[White House Post Office] Congressional Notifications

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  • Astoria State, February 20th, 2014


    To the President of the United States


    Dear Mr. President,


    hiermit weise ich darauf hin, dass Congressman Mallborrow aus Astoria State die angehängte Anfrage an die Administration stellt.



    Vice President of Congress



    Representative of Astoria State
    Daniel Lexington Mallborrow


    1. Wann und wie wurden die Verbündeten und die befreundeten Staaten der Vereinigten Staaten, mindestens das Kingdom of Albernia, das Dominion of Cranberra und die Democratic Union, über die First Strike Ban Abrogation informiert?
    2. Von welchen Staaten gab es bisher öffentliche oder nichtöffentliche Reaktionen auf die First Strike Ban Abrogation?
    3. Welche Auslandsreisen sind für den Präsidenten, die Vizepräsidentin und den Secretary of State bis Ende März 2014 geplant?
    4. Welche Staaten beurteilt der Präsident bzw. die Administration gem. der Verfassung als failing states bzw. als baldige Kandidaten hierfür?
    5. Mit welcher technischen Unterstützung werden die nächsten bundesweiten Wahlen abgehalten?


  • Astoria State, March 16th, 2014



    To the President of the United States


    Dear Mr. President,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierungen folgender Person bestätigt hat:


    Mr. Robert T. Holden, aus Freeland, für das Amt des Director of the Federal Reserve Bank.




    President of the Senate


  • Astoria State, March 27th, 2014



    To the President of the United States


    Dear Mr. President,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierung von Ms. Claudia Condolezza Cavenagh, aus Laurentiana, für das Amt der Attorney General bestätigt hat.



    President of the Senate


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurde die Federal Budget Bill durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich ihnen ebengenannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen diese Bill Veto eingelegt werden.





    (Dominic Stone)
    President of Congress



    Federal Budget Bill


    Section 1 - Duration & Limits
    (1) Das Repräsentantenhaus soll einmal pro Legislaturperiode ein Bundesbudgetgesetz beschließen, welches für die nachfolgende Legislaturperiode Gültigkeit hat.
    (2) Der Bundesregierung ist es verboten, Ausgaben zu tätigen, die nicht durch ein Budget legitimiert sind.
    (3) Die Bundesregierung soll alle konkret anfallenden Kosten aus Gesetzen und Verträgen des Bundes stets begleichen. Hierfür können in eigenem Ermessen notwendige Kredit aufgenommen werden. Über die Aufnahme solcher Kredite ist der Kongress umgehend zu informieren.


    Section 2 - Scope
    (1) Das Budget soll
    a) alle Einkünfte des Bundes - aufgeschlüsselt nach Quellen - sowie
    b) alle Ausgaben des Bundes - aufgeschlüsselt nach Zweck -
    für die nachfolgende Legislaturperiode des Repräsentantenhauses beinhalten.
    (2) Die Ausgaben sollen zudem getrennt nach "Mandatory Spending" (Ausgaben auf Grund von Gesetzes und Verträgen des Bundes) und "Discretionary Spending" (Ausgaben des Bundes auf Basis des jeweiligen Budgets) aufgelistet werden.
    (3) Die Einkünfte sollen durch das Department of Commerce auf Millionen gerundet geschätzt werden.
    (4) Berät das Repräsentantenhaus nach Sec. 3 SSec. 2 ohne Zutun des Präsidenten ein Budget, so sollen die Werte nach SSec. 3 auf Antrag des Kongresspräsidiums vom Department of Commerce bereitgestellt werden.


    Section 3 - Right of Petition
    (1) In der ersten Hälfte der Legislaturperiode, soll ein Budgetentwurf nur debattiert werden, wenn dieser im Namen des Präsident eingebracht wurde.
    (2) Wurde bis zum ersten Tag der zweiten Hälfte der Legislaturperiode kein Budgetentwurf eingebracht, steht es jedem Repräsentanten frei, dies zu tun.


    Section 4 - Special Budget
    (1) Das Repräsentantenhaus kann auf Antrag des Präsidenten oder in Eigenregie ein Special Budget beschließen.
    (2) Ein Special Budget kann für einen bestimmten Anwendungsfall, zusätzlich zum aktuell gültigen Budget, Ausgaben bereitstellen.
    (3) Ein Special Budget kann durch den Präsidenten abgelehnt werden, falls für die Ausgaben nicht ausreichend monetäre Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Fall muss das Repräsentantenhaus umgehend informiert werden.


    Section 5 - Final Provisions
    (1) Das Department of Commerce soll innerhalb der ersten vierzehn Tage jeder Legislaturperiode eine Aufstellung der getätigten Ein- und Ausgaben des Bundes während der letzten Legislaturperiode veröffentlichen.
    (2) Dieses Gesetz soll mit Antritt des nächsten Repräsentantenhauses in Kraft treten, Sec. 5 SSec. 1 abweichend davon mit Antritt des übernächsten Repräsentantenhauses.
    (3) Nach diesem Gesetz in Kraft getretene Bundesbudgetgesetze können nur durch die in Sec. 4 vorgesehene Weise geändert werden.


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurde die Eligibility of the Vice President Reform Bill durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich ihnen ebengenannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen diese Bill Veto eingelegt werden.





    (Dominic Stone)
    President of Congress



    Eligibility of the Vice President Reform Bill


    Section 1. Eligibility of the Vice President.
    Art. I Sec. 4 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:


      (4) Bei einer Wahl auf Bundesebene sind Staats- und Neben-IDs wählbar, sie haben ihren Status vor Antritt des gewonnenen Amtes oder Mandates auf den einer [definition=11]Federal-ID[/definition] zu ändern. Niemand darf sich in einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben. Ausgenommen von dieser Bestimmung bleibt das Amt des Vizepräsidenten, das auch durch eine [definition=12]State-ID[/definition] ausgeübt werden kann. Die zugehörige [definition=11]Federal-ID[/definition] ist in einem solchen Fall nicht an der Kandidatur oder Ausübung weiterer Ämter, mit Ausnahme des Amtes des Präsidenten der Vereinigten Staaten, gehindert. Wechselt der Vizepräsident in das Amt des Präsidenten, so soll, für den Fall, dass die Vizepräsidentschaft durch eine [definition=12]State-ID[/definition] ausgeübt wird, diese [definition=12]State-ID[/definition] automatisch in eine [definition=11]Federal-ID[/definition] umgewandelt werden.


    Section 2. Entry into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit der darauffolgenden Wahl zum Präsidenten sowie Vizepräsidengten nach Unterzeichnung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurde die Federal Salaries Bill durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich ihnen ebengenannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen diese Bill Veto eingelegt werden.





    (Dominic Stone)
    President of Congress



    Federal Salaries Bill


    Article 1 - Fundamentals
    (1) Dieses Gesetz setzt den Lohn für gewählte Volksvertreter, Beamte und Soldaten des Bundes fest.
    (2) Für die Durchführung dieses Gesetzes ist das Department of Commerce zuständig.


    Article 2 - Salary
    (1) Die Bezahlung ist in verschiedene Lohnkategorien unterteilt. Die Kategorien können Anhang 1 entnommen werden.
    (2) Alle aufgeführten Löhne stellen den Monatsverdienst dar.
    (3) Fällt eine Person in mehere Lohnkategorien, so erhält diese Person nur den jeweils höchsten Lohn.
    (4) Wird eine Lohnkategorie durch den Rang beeinflusst, erhält diejenige Person 1% extra auf das Monatsgehalt für jeden Rang über dem Eintrittsrang.


    Article 3 - Day of Payment
    (1) Sämtliche Bezüge sind bis zum 7. Tag eines Monats für den vergangenen Monat zu bezahlten.
    (2) Das Department of Commerce soll eine Gehaltsliste veröffentlichen, aufgeschlüsselt nach Anzahl an Besoldungen in den verschiedenen Lohnkategorien.


    Article - Final Provisions
    (1) Die Auszahlung der Löhne beginnt mit dem ersten Monat nach dem in Kraft treten dieses Gesetzes.
    (2) Änderungen an diesem Gesetz oder seinen Anhängen treten erst mit dem Zusammentreten eines neuen Repräsentantenhauses in Kraft.


    Appendix 1


    Federal Government
    A1: President of the United States: 20,000 $
    A2: Vice President of the United States: 15,000 $
    A3: Secretary: 15,000 $
    A4: Deputy Secretary: 8,000 $


    United States Congress
    B1: President and Vice President of Congress: 16,500 $
    B2: Representatives and Senators: 10,000 $
    B3: Chairman of a Congressional Committee: 14,000 $


    Federal Authorities
    C1: Director of a Federal Authority (see Appendix 2): 8,000 $
    C2: Deputy Director, Leading Official (see Appendix 3): 7,000 $
    C3: Supervisory Special Agent or commissioned Officer of the Armed Forces (amended by rank): 6,000 $
    C4: Special Agent, Soldier or noncommissioned Officer of the Armed Forces (amended by rank): 5,000 $
    C5: Official, Staffer (amended by rank): 4,500 $


    Jurisdiction
    D1: Chief Justice of the Supreme Court: 16,500 $
    D2: Associate Justice of the Supreme Court: 15,000 $
    D3: Federal Judge: 14,000 $


    Appendix 2
    Chairman of the Joint Chiefs of Staff
    Chief of the Capitol Police
    Chief of the Federal Reserve Bank Police
    Chief of the Military Police
    Chief of Naval Operations
    Chief of the Supreme Court of the United States Police
    Chief of Staff of the Army
    Chief of Staff of the Air Force
    Chief of Staff of the White House
    Commandant of the Marine Corps
    Commissioner of the Federal Maritime Commission
    Commissioner of the United States Customs and Border Protection
    Director of the Astorian Space Exploration Association
    Director of the Banking Supervisory Authority?
    Director of the Central Intelligence Service
    Director of the Electoral Office
    Director of the Federal Aviation Administration
    Director of the Federal Bureau of Investigations
    Director of the Federal Highway Administration
    Director of the Federal Railroad Administration
    Director of the Federal Reserve Bank
    Director of the Office of Homeland Security
    Director of the Office of Labor Statistics
    Director of the Registration Office
    Director of the United States Marshals Service
    Director of the United States Secret Service
    General Commander of the Military Intelligence Service
    Solicitor General
    United States Ambassador


    Appendix 3
    Assistent Director of the United States Secret Service
    Associate Director of the Central Intelligence Service
    Deputy Director of the United States Secret Service
    Deputy Director of the Federal Bureau of Investigations
    Deputy Director of the Office of Homeland Security
    General Officers of the Armed Forces
    Privacy Protection Commissioner
    Press Secretary of the White House
    United States Attorney
    United States Marshal
    United States Minister Resident


  • Astoria State, April 8th, 2014


    To the President of the United States


    Dear Mr. President,


    hiermit weise ich darauf hin, dass Congressman Mallborrow aus Astoria State die angehängte Anfrage an die Administration stellt.



    Vice President of Congress



    Representative of Astoria State
    Daniel Lexington Mallborrow


    1. Wie sind die Ansichten der Administration zum Vetorecht des Präsidenten?
    2. Hat der Präsident seine Ansichten zum Vetorecht geändert?
    3. Sind Reformen in Bezug auf das Vetorecht des Präsidenten von der Administration Varga zu erwarten?


  • Astoria State, April 11th, 2014



    To the President of the United States


    Dear Mr. President,


    hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Senat die Nominierung von Ms. Tamara Arroyo, aus Serena, für das Amt der Chief Justice of the Supreme Court bestätigt hat.



    President of the Senate


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurde die Armed Forces of the United States Bill durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich ihnen ebengenannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen diese Bill Veto eingelegt werden.





    (Dominic Stone)
    President of Congress


    Armed Forces of the United States Bill


    Art. I - General Provisions


    Sec. 1 Purpose and Citation
    (1) Durch dieses Gesetz stellt der Kongress Streitkräfte der Vereinigten Staaten (United States Armed Forces) auf, und ermächtigt den Präsidenten, deren Aufbau und Operationsweise im Rahmen dieses Gesetzes zu regeln und zu bestimmen.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als “Armed Forces of the United States Act”.


    Sec. 2 Remit of the Armed Forces
    (1) Die durch dieses Gesetz aufgestellten Streitkräfte sollen der Wahrung der nationalen Sicherheit und globalen Handlungsfähigkeit der Vereinigten Staaten mit militärischen Mitteln, in großen regionalen Konflikten und kleinen Kriegen ebenso wie durch Stabilitäts- und Unterstützungsoperationen (Stability and Support Operations), die friedenserhaltende und friedenserzwingende Maßnahmen erfordern, dienen.
    (2) Die durch dieses Gesetz aufgestellten Streitkräfte sollen nicht dem Einsatz im Inland während Friedenszeiten dienen, es sei denn, es handelt sich um zeitlich begrenzte Einsätze im Rahmen der nationalen Sicherheit und des Bevölkerungsschutzes (Aufgaben im Bereich Feuerwehr, Polizei, Gesundheitswesen, Katastrophenschutz und -bekämpfung sowie technische Hilfeleistung) auf Ersuchen der betroffenen Staaten.


    Sec. 3 Reserved Competences of Congress concerning the Implementation of Conscription
    (1) Dieses Gesetz soll den Präsidenten nicht ermächtigen, zur Deckung des von ihm angestrebten Personalbedarf der Streitkräfte der Vereinigten Staaten durch Organisationsverfügung eine Wehrpflicht einzuführen.
    (2) Die Einführung einer Wehrpflicht sowie die Regelung ihrer Durchführung sollen eines besonderen Bundesgesetzes bedürfen.


    Art. II - Military Branches and Command Authority


    Sec. 1 Military Branches of the Armed Forces
    Die Streitkräfte der Vereinigten Staaten sollen aus vier Teilstreitkräften bestehen, und zwar
    a. als Bodenstreitkraft die United States Army, abgekürzt “USA“,
    b. als Seestreitkraft die United States Navy, abgekürzt “USN",
    c. als Luftstreitmacht die United States Air Force, abgekürzt “USAF“ und
    d. als Krisenreaktionsstreitmacht das United States Marine Corps, abgekürzt “USMC“.


    Sec. 2 Duties of the Military Branches
    (1) Die United States Army soll
    a. im engen Zusammenwirken mit der United States Air Force gegnerische Bodenstreitkräfte vernichten, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in das Territorium der Vereinigten Staaten eingedrungen sind;
    b. sich bereithalten, Raumsicherungsoperationen in der Größenordnung von einem regionalen Grosseinsatz in Übersee durchzuführen.
    (2) Die United States Navy soll
    a. im engen Zusammenwirken mit der United States Air Force gegnerische Boden-, See- und Luftstreitkräfte bereits in der Annäherung an das Territorium der Vereinigten Staaten vernichten;
    b. das United States Marine Corps bei Einsätzen in Übersee bei der Erringung der absoluten Luftüberlegenheit im Operationsgebiet und mit schwerem Präzisionsfeuer unterstützen;
    c. bei Einsätzen des United States Marine Corps in Übersee dessen Nachschublinien sichern und eine Einwirkung von gegnerischen Seestreitkräften gegen das United States Marine Corps verhindern;
    d. sich bereithalten, jederzeit und überall auf der Welt mit der nötigen Präzision zu intervenieren.
    (3) Die United States Air Force sollen
    a. die absolute Luftüberlegenheit auf dem Gebiet der Vereinigten Staaten sicherstellen;
    b. im engen Zusammenwirken mit der United States Navy gegnerische Boden-, See- und Luftstreitkräfte bereits in der Annäherung an das Territorium der Vereinigten Staaten vernichten;
    c. im engen Zusammenwirken mit der United States Army gegnerische Bodenstreitkräfte vernichten, die auf dem Land-, See- oder Luftweg in das Territorium der Vereinigten Staaten eingedrungen sind;
    d. sich bereithalten, jeden Punkt der Welt aus der Luft oder aus dem All aufklären zu können;
    e. sich bereithalten, jederzeit und überall auf der Welt mit der nötigen Präzision mittels Luftschlägen zu intervenieren.
    (4) Das United States Marine Corps soll sich bereit halten, jederzeit und überall auf der Welt zugunsten der Interessen der Vereinigten Staaten lokal mittels konventioneller Kriegsführung zu intervenieren.


    Sec. 3 National Command Authority
    (1) Die höchste militärische Befehlsgewalt soll beim Präsidenten der Vereinigten Staaten als Oberbefehlshaber (Commander in Chief, abgekürzt “CIC“) liegen.
    (2) Der Präsident soll als Oberbefehlshaber vom Vizepräsidenten (Vice President), dieser vom Verteidigungsminister (Secretary of Defense) und jener wiederum vom höchstrangigen lebenden und amtstauglichen Nachfolger gemäß dem Presidential Succession Act vertreten werden.


    Sec. 4 Joint Chiefs of Staff
    (1) Der Oberbefehlshaber wird militärisch durch den Vereinigten Generalstab (Joint Chiefs of Staff, abgekürzt “JCS“) beraten. Daneben soll der Vereinigte Generalstab die ständige Bereitschaft jedes Teilbereiches der Streitkräfte sicherstellen.
    (2) Der Vereinigte Generalstab soll sich aus einem Vorsitzenden (Chairman of the Joint Chiefs of Staff, abgekürzt “CJCS“) sowie den Befehlshabern der Teilstreitkräfte zusammensetzen.
    (3) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sind
    a. der “Chief of Staff of the Army“, abgekürzt “CSA“, für die United States Army,
    b. der “Chief of Naval Operations“, abgekürzt “CNO“, für die United States Navy,
    c. der “Chief of Staff of the Air Force“, abgekürzt “CSAF“, für die United States Air Force und
    d. der “Commandant of the Marine Corps“, abgekürzt “CMC“, für das United States Marine Corps.
    (4) Die Befehlshaber der Teilstreitkräfte sollen vom Oberbefehlshaber nach vorheriger Zustimmung durch den Senat ernannt und vereidigt werden. Den Chairman ernennt und vereidigt der Oberbefehlshaber nach eigenem Ermessen. Beabsichtigt der Oberbefehlshaber, einen Offizier zum Chairman zu ernennen, der nicht Befehlshaber einer Teilstreitkraft ist, so bedarf seine Ernennung der vorherigen Zustimmung durch den Senat.
    (5) Der Chairman ist der ranghöchste Offizier der Streitkräfte, die Befehlshaber der Teilstreitkräfte die ranghöchsten Offiziere ihrer Teilstreitkraft.
    (6) Ist das Amt des Befehlshabers einer Teilstreitkraft nicht besetzt oder der Inhaber zur Amtsausübung nicht in der Lage, so soll er vom nächstranghöchsten lebenden und amtstauglichen Offizier seiner Teilstreitkraft vertreten werden.


    Art. III - Military Doctrine


    Sec. 1 Demands concerning military Strategy and Operation
    (1) Militärische Konflikte sollen schnell, präzise und verlustarm geführt werden.
    (2) Ziel einer militärischen Operation soll nicht eine feindliche Nation oder Bevölkerung sein. Der Einsatz soll sich auf die ausschließliche Beseitigung eines feindlichen Regimes, seines Führungszirkels und seiner Streitkräfte konzentrieren.
    (3) Die Vermeidung ziviler Opfer und infrastruktureller Schäden beim Gegner soll im Zentrum der militärischen Planung stehen, um den nach einem Regimewechsel erforderlichen Wiederaufbau des betroffenen Landes nicht zu erschweren.
    (4) Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über Angriffe mit nuklearen Waffen gemäß dem Nuclear Strike Act.


    Sec. 2 Network Centric Warfare as the Armed Forces' decisive Principal of Operation
    (1) Network Centric Warfare soll das bestimmende Operationsprinzip der Streitkräfte bezüglich der militärischen Planung, streitkräftegemeinsamer Einsatzkonzepte sowie der Rüstungsplanung und Rüstungsbeschaffung sein.
    (2) Die drei Teilkompenenten von Network Centric Warfare sollen ein Sensornetzwerk, ein Führungs- und Informationsnetzwerk und ein Waffennetzwerk auf dem Gefechtsfeld (Wirkungsnetzwerk) sein.
    (3) Das Sensornetzwerk soll zur Gewinnung von Informationen durch weltraum-, luft-, boden- und seegestützte Systeme dienen. Durch Übermittlung der Aufklärungsdaten an das Führungs- und Informationsnetzwerk soll ein gemeinsames Lagebild entstehen.
    (4) Das Informations- und Führungsnetzwerk soll die Daten aufbereiten und sie an das Wirkungsnetzwerk übermitteln.
    (5) Das Wirkungsnetzwerk soll die gelieferten Informationen durch geeignete Waffensysteme in eine gewünschte Wirkung umsetzen.
    (6) Die Fähigkeit zu Network Centric Warfare soll von den Streitkräften dauernd zu verbessern sein.


    Art. IV - Alert States


    Sec. 1 Alert Conditions
    (1) Die Streitkräfte sollen über sieben Alarmstufen verfügen. Davon sollen zwei Emercency Conditions (EMERGCON) und fünf Defense Conditions (DEFCON) sein.
    (2) Die DEFCON-Stufen sollen den Alarmzustand der Streitkräfte bezeichen. Es sollen die folgenden Stufen bestehen:
    a. DEFCON 5 – Friedenszeit;
    b. DEFCON 4 - Friedenszeit, erhöhte Aufklärung und erhöhte Sicherheitsmaßnahmen;
    c. DEFCON 3 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Standard-Funkrufzeichen der Streitkräfte werden durch geheime Rufzeichen ersetzt;
    d. DEFCON 2 - Erhöhte Einsatzbereitschaft, Mobilisierung der Reserve;
    e. DEFCON 1 - Maximale Einsatzbereitschaft. Alle verfügbaren Truppen werden eingesetzt.
    (3) Die EMERGCON-Stufen sollen einen notfallartigen Alarmzustand als Reaktion auf einen Angriff auf die Streitkräfte oder das Territorium der Vereinigten Staaten bezeichnen. Es sollen die folgenden Stufen bestehen:
    a. DEFENSE EMERGENCY – Eine Notfallstufe, die signalisiert, dass ein großangelegter Angriff auf Truppen der Vereinigten Staaten in Übersee oder auf Truppen von verbündeten Streitkräften oder ein offenkundiger Angriff jeglicher Art direkt auf die Vereinigten Staaten wahrscheinlich, unmittelbar bevorstehend oder bereits im Gange ist.
    b. AIR DEFENSE EMERGENCY - Eine Notfallstufe, die signalisiert, dass ein direkter Angriff von feindlichen Flugzeugen oder Raketen auf die Vereinigten Staaten wahrscheinlich, unmittelbar bevorstehend oder bereits im Gange ist.


    Sec. 2 Proclamation of Alert Conditions
    (1) Alarmstufen sollen vom Oberbefehlshaber ausgerufen werden.
    (2) Der Präsident soll durch eine Durchführungsverordnung festlegen, unter welchen Bedingungen andere Stellen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten ebenfalls Alarmstufen ausrufen können.


    Sec. 3 Notification of Congress
    Von der Ausrufung der Alarmstufen DEFCON 1 oder DEFCON 2 sowie einer EMERGCON-Stufe soll die für diese Entscheidung zuständige Stelle den Kongress unverzüglich unterrichten.


    Art. V - Involvement of Congress


    Sec. 1 Purchase of Heavy Equipment
    (1) Anzahl und Typ von zu beschaffendem Großgerät der Streitkräfte wie beispielsweise Großkampfschiffe, dem Kampf dienende Luftfahrzeuge, Panzer und dergleichen sollen in jedem konkreten Einzelfall durch beide Kammern des Kongresses mit einfacher Mehrheit genehmigt werden müssen.
    (2) Diese Bestimmung soll auch gelten für den Ersatz von Großgerät, das während eines Einsatzes verlorengegangen ist.


    Sec. 2 Allocation of Military Facilities
    (1) Die Verteilung der Standorte von Einrichtungen der Streitkräfte wie beispielsweise Marinestützpunkte, Militärflugplätze, Truppenstandorte usw. auf die verschiedenen Bundesstaaten sollen durch beide Kammern des Kongresses in einfacher Mehrheit genehmigt werden.
    (2) Bei der Verteilung dieser Standorte auf die verschiedenen Bundesstaaten sollen die Bedürfnisse der nationalen Sicherheit und die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bundesstaaten angemessen berücksichtigt werden.


    Sec. 3 Deployment of Units
    (1) Die Aufstellung von Verbänden der Streitkräfte in der militärischen Ordnung hinunter bis zu einer Stärke von jeweils einschließlich
    a. 3.000 Mann bei den Landstreitkräften einschließlich der Marineinfanterie,
    b. 340 fliegenden Einheiten der Luftstreitkräfte und
    c. 12 schwimmenden Einheiten der Seestreitkräfte
    soll in jedem konkreten Einzelfall durch beide Kammern des Kongresses in einfacher Mehrheit genehmigt werden müssen.
    (2) Aufzustellende Verbände sollen im Einklang mit der Militärdoktrin und den Grundaufträgen der Teilstreitkräfte gemäß diesem Gesetz stehen.


    Sec. 4 Summarized Approvements
    Der Kongress soll anstelle von einzelnen Objekten gemäß den Sec. 1 bis 3 auch summarisch Listen von Großgerät, Stationierungsstandorten oder Verbänden genehmigen können.


    Sec. 5 Information on Military Operations
    (1) Der Oberbefehlshaber soll den Kongress der Vereinigten Staaten über den Einsatz der Streikräfte informieren, wenn es sich
    a. um Kampfeinsätze jeglicher Art,
    b. um Einsätze zur militärischen, bewaffneten Aufklärung,
    c. um Einsätze zur militärischen Machtdemonstration oder
    d. um Einsätze im Inland handelt, die unter Art. I Sec. 2 SSec. 2 fallen.
    (2) Von der Informationspflicht nach SSec. 1 sind Maßnahmen ausgenommen
    a. die der Ausbildung des militärischen Personals dienen, insbesondere Manöver zu Lande und zu Wasser sowie Ausbildungsfahrten der United States Navy in internationalen Gewässern,
    b. zur dauerhaften Sicherung der militärischen Stützpunkte und Basen der Armed Forces und der Verbündeten der Vereinigten Staaten,
    c. zur Sicherung der Handelswege der Vereinigten Staaten, insbesondere vor Piraterie, sowie
    d. zur unbewaffneten Aufklärung internationaler Gewässer.
    (4) Sind Informationen über Einsätze nach SSec. 1 gemäß Art. I Sec. 2 des Classified Information Act als geheim eingestuft oder wären sie bei rechtzeitiger Einstufung als geheim eingestuft worden, erfolgt die Information an den Kongress nichtöffentlich. Art. III Sec. 1 SSec. 5 des Classified Information Act ist anzuwenden.


    Art. VI - Responsibilities of the Civil Level of Command


    Sec. 1 Preparation of Synopses
    (1) Das Department of Defense soll Listen aufstellen und aktuell halten, aus welchen die Verbände, das verwendete Großgerät mit Anzahl und Typ sowie die Stationierungsstandorte der Streitkräfte als Ganzem sowie ihrer Teilstreitkräfte ersichtlich sind.
    (2) Das Department of Defense soll eine Liste mit den Inhabern der Spitzenpositionen der United States Armed Forces aufstellen und diese aktuell halten.
    (3) Informationen, die einer Geheimhaltungsstufe nach dem Classified Information Act unterliegen, oder solche, die bei Bekanntwerden den Streitkräften einen militärischen Nachteil bereiten könnten, sollen in den öffentlichen Listen unkenntlich gemacht werden. Eine entsprechende Bemerkung soll eingefügt werden.


    Sec. 2. Monitoring of Manpower
    (1) Das Department of Defense soll für die Einsatzbereitschaft und die Rekrutierung ausreichender Personalkapazitäten zur Besetzung der mit Billigung des Kongresses aufgestellten Einheiten Sorge tragen und die notwendigen Eignungskriterien für die Einstellung definieren.
    (2) Die Personalstärken der nach diesem Gesetz mit Zustimmung des Kongresses geschaffenen Verbände sollen Sollbestandeszahlen, beinhaltend eine gewisse Toleranz, sein. Die Effektivbestände sollen für jede vom Kongress gebilligte Personalstärkenangabe nicht höher oder geringer als zwei Prozent der Sollbestandeszahl sein.


    Sec. 3 Ranks
    Der Präsident soll durch eine Durchführungsverordnung die Dienstgrade in den einzelnen Teilstreitkräften, die Voraussetzungen und Bedingungen für ihren Erwerb und die Zuständigkeit für ihre Verleihung festlegen.


    Art. VII - Final Provisions


    Sec. 1 Executive Orders
    Der Präsident soll den Aufbau und die Struktur der Streitkräfte der Vereinigten Staaten in Organisationserlassen regeln, die der besonderen Billigung des Kongresses nur bedürfen sollen, soweit dieses Gesetz es ausdrücklich bestimmt.


    Sec. 2 Coming into Force
    Dieses Gesetz soll nach seiner Annahme durch den Kongress entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft treten.


    Sec. 3 Abrogation and Approvement of Law
    (1) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sollen der United States Armed Forces Act vom 20.09.2008, der Organisationserlass betreffend der Führungsstäbe und Verbände der Teilstreitkräfte, deren Standorte und deren Personal- und Materialbestände sowie
    betreffend der Grundgliederung der Unified Combatant Commands vom 14.06.2011 und der Operations of the Astorian Armed Forces Act vom 18.04.2007 außer Kraft treten.
    (2) Die Anlagen (Appendixes) A bis M zum vorgenannten Organisationserlass 14.06.2011 sollen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes im Sinne von Art. V, Sec. 4 als vom Kongress genehmigt gelten.


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurde die Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices Bill durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich ihnen ebengenannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen diese Bill Veto eingelegt werden.





    (Dominic Stone)
    President of Congress



    Basic Regulation of Firearms, Destructive and Military Devices


    Section 1 – Purpose and citation
    (1) Zweck des Gesetzes ist die grundlegende Regulation des Handels mit Schusswaffen, zerstörerischem Gerät und militärischem Gerät.
    (2) Das Gesetz soll zitiert werden als „Basic Regulation of Firearms and Explosives“.


    Section 2 – Definitions
    Im Sinne dieses Gesetzes ist
    - eine Schusswaffe
    a) jede Waffe, die gebaut oder geeignet ist, ein Projektil oder einen Gegenstand, der einem Projektil ähnlich ist, mittels einer Explosion abzufeuern,
    b) der Rahmen oder das Gehäuse einer solchen Waffe,
    c) ein Schalldämpfer für solche Waffen,
    d) eine Zerstörungsvorrichtung.
    - ein zerstörerisches Gerät
    a) jedes explodierende, aufheizende oder giftige Gas
    b) jede Waffe, die, ohne eine Schusswaffe zu sein, das gedacht oder geeignet ist, ein Projektil auszustoßen,
    c) Gegenstände oder Bauteile, die dafür gedacht sind, einen Gegenstand in ein gefährliches Gerät umzuwandeln,
    d) jeder Gegenstand, den der Attorney General als vergleichbar zu den vorgenannten einstuft,
    nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als Waffe erklärt oder die lediglich für kulturelle Zwecke gebraucht werden sollen,


    - ein militärisches Gerät
    a) jede atomare, biologische oder chemische Waffe,
    b) eine Bombe, Granate, Rakete, Mine oder ein Geschoss,
    c) bewaffnetes Fluggerät, bewaffnete Schiffe oder Panzer, bewaffnete Fahrzeuge oder schwer gepanzerte Fahrzeuge für militärische Einsatzzwecke,
    d) Raketenwerfer,
    e) Artillerie, Minen,
    f) vollautomatische Schusswaffen, Flammen- oder Granatwerfer, Handgranaten, Streumunition,
    g) Torpedos und Bomben,
    h) panzerbrechende Waffen,
    i) jede andere Waffe die oder jedes andere Gerät das die der Attorney General für gleichwertig zu den vorgenannten hält oder Munition für oben genannte Waffen ist,
    nicht jedoch solche Gegenstände oder Geräte, die weder gebaut noch umgebaut sind für die Nutzung als Waffe oder als Waffe gebaut, jedoch unschädlich gemacht wurden, oder diejenigen Gegenstände, die der Attorney General als untauglich für die Nutzung als militärisches erklärt.


    Section 3 – Comerce
    (1) Die Einfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät in die Vereinigten Staaten bedarf der Erlaubnis oder Lizenzierung des Handelsministeriums, die Einfuhr von militärischem Gerät in die Vereinigten Staaten ist nur zulässig, wenn sie zur Verwendung durch die Streitkräfte oder die Sicherheitsbehörden des Bundes oder eines Staates gedacht sind. Die Verwendung bestimmter Typen militärischen Geräts kann auf die Streitkräfte der Vereinigten Staaten beschränkt werden.
    (2) Die Ausfuhr von Schusswaffen oder zerstörerischem oder militärischem Gerät aus den Vereinigten Staaten bedarf der Genehmigung des Handelsministeriums.
    (3) Die Verbringung von Schusswaffen oder zerstörerischem Gerät über die Grenze eines Staates kann durch das Justizministerium untersagt werden, bedarf aber wenigstens der Erlaubnis oder Lizensierung der betroffenen Staaten. Die Verbringung von militärischem Gerät über die Grenzen eines Staates bedarf der Genehmigung durch das Justizministerium, sofern es nicht durch die Streitkräfte oder Sicherheitsbehörden des Bundes vorgenommen wird.

    Section 4 – Unlawful actions

    Eine Ein- oder Ausfuhr oder Verbringung im Sinne von Section 3 dieses Gesetzes ist ungesetzlich, wenn sie ohne erforderliche Lizenz oder Genehmigung geschieht. Sie ist ein Vergehen der Klasse B im Sinne des Bundesstrafgesetzbuches, im Falle von militärischem Gerät ein Verbrechen der Klasse C.


    Section 5 – Coming into force
    Das Gesetz tritt gemäß der Verfassungsbestimmungen in Kraft.


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurden die


    Office of Labor Statistics Act Population Growth Correction Bill


    und die


    Electoral Office Software Allocation Treaty Ratification Bill


    durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen jede dieser Bills Veto eingelegt werden.





    (Dominic Stone)
    President of Congress



    Office of Labor Statistics Act Population Growth Correction Bill


    Only Section
    Appendix 1 (5) des Office of Labor Statistics Act wird wie folgt neu gefasst:
    "Ist A größer oder gleich B entspricht das Bevölkerungswachstum (A - B + 1) multipliziert mit 0.01%."



    Electoral Office Software Allocation Treaty Ratification Bill


    Only Section
    (1) Der Kongress ratifiziert den Vertrag zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Firma Strawberry Inc. in angehangener Fassung und billigt ihn.
    (2) Der C-Net Treaty Ratification Act wird aufgehoben. Die Regierung wird beauftragt, den zugrundeliegenden Vertrag nach den vereinbarten Richtlinien zu kündigen.



    Electoral Office Software Allocation Treaty


    Article 1 - Fundamentals
    (1) Auftraggeber ist die Regierung der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Auftragnehmer ist die Firma Strawberry Inc.
    (3) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software zur Durchführung von Wahlen zur Verfügung und stellt deren durchgehende Erreichbarkeit
    für alle Bürger der Vereinigten Staaten sicher und leistet technischen Support.


    Article 2 - Payment
    (1) Der Auftraggeber bezahlt halbjährlich 0.5 (einen halben) Cent pro Bürger der Vereinigten Staaten (kaufmännisch gerundet auf Zehntelmillionen) an den Auftragnehmer.
    (2) Dies erfolgt jeweils am 1. Juni und am 1. Dezember. Gültig ist die im Vormonat erhobene Einwohnerzahl.


    Article 3 - Annulment
    (1) Die Laufzeit des Vertrages ist unbefristet.
    (2) Der Vertrag kann von beiden Parteien zum dritten Kalendertag eines Kalendermonats zum Ablauf des folgenden Kalendermonats gekündigt werden. Das Entgelt gemäß Article 2 muss anteilig ausgezahlt werden.
    (3) Wechselt der Auftragnehmer die zur Verfügung stehende Software, muss dies dem Auftraggeber mitgeteilt werden. Der Auftraggeber hat zu diesem Zeitpunkt ein sieben Tage andauerndes Sonderkündigungsrecht. Das Entgelt gemäß Article 2 muss anteilig ausgezahlt werden.
    (4) Updates der Software sind von (3) ausgenommen.


    Article 4 - Final Provisions
    (1) Der Vertrag tritt durch Unterzeichnung beider Parteien in Kraft.
    (2) Die erste Vergütung nach Article 2 erfolgt anteilsmäßig.


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurden die


    C-Net Abolishment Bill


    und die


    Eligibility of the Vice President Reform Bill


    durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen jede dieser Bills Veto eingelegt werden.





    (Dominic Stone)
    President of Congress




    C-Net Abolishment Bill

    Section 1 - Purpose and citation
    (1) Dieses Gesetz dient der Abschaffung des C-Nets und der dazu erforderlichen Anpassung des US Citizenship Acts.
    (2) Es soll zitiert werden als „United States Citizenship Act Amendment and C-Net abolishment Act”

    Section 2 – Abolishment of the C-Net

    (1) Der C-Net Treaty Ratification Act wird hiermit außer Kraft gesetzt. Die Administration wird beauftragt, den Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
    (2) Die Administration wird beauftragt, die zur entsprechenden Neuordnung des Einbürgerungsverfahrens erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.


    Section 3 - United States Citizenship Act Amendment
    (1) Article II, Section 15, Subsection 1, Number 1 des United States Citizenship Act wird gestrichen.
    (2) Article II, Section 17, Subsection 1 des United States Citizenship Act wird ersetzt mit: “Hat der Antragsteller nach Aufforderung fristgemäß das Flaggengelöbnis abgelegt, so ist er durch das Bundesregisteramt mit Wirkung zum Tag der Antragstellung in den Vereinigten Staaten einzubürgern.”
    (3) Article III, Section 4, Subsection 1, Number 3 des United States Citizenship Act entfällt.
    (4) Article IV, Section 3, Subsection 4 wird gestrichen.
    (5) Article IV, Section 5, Subsection 3 wird gestrichen.

    Section 4 – Entry into force

    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.



    Eligibility of the Vice President Reform Bill


    Section 1. Eligibility of the Vice President.
    Art. I Sec. 4 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:


      (4) Bei einer Wahl auf Bundesebene sind Staats- und Neben-IDs wählbar, sie haben ihren Status vor Antritt des gewonnenen Amtes oder Mandates auf den einer [definition=11]Federal-ID[/definition] zu ändern. Niemand darf sich in einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben. Ausgenommen von dieser Bestimmung bleibt das Amt des Vizepräsidenten, das auch durch eine [definition=12]State-ID[/definition] ausgeübt werden kann. Die zugehörige [definition=11]Federal-ID[/definition] ist in einem solchen Fall nicht an der Kandidatur oder Ausübung weiterer Ämter, mit Ausnahme des Amtes des Präsidenten der Vereinigten Staaten, gehindert. Rückt der Vizepräsident in das Amt des Präsidenten auf, so soll, für den Fall, dass die Vizepräsidentschaft durch eine [definition=12]State-ID[/definition] ausgeübt wird, dieser so lange an der Amtsführung verhindert sein, bis die [definition=12]State-ID[/definition] in eine [definition=11]Federal-ID[/definition] umgewandelt wurde.


    Section 2. Entry into Force.
    Dieses Gesetz tritt mit der darauffolgenden Wahl zum Präsidenten sowie Vizepräsidengten nach Unterzeichnung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in Kraft.


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurden die


    State-ID Amendment Bill


    und die


    2nd Electoral Sleaze Resolving Amendment Bill


    durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen jede dieser Bills Veto eingelegt werden.





    (Dominic Stone)
    President of Congress



    State-ID Amendment


    Section 1 - Amendment to Art. IV Sec. 7 Citizenship Act
    Art. IV Sec. 7 Ssec. 1 des Citizenship Act wird wie folgt neugefasst:

      "Neben ihrem Heimatstaat darf eine [definition=11]Federal-ID[/definition] in höchstens zwei weiteren Staaten jeweils eine [definition=12,0]Staats-ID[/definition] anmelden."

    Section 2 Enforcement
    Sollte beim Inkrafttreten dieses Gesetzes eine [definition=11]Federal-ID[/definition] mehr als die erlaubten [definition=12,1]Staats-IDs[/definition] angemeldet haben, so entzieht die für das Meldewesen zuständige Behörde jenen [definition=12,1]Staats-IDs[/definition] die Staatsbürgerschaft, welche zuletzt angemeldet wurden, bis die zulässige Höchstzahl erreicht ist.


    Section 3 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsrechtlichen Regelungen in Kraft, jedoch nicht vor Ablauf des 30. Juni 2014.



    2nd Electoral Sleaze Resolving Amendment


    Section 1 - Amendment to Art. I Sec. 5 Federal Election Act
    Art. I Sec. 5 Ssec. 5 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "Finden Nachwahlen für den Senat statt, gilt das jeweils letzte Wählerverzeichnis."

    Section 2 - Amendment to Art. IV Sec. 2 Federal Election Act
    Art. IV Sec. 2 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "(1) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Wahlstimmen auf sich vereinigen konnten.
      (2) Geht auch aus der Stichwahl kein Gewählter hervor, so entscheidet das Los.
      (3) Geht aus einer Wahl mit nur einem Kandidaten kein Gewählter hervor, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche neu ausgeschrieben."

    Section 3 - Amendment to Art. I Sec. 4 of the Federal Election Act
    Art. I Sec. 4 Ssec. 4 des Federal Election Act wird wie folgt neugefasst:

      "Bei einer Wahl auf Bundesebene sind Staats- und Neben-IDs wählbar, sie haben ihren Status vor Antritt des gewonnenen Amtes oder Mandates auf den einer [definition=11]Federal-ID[/definition] zu ändern. Mit der Kandidatur einer State- oder Neben-ID ist die zugehörige [definition=11]Federal-ID[/definition] ausdrücklich anzugeben. Niemand darf sich in einem Wahltermin mit mehr als einer ID um ein Amt oder Mandat auf Bundesebene bewerben."


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurde die


    June & July 2014 Federal Budget Bill


    durch das Repräsentantenhaus gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen jede dieser Bills Veto eingelegt werden.





    (Dominic Stone)
    President of Congress



    June & July 2014 Federal Budget Bill


    Section 1: Fundamentials
    (1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate Juni und Juli 2014.
    (2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
    (3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.
    (4) Eine Gesamtaufstellung der Ein- und Ausgaben ist Anhang 1 zu entnehmen.


    Section 2: Obligatory Information
    (1) Die vorraussichtlichen Einnahmen des Bundes in dieser Haushaltsperiode sind in Anhang 2 aufgeführt.
    (2) Die gesetzlich bzw. vertraglich festgelegten Ausgaben (Mandatory Spending) sind in Anhang 3 aufgeführt.
    (3) Geschätzte Angabe sind auf Millionen gerundet.


    Section 3: Discretionary Spending
    (1) Alle durch dieses Budget speziell genehmigten Ausgaben sind in Anhang 4 aufgelistet.
    (2) Die Ausgaben sind nach folgendem Muster gelistet:

      - Der Name des Budgetpunktes
      - Eine Auflistung der zugehörigen bzw. auszuführenden Behörden oder Institutionen
      - Folgende Angaben:
      1. Laufende Kosten zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Einrichtung und der Erfüllung ihrer Aufgaben.
      2. Einmalige Ausgaben für bestimmte Projekte
      3. Zu vergebende Fördermittel
      4. Sonstige Ausgaben
      - Gesamtausgaben


    Anhang 1: Gesamtaufstellung

    Code
    ================================================================================
    Einnahmen:                                                                69,500
    --------------------------------------------------------------------------------
    Mandatory Spending:                                                       10,017
    Discretionary Spending:                                                   59,465
    ________________________________________________________________________________
    Gesamtausgaben:                                                           69,482
    --------------------------------------------------------------------------------
    Verbleibende Mittel:                                                          18
    ================================================================================


    Anhang 2: Einnahmen

    Code
    ================================================================================
    Federal Income Tax:                                                       69,500
    --------------------------------------------------------------------------------
    Gesamt:                                                                   69,500
    ================================================================================


    Anhang 3: Mandatory Spending

    Code
    ================================================================================
    Federal Salaries Act:                                                      9,915
    Promotion of Alternative Drives Act:                                         200
    Electoral Office Software Allocation Treaty:                                   2
    --------------------------------------------------------------------------------
    Gesamt:                                                                   10,117
    ================================================================================


    Anhang 4: Discretionary Spending


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    der Congressman of Astoria State, Mr. Marc Peterson, stellt die angehängte Anfrage an die Administration.


    Gemäß Congressional Investigations and Questioning Act ist die Anfrage binnen 168 Stunden hier zu beantworten.
    Einem Vertreter der Administration wird hierzu befristetes Rederecht eingeräumt.





    (Dominic Stone)
    President of Congress





    Representative of Astoria State
    Marc Peterson Xanathos


    1. Wie viele Ausgaben von den vorgesehenen des letzten Haushaltes sind für insgesamt direkt und indirekt für die Subventionierung von Waffen produzierenden Unternehmen umgesetzt worden?
    2. Welchen Haltung hat die Administration bezüglich der Bewerbung und des Konsums von

      a. Tabak
      b. Alkohol
      c. Transfetten
      d. Polysacchariden und
      e. abhängig machenden Substanzen (Drogen)?

    3. Welche Maßnahmen wurden zur Bekämpfung bzw. zur Aufklärung über den schadhaften Konsum der unter Nr. 2 aufgeführten Substanzen getroffen?


  • The Speaker pro tempore of the House of Representatives

    To the President of the United States:



    Mr. President,


    mit dem heutigen Tage wurde das


    Persona Non Grata Amendment



    durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann gegen dieses Amendment Widerspruch eingelegt werden.


    Ferner setze ich Sie darüber in Kenntnis, dass der Senat der Vereinigten Staaten den Nominierungen von

    1. Ms. Claudia Condolezza Cavenagh, Vice President of the United States, from Laurentiana, to be U.S. Attorney General,
    2. Mr. Jeremy Goldberg, from Laurentiana, to be Secretary of State
    3. Mr. Victor Runciter, from Assentia, to be Secretary of Commerce

    mit dem heutigen Tage gebilligt hat.






    Clark
    Speaker pro tempore



    Persona Non Grata Amendment


    Sec. 1 Amendment to Art. I Sec. 2 United States Diplomacy Act
    Art. I Sec. 2 Ssec. 3 United States Diplomacy Act wird wie folgt geändert:

      "Der für die auswärtigen Angelegenheiten zuständige Behördenleiter kann jede Person, die mit der Vertretung einer fremden Macht betraut ist, zur unerwünschten Person (persona non grata) erklären, insbesondere wenn sie nach astorischen Recht einer Straftat verdächtig ist."

    Sec. 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gem. den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • The Speaker pro tempore of the House of Representatives

    To the President of the United States:



    Mr. President,


    ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass der Senat der Vereinigten Staaten den Nominierungen von

    Mr Travis Lodbrok, from Freeland, to be Secretary of Defense

    mit dem heutigen Tage gebilligt hat.






    Clark
    Speaker pro tempore


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    die Congresswoman of Freeland, Ms. Kathryn Waters, stellt die angehängte Anfrage an die Administration.


    Gemäß Congressional Investigations and Questioning Act ist die Anfrage binnen 168 Stunden hier zu beantworten.
    Einem Vertreter der Administration wird hierzu befristetes Rederecht eingeräumt.





    (Dominic Stone)
    President of Congress




    OFFICE OF CONGRESSWOMAN KATHRYN WATERS
    - Congresswoman Kathryn Waters, M.A. -


    Motion to the U.S. Congress


    Mister Speaker,


    Hiermit stelle ich als Reaktion auf jüngste Medienberichte gemäß Art. IV, Sec. 1, Ssec a Congressional Investigations and Questioning Act folgende Fragen an die Administration:


    1. Gab es in der jüngeren Vergangenheit ein Treffen des Präsidenten mit dem Gouverneur von Serena?
    2. In welcher seiner Funktionen war der Gouverneur von Serena Gast bei besagtem Treffen?
    3. Welche Inhalte wurden bei besagtem Treffen erläutert?
    4. Wie steht die Administration zur Gleichheit der Menschen vor dem Hintergrund der Trennung von Staat und Kirche - darf religiöse Dogmatik Einfluss auf die bundesstaatliche Gesetzgebung haben?
    5. Plant die Administration, sich künftig wieder außenpolitisch zu engagieren oder wird es bei der bisherigen isolationistischen Haltung bleiben??



    K. Waters


    ___________________________
    Congresswoman Kathryn Waters, M.A.


  • To the President of the United States:



    Mr. President,


    die Congresswoman of Freeland, Ms. Kathryn Waters, stellt die angehängte Anfrage an die Administration.


    Gemäß Congressional Investigations and Questioning Act ist die Anfrage binnen 168 Stunden hier zu beantworten.
    Einem Vertreter der Administration wird hierzu befristetes Rederecht eingeräumt.





    (Dominic Stone)
    President of Congress



    OFFICE OF CONGRESSWOMAN KATHRYN WATERS
    - Congresswoman Kathryn Waters, M.A. -


    Motion to the U.S. Congress


    Mister Speaker,


    Hiermit stelle ich gemäß Art. IV, Sec. 1, Ssec a Congressional Investigations and Questioning Act folgende Fragen an die Administration:


    1. Welche konkreten Vorhaben werden derzeit innerhalb der Administration besprochen?
    2. Werden die jüngsten Verfehlungen im Registration Office personelle Konsequenzen haben?
    3. Wie beurteilt die Administration ihre eigene Arbeit in der bisherigen Amtszeit?
    4. Gibt es Pläne, in naher Zukunft weitere Sub-Cabinet-Posten zu besetzen?
    5. Plant die Bundesregierung, den Bereich "Sport" künftig zu fördern und wenn ja, wie?



    K. Waters


    ___________________________
    Congresswoman Kathryn Waters, M.A.

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