[White House Post Office] Congressional Notifications

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  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 2nd of February, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of


    Mr. Travis Lodbrok


    for the office of


    Secretary of Defense


    was


    APPROVED


    by the United States Senate as of today.






    _____________________
    Zoey Voerman
    President of the Senate





  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 4th of February, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of


    Mr. J. Bryant Lodge


    for the office of


    Attorney General


    was


    APPROVED


    by the United States Senate as of today.






    _____________________
    Zoey Voerman
    President of the Senate



  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Madam President,


    I.


    Senate and House of Representatives have agreed on the


    Reasonable Punishment of Grand Theft Bill (S. 2016-017)


    per 09th of February 2016.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



    (Clark)
    President of Congress




    Reasonable Punishment for Grand Theft Bill


    Only Section
    In Subsection 2/V/2/2 des Federal Penal Code wird das Wort "Verbrechen" durch das Wort "Vergehen" ersetzt.




  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 9th of February, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nominations of



    Mr. Thomas Dares Kingston


    for the office of


    Federal Judge



    aswell as



    Mr. Douglas O'Malley


    for the office of


    Associate Justice



    were


    APPROVED


    by the United States Senate as of today.






    _____________________
    Zoey Voerman
    President of the Senate





  • OFFICE of the VICE PRESIDENT of CONGRESS
    Capitol Hill, Astoria City on February 11th, 2016




    To the President of the United States:



    Der Kongress der Vereinigten Staaten hat am heutigen Tage der


    2nd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill


    zugestimmt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.





    _____________________
    Zoey Voerman
    Vice President of Congress



    2nd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill


    Only Section - Amending the Congressional Committees, Investigations and Questioning Act
    Art. I Sec. 1 SSec. 2 wird wie folgt neu gefasst:

      Im Sinne dieses Gesetzes ist Dienstalter die Zeitspanne in Kalendermonaten, auf die nächste ganze Zahl gerundet, in der ein Mitglied dem Kongress ununterbrochen angehört. Ergibt sich danach für zwei oder mehr Kongressmitglieder das selbe Dienstalter, so soll für diese das Dienstalter nach der tatsächlichen zeitlichen Dauer der ununterbrochenen Mitgliedschaft im Kongress bestimmt werden.




  • OFFICE of the VICE PRESIDENT of CONGRESS
    Capitol Hill, Astoria City on February 18th, 2016




    To the President of the United States:



    Der Kongress der Vereinigten Staaten hat am heutigen Tage der


    Amendment to the Federal Election Act


    zugestimmt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.





    _____________________
    Zoey Voerman
    Vice President of Congress




    Amendment to the Federal Election Act


    Sec. 1 Amendment to Art. III Federal Election ActArt. III Sec. 3 Ssec. 3 Federal Election wird wie folgt neugefasst:

      "Die fünf Kandidaten, die die meisten Wählerstimmen erhalten haben, erhalten Mandate in der Höhe der erhaltenen Stimmen, geteilt durch die Anzahl aller Wähler (auf die nächste, ganze Zahl abgerundet). Jeder weitere Kandidat, der eine Anzahl von Stimmen erhalten hat, die mindestens das Anderthalbfache der maximalen Anzahl an Mandaten beträgt, erhält Mandate nach dem Rechenverfahren gem. Satz 1."

    Sec. 2 Entry into Force
    Dieses Gesetz tritt gem. den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • The President of Congress


    To the President of the United States:

    Madam President,


    I.


    Senate and House of Representatives have agreed on the


    Sustainable Development And Humanitarian Aid Bill (H.R. 2016-024)


    per 18th of February 2016.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



    (Clark)
    President of Congress





    Sustainable Development And Humanitarian Aid Bill
    An Act to provide for sustainable and ecological development assistance and for the prevention of financial dependence and corruption in the implementation of programs of humanitarian aid by USAID and the Development Bank.


    Section 1 - Additions
    Section 2 des United States Development Cooperation and Humanitarian Aid Act erhält folgende Fassung:


    Section 2 – Objectives
    (1) Die Entwicklungszusammenarbeit der USA verfolgt folgende Kernziele:
    - Verringerung von Armut
    - Verbesserung der Grundbildung
    - Verringerung von Hungersnöten
    - Aufbau einer grundlegenden Gesundheitsversorgung
    - Aufbau und Verbesserung von nachhaltiger Infrastruktur
    - Aufbau und Verbesserung von wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit
    - Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
    - Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung
    - Aufbau und Verbesserung des Umweltschutzes
    - Bekämpfung und Prävention von Korruption und Misswirtschaft im öffentlichen wie privaten Sektor


    Section 2 - Sustainability Clause
    In den United States Development Cooperation and Humanitarian Aid Act wird eine Section 9 eingefügt, die bisherige Section 9 wird zu Section 10:


    Section 9 – Mandatory Sustainability and Compliance Check
    (1) Jedes durch die Development Bank oder USAID geförderte Projekt muss zwingend eine Nachhaltigkeitsstudie einer astorischen Universität oder einer anderen zertifizierten Einrichtung vorlegen um dessen langfristigen Nutzen für Mensch und Umwelt zu bescheinigen. Eine Zertifizierung kann durch das Department of Justice oder einer nachgelagerten Stelle erteilt werden.
    (2) Die Development Bank und USAID muss zu jedem geförderten Projekt Compliancemaßnahmen zur Verhinderung von Korruption durchführen und regelmäßig Bericht über
    a) die Korrputionssituation in den jeweiligen Projekten und
    b) über die vorgenommenen Maßnahmen
    erstatten.
    (3) Zeitkritische humanitäre Kriseneinsätze sind hiervon ausgenommen.



    Section 3 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.


  • THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Madam President,


    the House of Representatives has on the 29th of February 2016 approved the

    March & April 2016 Budget Bill


    The Bill is within the reserved competences of the House and passed without approval of the Senate.



    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



    (Clark)
    President of Congress





    March & April 2016 Federal Budget Bill


    Section 1 - Legal Provisions
    (1) Das Repräsentantenhaus billigt das vorliegende Budget für die Monate März und April 2016.
    (2) Bewilligte Ausgaben die nicht verbraucht werden, sind erneut dem Bundeshaushalt zuzuführen.
    (3) Alle Angaben sind in Millionen Dollar, wenn angebracht gerundet und sofern nicht anders vermerkt für beide Monate insgesamt zu verstehen.
    (4) Die Bewilligungen gelten für die genannte Behörde selbst und ihre nachgeordneten Einrichtungen und Stellen nach freier Zuweisung, soweit nichts anderes vermerkt ist. Fördermittel werden ausschließlich für die Vergabe bewilligt.


    Section 2 - Coming-into force
    (1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Soweit das Gesetz erst nach Beginn des Monats März in Kraft tritt, treten dadurch keine Änderungen an den bewilligten Mitteln ein.





    INCOME
    ___________________________________________________________________________________________
    Federal Income Tax Act (February) .................................... 41,500,000,000 (7.5%)
    Federal Income Tax Act (March) ....................................... 41,500,000,000 (7.5%)
    Overall .............................................................. 83,000,000,000 ......



    OUTGOINGS
    (in Million Dollar)


    MANDATORY SPENDING
    _________________________________________________________________________ TARGET
    Electoral Office Software Allocation Treaty .................................. 2
    Federal Salaries Act .................................................... 10,000
    Military Health Care Act ................................................. 3,100
    Promotion of Alternative Drives Act ........................................ 200
    Overall ................................................................. 13,302


    DISCRETIONARY SPENDING (OPERATIONS)
    _________________________________________________________________________ TARGET
    Executive Office of the President of the United States ..................... 250
    Department of Commerce ................................................... 2,075
    Department of Defence ................................................... 38,000
    Department of Justice .................................................... 5,125
    Department of State ...................................................... 1,000
    United States Congress ..................................................... 200
    United States Electoral Office .............................................. 20
    Central Intelligence Service ............................................. 3,500
    Military Intelligence Service ............................................ 3,000
    Astorian Space Exploration Association ................................... 2,000
    USAID / Astorian Development Bank .......................................... 600
    United State Federal Courts ................................................ 100
    Overall ................................................................. 55,870


    DISCRETIONARY SPENDING (SUBSIDIES)


    Department of Commerce
    _________________________________________________________________________ TARGET
    Ausbau/Instandsetzung des Federal Railroad and Highway Systems ............. 350
    Ausbau/Instandsetzung des Energienetzes .................................... 350
    Ausbau von Breitbandverbindungen und des Mobilfunknetzes .................... 25
    Forschung/Entwicklung im Bereich IT ........................................ 350
    Forschung/Entwicklung im Bereich Medizin und Gesundheit .................. 1,000
    Forschung/Entwicklung im Bereich erneuerbarer Energiequellen ............... 750
    Forschung/Entwicklung im Bereich Umweltschutz .............................. 250
    Ausbau/Instandsetzung von Gesundheitseinrichtungen ....................... 2,000
    Ausbau/Instandsetzung von Bildungseinrichtungen .......................... 5,000
    Ausbau/Forschung/Entwicklung im Agrar-Bereich .............................. 250
    Krebsforschung ............................................................. 250
    AIDS-Forschung ............................................................. 125
    Forschung/Entwicklung Diverses .............................................. 25
    Behandlung von Suchtkrankheiten ............................................ 200
    Kampagnen zur Suchtprävention an öffentlichen Schulen ....................... 50
    Kampagnen zur sexuellen Aufklärung an öffentlichen Schulen .................. 50
    Kampagnen zur beruflichen Fortbildung ....................................... 25
    Erhaltung der Indigenen Kultur .............................................. 25
    Kunst- und Kulturprojekte ................................................... 25
    Overall ................................................................. 11,100


    Department of Defence
    _________________________________________________________________________ TARGET
    Forschung/Entwicklung von Rüstungsgütern ................................... 500
    Forschung/Entwicklung im Bereich Digital Warfare ........................... 200
    Overall .................................................................... 700


    Department of Justice
    _________________________________________________________________________ TARGET
    Ausbau/Instandsetzung von Bundesgefängnissen ............................... 225
    Kampagnen gegen häusliche Gewalt ............................................ 50
    Overall .................................................................... 275



    [doc]OVERALL
    (in Million Dollar)
    _____________________________________________________________________ TARGET
    Overall Income: ................................................... + 83,000
    Overall Outgoins: ................................................. - 81,247
    Overall ............................................................ + 1,753





  • OFFICE of the VICE PRESIDENT of CONGRESS
    Capitol Hill, Astoria City on March 1st, 2016




    To the President of the United States:



    Der Kongress der Vereinigten Staaten hat am gestrigen Tage der


    Panel of Public Defenders Establishment Bill


    zugestimmt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.





    _____________________
    Zoey Voerman
    Vice President of Congress





    PANEL OF PUBLIC DEFENDERS ESTABLISHMENT BILL


    Section 1 - Legal framework
    Nachstehender Text wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    Panel of Public Defenders Act
    An act to ensure legal aid before court for anyone in need.


    Section 1: Purpose and Mission
    (1) Es wird ein Panel of Public Defenders eingerichtet.
    (2) Kann ein Beklagter in einem Strafprozess vor einem Bundesgericht
    a. sich keinen eigenen Anwalt leisten oder
    b. glaubhaft machen, dass sich kein Anwalt findet der ihn vertritt,
    so soll das Gericht einen Public Defender anfordern, der die Vertretung des Beklagten übernimmt.
    (3) Ein Beklagter kann der Berufung eines Anwalts widersprechen, wenn er sich durch diesen nicht ausreichend vertreten fühlt.
    (4) Sieht das Gericht die Einwände des Beklagten gemäß SSec. 3 als berechtigt an, hat das Panel für Ersatz zu sorgen.
    (5) Ein Public Defender kann nicht in einem Verfahren tätig werden, in dem dieser mit anderer ID entweder Teil der Klagepartei oder zuständiger Richter ist.


    Section 2: The Panel of Public Defenders
    (1) Das Panel untersteht der Federal Judges Conference und wird aus dem Haushalt des Bundes finanziert.
    (2) Für eine Anstellung als Public Defender muss die entsprechende ID öffentlich einsehbar einer Federal ID zugeordnet sein.
    (3) Die Federal Judges Conference überprüft Bewerber auf ihre juristische Eignung. Es kann diese Aufgabe delegieren.
    (4) Die Federal Judges Conference wählt bei Vakanz aus allen Public Defenders für sechs Monate einen Public Defender General der die Geschäfte des Panels organisatorisch leitet und dieses nach außen vertritt.
    (5) Der Public Defender General soll die innere Organisation des Panels regeln und kann zu diesem Zweck Anwaltsgehilfen und weitere Beamte in den auf Bundesebene üblichen Abstufungen berufen, die für die Arbeitsfähigkeit der Behörde notwendig sind.


    Section 3: Freelancing
    (1) Das Panel führt eine öffentliche Liste mit Anwälten, die sich freiwillig gemeldet haben, um gegebenenfalls als Extraordinary Public Defender aufzutreten. Ein Anwalt kann jederzeit von dieser Eintragung zurücktreten oder sich für einen begrenzten Zeitraum davon beurlauben lassen.
    (2) Für den Einsatz als Extraordinary Public Defender gelten die selben Bedingungen wie für einen regulären Public Defender (SSecs. 1/3-5, SSecs. 2/2-3).
    (3) Hat das Panel keine freien, eigenen Kapazitäten für einen Fall, soll auf einen Extraordinary Public Defender zurückgegriffen werden. Der entsprechende Anwalt ist in diesem Fall verpflichtet das Verfahren zu übernehmen.
    (4) Für die Bereitschaft als Extraordinary Public Defender aufzutreten, soll ein Anwalt mit 1/7 des Gehaltes eines regulären Public Defenders entlohnt werden.
    (5) Führt ein Extraordinary Public Defender ein Verfahren für das Panel, soll dieser für seine Zeit gleichwertig wie ein regulärer Public Defender entlohnt werden.
    (6) Verweigert ein Extraordinary Public Defender die Verfahrensführung oder unterlässt sie entgegen seiner Verpflichtung, so müssen alle bereits durch das Panel erhaltene Zahlungen zurückbezahlt werden.


    Section 2 - Amending the Appendices of the Federal Salaries Act
    Der Public Defender General wird dem Appendix 2 des Federal Salaries Act, der Public Defender dem Appendix 3 angefügt.


    Section 3 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.




  • OFFICE of the VICE PRESIDENT of CONGRESS
    Capitol Hill, Astoria City on March 15th, 2016




    To the President of the United States:



    Der Kongress der Vereinigten Staaten hat zum 13. März 2015 der


    State Judicial Authority Extension Bill


    zugestimmt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.





    _____________________
    Zoey Voerman
    Vice President of Congress




    STATE JUDICIAL AUTHORITY EXTENSION BILL


    Section 1 - Legal framework
    Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten:


    Empowerment of the States in the Field of Civil Justice Act
    An Act to delegate certain rights reserved to the Federal Government in Art. VI, Sec. 5, Alt. 5 USConst.


    Section 1 - Purpose
    Dieses Gesetz dient der teilweisen Übertragung der Zuständigkeit für die Errichtung einer Gerichtsbarkeit durch den Bund auf die Staaten.


    Section 2 - Empowerment of the States
    (1) Der Bund ermächtigt die Staaten, für die Zuständigkeiten, die der Gesetzgebung der Staaten unterliegen, eigene Gerichte zu schaffen und über ihre Organisation, ihre Besetzung und ihr Verfahren frei zu bestimmen.
    (2) Die ausschließliche Zuständigkeit der Bundesgerichte für die Rechtsprechung im Bezug auf Bundesrecht und auf Bundesrecht basierenden Entscheidungen und Anordnungen oder die Behörden und Organe des Bundes bleibt ebenso unberührt wie die Fragen ihrer Organisation und Besetzung und die verfassungsmäßigen Aufgaben, die Besetzung und Organisation des Supreme Court of the United States.
    (3) Die Zuständigkeit der Bundesgerichte bleibt insbesondere dann bestehen, wenn Handlungen sich über das Gebiet mehr als eines Bundesstaates oder in das Ausland erstrecken, in Angelegenheiten der Vertragserfüllung jedoch nur, soweit der Gerichtsstand nicht vereinbart wurde.
    (4) Die Bestimmungen des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act bleiben unberührt, die den Staaten übertragenen Zuständigkeiten gelten nicht als Zuständigkeiten der Staaten nach diesem Gesetz.


    Section 3 - Effect of Empowerment, Subsidiarity
    (1) Ist ein handlungsfähiges Staatsgericht errichtet und besetzt, so können Verfahren in dessen Zuständigkeitsbereich auch dann nicht durch Bundesgerichte angenommen werden, wenn dies als Rechtsmittel gegen die Entscheidung dieses Gerichts erfolgen soll.
    (2) Soweit die Staaten eigene Gerichte gebildet haben, diese aber nicht in der Lage sind ein Verfahren zu führen, ohne dass für diesen Fall eine wirksame Abhilfe nach den Gesetzen des Staates besteht, unterliegt das Verfahren der Gerichtsbarkeit des Bundes.
    (3) Machen die Staaten von der ihnen durch dieses Gesetz übertragenen Zuständigkeit keinen Gebrauch, bleibt die Zuständigkeit der Bundesgerichte bestehen.
    (4) Wird ein Staatsgericht errichtet, jedoch keine Verfahrensvorschriften erlassen, werden die Vorschriften des Bundesrechts durch die Staatsgerichte verwendet.


    Section 4 - Federal Review
    (1) Ein Antrag auf Aufhebung einer staatsgerichtlichen Entscheidung an einen sachlich und örtlich zuständigen Federal District Court ist ausnahmsweise zulässig, wenn er sich auf die Verletzung von Bestimmungen der Bundesverfassung oder des Bundesrechts, von dem die Staaten nicht abweichen dürfen, stützt. Eine Überprüfung der Vereinbarkeit des Urteils oder der Rechtsgrundlage mit der Staatsverfassung findet auf diesem Wege nicht statt, insoweit die Zuständigkeit des Verfassungsgerichts dieses Staates oder des Supreme Court of the United States als ebensolches gegeben ist.
    (2) Der Antrag kann erst gestellt werden, wenn gegen die Entscheidung des Staatsgerichts kein innerstaatliches Rechtsmittel mehr zulässig ist. Er ist gegen den Bundesstaat zu richten, dessen Gericht entschieden hat.
    (3) Das befasste Bundesgericht kann die Entscheidung entweder für rechtmäßig erklären und den Antrag abweisen oder sie für unrechtmäßig erklären und das Verfahren an das zuständige Staatsgericht zurückverweisen. Gegen die Entscheidung ist der bundesrechtlich vorgesehene Rechtsweg eröffnet.
    (4) Das Verfahren kann in die Zuständigkeit der Bundesgerichtsbarkeit überführt werden, wenn das befasste Bundesgericht es anordnet, weil eine Rückverweisung erfolgen müsste, aber absehbar ist, dass das zuständige Staatsgericht nicht in der Lage oder Willens ist, eine mit Bundesrecht vereinbare Entscheidung zu treffen. In diesem Falle ist das Wiederholungsverfahren durch die Bundesgerichte so durchzuführen, als würde keine Staatsgerichtsbarkeit bestehen, eine erneute Befassung der Staatsgerichte ist unzulässig.


    Section 5 - Enforcement of state laws by federal authorities
    (1) Die Staaten können sich zur Umsetzung der ihnen obliegenden Zuständigkeiten nach diesem Gesetz den Bundesgerichten im Wege der Organleihe bedienen, die zuständig wären, wenn das Gesetz Bundesgesetz wäre. Diese handeln dann als Gerichte des Bundesstaates. Der Bundesstaat ist zum Ersatz jedweder Kosten und zur Übernahme aller erwachsenen Verpflichtungen verpflichtet.
    (2) Die Bundesstaaten können durch Gesetz das gerichtliche Verfahren vor einem Bundesgericht, das als Staatsgericht tätig wird, ordnen. Ihrer Gesetzgebung entzogen sind die Gerichtsverfassung und die Bestellung der Richter. Insbesondere können sie nicht die Zuständigkeit eines anderen Bundesbezirksgerichts oder Bundesberufungsgerichts begründen, als die für den betreffenden Staat zuständigen. Soweit der Bundesstaat keine eigenen Bestimmungen erlassen hat, gilt das Bundesrecht mit der Maßgabe, dass die Aufgaben der Bundesorgane durch die entsprechenden Organe des Staates wahrgenommen werden können.
    (3) Das nach dieser Section als Staatsgericht tätig werdende Bundesgericht kann erklären, die Aufgaben nach dieser Section nicht wahrzunehmen oder eine Verfahrensvorschrift des Bundes anstelle einer solchen eines Staates anzuwenden, wenn die Bestimmungen der Staatengesetzgebung gegen das Recht des Bundes verstoßen oder offensichtlich undurchführbar sind. Gegen eine solche Entscheidung steht den Organen des Staates die Berufung offen. Die Bundesrichterkonferenz kann einen Ausschluss nach Satz 1 dieser Subsection für die Bundesgerichtsbarkeit als ganzes erklären, ein solcher Ausschluss ist nicht anfechtbar. Eine Entscheidung nach dieser Subsection ist zu begründen, damit der betroffene Staat Abhilfe schaffen kann.



    Section 2 - Amending the FJA
    Chp. 1, Art. II, Sec. 2 Federal Judiciary Act entfällt.


    Section 3 - Coming-into force
    Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.


  • THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Madam President,


    the House of Representatives has on the 16th of March 2016 approved the


    Resolution to correct the March & April 2016 Federal Budget Act


    The Resolution is within the reserved competences of the House and passed without approval of the Senate.



    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.




    (Clark)
    President of Congress




    Resolution to correct the March & April 2016 Federal Budget Act


    The House of Representatives of the United States,
    stellt fest, dass der am 29. Februar 2016 verabschiedete Budget Act irrtümlich für die Monate März und April verabschiedet wurde,
    beschließt, dass der Act für die Monate April und Mai angewendet wird,
    genehmigt, dass er als "Aprill & May 2016 Federal Budget Act" verkündet wird
    genehmigt ferner, dass die Monatsangaben im Text des Acts und seiner Anhänge entsprechend angepasst werden.


    Resolved by the House on 16th of March 2016




  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on February 22nd, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of



    Mr. John Nathan Hope


    for the office of


    Associate Justice


    was


    APPROVED


    by the United States Senate as of yesterday.






    _____________________
    Zoey Voerman
    President of the Senate




  • THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Madam President,



    Der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben per 29.03.16 die


    - 3rd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill (S. 2016-038)


    gebilligt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bills zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.




    (Clark)
    President of Congress



    3rd Congressional Committees, Investigations and Questioning Act Amendment Bill


    Only Section - Temporary Chair and Membership
    Section IV/1 des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act werden die folgenden Subsections angefügt:

      [doc](8) Beschließt ein Ausschuss die Einleitung einer Untersuchung und ist der Antragsteller nicht Mitglied des Ausschusses, soll er für die Dauer der Untersuchung und beschränkt auf die Belange der Untersuchung zum Mitglied werden. Die Beschränkungen nach Section II/2 finden hierbei keine Anwendung.
      (9) Beschließt ein Ausschuss die Einleitung einer Untersuchung und hat der Ausschuss zu diesem Zeitpunkt keinen Vorsitzenden oder akzeptiert der Vorsitzende dies ausdrücklich, so soll der Antragsteller für die Dauer der Untersuchung und beschränkt auf die Belange der Untersuchung den Vorsitz führen. Die Beschränkungen nach Subsection II/3/3 finden hierbei keine Anwendung.



  • THE PRESIDENT PRO TEMPORE OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Madam President,



    Senate and House of Representatives have passed the following Bills per 07.04.16


    - Reform of the Federal Prison System Bill (S. 2016-040)
    - First Regulation of Traffic Act Reform Bill (H.R. 2016-036)
    - Requirements for Search and Seizure Bill (S. 2016-041)
    - Congressional Veto On Foreign Armed Forces of the United States Actions Amendment (S. 2016-037)


    I therefore send this Bills to you for presidential signature.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.




    (Clark)
    President pro tempore of Congress




    Reform of the Federal Prison System Bill
    An Act to redesign the Management and Organisation of Federal Prisons


    Section 1 - Legal Framework
    Das folgende wird Bundesgesetz:



      FEDERAL PRISON SYSTEM ACT



      Section 1 - The Federal Bureau of Prisons (FBP)
      (1) Die Durchführung und Verwaltung des Strafvollzugs auf Bundesebene ist dem Federal Bureau of Prisons übertragen.
      (2) Das Federal Bureau of Prisons ist organisatorisch dem Department of Justice nachgeordnet.
      (3) Das FBP wird von einem Director geleitet, der vom Präsidenten auf Vorschlag des Attorney General ernannt und entlassen wird.
      (4) Jedes Gefängnis unter Verwaltung des FBP wird von einem Warden geleitet, der vom Director nach Bedarf ernannt und entlassen wird.


      Section 2 - Prison Types
      (1) Der Strafvollzug ist in verschiedene Typen von Anstalten gegliedert und auf Grund der Gefährlichkeit der Insassen für die Öffentlichkeit und deren potentielle Fluchtgefahr nach Sicherheitsgraden eingeteilt:
      a. minimum security Federal Prison Camps;
      b. low to medium security Federal Correctional Facilities;
      c. high to maximum security Federal Penitentiaries.
      (2) Für die folgenden Personengruppen sollen zudem eigene Einrichtungen oder räumlich getrennte Bereiche, in den selben sicherheitstechnischen Abstufungen wie unter SSec. 1, geführt werden:
      a. psychisch beeinträchtigte Personen;
      b. Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.
      (3) Insassen sollen nach Geschlechtern getrennt untergebracht werden.
      (4) Insassen sollen bei ihrer Überführung in den Bundesvollzug und danach regelmäßig auf ihre Einstufung gemäß SSecs. 1 und 2 überprüft und gegebenenfalls entsprechend verlegt werden.
      (5) Eine Überprüfung nach SSec. 4 soll nicht öfter als zweimal jährlich stattfinden und durch eine Kommission, bestehend aus
      a. dem Warden des Gefängnisses;
      b. einem Mitarbeiter des Federal Bureau of Prisons; sowie
      c. einem Mitarbeiter des Office of the Solicitor General;
      erfolgen. Dabei sollen gegebenenfalls notwendige Sachverständige sowie der Insasse selbst angehört werden.



    Section 2 - Empowerment of the States Amendment
    Sec. 3a, SSec. 1 des Empowerment of the States in the Field of Criminal Justice and Prosecution Act wird wie folgt neu gefasst:

    (1) Zur Verfolgung von Verstößen der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Staatsgesetze, sowie zum Vollzug darauf basierender Gerichtsurteile, können sich die Bundesstaaten im Wege der Organleihe der Bundesgerichte und Bundesbehörden bedienen, die zuständig wären, wenn das Gesetz Bundesgesetz wäre. Die Organe werden dann als Organe des Bundesstaates tätig, der auch zum Ersatz jedweder Kosten und zur Übernahme aller erwachsenen Verpflichtungen verpflichtet ist.


    Section 3 - Final Provisions
    (1) Der Penal Enforcement Act vom 28.11.2009 tritt außer Kraft.
    (2) Dieses Gesetz tritt nach den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.



    First Regulation of Traffic Act Reform Bill
    An Act to reduce the pollution of the air and emmissions of noise and for other purposes.


    Section 1 – Enviromental Protection
    Folgende Section wird dem Regulation of Traffic Act hinzugefügt:


    Section 6 – Pollution Limitation
    (1) Für Fahrzeuge
    1. mit unter 3,5t Gesamtgewicht oder
    2. höchstens zwei Rädern und einer möglichen Höchstgeschwindigkeit von 28 mph
    gelten folgende Obergrenzen:
    a) Emission von Kohlenstoffmonooxid: 2000 mg/km,
    b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 200 mg/km,
    c) Emission von Stickoxiden: 500 mg/km,
    d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 40 mg/km,
    e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 28 mph: 60 db.


    (2) Für sonstige Fahrzeuge gelten folgende Obergrenzen:
    a) Emission von Kohlenstoffmomooxid: 4.500 mg/km,
    b) Emmission von Kohlenwasserstoffen: 600 mg/km,
    c) Emission von Stickoxiden: 1.300 mg/km,
    d) Teilchen mit aerodynamischem Durchmesser < 10 µm (Feinstaub): 200 mg/km,
    e) Lärm bei einer Geschwindigkeit von 80 mph: 70 db.


    (3) Die in den Sections 1 und 2 bestimmten Obergrenzen dürfen Fahrzeuge überschreiten, wenn
    a) sie vor dem 01. Oktober 2016 produziert wurden, aber nur bis zum 01. Oktober 2023,
    b) sie durch die zuständige Bundesbehörde aufgrund von historischer Wertigkeit und Erhaltungswürdigkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten,
    c) sie Sonderfahrzeuge der Streitkräfte des Bundes oder der Nationalgarde eines Staates sind, bei denen die Einhaltung der Obergrenzen aus technischen Gründen nicht möglich ist,
    d) sie besonderen Leistungsanforderungen genügen müssen und deshalb durch die zuständige Bundesbehörde eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
    Ausnahmegenehmigungen können bezogen auf den Einzelfall oder den Bautyp bezogen sein.
    (4) Fahrzeuge, die nach dieser Bestimmung in Einklang mit den Obergrenzen stehen, sind durch ein amtliches Signet zu kennzeichnen, das am Kennzeichen anzubringen ist. Dabei ist zu unterscheiden, ob sie den Obergrenzen genügen, gemäß Sec. 3, Alt. a vorübergehend freigestellt oder gemäß Alt. b-d eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung besitzen. Zur Kennzeichnung kann die zuständige Bundesbehörde Untersuchungsverfahren vorschreiben.
    (5) Das Fehlen einer Kennzeichnung nach Ssc. 4 oder das Führen einer ungültigen Kennzeichnung ist ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln.


    Section 2 – Traffic Violations
    Der Section 3 Regulation of Traffic Act wird eine Subsection 6 hinzugefügt:

    (6) Personen, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen können mit einer Fine von 10 USD bis zu 5.000 USD belegt werden, über die die zuständige Kontrollbehörde im Einzelfall oder nach einheitlichen Kriterien bestimmen kann. Wiederholte oder besonders schwerwiegende Verstöße können zudem als Übertretungen oder Vergehen der Klasse D des Federal Penal Code geahndet werden. Andere strafrechtliche Verfolgung bleibt unberührt.


    Section 3 – Highway policing
    (1) Section 5 Regulation of Traffic Act erhält folgende Fassung:

    Die polizeiliche Überwachung der Bundesstraßen und sonstiger Straßen auf Ersuchen der Bundesstaaten obliegt der Federal Highway Police, die als Teil des Federal Bureau of Investigation geführt wird.


    (2) Die der Federal Highway Administration zugehörenden Vermögenswerte und Bediensteten für die Zwecke der Federal Highway Police werden mit Inkrafttreten dieses Gesetzes dem FBI übertragen.



    Section 4 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.




    Requirements for Search and Seizure Bill



    Section 1 - Amending the Federal Rules of Procedure
    Das folgende wird als Chapter X dem Federal Rules of Procedure Act angefügt:



    Chapter X – Search and Seizure


    Rule 33 – Requirement of Warrant
    (1) Zur Vornahme von Durchsuchungen und Beschlagnahmen ist ein Gerichtsbeschluss notwendig, soweit nicht das Gesetz etwas anderes zulässt.
    (2) Ein Beschluss nach Sub-Rule 1 ist nicht notwendig falls
    1. der Eigentümer des betroffenen Objekts seine freiwillige Zustimmung erteilt;
    2. die Umstände eine Notwendigkeit des sofortigen Handelns ergeben, da ohne dieses eine erhebliche Gefahr dafür besteht, dass die Strafverfolgung verunmöglicht oder zumindest wesentlich erschwert würden;
    3. die Vornahme erforderlich ist, um die Sicherheit der beteiligten Beamten oder Dritter zu gewährleisten;
    4. eine betroffene Sache von einem Ort, an dem sich der Beamte rechtmäßig aufhält, einfach einsehbar und der beweiserhebliche Charakter ohne weiteres erkennbar ist;
    5. der Anspruch auf Privatsphäre nicht als gegeben erwartet werden kann, insbesondere
    a) für öffentlich zugängliche Bereiche,
    b) bei Kontrollen an Grenzen oder Einlasskontrollen, deren Durchführung angekündigt ist.
    (3) Soweit ein erforderlicher richterlicher Beschluss nicht vorliegt, unterliegen die dadurch unzulässig gewonnenen Beweise einem Verwertungsverbot, welches das Gericht auf Antrag feststellt. Gleiches gilt für alle direkt daraus gewonnenen weiteren Beweise.


    Rule 34 – Conditions of a Search and Seizure
    (1) Durchsuchungen und Beschlagnahmen können durchgeführt werden für Beweismittel, illegale Besitztümer, Hilfsmittel zur Begehung von Straftaten oder für die Auffindung einer gesuchten Person. Sie können auch durchgeführt werden durch das Kopieren und Sichten elektronischer Daten.
    (2) Durchsuchungen und Beschlagnahmen dürfen nur bei Vorliegen eines hinreichenden Verdachts und nur soweit angeordnet werden, wie sie sinnvoll und verhältnismäßig erscheinen.


    Rule 35 – Issuing a Warrant
    (1) Das für ein Strafverfahren gegen den Betroffenen zuständige Bundesgericht erlässt einen Beschluss nach Rule 33 auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder eines Ermittlungsbeamten. Ein Rechtsmittel dagegen kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht unzuständig geworden ist, nachdem der Antrag gestellt wurde.
    (2) Bestehen Zweifel allein in der Zuständigkeit des Gerichts, nicht jedoch in der Zulässigkeit der Anordnung, soll ein Beweisverwertungsverbot ohne besondere Umstände nicht festgestellt werden.
    (3) Eine Anhörung muss nicht durchgeführt werden, wenn dies zeitlich undurchführbar oder der Maßnahme abträglich wäre.
    (4) Der Beschluss bedarf nicht der Schriftform, er kann auch mündlich oder durch Telekommunikationseinrichtungen erlassen werden, soweit das Gericht hierüber ein amtliches Protokoll fertigt.


    Rule 36 – Execution
    (1) Eine Durchsuchung oder Beschlagnahme soll soweit möglich nur durch die in dem Beschluss bezeichnete Behörde durchgeführt werden.
    (2) Soweit nicht anders angeordnet oder bei der Durchführung ohne Anordnung erforderlich, soll den Betroffenen der Grund und die Handlungsgrundlage mitgeteilt werden. Er ist über seine Rechte aufzuklären und kann die Anwesenheit eines Anwalts verlangen.
    (3) Über die Durchsuchung oder Beschlagnahme ist ein Protokoll unter Nennung der betroffenen Gegenstände, der durchführenden Beamten, des Zeitpunkts und aller mit der Vornahme und Untersuchung der Gegenstände zusammenhängenden Gegenstände zu fertigen. Das Protokoll wird selbst Beweismittel.
    (4) Die Durchführung der Durchsuchung oder Beschlagnahme ist dem für den Erlass zuständigen Gericht anzuzeigen und das Protokoll nach Kenntnisnahme zu den Akten der Ermittlungsbehörde zu nehmen.



    Section 2 - Final Provisions
    Das Gesetz tritt nach den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.




    Congressional Veto On Foreign Armed Forces of the United States Actions Amendment


    Section 1 - Fundations
    Dieses Amendment gestattet ein Veto des Kongresses bei langfristigen Auslandseinsätzen.


    Section 2 - Addition
    Folgende Section wird Article 1 des Armed Forces of the United States Act hinzugefügt


    Sec. 4 - Reserved Competences of Congress Concerning Foreign Actions
    (1) Extraterritoriale Einsätze der Armed Forces mit Kampfhandlungen oder der unmittelbaren Gefahr der Verwicklung in Kampfhandlungen müssen unverzüglich abgebrochen werden, wenn beide Kammern des Kongresses dies mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ihrer Mitglieder beschließen.
    (2) Die Regelung aus Subsection 1 findet nicht Anwendung bei Einsätzen, die auf Grundlage eines Beschlusses des Kongresses erfolgen.
    (3) Der unverzügliche Abzug erfolgt so schnell wie unter Wahrung der Sicherheitsinteressen der Angehörigen der Armed Forces möglich.


    Section 3 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.



  • OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Madam President,


    on behalf of Congress, I notify you, that the Senate and the House of Representatives each have granted approval on the following Bills:


    - Glenverness Basic Treaty Ratification Bill (S. 2016-045)


    as of 29.04.16.


    I request, on behalf of Congress, that you sign into law these Bills.
    According to Art. III, Sec. 7, Ssc. 4 USConst. you may object against any of them by notification to Congress within 7 days.




    (Clark)
    President of Congress




    GLENVERNESS BASIC TREATY RATIFICATION BILL



    Section 1: Ratification
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Glenverness vom 12. April 2016 in angehangener Fassung.


    Section 2: Documentation
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.


    Section 3: Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.




    GLENVERNESS BASIC TREATY RATIFICATION BILL



    Section 1: Ratification
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Königreich Glenverness vom 12. April 2016 in angehangener Fassung.


    Section 2: Documentation
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifizierungsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Vertragspartner zu hinterlegen.


    Section 3: Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.




    Basic Treaty between the Ryal Realm o Glenverness and the United States of Astor



    Preamble
    In dem Wunsch, eine friedliche, freundliche und gleichberechtigte Beziehung zwischen ihren Staaten zu etablieren, die als Grundstein für den Aufbau einer dauerhaften Freundschaft und Zusammenarbeit dienen soll, schließen das Königreich Glenverness und die Vereinigten Staaten den nachstehenden Grundlagenvertrag.


    Article 1 - Mutual Recognition
    (1) Die vertragschließenden Parteien erkennen einander gegenseitig als souveräne und gleichberechtigte Staaten an.
    (2) Sie stufen die wechselseitigen Beziehungen zueinander jeweils als mindestens "freundlich" oder sinnverwandt ein.


    Article 2 - Non-aggression Principle
    (1) Die vertragschließenden Parteien erklären, weder jetzt noch in Zukunft territoriale Ansprüche gegeneinander erheben, und sichern einander wechselseitig die Achtung ihrer Grenzen und Hoheitsgewässer zu.
    (2) Sie verpflichten sich, jedwede zwischen ihnen auftretenden Meinungsverschiedenheiten und Konflikte auf ausschließlich friedlichem Wege zu lösen, und auf jedwede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander zu verzichten.


    Article 3 - Diplomatic Missions
    (1) Die vertragschließenden Parteien vereinbaren, soweit dies ihren Möglichkeiten entspricht, Botschafter als ständige Vertreter ihrer
    Regierungen am Sitz der jeweils anderen Regierung auszutauschen, und akkreditiertem diplomatischem Personal Immunität entsprechend internationalen Gepflogenheiten zu gewähren.
    (2) Sie verpflichten sich, sich jedweder Einmischung in die inneren Angelegenheiten der jeweils anderen Seite zu enthalten.


    Article 4 - Legal Cooperation
    (1) Die vertragsschließenden Parteien verpflichten sich, die in ihrem Staatsgebiet befindlichen Staatsbürger des jeweils anderen Vertragspartners, welche von diesem strafrechtlich verfolgt werden, auf Ansuchen der zuständigen Behörde, an diesen auszuliefern. Davon ist abzusehen, wenn im Falle der Auslieferung die Todesstrafe droht.


    Article 5 - Coming-into-force and Term
    (1) Dieser Vertrag tritt mit seiner Ratifikation durch die vertragschließenden Parteien in Kraft.
    (2) Er gilt für unbefristete Zeit, kann jedoch von jeder der vertragschließenden Partei formlos mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.



    Für Glenverness
    Francis Lucifer MacErgyll
    Caibinet Secretar for Furrin Affairs


    Für Astor
    Emma Fitzpatrick
    Secretary of State





  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on May 1st, 2016




    To the President of the United States:



    Madam President,


    der Senat und das Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten haben Ihnen per 01.05.2016,


    gemäß Ihres Antrages,


    die Erlaubnis nach Sec. 2, Ssc. 3 SotURA erteilt.


    Sie haben damit das Recht zur State of the Union Address vor den Kongress zu treten.






    _____________________
    Zoey Voerman
    President of the Senate



  • OFFICE OF THE PRESIDENT OF CONGRESS


    To the President of the United States:

    Madam President,


    on behalf of Congress, I notify you, that the Senate and the House of Representatives each have granted approval on the following Bills:


    - May 2016 Elections Bill (S. 2016-050)


    as of Monday, May 23rd, 2016.


    I request, on behalf of Congress, that you sign into law these Bills.
    According to Art. III, Sec. 7, Ssc. 4 USConst. you may object against any of them by notification to Congress within 7 days.




    (Clark)
    President of Congress


    May 2016 Elections Bill


    Section 1 - General Provisions
    (1) Dieses Gesetz legt fest dass die Wahltermine im Monat Mai 2016 einmalig von den Vorgaben des Federal Election Act abweichen.
    (2) Es soll zitiert werden als May 2016 Elections Act


    Section 2 - Date of Elections
    (1) Das Wählerverzeichnis gemäss Art. I Sec. 5 des Federal Election Act wird vom 16.05.2016 bis 21.05.2016 ausgelegt.
    (2) Kandidaturen für Wahlämter auf Bundesebene gemäss Federal Election Act sind vom 16.05.2016 bis 21.05.2016 am durch das United States Electoral Office dafür bezeichneten Ort bekannt zu geben.
    (3) Die Wahlgänge für Wahlämter auf Bundesebene gemäss Federal Election Act finden zwischen dem 22.05.2016 und dem 27.05.2016 statt.


    Section 3 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt gemäss den verfassungsmässigen Bestimmungen in Kraft.

  • [align=center]
    Capitol Hill, Astoria City on June 5th, 2016



    To the President of the United States


    Der Kongress der Vereinigten Staaten hat zum 5. Juni 2016 der
    - Federal Administration Reform Bill -
    zugestimmt.


    Aus diesem Grund übersende ich die genannte Bill zur Unterschrift.
    Gemäß Art. III Sec. 7 SSec. 4 USConst. kann dagegen Widerspruch eingelegt werden.



    Percival Nunokawa
    ________________________________________
    - Acting President of the United States Senate -




    Federal Administration Reform Bill
    An Act to modernise the structure of the Federal Government Agencies and to prescribe Rules for the work of these agencies.


    Section 1 - Federal Administration Act
    Das folgende wird Gesetz der Vereinigten Staaten.



    Federal Administration Act


    Chapter I – General Provisions


    Section 1 – Purpose
    (1) Dieses Gesetz regelt die Grundlagen der Organisation der Bundesverwaltung und ihrer Arbeitsweise.
    (2) Soweit besondere gesetzliche Vorschriften für Teile der Bundesverwaltung erlassen sind, treten die Vorschriften dieses Gesetzes zurück.


    Section 2 – Departments
    (1) Die Departments unterstützen den Präsidenten in der Ausübung der ihm übertragenen Exekutivgewalt als oberste Bundesbehörden.
    (2) Sie werden durch einen Secretary geleitet, dem andere Amtsträger auf Leitungsebene zur Seite gestellt werden können. Der Secretary unterliegt in seiner Arbeit der der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des Präsidenten.
    (3) Departments können auch einem anderen Department nachgeordnet werden. In diesem Fall verantwortet der zuständige Secretary den ihm zugewiesenen Aufgabenbereich unter der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des ihm übergeordneten Secretarys.


    Section 3 – Federal Agencies
    (1) Federal Agencies nehmen die ihnen übertragenen Verwaltungsaufgaben unter Weisung, Aufsicht und Kontrolle der ihnen übergeordneten Stellen, letztinstanzlich des Präsidenten, wahr.
    (2) Federal Agencies können errichtet werden als
    a) reguläre Verwaltungsbehörden (Office / Bureau / Agency / Authority / Administration / Service / Institute) unter der Leitung eines Directors oder Administratiors,
    b) Verwaltungsbehörden unter der Leitung eines Mehrpersonengremiums (Commission / Council / Board) mit einem Chairman.
    (3) Federal Agencies können selbstständig oder als Teil einer obersten Bundesbehörde errichtet werden. Ihnen können andere Bundeseinrichtungen nachgeordnet werden. Sind sie nicht Teil einer anderen Behörde, sind sie einer obersten Bundesbehörde nachzuordnen.


    Section 4 – Agencies directly responsible to President
    Aufgaben der obersten Bundesbehörden, die keinem Department zugeordnet werden, werden durch den Präsidenten oder in seinem Auftrag direkt wahrgenommen. Dies gilt auch für die Nachordnung von Behörden, die keinem Department zugeordnet sind.


    Section 5 - Authority to structure the Agencies
    (1) Die Errichtung von Bundesbehörden kann durch Gesetz oder Exekutiverlass des Präsidenten erfolgen, ihre Aufhebung jedoch nur durch das gleiche Instrument, wie ihre Errichtung.
    (2) Die innere Organisation einer Behörde, soweit sie nicht durch die Errichtungsvorschrift reguliert wird, unterliegt der Gestaltung durch Organisational Orders.
    (2) Zum Erlass von Organisational Order unter Berücksichtigung der haushalterischen Möglichkeiten des Bundes sind berechtigt
    a) der Präsident für die gesamte Bundesexekutive,
    b) der Leiter einer obersten Bundesbehörde für seinen Zuständigkeitsbereich und die nachgeordneten Behörden,
    c) der Leiter einer anderen Bundeseinrichtung, soweit nur der Bereich einer Bundesbehörde einschließlich der ihr nachgeordneten Behörden betroffen ist.


    Section 6 – Special form of Agencies
    Durch Gesetz können Einrichtungen und Behörden des Bundes mit besonderer Struktur geschaffen werden, die eine besondere Struktur aufweisen und nicht dem Präsidenten nachgeordnet sind.


    Section 7 – Legislative and Judicial Agencies
    (1) Behörden im Sinne dieses Gesetzes sind nicht der Kongress und seine Organe und die Bundesgerichte.
    (2) Zur Unterstützung der Arbeit der Legislative und Judikative können ebenfalls Bundesbehörden errichtet werden, die nicht Teil der Exekutive, sondern der Gewalt sind, innerhalb der sie errichtet werden.
    (3) Behörden außerhalb der Exekutive unterliegen nicht der Weisung, Aufsicht und Kontrolle des Präsidenten, sie sind Ausprägung der verfassungsrechtlichen Selbstständigkeit der Gewalten.
    (4) Die Errichtung und Aufhebung von Bundesbehörden und die Regelung ihrer inneren Struktur erfolgt durch Resolution mindestens einer Kammer des Kongresses für Legislativbehörden oder Beschluss der Federal Judges Conference für Judikativbehörden.


    Chapter II – Leadership


    Section 1 – Agency Executive
    (1) Der Leiter einer Bundeseinrichtung ist für deren Organisation und Führung sowie die Erledigung ihrer Aufgaben verantwortlich. Er besitzt Weisungsrecht gegenüber allen nachgeordneten Bediensteten und Stellen.
    Er unterliegt der Weisung, Aufsicht und Kontrolle der übergeordneten Stellen, letztinstanzlich des Präsidenten, und ist ihnen verantwortlich.
    (2) Ein Amtsträger auf Leitungsebene soll zum ständigen Vertreter des Leiters bestimmt werden, die übrigen Mitglieder der Leitungsebene nach ihrem Rang, unter gleichen Rängen nach Amtszeit die Stellvertretung im Bedarfsfall übernehmen. Die Stellvertretung schließt die geschäftsführende Aufgabenwahrnehmung im Falle einer Vakanz ein.


    Section 2 – Special positions in Leadership
    (1) In jeder Bundeseinrichtung sollen auf Leitungsebene neben dem Leiter und dem Stabschef zumindest Verantwortlichkeiten für
    a) das Personalwesen
    b) das Budget- und Beschaffungswesen sowie die Verwaltung von Eigentum und Liegenschaften
    d) den Geheimschutz und die Sicherheit
    e) die rechtlichen Angelegenheiten (als General Counsel) und den behördlichen Datenschutz
    an Bedienstete zugewiesen werden, die damit für diese Bereiche Weisungsrecht besitzen.
    (2) Die Mitglieder der Leitungsebene werden durch dazu bestellte Mitarbeiter aus ihrem Aufgabenbereich vertreten. Die Stellvertretung schließt die geschäftsführende Aufgabenwahrnehmung im Falle einer Vakanz ein.


    Section 3 – Delegation of authority
    (1) Jeder Leiter einer Bundeseinrichtung kann die ihm in seiner Funktion übertragenen Aufgaben und Rechte an ihm unterstellte Bedienstete delegieren, ohne das Recht der eigenen Entscheidung zu verlieren. Er kann auch die Aufsicht über ihm unterstellte Bedienstete anderen Bediensteten übertragen.
    (2) Delegationen sind nur ausgeschlossen, soweit de geltenden Bestimmungen dies ausdrücklich bestimmen. Kein in der Verfassung mit der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben persönlich betraute Amtsträger darf diese Rechte delegieren, soweit die Verfassung dies ausschließt.


    Section 4 – Authority of Leadership to make Rules and Regulations
    (1) Der Leiter jeder Bundeseinrichtung kann für die der ihm jeweils nachgeordneten Stellen nach innen oder außen wirksame Bestimmungen (Rules and Regulations), insbesondere im Bezug auf
    a) das Verfahren der Aufgabenerfüllung, die Geschäftsverteilung
    b) Tätigkeit der Bediensteten sowie
    c) die Beschaffung, Verwaltung und Nutzung der Archive, Unterlagen und des Eigentums.
    (2) Anordnungen, die der Präsident in Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlichen Exekutivverantwortung (Executive Orders) oder der Leiter einer obersten Bundesbehörde in der Wahrnehmung der ihm als Beauftragter des Präsidenten zukommenden verfassungsrechtlichen Verantwortung für seinen Aufgabenbereich trifft (Administrative Instructions) sind keine Rules and Regulations im Sinne dieser Section.
    (3) Rules und Regulations nach Section 1 dürfen der Verfassung, den Gesetzen, Executive Orders, Administrative Instructions oder höherrangigen Rules and Regulations nicht zuwiderlaufen.
    Anordnungen, die Sentence 1 widersprechen, vorhergehende Anordnungen oder Anordnungen untergeordneter Stellen verlieren ihre Wirkung, insoweit neue oder übergeordnete Anordnungen erlassen werden oder sie im Widerspruch stehen.
    (4) Das zuständige Congressional Committee kann Rules and Regulations jederzeit zum Gegenstand seiner Beratungen machen und einen Widerruf oder Änderung verlangen, sofern sie nicht den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betreffen (Executive Privilege).


    Section 5 – Inspector General
    (1) In jeder Bundeseinrichtung kann ein Amtsträger (Inspector General) bestellt werden, der weisungsfrei Untersuchungen im Bezug auf die rechtmäßige Durchführung der Aufgaben der Behörde nach den Grundsätzen ethischer, integerer und effizienter Arbeit durchführt.
    (2) Der Amtsträger regelt seine Angelegenheiten selbstständig nach den Maßgaben der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Weisung der übergeordneten Stelle und kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Bedienstete und Ermittlungsbeamte mit Zuständigkeit für alle Angelegenheiten der Einrichtung berufen.
    (3) Er berichtet auf Anfrage der übergeordneten Stelle und dem Kongress und macht diese auf Verstöße gegen Vorschriften aufmerksam.


    Chapter III – Work of Federal Agencies


    Section 1 – Conduct of authority
    (1) Die Behörden und Bediensteten der Vereinigten Staaten und jedes ihrer Staaten sind verpflichtet, einen Bundesbediensteten bei der Durchführung seiner Aufgaben rechtmäßige Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu gewähren.
    (2) Jeder dazu autorisierte Bedienstete einer Behörde der Vereinigten Staaten, soweit er nicht zur eigenständigen Durchsetzung seiner Anordnungen berechtigt ist, kann beim zuständigen Bundesbezirksgericht den Erlass einer strafbewährten Anordnung beantragen, die für die Durchführung der Aufgaben seiner Behörde notwendig ist, soweit hierzu keine besonderen Regelungen getroffen sind.
    (3) Jeder Bedienstete einer Bundesbehörde ist berechtigt, die Abgabe von Aussagen und deren Beeidung zu verlangen, wenn dies für seine Tätigkeit notwendig oder nützlich ist. Ein Eid kann aus persönlichen Gründen durch eine Bekräftigung mit gleicher Wirkung ersetzt werden. Die Aussageverweigerungsrechte gelten entsprechend.


    Section 2 – Basic informations about structure and tasks
    Informationen über die Leitung, die über- und untergeordneten Stellen sowie die Aufgaben einer Bundeseinrichtung sollen für die Bürger ebenso zugänglich sein wie die für sie relevanten Rules und Regulations.


    Section 3 – Administrative Proceedings
    (1) Jede Person kann sich selbst vor einer Bundeseinrichtung vertreten oder von einer schriftlich bevollmächtigten Person vertreten lassen.
    (3) Es können durch die Behörde diejenigen Informationen und Tatsachen erhoben, Aussagen und Beweise verlangt und Stellungnahmen angefordert werden, die für die Durchführung der Aufgaben notwendig sind.
    (4) Die getroffene Entscheidung wird den Betroffenen in geeigneter Form mitgeteilt. Widerruf oder Änderung einer früheren Entscheidung sind selbst Entscheidungen.
    (5) Für die Tätigkeit von Bundeseinrichtungen können Gebühren und Auslagen erhoben werden, die sich gegebenenfalls um die Honorare oder Entschädigungen für beteiligte Sachverständige, Zeugen oder Übersetzer und die Auslagen der Gegenpartei erhöhen.


    Section 4 – Remedy against decisions
    (1) Binnen einer angemessenen Frist kann gegen eine belastende Entscheidung, Widerspruch erhoben werden, über den eine erneute Entscheidung zu treffen ist.
    (2) Bleibt der Widerspruch gegenüber der Behörde erfolgreich, kann Beschwerde bei der zuständigen übergeordneten Stelle erhoben werden, die darüber entscheidet.
    (3) Bleibt auch der Widerspruch erfolglos oder ist die Angelegenheit eilig, kann Klage beim zuständigen Bundesbezirksgericht erhoben werden.
    (4) Solange Widerspruch oder Beschwerde anhängig sind, soll eine Entscheidung ohne Eilbedürftigkeit keine Rechtskraft erlangen. Die Rechtskraft ist während eines gerichtlichen Verfahrens jedoch nur auf Anordnung des Gerichts hin gehemmt.
    (5) Gegen eine als Realakt wirkende Entscheidung können Rechtsmittel nur auf die nachträgliche Beseitigung der Folgen oder Entschädigung gerichtet sein.


    Section 5 – Privacy Protection
    (1) Sämtliche Bundeseinreichtungen der Vereinigten Staaten sind zum Datenschutz verpflichtet.
    (2) Personenbezogene Daten, welche einer Behörde oder einem Bediensteten bekannt werden, ohne dass sie für ihre Arbeit zwingend notwendig sind, sind zu löschen, soweit erkennbar ist, dass sie nicht erforderlich sind.
    (3) Zulässig erhobene und aufbewahrte Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur sofern und soweit es zur Erfüllung ihrer Aufgaben zwingend notwendig ist, veröffentlicht werden.
    (4) Personenbezogener Daten dürfen
    a) an andere Bundeseinrichtungen auf deren Anfrage hin und bei Vorliegen eines zwingenden Grundes,
    2. an Behörden von Bundesstaaten, wenn diese sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen oder die Aufgaben gemeinsam wahrgenommen werden
    3. an ausländische Behörden im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zur gegenseitigen Amtshilfe,
    weitergegeben werden soweit keine anderen Bestimmungen entgegenstehen oder die Interessen des Betroffenen, der um Herausgabe ersuchten Behörde oder des Bundes höher wiegen.


    Section 2 - Amendment of the Banking Act and the Federal Income Tax Act
    (1) In Art. I, Sec. 2 Banking Act wird wie folgt gefasst:


    Sec. 2. Banking Secrecy.
    (1) Daten, auf welche eine Bank im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit Zugriff erhält, insbesondere Informationen über Konten und Kontobewegungen und Steuerdaten, unterliegen dem Bankgeheimnis und sind vertraulich zu behandeln. Hiervon bleibt die Veröffentlichung in anonymisierten und nicht mehr auf eine Person zurückführbare Formen ausgenommen.
    (2) Zu Zwecken der Strafverfolgung kann die Geheimhaltungspflicht auf richterliche Anordnung im Einzelfall aufgehoben werden.
    (3) Nicht dem Bankgeheimnis unterliegt die Weitergabe der zur Steuererhebung benötigten Daten an die zuständigen Behörden des Bundes und der Staaten.


    (2) In Art. 1 Federal Income Tax Act wird eine Subsection 3 eingefügt:

    (3) Informationen über die entrichteten Steuern und Abgaben einer Person, welche der Steuerbehörde zur Kenntnis gelangen, unterliegen dem Steuergeheimnis und sind vertraulich zu behandeln.


    Section 3 - Repeal of Federal Law
    Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft
    - der Federal Administration Act
    - der Privacy Protection Act


    Section 4 - Coming-into force
    (1) Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Die aufgrund des Federal Administration Act errichteten Departments bleiben bestehen, bis eine diesbezügliche Executive Orders erlassen sind.




  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 12th of June, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of


    Mr. Travis Lodbrok


    for the office of


    Secretary of Defense


    was


    REJECTED


    by the United States Senate as of today.





    Jerry Hernandez

    _____________________
    Jerry Hernandez
    President of the Senate





  • OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 14th of June, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of


    Ms. Emma Fitzpatrick


    for the office of


    Director of the Central Intelligence Service


    was


    REJECTED


    by the United States Senate as of today.





    Jerry Hernandez

    _____________________
    Jerry Hernandez
    President of the Senate








    OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 14th of June, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of


    Mr. Adam Byron


    for the office of


    Secretary of Commerce


    was


    APPROVED


    by the United States Senate as of today.





    Jerry Hernandez

    _____________________
    Jerry Hernandez
    President of the Senate







    OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 14th of June, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of


    Mr. Alasdair MacIntyre


    for the office of


    Secretary of State


    was


    APPROVED


    by the United States Senate as of today.





    Jerry Hernandez

    _____________________
    Jerry Hernandez
    President of the Senate







    OFFICE of the PRESIDENT of the SENATE
    Capitol Hill, Astoria City on the 14th of June, 2016




    To the President of the United States:



    I hereby inform you, that your nomination of


    MajGen. John K. Sonntag


    for the office of


    Chief of Staff of the Air Force


    was


    APPROVED


    by the United States Senate as of today.





    Jerry Hernandez

    _____________________
    Jerry Hernandez
    President of the Senate


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