[White House Post Office] Congressional Notifications

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  • To the President of the United States:


    Madam President,


    nach ausführlicher Prüfung und Beratung kommt das Kongresspräsidium zu dem Entschluss, dass eine Wahl von Mr. Gaius Libertas zum Vice President bevor dieser nicht mindestens seit achtundzwanzig Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist (gemäß FEA, Art I, Sec. 4 SubSec. 2 No. 1) nicht zulässig ist.
    Um keinerlei Zweifel an der Legitimation des neuen Vice President entstehen zu lassen, kann die Abstimmung über den Kandidaten nicht vor dem 10.12 eingeleitet werden.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate


  • To the President of the United States:



    Madam President,


    die folgenden Gesetzesentwürfe wurden durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Home Invasion Extension Bill
    Independent United States Electoral Office Amendment Bill



    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann dagegen Veto eingelegt werden.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate


    Home Invasion Extension Bill

    First Section - Amending the FPC

    Chapter II, Article VI, Section 1, Subsection 1 Federal Penal Code wird wie folgt geändert: "Hausfriedensbruch ist das unerlaubte Eindringen in die Wohnung, die Geschäftsräume oder auf das befriedete Eigentum eines anderen, oder das unerwünschte Verweilen in derselben oder auf demselben. Ebenso ist das Verweilen in öffentlich zugänglichen Räumen trotz der Aufforderung des Besitzers oder seines Bevollmächtigten, diesen Raum zu verlassen, Hausfriedensbruch. Ausgenommen davon bleibt das Betreten oder Verweilen, das durch Gesetz ausdrücklich gestattet wird."

    Second Section - Coming into force

    Das Gesetz tritt entsprechend der Bestimmungen der Verfassung in Kraft.


    Independent United States Electoral Office Amendment Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz ändert den Federal Election Act, um mit dem United States Electoral Office eine von Kongress und Regierung der Vereinigten Staaten unabhängige Behörde zur Durchführung von Wahlen gemäß dem Federal Election Act zu schaffen.
    (2) Es soll zitiert werden als Independent United States Electoral Office Act.


    Section 2 - Reformulation of Article I Section 3 Federal Election Act
    Article I Section 3 Federal Election Act wird folgendermaßen neu gefasst:

      (1) Die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz ist Sache einer vom Kongress und der Regierung der Vereinigten Staaten unabhängigen Behörde. Die Behörde trägt den Namen United States Electoral Office und hat ihren Dienstsitz in Amada (Freeland).
      (2) Das United States Electoral Office wird von einem Direktor geleitet. Dieser regelt und erfüllt im Rahmen der Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz selbstständig und in eigener Verantwortung und ist dabei an keinerlei Weisungen gebunden.
      (3) Der Director of the United States Electoral Office muss Staatsbürger der Vereinigten Staaten ([definition=11]Federal-ID[/definition], [definition=12]State-ID[/definition] oder Side-ID gemäß dem Citizenship Act) sein und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Ihm darf das Wahlrecht nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung wegen eines Verbrechens entzogen sein. Für die Dauer seiner Amtszeit darf er kein anderes legislatives, exekutives oder judikatives Amt gemäß der Verfassung und den Gesetzen der Vereinigten Staaten oder eines ihrer Bundesstaaten - ausgenommen der Mitgliedschaft in einem direktdemokratisch konstituierten Parlament eines Bundesstaates - bekleiden.
      (4) Der Director of the United States Electoral Office wird jeweils in den Monaten Dezember und Juni eines Jahres unverzüglich nach Konstituierung des in diesen Monaten zusammentretenden neugewählten Repräsentantenhauses sowie unverzüglich im Falle der Vakanz des Amtes, von beiden Kammern des Kongresses mit jeweils der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied einer der beiden Kammern des Kongresses. Jedem Vorgeschlagenen ist die Gelegenheit zu geben, sich den Mitgliedern des Kongresses vorzustellen und ihre Fragen an ihn zu beantworten. Der Gewählte ist unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses durch das Kongresspräsidium anzugeloben.
      (5) Für den Fall der Abwesenheit oder sonstigen Verhinderung des Director of the United States Electoral Office sowie der Vakanz des Amtes während eines Wahlzeitraumes wählen die beiden Kammern des Kongresses ferner einen Deputy Director of the United States Electoral Office gemäß den Bestimmungen von Subsection 3 und 4.
      (6) Sind die Ämter des Director und des Deputy Director of the United States Electoral Office höchstens sieben Tage vor Beginn einer Wahlvorbereitung vakant, so soll der Präsident der Vereinigten Staaten im Einvernehmen mit dem Präsidium des Kongresses einen Acting Director of the United States Electoral Office ernennen. Die Ernennung wird hinfällig, wenn der Kongress bis spätestens zum Tag vor Beginn der Wahlvorbereitung einen Director of the United States Electoral Office wählt.

    Section 3 - Transitional Provision
    Die ersten Wahlen zum Director und Deputy Director of the United States Electoral Office finden unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, nicht jedoch vor Abschluss der Konstituierung des im Monat November 2014 neugewählten Repräsentantenhauses statt.



    Section 4 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate


  • To the President of the United States:



    Madam President,


    am heutigen Tage wurde der folgende Gesetzesentwurf durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    2nd Fixing Electoral Roll Name Requirements Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann dagegen Veto eingelegt werden.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate



    2nd Fixing Electoral Roll Name Requirements Bill

    Section 1 – Amending Federal Election Act
    An Article I, Section 5, Subsection 3 Federal Election Act wird angefügt: „Ebenso zulässig ist die Eintragung mit Kurzformen oder Abwandlungen des amtlichen Namens, die vom Bürger gewohnheitsmäßig geführt und zweifelsfrei einer Person zuzuordnen sind."


    Section 2 – Coming into force
    Das Gesetz tritt gemäß der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate


  • To the President of the United States:



    Madam President,


    am heutigen Tage wurde der folgende Gesetzesentwurf durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    ID Switch Automation Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann dagegen Veto eingelegt werden.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate


    ID SWITCH AUTOMATION BILL


    Only Section - Amending the Citizenship Act
    Art. 4 Sec. 3 wird eine neue SSec. angefügt, die wie folgt formuliert sein soll:

      (9) Die ehemalige [definition=11]Federal-ID[/definition] wird zur [definition=12]State-ID[/definition] in ihrem Heimatstaat, sofern der [definition=11]Federal-ID[/definition] nicht bereits eine andere [definition=12]State-ID[/definition] in diesem Staat zugeordnet ist.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate


  • To the President of the United States:



    Madam President,


    ich teile ihnen hiermit mit, das ihr Veto gegen die S. 2014-125 Independent United States Electoral Office Amendment Bill überstimmt wurde.


    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 der Verfassung soll dieser Entwurf nun unverzüglich Gesetz werden.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate

    Einmal editiert, zuletzt von Daryll K. Sanderson ()


  • To the President of the United States:



    Madam President,


    am heutigen Tage wurde der folgende Gesetzesentwurf durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    House of Proportional Representatives Introduction Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann dagegen Veto eingelegt werden.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate


    HOUSE OF PROPORTIONAL REPRESENTATIVES INTRODUCTION BILL
    An Act to ensure a better representation of the will of the electorate in the House of Representatives.

    Section 1 - Reformation of Composition and Electoral Procedure

    Article III des Federal Election Act wird wie folgt ersetzt:


      Sec. 1. Composition
      (1) Das Repräsentantenhaus besteht aus maximal 120 Mandaten. Eine einzelne Person kann dabei mehrere Mandate inne haben.
      (2) Mandate, die bei einer Wahl nicht vergeben werden, verfallen bis zur nächsten Wahl.
      (3) Bei Abstimmungen im Kongress soll jeder Repräsentant mit der vollen Anzahl seiner Mandate gleich stimmen.
      (4) Mehrheiten im Repräsentantenhaus errechnen sich nach der Anzahl an vergebenen Mandaten und nicht der Anzahl an Mandatsträgern.


      Sec. 2. Nominations
      (1) Wahlvorschläge zur Wahl des Repräsentantenhauses sind der die Wahl durchführenden Behörde spätestens am zweiten Sonntag des Wahlmonats an dem von dieser zuvor dafür bestimmten Ort öffentlich bekanntzugeben.
      (2) Mehrere Kandidaturen können durch eine Liste gemeinsam bekanntgegeben werden. Tritt ein Kandidat vor Durchführung der Wahl von seiner Kandidatur zurück, so beeinträchtigt dies nicht die anderen Kandidaturen.


      Sec. 3. Procedure of Election
      (1) Jeder Wähler hat so viele Stimmen, wie maximale Mandate vergeben werden.
      (2) Jeder Wähler darf seine Stimmen beliebig auf jeden Kandidaten verteilen. Nicht genutzte Stimmen verfallen.
      (3) Jeder Kandidat, der eine Anzahl Stimmen erhalten hat, die mindestens um 1 größer ist als die maximale Anzahl an Mandaten, erhält Mandate in der Höhe der erhaltenen Stimmen, geteilt durch die Anzahl aller Wähler (auf die nächste, ganze Zahl abgerundet).
      (4) Die Anzahl der Mandate desjenigen Kandidaten mit den meisten Mandaten, wird solange um 1 vermindert, bis dieser maximal soviele Mandate hat, wie die restlichen Kandidaten gemeinsam.
      (5) Übrig gebliebene Mandate verfallen.


      Sec. 4. Substitution of Representatives
      (1) Scheidet ein Mitglied aus dem Repräsentantenhaus aus, soll derjenige bisher unberücksichtigte Kandidat nachrücken, der die meisten Stimmen erhalten hat.
      (2) Die Anzahl der Mandate eines Nachrückers ergibt sich analog zu Sec. 3 SSec. 3.
      (3) Die Anzahl der Mandate des Repräsentanten mit den meisten Mandaten wird solange um 1 vermindert, bis dieser maximal um ein Mandat mehr hat, als der Rest der Mandatsträger gemeinsam.
      (4) Steht kein Nachrücker zur Verfügung, bleiben die Mandate unbesetzt.


      Sec. 5. Inauguration
      (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, treten die Gewählten ihre Mandate durch Leistung des in Art. VII Sec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eides an der dafür vom Kongresspräsidium bestimmten Stelle an.
      (2) Tritt ein Neugewählter sein Mandat nicht binnen fünf Tagen nach Beginn der Legislaturperiode an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. V dieses Gesetzes. Ist es jemandem während dieses Zeitraumes aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, den vorgesehenen Eid zu leisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.
      (3) Für Nachrücker gelten die Bestimmungen der Ssec. 1 und 2 entsprechend, an die Stelle einer fünftägigen Frist ab Beginn der Legislaturperiode tritt eine fünftägige Frist ab Benennung als Nachrücker.
      (5) Scheidet ein gewählter Repräsentant aus, so verfallen auch alle ihm zugeordneten Mandate. Section 4 gilt entsprechend.


    Section 2 - Impact on Joint Decisions
    Art. II Sec. 1 des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act wird folgende neue SSec. angefügt:

    (3) Die Stimme eines Senators entspricht, bei Abstimmungen innerhalb eines Ausschusses, der Anzahl an vergebenen House-Mandaten geteilt durch die Anzahl der Bundesstaaten (auf die nächste, ganze Zahl abgerundet).


    Section 3 - Coming-into force
    (1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Der neugefasste Federal Election Act findet erst auf die Repräsentantenhauswahl Anwendung, die auf das Inkrafttreten folgt. Für das Repräsentantenhaus, das vor Inkrafttreten dieses Gesetzes gewählt wurde, gelten die Vorschriften des Article III Federal Election Act in der zum Zeitpunkt der Wahl gültigen Fassung fort.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate


  • To the President of the United States:



    Madam President,


    am heutigen Tage wurde die folgende Gesetzesentwürfe durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    No First Strike Bill
    Citizenship Application Mandatory Information Amendment Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann dagegen Veto eingelegt werden.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate


    No First Strike Bill


    An Act to limit the options of the nuclear forces of the United States at a reasonable level.


    Section 1 - Amending the Nuclear Strike Act
    Article II Sec. 1 SSec (2) wird durch folgende neue Fassung ersetzt und zusätzlich eine neue SSec (3) angefügt.


    (2) Ein Nuklearkommando kann nur eingerichtet werden, wenn das Territorium der Vereinigten Staaten mit einer nuklearen Waffe angegriffen wurde. Subsection (3) dieser Section bleibt zusätzlich vorbehalten.
    (3) Ein Nuklearkommando kann nicht mit dem Ziel eingerichtet werden, nukleare Waffen gegen einen Staat einzusetzen, der nicht selbst im Besitz nuklearer Waffen ist, es sei denn, es kann über den berechtigten Zweifel hinaus vermutet werden, dass dieser Staat in irgendeiner Weise die Verfügungsgewalt über Nuklearwaffen besitzt. Ebenso unzulässig ist die Einrichtung eines Nuklearkommandos mit dem Ziel des Einsatzes nuklearer Waffen gegen einen Staat, der nicht Konfliktpartei oder Verbündeter einer Konfliktpartei ist, von der eine ernstzunehmende, nicht anders abwendbare Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten ausgeht.


    Section 2 - Coming into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


    Citizenship Application Mandatory Information Amendment Bill


    Section 1: Amending Art. II Sec. 5 of the Citizenship Act
    (1) SSec. 2 wird folgender Punkt hinzugefügt:

      8. Einem tabellarischen Lebenslauf, der zumindest Angaben zu Familienverhältnis, Ausbildung und Berufstätigkeit enthält.


    (2) Es wird folgende SSec. 3 angefügt:

      Handelt es sich bei dem Antrag um eine Neueinbürgerung und nicht nur um die Ummeldung der [definition=11]Federal-ID[/definition] bei bereits bestehender Staatsbürgerschaft, so können die Angaben nach SSec. 2 No. 8 innerhalb eines Monats nach Erteilung der Staatsbürgerschaft nachgereicht werden. Das Bundesregisteramt hat den Neubürger spätestens sieben Tag vor Ablauf der Frist noch einmal schriftlich an das Nachreichen seines Lebenslaufes zu erinnern. Die Einbürgerung ist zu widerrufen, wenn die Frist trotz Erinnerung durch das Bundesregisteramt versäumt wird.


    Section 2: Amending Art. IV Sec. 5 SSec. 2 of the Citizenship Act
    Dem Halbsatz "Nr. 1 bis 5" wird der Zusatz "sowie 8" hinzugefügt.

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate


  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Madam President,
    beide Kammern des Kongresses haben
    Ms Karina Holland

    als
    Director of the United States Electoral Office
    gewählt und die gewählte wurde gemäß dem Gesetz durch das Kongresspräsidium vereidigt .


    Ich weise bei der Gelegenheit darauf hin, dass die Independent United States Electoral Office Amendment Bill, beschlossen durch beide Kammern des Kongresses am 19.12.14 mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit und damit gemäß der Verfassung unverzüglich in Kraft getreten, bisher nicht im Federal Archive eingepflegt ist.


    Sincerely,



    _____________________________________
    Clark
    President of Congress


  • To the President of the United States:



    Madam President,


    am heutigen Tage wurde der folgende Gesetzesentwurf durch beide Kammern des Kongresses gebilligt.


    Judges Retirement Amendment Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 kann dagegen Veto eingelegt werden.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate



    Judges Retirement Amendment Bill

    Section 1 – Amending the Federal Judiciary Act
    (1) Chapter 1, Article III, Section 7 Federal Judiciary Act wird wie folgt neu gefasst:



    Sec. 7 End of tenure
    (1) Ein Richter scheidet automatisch und ohne förmliche Entlassung aus dem Amt aus, wenn er die Voraussetzungen zur Bekleidung des Richteramtes nach der ersten Sektion dieses Artikels nicht mehr erfüllt. Der Oberste Richter und die Beigeordneten Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten scheiden mit Ablauf ihrer Amtszeit automatisch und ohne förmliche Entlassung aus dem Amt aus.
    (2) Ein Richter, dessen Amtszeit abgelaufen und der nicht für eine unmittelbar anschließende Amtszeit wiederernannt ist, führt Verfahren, die zum Zeitpunkt des Ablaufs seiner Amtszeit bereits eröffnet und an denen er beteiligt ist, mit allen Rechten und Pflichten zu Ende. An neu anhängig werdenden Verfahren ist er nicht mehr zu beteiligen. Ein Richter, der aus dem Amt ausscheidet, führt die Verfahren, an denen er beteiligt ist, zu Ende, an neu anhängig werden Verfahren ist er nicht mehr zu beteiligen.
    (3) Ein Richter ist auf seinen Antrag durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in den Ruhestand zu versetzen. Der Präsident kann einen Richter auf Ersuchen der Bundesrichterkonferenz in den Ruhestand versetzen, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, seine Amtspflichten zu erfüllen. Ein in den Ruhestand versetzter Richter scheidet aus dem Richteramt aus, kann jedoch jederzeit auf seinen Antrag hin wieder als Bundesrichter eingesetzt werden, ohne, dass es einer erneuten Ernennung bedarf.


    (2) Chapter 1, Article III, Section 5 Federal Judiciary Act wird um eine neue Subsection ergänzt:

    Ein Oberster Richter der Vereinigten Staaten oder Beigeordneter Richter am Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten soll mit dem Ende seiner Amtszeit in das Amt eines Bundesrichters eingesetzt, ohne dass es einer erneuten Bestätigung durch den Senat bedarf. Der Präsident kann von der Einsetzung absehen, er hat davon abzusehen, wenn der Betroffene widerspricht. War der Betroffene zuvor Bundesrichter, soll von der Einsetzung nur abgesehen werden, wenn der Betroffene widerspricht.



    Section 2 – Coming into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate


  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Madam President,


    beide Kammern des Kongresses haben die folgende Bill per 22.01.15 gebilligt:
    Reporting Duty of the Director United States Electoral Office Amendment Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.


    _____________________________________
    Clark
    President of Congress




    [doc]Reporting Duty of the Director United States Electoral Office Amendment Bill


    Section 1 - Purpose and Citation
    (1) Dieses Gesetz ergänzt den Federal Election Act um Bestimmungen hinsichtlich der Pflicht des Director of the United States Electoral Office, gegenüber dem Präsidium des Kongresses sowie dem Präsidenten der Vereinigten Staaten schriftlich zu seiner Tätigkeit Stellung zu nehmen.
    (2) Es soll zitiert werden als Reporting Duty of the Director United States Electoral Office Amendment Act.


    Section 2 - Amendment of Article I Section 3 Federal Election Act
    Article I Section 3 Federal Election Act wird folgende Subsection 7 hinzugefügt:

      Auf Verlangen des Präsidiums des Kongresses sowie des Präsidenten der Vereinigten Staaten sind der Director und der Deputy Director of the United States Electoral Office verpflichtet, eine schriftliche Stellungnahme zur Führung ihrer Amtsgeschäfte abzugeben.

    Section 3 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend den verfassungsgemäßen Bestimmungen in Kraft.


  • To the President of the United States:



    Madam President,


    Das Standing Committee on Justice & Ethics stellt die angehängte Anfrage an die Administration.


    Gemäß Congressional Investigations and Questioning Act ist die Anfrage binnen 168 Stunden hier zu beantworten.
    Einem Vertreter der Administration wird hierzu befristetes Rederecht eingeräumt.




    Kevin Baumgartner
    Chairman of the Standing Committee on Justice & Ethics


    In der Zeit vom 21. bis 26.11.2014 fungierte die Präsidentin der Vereinigten Staaten als Wahlleiterin der Wahl zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten. Die Wahl endete am 26.11.2014 um 18 Uhr. Noch bevor an diesem Tag um 23:35 h das amtliche Wahlergebnis kundgemacht wurde, vermeldete der im Eigentums des Ehemanns der Präsidentin stehende Fernsehsender "Varga TV" um 22:50 h das hinsichtlich der Sitzverteilung zwischen den mit Kandidaten angetretenen Parteien exakt zutreffende Wahlergebnis vorab und exklusiv und kündigte dabei auch den Zeitpunkt der Kundmachung des amtlichen Wahlergebnisses durch das Bundeswahlamt bis auf fünf Minuten genau an.


    Meine Fragen dazu lauten wie folgt:


    1. Wer hat demFernsehsender "Varga TV" das Wahlergebnis der Repräsentantenhauswahl noch vor seiner offiziellen Kundmachung weitergegeben?
    2. Wurden diese Informationen auch anderen, mit "Varga TV" konkurrierenden Fernsehsendern angeboten?
    3. Wurde die Kundmachung des amtlichen Wahlergebnisses absichtlich um eine dreiviertel Stunde - nämlich von 22:50 h (Meldung "Varga-TV") bis 23:25 (Kundmachung durch das Bundeswahlamt) hinausgezögert, um "Varga TV" die exklusive Vorabmeldung zu sichern?


  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Mr President,


    das Repräsentantenhaus hat die folgende Bill per 2.01.15 gebilligt:


    February & March 2015 Federal Budget Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannten Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.


    _____________________________________
    Clark
    President of Congress





    February & March 2015 Federal Budget Bill


    Section 1: Fundamentials
    (1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate Feburar und März 2015.
    (2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
    (3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.
    (4) Eine Zusammenfassung der Ergebnisse vorhergegangener Haushaltspläne ist Anhang 1 zu entnehmen.
    (4) Eine Übersicht der Ein- und Ausgaben ist Anhang 2 zu entnehmen.


    Section 2: Obligatory Information
    (1) Die voraussichtlichen Einnahmen des Bundes in dieser Haushaltsperiode sind in Anhang 3 aufgeführt.
    (2) Die gesetzlich oder vertraglich festgelegten Ausgaben (Mandatory Spending) sind in Anhang 4 aufgeführt.
    (3) Geschätzte Angabe sind entsprechend markiert und kaufmännisch auf ganze Millionen gerundet.


    Section 3: Discretionary Spending
    (1) Alle Ausgaben die für die Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs gedacht sind, sind in Anhang 5 gelistet und werden gebilligt.
    (2) Alle Ausgaben nach SSec. 1 gelten für die genannte Behörde, die diese Mittel nach Bedarf an seine untergeordneten Behörden verteilt (sofern nicht selbst genannt).
    (3) Das Repräsentantenhaus billigt die Vergabe von Fördermitteln wie in Anhang 6 aufgeführt, durch die gelistete Behörde.



    Appendix 1

    BUDGET HISTORY
    * Geschätzter Wert


    Planned Leftover
    06/07 .............................................................. + ...... 18
    08/09 .............................................................. ~ .........
    10/11 .............................................................. + ... 7,298
    12/01 .............................................................. - .. 22,002


    Income Deviation
    06/07 .............................................................. + .. 27,790
    08/09 .............................................................. + . 104,059
    10/11 .............................................................. - ... 6,221


    Spending Deviation
    06/07 .............................................................. + ... 1,001
    08/09 .............................................................. - .. 30,850
    10/11 .............................................................. + ... 3,500


    Balance
    06/07 .............................................................. + .. 27,808
    08/09 .............................................................. + . 116,442
    10/11 .............................................................. + . 121,019
    12/01 .............................................................. + .. 99,017*


    Appendix 2

    OVERVIEW
    * Geschätzter Wert


    Pending Loans
    None


    Budget December 2014 / January 2015
    Overall Income ..................................................... + . 105,000*
    Mandatory Spendings ................................................ - .. 13,302
    Discretionary Spendings (Operations) ............................... - .. 66,635
    Discretionary Spendings (Subsidies) ................................ - .. 46,475
    Discretionary Spendings (Nonrecurring) ............................. - ....... 0
    Overall Spendings .................................................. - . 126,412
    Total .............................................................. - .. 21,412*


    Balance
    02/03 .............................................................. + .. 77,605*


    Appendix 3

    INCOME
    * Geschätzter Wert


    Federal Income Tax ..................................................... 105,000*
    Total .................................................................. 105,000*


    Appendix 4

    MANDATORY SPENDING
    Gesetzliche bzw. Vertragliche Verpflichtungen


    Electoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
    Federal Salaries Act .................................................... 10,000
    Military Health Care Act ................................................. 3,100
    Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200
    Total ................................................................... 13,302


    Appendix 5

    DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS)
    Kosten zur Aufrechterhaltung des Betriebs


    Executive Office of the President of the United States ..................... 250
    Department of Commerce ................................................... 2,075
    Department of Defence ................................................... 37,275
    Department of Justice .................................................... 5,125
    Department of State ...................................................... 1,000
    United States Congress ..................................................... 200
    United States Electoral Office .............................................. 10
    Central Intelligence Service ............................................. 4,500
    Military Intelligence Service ............................................ 4,500
    Astorian Space Exploration Association ................................... 2,500
    USAID / Astorian Development Bank ........................................ 9,100
    United State Federal Courts ................................................ 100
    Total ................................................................... 66,635


    Appendix 6

    DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)
    Zu vergebende Fördermittel


    Department of Commerce
    Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ........... 1,250
    Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................. 2,500
    Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes ................. 1,500
    Forschung/Entwicklung im Bereich IT ...................................... 1,500
    Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 5,000
    Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............. 2,500
    Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 750
    Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 8,000
    Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen ......................... 10,000
    Ausbau von staatlichen Nationalparks und Naturschutzgebieten ............... 250
    Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 750
    Krebsforschung ........................................................... 1,000
    AIDS-Forschung ............................................................. 500
    Forschung/Entwicklung Diverses ............................................. 500
    Behandlung von Suchtkrankheiten .......................................... 1,000
    Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ...................... 500
    Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen ................. 500
    Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ...................................... 200
    Erhaltung der Indigenen Kultur ............................................. 250
    Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 25
    Total ................................................................... 38,475


    Department of Defence
    Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................. 2,500
    Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ......................... 1,000
    Ausrüstung/Ausbildung der Nationalgarden ................................. 2,000
    Total .................................................................... 5,500


    Department of Justice
    Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................. 1,000
    Ausbau/Instandsetzung von Staatsgefängnissen ............................... 500
    Schulungen/Fortbildung von Staatlichen Polizeikräften ...................... 900
    Kampagnen gegen häusliche Gewalt ........................................... 100
    Total .................................................................... 2,500




  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Mr President,


    beide Kammern des Kongresses haben die folgende Bill per 28.01.15 gebilligt:


    Non-aggression treaty between the United States and the Trimontan Empire Ratification Bill


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.


    _____________________________________
    Clark
    President of Congress


    Non-aggression treaty between the United States and the Trimontan Empire Ratification Bill

    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert den Nichtangriffspakt zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen in der angehängten Fassung und billigt ihn.


    Article 2
    Der Präsident der Vereinigten Staaten wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und der zuständigen Behörde des Kaiserreich Dreibürgern zu übermitteln.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Nichtangriffspakt zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen


    Die hohen vertragsschließenden Mächte, namentlich das Kaiserreich Dreibürgen und die Vereinigten Staaten von Astor, im Bewusstsein der großen Bedeutung ihrer friedlichen Kooexistenz für Frieden, Sicherheit und auch Freiheit auf der Welt, sind wie folgt übereingekommen


    Artikel 1 - Grundbestimmung
    (1) Die beiden vertragschließenden Staaten verpflichten sich, sich jeden Gewaltakts, jeder aggressiven Handlung und jeden Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten, und auch keine dritte Macht dabei zu unterstützen.
    (2) Weiterhin kommen die Vertragspartner überein, keinen Angriffskrieg gegen dritte Mächte zu führen, sofern dieser nicht zur Wahrung der nationalen Souveränität notwendig ist.
    (3) Der Grundlagenvertrag zwischen dem Kaiserreich Dreibürgen und den Vereinigten Staaten von Astor hat weiterhin Bestand.


    Artikel 2 - Konfliktlösung
    (1) Beide Seiten bemühen sich, mögliche Differenzen zwischen den beiden Staaten auf dem Verhandlungswege einvernehmlich beizulegen. Sollte sich kein Kompromiss o.ä. finden lassen, kann zur Beratung, Schlichtung und Lösungsfindung eine dritte unparteiische Gemeinschaft oder ein dritter unparteiischer Staat, der/die von beiden Unterzeichnerstaaten anerkannt wird angerufen werden.
    (2) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik in Gesprächen zu äußern ist allerdings erlaubt und erwünscht.
    (3) Die Regierungen der Vertragspartner verpflichten sich, bei Nachfrage sicherheitspoltische und andere sicherheitsrelevante Fragen zu erörtern.
    (4) Eine gemeinsam zu erfolgende und realistisch umsetzbare Abrüstung der Offensivkapazitäten wird von den Vertragspartnern angestrebt.


    Artikel 3 - Gültigkeit und Kündigung
    (1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
    (2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
    (3) Dieser Vertrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.


  • To the President of the United States:



    Mister President,


    der Senat erbittet, gemäß Article IV Section 2 des Senate Hearings Procedure Act, die Bestätigung der folgenden Nominierungen:


    Mr. Angus Murray als Secretary of Commerce
    Ms. Sue McKellan als Attorney General
    Mr. Travis Lodbrok als Secretary of Defense
    Ms. Béatrice Laval als Secretary of State
    Mr. Frank Levinson als Director of the Registration Office
    Ms. Joanne Hills als Director of the Federal Reserve Bank


    Erst nach ihrer Bestätigung hinsichtlich des jeweiligen Kandidaten, sowie des jweiligen Amtes können die Abstimmungen eingeleitet werden.



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate


  • To the President of the United States:



    Mister President,


    der Senat hat am heutigen Tage folgende Nominierungen bestätigt:


    Mr. Angus Murray als Secretary of Commerce
    Ms. Sue McKellan als Attorney General
    Mr. Travis Lodbrok als Secretary of Defense
    Ms. Béatrice Laval als Secretary of State



    Daryll K. Sanderson
    President of the Senate

    Daryll Kyle Sanderson (D-AS)




    U.S Senator for [definition=2]Astoria State[/definition] | President of the Senate


  • To the President of the United States:



    Mister President,


    der Senat hat am heutigen Tage folgende Nominierungen bestätigt:


    Mr. Frank Levinson als Director of the Registration Office


    A. D. Abzianidze
    Dean of the Senate

    [align=left]fr. Almighty Administrator of the Social Conservative Union
    fr. Almighty Congressman from Laurentiana
    fr. Almighty Chairman of the Republican Party
    fr. Almighty Party Secretary of the Republican Party

    fr. Almighty Senator of the State of Laurentiana
    fr. Almighty Lieutenant Governor of the State of Laurentiana



  • The Speaker of the House


    To the President of the United States:

    Mr President,


    das Repräsentantenhaus hat die folgende Bill per 15.02.15 gebilligt, die als Budgetangelegenheit nicht durch den Senat behandelt wurde:


    02/15 Natural Disaster Special Budget


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.

    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.
    Ein Special Budget kann der Präsident ferner zurückweisen, wenn nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen (Sec. 4, Ssc. 3 FBA). Hierüber ist das Repräsentantenhaus unverzüglich zu informieren.






    _____________________________________
    Clark
    President of Congress




    02/15 Natural Disaster Special Budget

    An Act to authorise federal support to those areas affected by natural disasters taken place on February 3rd, 2015 and subsequent events.


    Section 1 - Fundamentals
    (1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Sonderbudget gemäß Sec. 4 Federal Budget Act.
    (2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
    (3) Zweck dieses Sonderbudgets ist die Förderung des Wiederaufbaus der durch Naturkatastrophen zerstörten Infrastruktur und Gebäude sowie der Ausgleich besonderer Härtefälle.


    Section 2 - Discretionary Spending
    (1) Der Secretary of Commerce ist ermächtigt, aus den allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 5.000 Mio. USD zu entnehmen und einem Sonderfonds des Bundes zuzuführen, mit dem der Wiederaufbau der Infrastruktur in den durch die Tsunami-Katastrophe betroffenen Gebieten und die Notversorgung der betroffenen Bevölkerung sichergestellt werden soll. Vorrangiges Ziel ist dabei die Wiederanbindung an die essentielle Versorgung und die Unterbringung und Versorgung zur Verhinderung von Obdachlosigkeit. Finanziert werden können auch Maßnahmen zur Wiederherstellung der durch die Katastrophe geschädigten Gesundheit, des zerstörten Wohnraums oder der Ersatz von Vermögenswerten, sofern dies dem Ausgleich einer unbilligen Härte dient und kein ausreichender Versicherungsschutz verfügbar ist.
    (2) Der Secretary of Commerce wird ermächtigt, aus dem allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 5.000 Mio. USD zu entnehmen und über geeignete Wege als Notkredit zur Verfügung zu stellen, um Wiederaufbau- und Ersatzmaßnahmen zu finanzieren, die nicht durch Subsection 1 gedeckt sind. Die nach dieser Subsection gewährten Leistungen sollen zinslos oder zu einem geringen Zins bereitgestellt werden, wann immer die Kreditgewährung durch Banken nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung steht. Die Kredite sollen in der Regel auf 24 Monate befristet sein.
    (3) Der Secretary of Commerce wird ermächtigt, aus dem allgemeinen Rücklagen des Bundes bis zu 2.500 Mio. USD zu entnehmen und als Beihilfe an diejenigen Bundesstaaten oder Untergliederungen der Bundesstaaten zu vergeben, die in besonderer Weise durch die Auswirkungen der Naturkatastrophe belastet waren.
    (4) Der Secretary of Commerce soll die zur Ausführung der vorstehend genannten Bestimmungen erforderlichen Rechtsvorschriften erlassen oder dieses Recht delegieren. Er hat sicherzustellen, dass keinesfalls mehr Leistungen gewährt werden, als zum Ersatz des Schadens bzw. der Herstellung der Neuwertigkeit erforderlich sind und das die Leistungsgewährung aufgrund der Bedürftigkeit erfolgt. Soweit überschüssige Mittel zur Verfügung stehen, können diese auch verwendet werden, um bessere Schuttmaßnahmen zu gewährleisten. Der Secretaty of Commerce ist ermächtigt, die Bundesmittel ganz oder teilweise zur Verstärkung bundesstaatlicher oder lokaler Hilfsfonds zu verwenden und ihrer Verwaltung zu übertragen, soweit die Zweckbindung sichergestellt ist.

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