constitution and Competences


    Sec. 1 Role and Location
    Sec. 2 Jurisdiction of the Supreme Court
    Sec. 3 Impact of Supreme Court Rulings


    Article II - Supreme Court Cases


    Sec. 1 Court of Last Resort
    Sec. 2 Trials between Federal Institutions
    Sec. 3 Federal Trials
    Sec. 4 Civil Suits with the Involvement of Foreign Sovereigns
    Sec. 5 Concrete Judicial Review
    Sec. 6 State Constitutional Court


    CHAPTER 3: THE FEDERAL COURTS OF APPEAL AND THE FEDERAL DISTRICT COURTS


    Article I - The Federal Courts of Appeal


    Sec. 1 Competence
    Sec. 2 Venue
    Sec. 3 Consistence


    Article II - The Federal District Courts


    Sec. 1 Competence and Presidency
    Sec. 2 Jurisdiction
    Sec. 3 Courts of Law and Courts of Equity
    Sec. 4 Judicial Districts
    Sec. 5 Criminal Venue
    Sec. 6 Civil Venue
    Sec. 7 Trial by Jury and Bench Trial
    Sec. 8 Selection of the Jury
    Sec. 9 Voir dire
    Sec. 10 Substitution of Jurors
    Sec. 11 Jury Procedures


    CHAPTER 4: PENAL PROVISIONS


    Article I - Offenses against Judicial Duty


    Sec. 1 Identification Fraud
    Sec. 2 Negligence of Reporting Obligation


    Article II - Offenses against Jury Duty


    Sec. 1 Noncompliance of Jury Duty
    Sec. 2 Illicit Statement or Deliberation


    CHAPTER 1: GENERAL AND COMMON PROVISIONS


    Article I – Fundamentals


    Sec. 1 Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz regelt den Aufbau der Bundesgerichtsbarkeit und die Verfassungen und Zuständigkeiten der Bundesgerichte der Vereinigten Staaten.
    (2) Es soll zitiert werden als Federal Judiciary Act.


    Sec. 2 Basic Principles of the Administration of Justice
    (1) Die Rechtssprechung der Vereinigten Staaten wird durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Richter sowie durch Geschworene aus dem Volk ausgeübt.
    (2) Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf wegen des Vorwurfs einer strafbaren Handlung oder der Behauptung eines zivilrechtlichen Anspruchs vor einem anderen als den in diesem Gesetz vorgesehenen und nach seinen Bestimmungen besetzten Gericht verfolgt werden.


    Article II - The Judiciary


    Sec. 1 Scope of the Federal Judiciary
    (1) Ausschließlich Gerichte des Bundes üben die Gerichtsbarkeit in Fällen aus:

      1. die die Verfassung der Vereinigten Staaten dem Zuständigkeitsbereich des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten zuweist;
      2. in denen die streitentscheidende Norm Bundesrecht ist;
      3. in denen die Vereinigten Staaten, der Präsident oder der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, ein Organ, eine Körperschaft oder ein Amtsträger der Vereinigten Staaten Partei ist.

    (2) Gerichte des Bundes üben ferner die Gerichtsbarkeit in Fällen aus, in denen:

      1. die Parteien ihren Wohn- oder Verwaltungssitz in unterschiedlichen Bundesstaaten haben, und entweder der Kläger vor einem Bundesgericht Klage erhebt oder der Beklagte die Abgabe des Falles an ein Bundesgericht verlangt;
      2. eine der Parteien keinen Wohn- oder Verwaltungssitz in einem Bundesstaat der Vereinigten Staaten hat oder ihr Wohnsitz nicht feststellbar ist.

    (3) In allen übrigen Fällen üben Gerichte der Bundesstaaten die Gerichtsbarkeit aus.


    Sec. 2 Subsidiary Scope of the Federal Judiciary
    (1) Gerichte des Bundes üben die Gerichtsbarkeit in Fällen, die der Gerichtsbarkeit der Bundesstaaten unterliegen aus, wenn ein zuständiges Gericht eines Bundesstaates nicht eingerichtet oder nicht besetzt ist, oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann.
    (2) Die Anrufung eines subsidiär zuständigen Bundesgerichts ist in der Antragsschirft zu begründen. Das angerufene Bundesgericht entscheidet auf Grund des Vorbringens über seine Zuständigkeit, der gegnerischen Partei ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


    Sec. 3 Structure of the Federal Judiciary
    (1) Die Gerichtsbarkeit des Bundes wird ausgeübt durch:

      1. den Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Supreme Court of the United States);
      2. die Bundesberufungsgerichte (Federal Courts of Appeal);
      3. die Bundesdistriktgerichte (Federal District Courts).

    (2) Durch besonderes Bundesgesetz können ferner Kriegsgerichte (Court-Martial) zur Ausübung der Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit über Angehörige der Streitkräfte der Vereinigten Staaten errichtet werden. Sind solche Gerichte nicht errichtet, sind für die Ausübung der Straf- und Disziplinargerichtsbarkeit über Angehörige der Streitkräfte der Vereinigten Staaten die Bundesgerichte nach diesem Gesetz zuständig.


    Article III - The Judges


    Sec. 1 Qualifications
    (1) Zum Richter nach diesem Artikel kann ernannt werden, wer als [definition=11,0]Bundes-ID[/definition] die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt, oder wer als Neben-ID einer Haupt-ID zugeordnet ist, die die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten besitzt.
    (2) Zum Richter nach diesem Artikel können IDs nicht ernannt werden, denen durch rechtskräftiges Gerichtsurteil wegen einer strafbaren Handlung das Wahlrecht oder die Wählbarkeit entzogen ist.
    (3) Richter dürfen mit gleicher ID kein anderes öffentliches Amt nach der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten und ihrer Bundesstaaten bekleiden.


    Sec. 2 Judge Roll
    (1) Das Bundesministerium der Justiz (United States Department of Justice) führt in seinen Räumlichkeiten ein öffentliches Verzeichnis aller amtierenden Richter der Vereinigten Staaten.
    (2) In das Verzeichnis sind aufzunehmen:

      1. der Name des Richters und seine Amtsbezeichnung;
      2. sofern es sich um eine Neben-ID handelt, die zugehörige [definition=11,0]Bundes-ID[/definition];
      3. der Beginn und, sofern es sich nicht um einen auf Lebenszeit ernannten Richter handelt, das voraussichtliche Ende seiner Amtszeit.

    (3) Das Verzeichnis der Richter ist getrennt nach Richtern am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten und Bundesrichtern zu führen.
    (4) Unter den Richtern am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist der Oberste Richter der Vereinigten Staaten an erster Stelle zu führen, die Beigordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten sind in der Reihenfolge ihres Dienstalters, bei auf den Tag gleichem Dienstalter in der Reihenfolge ihrer Eidesleistung zu führen
    (5) Die Bundesrichter sind in der Reihenfolge ihres Dienstalters, bei auf den Tag gleichem Dienstalter in der Reihenfolge ihrer Eidesleistung zu führen.
    (6) Den Richtern am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten und den Bundesrichtern sind jeweils Ordnungsnummern in aufsteigender Reihenfolge zuzuweisen.
    (7) Die Richter sind verpflichtet, alle zu ihrer Aufnahme in das Verzeichnis erforderlichen Daten unverzüglich nach ihrer Ernennung sowie jede Veränderung derselben während ihrer Amtszeit unverzüglich nach deren Eintritt dem Bundesministerium der Justiz anzuzeigen.


    Sec. 3 The Chief Justice of the United States
    (1) Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten (Chief Justice of the United States) ist das Oberhaupt der Rechtssprechung und der Richterschaft in den Vereinigten Staaten. Er führt den Vorsitz in allen Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, ist der Leiter der Verwaltung der Bundesgerichtsbarkeit und vertritt die rechtssprechende Staatsgewalt nach außen.
    (2) Die Anrede des Obersten Richters der Vereinigten Staaten lautet "Mr. Chief Justice", im Falle eines weiblichen Amtsinhabers "Madam Chief Justice."
    (3) Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten wird vom Präsidenten der Vereinigten Staaten für eine Amtszeit von zwölf Monaten ernannt. Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Senats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
    (4) Die anschließende oder spätere Wiederernennung des Obersten Richters der Vereinigten Staaten nach Ablauf seiner Amtszeit ist zulässig. Die Wiedernennung bedarf der erneuten Zustimmung des Senats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.


    Sec. 4 The Associate Justices of the Supreme Court
    (1) Die Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Associate Justices of the Supreme Court of the United States) wirken an der Rechtssprechung des Obersten Gerichtshofes mit.
    (2) Die Anrede der Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof lautet "Justice", im Falle weiblicher Amtsinhaber "Madam Justice."
    (3) Die Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten für eine Amtszeit von zwölf Monaten ernannt. Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Senats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
    (4) Die anschließende oder spätere Wiederernennung eines Beigeordneten Richters am Obersten Gerichts der Vereinigten Staaten nach Ablauf seiner Amtszeit ist zulässig. Die Wiedernennung bedarf der erneuten Zustimmung des Senats mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
    (5) Wird ein Beigeordneter Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten während seiner Amtszeit zum Obersten Richter der Vereinigten Staaten ernannt, bleibt seine Amtszeit als Beigeordneter Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bei der Berechnung seiner Amtszeit als Oberster Richter der Vereinigten Staaten außer Betracht.


    Sec. 5 The Federal Judges
    (1) Die Bundesrichter (Federal Judges) bekleiden die Richterämter an den Bundesberufungsgerichten und den Bundesdistriktgerichten.
    (2) Die Anrede der Bundesrichter lautet "(The) Honorable", in Verhandlungen der Bundesberufungsgerichte und der Bundesdistriktgerichte "Your Honor."
    (3) Die Bundesrichter werden vom Präsidenten der Vereinigten Staaten auf Lebenszeit ernannt. Die Ernennung bedarf der Zustimmung des Senats mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
    (4) Ein Bundesrichter, der zum Obersten Richter der Vereinigten Staaten oder zum Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten ernannt wurde, wird mit Ende seiner Amtszeit automatisch in das Amt eines Bundesrichters wiedereingesetzt, wenn er der Wiedereinsetzung nicht vorab widerspricht. Einer erneuten Ernennung und Bestätigung durch den Senat bedarf es nicht.


    Sec. 6 Begin of tenure
    (1) Die Amtszeit eines Richters beginnt mit der Leistung des Amtseides nach Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten.
    (2) Die Eidesformel lautet:

      "Ich schwöre, dass ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde."

    Das Hinzufügen einer religiösen Bekräftigung ist zulässig.
    (3) Wird ein amtierender Oberster Richter der Vereinigten Staaten oder Beigeordneter Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten für eine unmittelbar folgende Amtszeit wiederernannt, oder wird ein amtierender Beigeordneter Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zum Obersten Richter der Vereinigten Staaten ernannt, so ist ihm für die neue Amtszeit oder das neue Amt eine neue Ernennungsurkunde auszustellen. Er hat den Amtseid erneut zu leisten.
    (4) Die Aushändigung der Ernennungsurkunde und die Leistung des Amtseides dürfen im Falle einer Wiedernennung nicht vor Ende seiner laufenden Amtszeit, im Falle einer Neuernnung zum Obersten Richter der Vereinigten Staaten nicht vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers erfolgen.
    (5) Wurde die Ernennung eines Obersten Richter der Vereinigten Staaten oder eines Beigeordneten Richters am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten bereits vor Ablauf der Amtszeit des Amtsinhabers vom Senat bestätigt, so dürfen die Aushändigung der Ernennungsurkunde und die Leistung des Amtseides erst nach Ende der Amtszeit des Amtsinhabers erfolgen.
    (6) Ein neuernannter Richter ist von der Teilnahme an Verfahren, die bereits vor seiner Ernennung rechtshängig geworden sind, ausgeschlossen. Das gilt nicht im Falle der Wiederernnung zum Obersten Richter der Vereinigten Staaten oder zum Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten, oder der Ernennung eines Beigeordneten Richters am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zum Obersten Richter der Vereinigten Staaten.


    Sec. 7 End of tenure
    (1) Ein Richter scheidet automatisch und ohne förmliche Entlassung aus dem Amt aus, wenn er die Voraussetzungen zur Bekleidung des Richteramtes nach der ersten Sektion dieses Artikels nicht mehr erfüllt.
    (2) Der Oberste Richter und die Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten scheiden mit Ablauf ihrer Amtszeit automatisch und ohne förmliche Entlassung aus dem Amt aus.
    (3) Ein Richter kann jederzeit den Präsidenten der Vereinigten Staaten um seine Entlassung ersuchen. Der Präsident hat dem Ersuchen zu entsprechen und den Richter zu entlassen.
    (4) Ein Richter, dessen Amtszeit abgelaufen und der nicht für eine unmittelbar anschließende Amtszeit wiederernannt ist, führt Verfahren, die zum Zeitpunkt des Ablaufs seiner Amtszeit bereits eröffnet und an denen er beteiligt ist, mit allen Rechten und Pflichten zu Ende. An neu anhängig werdenden Verfahren ist er nicht mehr zu beteiligen.
    (5) Ein Richter, der den Präsidenten der Vereinigten Staaten um seine Entlassung ersucht hat, ist erst zu entlassen, wenn alle Verfahren, die zum Zeitpunkt seines Ersuchens bereits eröffnet sind und an denen er beteiligt ist, beendet sind. An neu anhängig werden Verfahren ist er nicht mehr zu beteiligen.


    Sec. 8 Conflict of Interest and Recuse
    (1) Ein Richter ist von der Mitwirkung an einem Verfahren ausgeschlossen, in welchem:

      1. er selbst, auch unter einer anderen ID, Partei ist;
      2. er aus einer Entscheidung einen persönlichen oder wirtschaftlichen Vorteil ziehen oder Nachteil erleiden würde;
      3. aus anderen, objektiv nachvollziehbaren Gründen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit bestehen.

    (2) Ein Richter kann sich jederzeit aus einem der in der ersten Subsektion genannten Gründe von der Mitwirkung an einem Verfahren selbst ausschließen.
    (3) Beantragt eine Partei, einen Richter aus einem der in der ersten Subsektion genannten Gründe von der Mitwirkung an einem Verfahren auszuschließen und lehnt der betroffene Richter es ab, sich selbst auszuschließen, so obliegt die Entscheidung über die Begründetheit des Antrages:

      1. im Falle eines Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten oder einem Bundesberufungsgericht die übrigen an dem Verfahren mitwirkenden Richtern;
      2. im Falle eines Verfahrens vor einem Bundesdistriktgericht der Bundesrichter mit der nächsthöheren Ordnungsnummer, auf den Bundesrichter mit der höchsten Ordnungsnummer folgt wiederum der Richter mit der niedrigsten Ordnungsnummer.

    Sec. 9 Substitution of Judges
    (1) Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten wird bei Abwesenheit, Ausschluss von der Mitwirkung an einem Verfahren oder Vakanz des Amtes abwechselnd von Verfahren zu Verfahren von den Beigeordneten Richtern am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten in der Reihenfolge ihrer Ordnungsnummer vertreten.
    (2) Die Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten wird bei Abwesenheit, Ausschluss von der Mitwirkung an einem Verfahren, Vakanz des Amtes oder Vertretung des Obersten Richters der Vereinigten Staaten von den Bundesrichter in aufsteigender Reihenfolge ihrer Ordnungsnummern vertreten.
    (3) Bundesrichter vertreten sich bei Abwesenheit oder Ausschluss von der Mitwirkung an einem Verfahren in der aufsteigenden Reihenfolge ihrer Ordnungsnummern, wobei auf den Bundesrchter mit der höchsten Ordnungsnummer wiederum der Bundesrichter mit der niedrigsten Ordnungsnummer folgt.


    Sec. 10 Removal from Office
    (1) Der Oberste Richter der Vereinigten Staaten, die Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten und die Bundesrichter können auf Grund eines schweren Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung ihrer Amtspflichten durch den Kongress aus ihren Ämtern entfernt werden.
    (2) Der Antrag auf Entfernung eines Richters aus dem Amt ist von jeweils mindestens einem Mitglied beider Kammern des Kongresses zu stellen.
    (3) Der betroffene Richter ist aus seinem Amt zu entfernen, wenn eine Mehrheit von jeweils mindestens zwei Dritteln der Mitglieder beider Kammern des Kongresses die gegen ihn erhobenen Vorwürfe als erwiesen betrachtet.


    CHAPTER 2: THE SUPREME COURT OF THE UNITED STATES


    Article I - Constitution and Competences


    Sec. 1 Role and Location
    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist das Höchst- und Verfassungsgericht der Vereinigten Staaten.
    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist besetzt mit dem Obersten Richter der Vereinigten Staaten sowie zwei Beigeordneten Richtern am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten.
    (3) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten hat seinen Sitz in Astoria City, Astoria State.


    Sec. 2 Jurisdiction of the Supreme Court
    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in letzter Instanz über Berufungen gegen Entscheidungen der ihm nachgeordneten Bundesgerichte und der Gerichte der Bundesstaaten.
    (2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Rechtsstreitigkeiten:

      1. zwischen den Organen und Körperschaften der Vereinigten Staaten betreffend den Umfang ihrer Zuständigkeiten ihrer Rechte und Pflichten;
      2. zwischen dem Bund und den Bundesstaaten oder zwischen den Bundesstaaten;
      3. in die ein fremder Staat oder dessen Repräsentant als Partei involviert ist.

    (3) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet ferner in einziger Instanz auf Anfrage eines ihm nachgeordneten Bundesgerichts oder des Gerichtes eines Bundesstaates über Zweifel an der förmlichen oder sachlichen Vereinbarkeit einer streitentscheidenen Norm mit höherrangigem Bundesrecht oder der Bindungswirkung einer Regelung des Völkerrechts für das Recht der Vereinigten Staaten.
    (4) Der Oberste Gerichtshof entscheidet außerdem in einziger Instanz über verfassungsrechtliche Streitigkeiten innerhalb eines Bundesstaates, wenn in dem betreffenden Bundesstaat ein Verfassungsgericht nicht eingerichtet oder nicht besetzt ist, oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann.


    Sec. 3 Impact of Supreme Court Rulings
    (1) Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten haben Gesetzeskraft. Sie binden sämtliche Organe, Körperschaften und Amtsträger der Vereinigten Staaten und der Bundesstaaten als unmittelbar geltendes Recht.
    (2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann in jedem Verfahren feststellen, dass eine streitentscheidende Rechtsnorm:

      1. des Bundes vollständig oder teilweise gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten oder sonst höherrangiges Bundesrecht;
      2. eines Bundesstaates vollständig oder teilweise gegen das Bundesrecht oder eine höherrangige Rechtsnorm dieses Bundessstaates

    verstößt und

      1. die entsprechende Norm für nichtig erklären;
      2. dem zuständigen Normgeber aufgeben, binnen einer in der Entscheidung zu setzenden Frist Abhilfe zu schaffen, und verfügen, dass die betreffende Norm nach fruchtlosem Verstreichen der Frist nichtig sein oder werden wird.

    (3) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten kann in jedem Verfahren:

      1. verbindliche Auslegungen und Interpretationen der verfahrensgegenständlichen Rechtsnormen aufstellen;
      2. Rechtsfragen entscheiden, von welchen die Auslegung oder Interpretation der verfahrensgegenständlichen Rechtsnormen abhängt.

    Article II - Supreme Court Cases


    Sec. 1 Court of Last Resort
    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in letzter Instanz über Berufungen gegen Entscheidungen der Bundesberufungsgerichte in Straf- und Zivilsachen.
    (2) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet ferner in letzter Instanz über Berufungen gegen Entscheidungen der obersten Gerichte der Bundesstaaten in Straf- und Zivilsachen, sofern der Berufungsführer rügt, dass diese:

      1. auf einer Verletzung von Bundesrecht;
      2. auf einer Abweichung von einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der Vereinigten Staaten;

    beruhen.


    Sec. 2 Trials between Federal Institutions
    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Klagen, die:

      1. vom Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten;
      2. von einer Obersten Bundesbehörde der Vereinigten Staaten;
      3. dem Kongress der Vereinigten Staaten, einer seiner Kammern, eines seiner Ausschüsse oder Mitglieder

    gegen ein anderes dieser Organe oder Organteile mit der Begründung erhoben werden, von diesem durch eine Handlung, Duldung oder Unterlassung in seinen in der Verfassung der Vereinigten Staaten geregelten oder aus diesen herleitbaren Rechten oder Kompetenzen verletzt worden zu sein.
    (2) Eine Klage nach der ersten Subsektion kann darauf gerichtet sein:

      1. eine von der beklagten Partei gesetzte Rechtsnorm oder von ihr getroffene Entscheidung aufzuheben;
      2. die beklagte Partei zu verpflichten, eine der klägerischen Partei zustehende Handlung vorzunehmen oder Entscheidung zu treffen;
      3. die beklagte Partei zu verpflichten, eine von der klägerischen Partei gegen sie vorzunehmende Handlung zu dulden;
      4. die beklagte Partei zu verpflichten, eine gegen die klägerische Partei gerichtete Handlung zu unterlassen.

    Sec. 3 Federal Trials
    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Klagen, die:

      1. von den Vereinigten Staaten gegen einen der Bundesstaaten oder umgekehrt;
      2. von einem Bundesstaat gegen einen anderen Bundesstaat

    erhoben werden.
    (2) Klagen nach der ersten Subsektion können darauf gerichtet sein:

      1. die beklagte Partei zu verurteilen, an die klägerische Partei einen Geldbetrag zu leisten;
      2. ein zwischen den Parteien bestehendes vertragliches Verhältnis aufzuheben oder umzugestalten;
      3. eine von der beklagten Partei gesetzte Rechtsnorm oder von ihr getroffene Entscheidung aufzuheben;
      4. die beklagte Partei zu verpflichten, eine der klägerischen Partei zustehende Handlung vorzunehmen oder Entscheidung zu treffen;
      5. die beklagte Partei zu verpflichten, eine von der klägerischen Partei gegen sie vorzunehmende Handlung zu dulden;
      6. die beklagte Partei zu verpflichten, eine gegen die klägerische Partei gerichtete Handlung zu unterlassen.

    Sec. 4 Civil Suits with the Involvement of Foreign Sovereigns
    Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über Klagen, die ein fremder Staat oder dessen Repräsentant gegen:

      1. die Vereinigten Staaten, eines ihrer Organe oder Amtsträger;
      2. einen Bundesstaat, eines seiner Organe oder Amtsträger;
      3. eine sonstige inländische natürliche oder juristische Person;

    erhebt.
    (2) Die zulässigen Streitgegenstände in Verfahren nach der ersten Subsektion bestimmen sich nach dem allgemeinen Zivilprozessrecht.


    Sec. 5 Concrete Judicial Review
    (1) Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz auf Anfrage eines ihm nachgeordneten Bundesgerichts oder des Gerichtes eines Bundesstaates über Zweifel, ob:

      1. ein Bundesgesetz oder eine sonstige Rechtsnorm des Bundes mit der Verfassung der Vereinigten Staaten vereinbar ist;
      2. die Verfassung, ein Gesetz oder eine sonstige Rechtsnorm eines Bundesstaates mit dem Bundesrecht vereinbar ist;
      3. eine Regelung des Völkerrechts Bestandteil des Rechts der Vereinigten Staaten ist und ob sie unmittelbar Rechte und Pflichten für den Einzelnen, oder für Organe oder Körperschaften der Vereinigten Staaten oder eines Bundesstaates erzeugt.

    (2) Das anfragende Gericht hat die Norm, deren Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht oder deren Geltung als Bestandteil des Rechts der Vereinigten Staaten bezweifelt wird, in seinem Antrag genau zu bezeichnen sowie zu begründen, warum und inwieweit es bei seiner Entscheidung auf die Frage der Gültigkeit dieser Norm ankommt.


    Sec. 6 State Constitutional Court
    Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten entscheidet in einziger Instanz über:

      1. Rechtsstreitigkeiten zwischen den Organen und Körperschaften eines Bundesstaates betreffend den Umfang ihrer Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten nach der Verfassung und den Gesetzes dieses Bundesstaates;
      2. Klagen, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt des Bundesstaates, in welchem er seinen Wohn- oder Verwaltungssitz hat, in seinen Rechten nach der Verfassung dieses Bundesstaates verletzt worden zu sein;

    sofern in diesem Bundesstaat ein Verfassungsgericht nicht besteht, nicht besetzt ist, oder aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht tätig werden kann.


    CHAPTER 3: THE FEDERAL COURTS OF APPEAL AND THE FEDERAL DISTRICT COURTS


    Article I - The Federal Courts of Appeal


    Sec. 1 Competence
    (1) Die Bundesberufungsgerichte sind zuständig für Entscheidungen über das Rechtsmittel der Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bundesdistriktgerichte.
    (2) Die Bundesberufungsgerichte entscheiden in Straf- und Zivilsachen.


    Sec. 2 Venue
    (1) Das Bundesberufungsgericht für den Östlichen Gerichtskreis (Federal Court of Appeals for the Eastern Circuit) mit Sitz in Laxton, Laurentiana ist zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Bundesdistriktgerichte für die Distrikte von Astoria State, Freeland und Laurentiana.
    (2) Das Bundesberufungsgericht für den Westlichen Gerichtskreis (Federal Court of Appeals for the Western Circuit) mit Sitz in Clear Rivers, Assentia ist zuständig für Berufungen gegen Entscheidungen der Bundesdistriktgerichte für die Distrikte von Assentia, New Alcantara und Serena.


    Sec. 3 Consistence
    (1) Die Bundesberufungsgerichte entscheiden in der Besetzung von drei Bundesrichtern.
    (2) Den Vorsitz über ein Berufungsverfahren führt derjenige Bundesrichter mit der nächsthöheren Ordnungsnummer als jener Bundesrichter unter dessen Vorsitz die angefochtene Entscheidung gefällt wurde, wobei auf den Bundesrichter mit der höchsten wiederum der Bundesrichter mit der niedrigsten Ordnungsnummer folgt.
    (3) Als Beisitzer nehmen diejenigen beiden Bundesrichter mit den nächsthöheren Ordnungsnummern als der vorsitzende Bundesrichter an einem Berufungsverfahren teil, wobei auf den Bundesrichter mit der höchsten wiederum der Bundesrichter mit der niedrigsten Ordnungsnummer folgt.


    Article II - The Federal District Courts


    Sec. 1 Competence and Presidency
    (1) Die Bundesdistriktgerichte sind in erster Instanz zuständig für alle Angelegenheiten, die nach diesem Gesetz der Gerichtsbarkeit des Bundes unterliegen, und die nicht in einziger Instanz dem Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten zugewiesen sind.
    (2) Die Bundesdistriktgerichte entscheiden unter dem Vorsitz eines Bundesrichters.


    Sec. 2 Jurisdiction
    (1) Die Bundesdistriktgerichte entscheiden in Strafsachen über alle Anklagen wegen Verbrechen, Vergehen und Übertretungen.
    (2) Die Bundesdistriktgerichte entscheiden in Zivilsachen über alle Klagen auf Grund des Rechts und über alle Klagen auf Grund der Billigkeit.


    Sec. 3 Courts of Law and Courts of Equity
    (1) Zivilrechtliche Streitigkeiten auf Grund des Rechts sind alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, in denen die klagende von der beklagten Partei wegen einer Handlung, Duldung oder Unterlassung eine Entschädigung in Geld verlangt.
    (1) Zivilrechtliche Streitigkeiten auf Grund der Billigkeit sind alle zivilrechtlichen Streitigkeiten, in denen die klagende von der beklagten Partei eine Handlung, Duldung oder Unterlassung, oder die Aufhebung oder Umgestaltung eines Rechtsverhältnisses fordert.
    (3) Zivilrechtliche Streitigkeiten auf Grund der Billigkeit sind nur zulässig, wenn der Anspruch der klagenden Partei durch eine von der beklagten Partei zu erbringenden Leistung in Geld nicht angemessen befriedigt werden kann.


    Sec. 4 Judicial Districts
    (1) Das Gebiet jedes Bundesstaates entspricht einem Bundesgerichtsdistrikt.
    (2) In jedem Bundesgerichtsdistrikt besteht jeweils ein Bundesdistriktgericht:

      1. das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Assentia in Hambry;
      2. das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Astoria State in Flint;
      3. das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Freeland in New Barnstorvia;
      4. das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Laurentiana in Port Virginia;
      5. das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von New Alcantara in Creepy Hollow;
      6. das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Serena in Hong Nam.

    Sec. 5 Criminal Venue
    (1) In Strafsachen ist grundsätzlich dasjenige Bundesdistriktgericht zuständig, in dessen Distrikt der Angeklagte seinen Wohnsitz hat.
    (2) Sind in einer Strafsache mehrere Personen, die ihren Wohnsitz in unterschiedlichen Bundesgerichtsdistrikten haben, gemeinsam angeklagt, so ist jedes Bundesdistriktgericht zuständig, in dessen Distrikt einer der Angeklagten seinen Wohnsitz hat.
    (3) Hat ein Angeklagter keinen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, oder ist sein Wohnsitz nicht gesichert feststellbar, so ist das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Astoria State zuständig.


    Sec. 6 Civil Venue
    (1) In Zivilsachen ist grundsätzlich dasjenige Bundesdistriktgericht zuständig, in dessen Distrikt die beklagte Partei ihren Wohn- oder Geschäftssitz hat.
    (2) Werden in einer Zivilsache mehrere Personen, die ihren Wohn- oder Verwaltungssitz in unterschiedlichen Bundesgerichtsdistrikten haben, gemeinsam als beklagte Partei in Anspruch genommen, so ist jedes Bundesdistriktgericht zuständig, in dessen Distrikt eine der in Anspruch genommenen Personen ihren Wohn- oder Geschäftssitz hat.
    (3) Hat eine Beklagte keinen Wohn- oder Geschäftssitz in den Vereinigten Staaten, oder ist ihr Wohn- oder Geschäftssitz nicht gesichert feststellbar, so ist das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Astoria State zuständig.
    (4) In Zivilsachen, in denen die beklagte Partei die Vereinigten Staaten, eines ihrer Organe, Behörden oder Amtsträger ist, ist dasjenige Bundestriktgericht zuständig, in dessen Distrikt die klägerische Partei ihren Wohn- oder Verwaltungssitz hat. Hat die klägerische Partei keinen Wohn- oder Verwaltungssitz in den Vereinigten Staaten, so ist das Bundesdistriktgericht für den Distrikt von Astoria State zuständig.


    Sec. 7 Trial by Jury and Bench Trial
    (1) Die Bundesdistriktgerichte entscheiden in Straf- und Zivilsachen grundsätzlich durch vier Geschworene.
    (2) Die Bundesdistriktgerichte entscheiden in Strafsachen durch den vorsitzenden Bundesrichter als Einzelrichter:

      1. wenn ein Angeklagter, dem ein Verbrechen zur Last gelegt wird, durch ein Schuldbekenntnis auf ein Verfahren vor Geschworenen verzichtet;
      2. wenn dem Angeklagten ein Vergehen oder eine Übertretung zur Last gelegt wird.

    (2) Die Bundesdistriktgerichte entscheiden in Zivilsachen durch den vorsitzenden Bundesrichter als Einzelrichter:

      1. wenn die beklagte Partei den Anspruch der klägerischen Partei anerkennt;
      2. wenn die Parteien übereinstimmend ein Verfahren vor einem Bundesrichter als Einzelrichter beantragen;
      3. wenn der Streitwert nicht mehr als 1.000 A$ beträgt;
      4. wenn ein Rechtsstreit auf Grund der Billigkeit zu entscheiden ist.

    Sec. 8 Selection of the Jury
    (1) Zum Zwecke der Auswahl der Geschworenen führt das Bundesministerium der Justiz eine alphabetisch nach Nachnamen geordnete, nummerierte Liste aller Staatsbürger der Vereinigten Staaten, die sich zur letzten bundesweiten Wahl in das Wählerverzeichnis eingetragen haben.
    (2) Aus der nach Subsektion 1 geführten Liste wählt der einem Verfahren vorsitzende Bundesrichter:

      1. in Strafsachen beginnend beim Angeklagten, bei mehreren Angeklagten beginnend beim Angeklagten mit der niedrigsten Nummer, bei einem nicht in der Liste geführten Angeklagten beginnend beim Präsidenten der Vereinigten Staaten;
      2. in Zivilsachen beginnend beim Beklagten, bei mehreren Beklagten beginnend bei dem Beklagten mit der niedrigsten Nummer, bei einer juristischen Person als Beklagter beginnend bei deren gesetzlichem Vertreter, bei einem nicht in der Liste geführten Beklagten oder gesetzlichem Vertreter der Beklagten beginnend beim Präsidenten der Vereinigten Staaten;

    den dritten, siebten, elften und fünfzehnten Bürger auf der Liste als Geschworenen aus, wobei nach Erreichen des letzten Bürgers auf der Liste beim ersten Bürger auf der Liste fortgesetzt wird.
    (3) Fällt die Auswahl auf einen Bürger, der mit dieser oder einer anderen ID:

      1. als Partei oder Zeuge an dem Verfahren beteiligt ist;
      2. das Amt des Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, eines Richters nach diesem Gesetz oder eines Staatsanwaltes bekleidet;
      3. bereits an dem letzten Verfahren vor einem Bundesdistriktgericht als Geschworener beteiligt gewesen ist;

    so ist der nächste als Geschworene verfügbare Bürger auf der Liste auszuwählen.
    (4) Nach Auswahl der Geschworenen wählt der vorsitzende Bundesrichter zwei Ersatzgeschworene aus, indem er ab dem als letztem Geschworenem ausgewählten Bürger gezählt den neunzehnte und dreiundzwanzigsten Bürger auf der Liste auswählt. Die dritte Subsektion gilt für die Auswahl der Ersatzgeschworenen entsprechend.


    Sec. 9 Voir dire
    (1) Der einem Verfahren vorsitzende Bundesrichter teilt die Namen der als Geschworene und Ersatzgeschworene ausgewählten Bürger unverzüglich den Parteien mit.
    (2) Die Parteien haben Einwendungen gegen die Auswahl eines Geschworenen binnen 48 Stunden dem dem Verfahren vorsitzenden Bundesrichter anzuzeigen. Einwendungen gegen einen Geschworenen können nur darauf gestützt werden, dass:

      1. dieser nach der dritten Subsektion der siebten Sektion dieses Artikels nicht als Geschworener hätte ausgewählt werden dürfen;
      2. aus objektiv nachvollziehbaren Gründen Zweifel an seiner Unvoreingenommenheit oder Unparteilichkeit bestehen;
      3. der Ausgewählte auf Grund Abwesenheit oder bereits eingetretener Inaktivität seinen Pflichten als Geschworener voraussichtlich nicht nachkommen wird.

    (3) Ein Geschworener ist von der Mitwirkung an einem Verfahren ausgeschlossen, wenn er von den Parteien übereinstimmend abgelehnt wird.
    (4) Wird ein Geschworener von nur einer Partei abgelehnt, so entscheidet der dem Verfahren vorsitzende Bundesrichter über seinen Ausschluss. Der anderen Partei ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.


    Sec. 10 Substitution of Jurors
    (1) Wird ein Geschworener von den Parteien übereinstimmend abgelehnt, oder auf die Einwendung einer Partei gegen seine Auswahl als Geschworener hin ausgeschlossen, so rücken die ausgewählten Ersatzgeschworenen in der aufsteigenden Reihenfolge ihrer Nummern in der Geschworenenliste des Bundesministeriums der Justiz nach.
    (2) Die Ersatzgeschworenen nehmen von den Geschworenen getrennt an der Verhandlung teil. Ihnen ist jede Beratung über das Verfahren untereinander und mit den Geschworenen untersagt.
    (3) Kommen die aktiven Geschworenen während der Beratungsphase übereinstimmend zu der Feststellung, dass ein Geschworener als inaktiv zu betrachten ist, so haben sie dies unverzüglich dem vorsitzenden Bundesrichter anzuzeigen. Der vorsitzende Bundesrichter hat den betroffenen Geschworenen von der Verhandlung auszuschließen, für ihn rückt der Ersatzgeschworene mit der in der Geschworenenliste des Bundesministeriums der Justiz niedrigsten Nummer nach.


    Sec. 11 Jury Procedures
    (1) Zu Beginn eines jeden Verfahrens sind die Geschworenen und Ersatzgeschworenen durch den vorsitzenden Bundesrichter über ihre Aufgaben, Rechte und Pflichte zu belehren.
    (2) Den Geschworenen und Ersatzgeschworenen ist es für die Dauer des Verfahrens, an welchem sie mitwirken, untersagt, sich mit anderen Personen über das Verfahren auszutauschen oder ihnen gegenüber zu äußern.
    (3) Den Geschworenen und Ersatzgeschworenen ist es ebenso untersagt, sich vor Beginn der Beratungsphase eines Verfahrens untereinander über dieses zu beraten.
    (4) Nach ihrer Belehrung haben die Geschworenen folgenden Eid zu leisten:

      "Ich, ... , als Mitglied dieser Jury schwöre, dass ich die mir in diesem Prozess dargelegten Fakten objektiv und neutral bewerten und mein Urteil nach diesen Gesichtspunkten fällen werde."

    (5) Die Geschworenen eines jeden Verfahrens bestimmen aus ihrer Mitte einen Obmann. Der Obmann vertritt die Geschworenen gegenüber dem Gericht.
    (6) Für ihre Beratung und Urteilsfindung nach Abschluss der Beweisaufnahme ist den Geschworenen ein für die Öffentlich nicht zugänglicher Geschworenenraum im Gerichtsgebäude zur Verfügung szu stellen.


    CHAPTER 4: PENAL PROVISIONS


    Article I - Offenses against Judicial Duty


    Sec. 1 Identification Fraud
    (1) Identitätsbetrug ist das Verschweigen, Verdecken oder wahrheitswidrige Leugnen eines Richters, an einem Verfahren, an welchem er beteiligt ist, mit einer anderen ID als Partei oder Zeuge beteiligt zu sein.
    (2) Identitätsbetrug ist ein Verbrechen der Klasse D.


    Sec. 2 Negligence of Reporting Obligation
    (1) Vernachlässigen der Anzeigepflicht ist das vorsätzliche oder fahrlässige Unterlassen eines Richters, dem Bundesministerium der Justiz:

      1. bei Antritt seines Amtes seine zugehörige [definition=11,0]Bundes-ID[/definition];
      2. bei Wechsel seiner [definition=11,0]Bundes-ID[/definition] während seiner Amtszeit diesen Wechsel

    unverzüglich anzuzeigen.
    (2) Vernachlässigen der Anzeigepflicht ist ein Vergehen der Klasse D.


    Article II - Offenses against Jury Duty


    Sec. 1 Noncompliance of Jury Duty
    (1) Verweigerung der Geschworenenpflicht ist das schuldhafte:

      1. Nichtantreten eines Dienstes als Geschworener oder Ersatzgeschworener;
      2. Abbrechen eines Dienstes als Geschworener oder Ersatzgeschworener.

    (2) Verweigerung der Geschworenenpflicht ist ein Vergehen der Klasse C.


    Sec. 2 Illicit Statement or Deliberation
    (1) Unerlaubte Äußerung oder Beratung ist das sich Äußern zu einem Fall oder Besprechen eines Falles durch einen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen:

      1. mit einem anderen Geschworenen oder Ersatzgeschworenen vor Beginn der Beratungsphase;
      2. gegenüber oder mit jeder anderen Person vor Verkündung der Entscheidung der Geschworenen.

    (2) Unerlaubte Beratung ist ein Vergehen der Klasse A.


    Sec. 2 Abrogation of Regulations
    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft:

      1. Artikel IV, Sektion 4 und 5, des Code of Criminal Procedures Act;
      2. Artikel I, Sektion 2; Artikel II, Sektion 1 bis 6; Artikel III, Sektion 5 bis 7, des Consitution of Courts Act;
      3. Artikel I, Sektion 1 bis 4; Artikel II und III, des Supreme Court of the United States Act.

    Sec. 3 Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • Astoria City, January 26th, 2013



    To the President of the United States


    Dear Mr. President,


    ich teile Ihnen mit, dass General McDymand Rederecht zur information des Kongresses über das Vorgehen der Administration im Sachverhalt "Jerusalemkonflikt"erteilt wurde. Zugang zu den nichtöffentlichen Räumen wurde erteilt.


    Jerry Cotton
    President of Congress


  • Astoria State, February 21st, 2012



    To the President of the United States


    Dear Madam President,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierungen folgender Personen bestätigt hat:


    Mr. Ephram Krulak, aus Serena, für das Amt des Coomandant of the Marine Corps,


    Mr. Joshua Lawrence Chamberlain, aus Laurentiana, für das Amt des Chief of Staff of the Army,


    sowie


    Ms. Clara Paulson, aus Laurentiana, für das Amt der Chief of Naval Operations,




    President of the Senate

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!