[White House Post Office] Congressional Notifications

Es gibt 634 Antworten in diesem Thema, welches 75.086 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Jacob A. Glenwood.


  • To the President of the United States:


    Mr. President,
    ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass der Kongress der Vereinigten Staaten
    am heutigen Tage die Basic Treaty between the United States of Astor and the Holy See Bill gebilligt hat.




    President of the United States Congress



    Basic Treaty between the United States of Astor and the Holy See Bill


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert das Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Heiligen Stuhl vom 29. August 2010 in angehangener Fassung und billigt es.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, eine Ratifikationsurkunde über die Annahme des Vertrages auszustellen und beim Heiligen Stuhl in Valsantus zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Konvention zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten von Astor


    Präambel


    Der Heilige Stuhl, vertreten durch Seine Heiligkeit Papst Pius XIV., und die Vereinigten Staaten von Astor, vertreten durch den Präsidenten Richard Grey, haben von dem gemeinsamen Wunsche geleitet, die zwischen dem Heiligen Stuhl und den Vereinigten Staaten bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern, gewillt, dass Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat für den Gesamtbereich der Vereinigten Staaten in einer beider Seiten befriedigenden Weise dauernd zu regeln, beschlossen, eine feierliche Übereinkunft zu treffen.


    Artikel a: Gegenseitige Anerkennung
    (1) Die Vereinigten Staaten von Astor erkennen den Heiligen Stuhl als souveränes, nicht-staatliches Völkerrechtssubjekt und als Staatsoberhaupt des Staats Valsantinus an.
    (2) Der Heilige Stuhl erkennt die Vereinigte Staaten von Astor als souveränes Völkerrechtssubjekt an.


    Artikel b: Diplomatische Vertretungen
    (1) Der Heilige Stuhl entsendet dauerhaft einen Apostolischen Nuntius an den Sitz des Metropoliten der Kirchenprovinz der Vereinigten Staaten von Astor.
    (2) Die Vereinigte Staaten von Astor entsenden dauerhaft einen Botschafter an den Sitz des Heiligen Stuhls.
    (3) Der Heilige Stuhl und die Vereinigte Staaten von Astor gewähren den Gesandten des jeweils anderen die volle diplomatische Immunität und alle weiteren Rechte diplomatischer Gesandter.


    Artikel c: Regelmäßige Konsultationen
    (1) Der Heilige Stuhl gewährt dem Staatsoberhaupt der Vereinigten Staaten von Astor oder einem Vertreter wenigstens einmal in drei Monaten eine Audienz beim Heiligen Vater.
    (2) Die Vereinigte Staaten von Astor gewähren dem Apostolischen Nuntius des Heiligen Stuhls wenigstens einmal in drei Monaten ein Gespräch mit einem Mitglied der Regierung der Vereinigten Staaten.


    Artikel d: Gewähr der Religionsausübung
    Die Vereinigte Staaten von Astor erkennt das Recht der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche an, im Rahmen ihrer Zuständigkeit Dekrete und Anordnungen zu erlassen.


    Artikel e: Rechte der Geistlichen
    (1) Die Vereinigte Staaten von Astor sichern den Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Befreiung von staatlich verpflichtenden Diensten an der Waffe zu.
    (2) Die Vereinigte Staaten von Astor wahren und schützen das Beichtgeheimnis und keines seiner Organe wird von einem Geistlichen der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Herausgabe unter der Beichte empfangener Informationen verlangen.


    Artikel f: Militärseelsorge
    (1) Die Vereinigte Staaten von Astor überträgt der Heiligen Katholischen und Apostolischen Kirche die Aufgabe der katholischen Seelsorge für ihre Angehörigen in den Streitkräften des Staates.
    (2) Die Heilige Katholische und Apostolische Kirche sorgt jederzeit für eine angemessene seelsorgerische Betreuung.
    (3) Der Heilige Stuhl wird den Leiter der Militärseelsorge zum Titularbischof bestellen.



    Zu Urkund dessen ist diese feierliche Übereinkunft am 29.08.2010 in Astoria City unterzeichnet worden.


    Für den Heiligen Stuhl:


    Für die Vereinigte Staaten von Astor

    President of the United States



  • To the President of the United States:


    Der Astorian Space Exploration Act wurde heute vom Kongress gebilligt.



    President of the Senate



    Astorian Space Exploration Act


    Section 1 - Fundementals
    Dieses Gesetz gründet die Astorian Space Exploration Association (ASEA), regelt ihre Kompetenzen und schafft die Voraussetzungen für ihre Aufgabenerfüllung.


    Section 2 - Structure
    (1) Die ASEA untersteht der Bundesexekutive Astors und ist eine zivile Einrichtung.
    (2) Der Director als Spitze der ASEA wird vom Präsidenten nach den verfassungsmäßigen Regeln ernannt.
    (3) Die Finanzierung erfolgt durch den Bundeshaushalt.
    (4) Die ASEA hat ihr Hauptquartier im Alricio Scriptatore Space Center auf der Insel La Libertad.


    Section 3 - Duties
    (1) Die ASEA ist zuständig für
    a) die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung von Raumfahrtoperationen.
    b) die Ausbildung der Teilnehmer von Raumfahrtoperationen,
    c) die Beschaffung von Material und Dienstleistungen, die für die vorgenannten Aufgaben erforderlich sind.
    (2) Die ASEA arbeitet in engem Austausch mit den privaten und staatlichen wissenschaftlichen Einrichtungen Astors.
    (3) Die ASEA ist berufen durch ihre Arbeit sowohl die wissenschaftliche Grundlagenforschung als auch die wirtschaftliche Nutzung des Weltraums und die Ergänzung der astorischen Infrastruktur durch Maßnahmen im Weltraum zu unterstützen.


    Section 4 - Support Structure
    (1) Die Beschaffung von Material und Dienstleistungen erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln für die öffentliche Auftragsvergabe.
    (2) Auftragnehmer der ASEA können nur Firmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten von Astor sein, es sei denn eine notwendige Leistung wird von diesen Firmen nicht angeboten.
    (3) Sind die Sicherheitsinteressen der Vereinigten Staaten von Astor direkt berührt, kann die ASEA private Unternehmen von der Auftragsvergabe ausschließen.


    Section 5 - Astorian Space Technology and Reasearch Associaton
    (1) Zur Sicherstellung der Verfügbarkeit der von der ASEA benötigten Materialien und Dienstleistungen wird die Astorian Space Technology and Reasearch Associaton (ASTRA) gegründet.
    (2) Die ASTRA ist unabhängig organisiert, Eigentümer ist die Bundesregierung der Vereinigten Staaten von Astor.
    (3) Die ASTRA ist ein potenzieller Lieferant und Dienstleister der ASEA und ist gegenüber Wettbewerbern um Aufträge gleich zu behandeln.


    Section 6 - Final Provisions
    Das Gesetz am Tage seiner Verkündigung in Kraft.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA


  • To the President of the United States:


    Mr. President,
    ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass der Kongress der Vereinigten Staaten
    die Federal Elections Appeal Act Amendment Bill gebilligt hat.




    President of the United States Congress



    Federal Election Appeal Act Amendment Bill


    Section 1
    Article I Section 1 Letter a des Federal Election Appeal Act wird wie folgt geändert:

      "Dieses Gesetz regelt das Verfahren bei einer gerichtlichen Überprüfung einer Wahl zum Präsidenten, zum Senat oder zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten oder einer anderen durch eine Bundesbehörde durchgeführte Wahl auf Bundes- oder Staatenebene."

    Section 2
    Article II Section 1 Letter a des Federal Election Appeal Act wird wie folgt geändert:

      "Einspruch gegen eine durch eine Bundesbehörde durchgeführte Wahl, insbesondere eine solche zum Präsidenten, zu einem oder mehreren Mitgliedern des Repräsentantenhauses oder zum Amt eines Senators kann von jedem bei der betreffenden Wahl wahlberechtigten Bürger vor dem Obersten Bundesgericht erhoben werden."

    Section 3
    Article II Section 2 Letter b des Federal Election Appeal Act wird wie folgt geändert:

      "Ein Einspruch ist nur zulässig, wenn ihm die folgende Informationen beigefügt werden
      (1) Grund des Einspruches nach Buchstabe a
      (2) Begründungen und Belege für den Einspruch."

    Section 4
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Vice President Paul Cunningham als Attorney General wurde heute vom Senat gebilligt.



    President pro temp of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



  • To the President of the United States:


    Die Election of the House of Representatives Reform Bill wurde heute vom Kongress gebilligt.



    President of the Senate


    Election of the House of Representatives Reform Bill


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz reformiert das Wahlverfahren zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten sowie die Neubesetzung während einer Legislaturperiode in demselben vakant gefallener Mandate.


    Section 2 - Change of Article II, Section 3, of the Election of Congress Act
    Article II, Section 3, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    (1) Die Abgeordneten werden durch Mehrheitswahl gewählt.
    (2) Jeder Wähler hat zu den Repräsentantenhauswahlen so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.
    (3) In das Repräsentantenhaus ziehen unabhängig von ihrer Listenzugehörigkeit diejenigen Kandidaten ein, die in absteigender Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, bis alle zu besetzenden Mandate vergeben sind.
    (4) Entfällt das letzte zu vergebende Mandat auf mehr als einen Kandidaten, so entscheidet in dieser Reihenfolge: [list=1][*]die Gesamtzahl der auf die Liste, auf der ein Kandidat angetreten ist, entfallenen Stimmen; [*]die Position der Kandidaten auf der Liste, auf welcher sie kandidiert haben, in absteigender Reihenfolge; [*]eine Stichwahl zwischen den Kandidaten, auf die das letzte zu vergebende Mandat entfallen ist; [*]bei ergebnisloser Stichwahl das vom Direktor des Bundeswahlamtes zu ziehende Los.[/list=1]
    Section 3 - Change of Article II, Section 1, of the Election of Congress Act
    (1) Article II, Section 1, § 3, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Treten zu einer Wahl weniger Kandidaten an, als Mandate im Repräsentantenhaus zu besetzen sind, [color=red]so gilt die Anzahl der entsprechend diesem Gesetz im Repräsentantenhaus zu besetzenden Mandate mit der Feststellung der zuzulassenden Kandidaturen durch das Electoral Office automatisch als auf die Anzahl der sich um ein Mandat zu bewerbenden Kandidaten reduziert, sofern diese mindestens fünf beträgt.


    (2) Article II, Section 1, § 4, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Bewerben sich in einer Wahl weniger als fünf Kandidaten um ein Mandat im Repräsentantenhaus, so gilt die Anzahl der an fünf fehlenden Mandate für die Dauer bis zur nächsten bundesweiten Wahl als vakant, gemeinsam mit dieser ist eine Nachwahl der vakanten Mandate entsprechend der Vorschriften des Article II, Section 3, dieses Gesetzes durchzuführen.


    (3) Article II, Section 1, § 5, des Election of Congress Act wird gestrichen.


    Section 4 - Change of Article I, Section 6, § 5, of the Election of Congress Act
    (1)Article I, Section 6, § 5, des Election of Congress Act wird wie folgt neu gefasst:


    Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses während der Wahlperiode sein Mandat, so rückt ohne Ansehen seiner Listenzugehörigkeit in der letzten Wahl des Repräsentantenhauses derjenige bisher nicht berücksichtigte Kandidat nach, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, bei Stimmengleichheit mehrerer Kandidaten gilt die Reihenfolge nach Article II, Section 3, § 4, No. 1 - 2, bei weiterer Gleichrangigkeit zweier oder mehr Kandidaten das Verfahren nach Article II, Section 5 dieses Gesetzes.


    (2) Article I, Section 6, des Election of Congress Act wird folgender § 6 angefügt:


    Stehen nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes des Repräsentantenhauses keine Nachrücker für dessen Mandat mehr zur Verfügung, so bleibt dieses bis zur nächsten bundesweiten Wahl vakant, gemeinsam mit dieser ist eine Nachwahl des vakanten Mandates entsprechend der Vorschriften des Article II, Section 3, dieses Gesetzes durchzuführen. Findet vor der nächsten ordentlichen Wahl zum Repräsentantenhaus nach diesem Gesetz keine andere bundesweite Wahl mehr statt, so bleibt das Mandat bis zu dieser vakant.


    Section 5 - Change of Article II, Section 4, and Incorporation of a Section 5 and Section 6, to the Election of Congress Act
    (1) Article II, Section 4, des Election of Congress Act wird unter der Überschrift Runoff election wie folgt neu gefasst:


    (1) Ist zur Vergabe eines oder mehrerer Mandate im Repräsentantenhaus nach Article II, Section 3, § 4, No. 3, eine Stichwahl erforderlich, so hat diese unverzüglich nach Feststellung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses der Wahl zum Repräsentantenhaus zu beginnen.
    (2) Wahlberechtigt ist, wer zur entsprechenden Wahl zum Repräsentantenhaus wahlberechtigt war, sofern er seine Wahlberechtigung nicht zwischenzeitlich verloren hat. Eine gesonderte Auslegung eines Wählerverzeichnisses erfolgt nicht, es gilt das Wählerverzeichnis des ersten Wahlganges.
    (3) Wählbar sind in der Stichwahl alle Kandidaten des ersten Wahlganges, die in diesem jeweils so viele Stimmen auf sich vereinigt haben, dass ohne einen oder mehrere Wahlbeweber mit gleicher Stimmenzahl das letzte oder eines der letzten Mandate im Repräsentantenhaus auf sie entfallen wäre.
    (4) Kandidaten in der Stichwahl treten auf der gleichen Liste und innerhalb dieser in der gleichen Reihenfolge an, in der sie im ersten Wahlgang kandidiert haben.
    (5) Jeder Wahlberechtigte hat in der Stichwahl so viele Stimmen, wie noch Mandate im Repräsentantenhaus zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.
    (6) In das Repräsentantenhaus ziehen in der Stichwahl diejenigen Kandidaten ein, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet zunächst die Gesamtzahl der auf Liste, auf welcher der Kandidat angetreten ist, entfallenen Stimmen, bei Stimmengleichheit innerhalb dieser Liste die Position auf der Liste in absteigender Reihenfolge, bei weiterer Stimmengleichheit das von Wahlleiter zu ziehende Los.
    (7) Ist nach der Stichwahl ein Losentscheid des Wahlleiters zur Besetzung aller noch zu vergebenden Mandate im Repräsentantenhaus erforderlich, so zieht dieser unmittelbar nach Ermittlung des Ergebnisses der Stichwahl Lose, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind, und gibt das Ergebnis des Losverfahrens zusammen mit dem Ergebnis der Stichwahl bekannt.


    (2) Nach Article II, Section 4, dieses Gesetzes wird eine Section 5 unter der Überschrift Runoff election in case of vacancy mit dem folgenden Wortlaut eingefügt:


    (1) Ist zur Neubesetzung eines nach Article I, Section 6, § 1, dieses Gesetzes vakant gefallenen Mandates eine Stichwahl erforderlich, so findet diese parallel zur nächsten bundesweiten Wahl nach den Vorschriften von Article II, Section 4, dieses Gesetzes statt, bis zur Durchführung dieser Stichwahl bleibt das Mandat vakant.
    (2) Findet vor der nächsten ordentlichen Wahl zum Repräsentantenhaus nach diesem Gesetz keine andere bundesweite Wahl mehr statt, so bleibt das Mandat bis zu dieser vakant.


    (3) Nach Article II, Section 5, dieses Gesetzes wird eine Section 6 mit dem Wortlaut der bisherigen Section 4 eingefügt.


    Section 6 - Coming into force
    Dieses Gesetz tritt unter den durch die Verfassung der Vereinigten Staaten bestimmten Modalitäten in Kraft.

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Mr. Benjamin McNamara als Director of the United States Registration Office wurde heute vom Senat gebilligt.



    President pro temp of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Mr. Jerry Cotton als United States Secretary of State wurde heute vom Senat gebilligt.



    President of the Senate

    [color=#333333][align=center][font='Times New Roman']XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
    · · ·
    Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA

    Einmal editiert, zuletzt von Charlotte McGarry ()



  • To the President of the United States:


    Die Stralien and United States Trade Agreements and SASP Introduction Ratification Bill wurde heute vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Stralien and United States Trade Agreements and SASP Introduction Ratification Bill


    Article 1
    Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ratifiziert die in Anhang 1 und 2 beigefügten Abkommen und billigt diese.


    Article 2
    Die Bundesregierung wird beauftragt, Ratifikationsurkunden über die Annahme der Verträge auszustellen und bei der Regierung der Republik Stralien zu hinterlegen.


    Article 3
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.


    Anhang 1


    Handelsabkommen zwischen den United States of Astor und der Republik Stralien


    Präambel
    Zur Stärkung und Förderung der gemeinsamen Wirtschaft, Verringerung der Gefahr eines Gütermangels und Erhöhung des Wohlstands schließen die United States of Astor und die Republik Stralien ein Handelsabkommen, dass alle generellen Zollerhebungen im Handel zwischen beiden Nationen durch hier definierte ersetzt (gem. United States Customs Duty Act Article III bzw. ZoGe §2 der Republik Stralien).


    § 1
    (1) Für im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbene oder produzierte Güter werden keine Ausfuhrzölle bei Export in die vertragsschließenden Nationen erhoben.
    (2) Für im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen erworbene oder produzierte Güter werden keine Einfuhrzölle bei Import in die vertragsschließenden Nationen erhoben.


    § 2
    (1) Auf den Warenverkehr zwischen den United States of Astor und der Republik Stralien wird eine Abgabe von 0,025% erhoben.
    (2) Diese Abgabe ist Zweckgebunden zur Finanzierung der "Society of the Astorian and Stralian Peoples" (SASP).


    § 3
    (1) Rohstoffe und landwirtschaftliche Erzeugnisse dürfen nicht mit Einfuhrquoten belegt werden.
    (2) Ausfuhrquoten sind zulässig, um eine Unterversorgung abzuwenden.


    § 4
    (1) Bei Fertig- und Halbprodukten, für die besondere Ein- und Ausfuhrbeschränkungen erlassen worden, gelten weiterhin nationale Gesetze und Regelungen.
    (2) Ein- und Ausfuhrbeschränkungen sind den Vertragspartnern anzuzeigen und zu begründen.


    § 5
    (1) Unternehmungen beider Länder erhalten das Recht, Töchterfirmen in den vertragsschließenden Nationen zu errichten.
    (2) Die Unternehmung muss den lokalen Gesetzgebungen entsprechen.


    § 6
    (1) Das Handelsabkommen kann von einer Seite gekündigt werden.
    (2) Es besteht eine Kündigungsfrist von vier Wochen.


    Anhang 2


    Vertrag über die Gründung der Society of the Astorian and Stralian Peoples (SASP)


    Präambel
    Die Society of the Astorian and Stralian Peoples (kurz SASP) ist eine zwischenstaatliche Organisation, die zu einem besseren Austausch der Bürger der United States of Astor und der Republik Stralien beitragen soll. Ziel ist die Förderung des Austausches auf kultureller Ebene sowie in Bildung und Forschung.


    § 1
    (1) Die Society of the Astorian and Stralian Peoples ist eine unabhängige zwischenstaatliche Organisaion.
    (2) Mitarbeiter erhalten Diplomatenstatus.
    (3) Sitz ist Astoria City (VSA) und Camber (Stralien).
    (4) Verkehrssprache ist Albernisch
    (5) Die jeweiligen Botschafter sitzen als Vertreter ihrer Nationen im Vorstand.


    § 2
    (1) Die Society of the Astorian and Stralian Peoples wird durch die Zollabgaben (wie im Handelsabkommen §2(1) definiert) finanziert.
    (2) Über die Ausgaben muss auf Verlangen Auskunft gegeben werden.


    § 3
    (1) Mit den Mitteln der Society of the Astorian and Stralian Peoples werden Projekte gefördert die zur Förderung des Austausches auf kultureller Ebene der gemeinsamen Bildung, Forschung und Entwicklung zwischen den United States of Astor und der Republik Stralien dienen.
    (2) Alle Ausgaben müssen begründet werden.



  • To the President of the United States:


    Das Homicide Rape Robbery Amendment wurde heute vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Homicide Rape Robbery Amendment


    Section 1
    Chapter II Article I Section 1 Subsection 1 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:

      "(1) Wer es unternimmt, durch Gewalt, Drohung mit Gewalt oder Unterwanderung
      1. den Bestand der Union zu beinträchtigten oder
      2. die verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
      wird mit Freiheitsstrafe nicht unter acht Monaten bestraft."

    Section 2
    Chapter II Article III Section 1 des United States Penalty Code wird wie folgt geändert:

      "Sec. 1. Homicide.
      (1) Wer einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter vier Monaten bestraft.
      (2) Wer aus Mordlust, aus Habgier, sonst aus niedrigen Beweggründen, mit der Absicht eine Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, heimtückisch, grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter acht Monaten bestraft."

    Section 3
    Chapter II Article III des United States Penalty Code wird um folgende Section ergänzt:

      "Sec. 10. Robbery.
      (1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat bestraft.
      (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter vier Monaten."

    Section 4
    Chapter II Article III des United States Penalty Code wird um folgende Section ergänzt:

      "Sec. 11. Rape.
      (1) Wer einen Menschen mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zur Vornahme oder zur Duldung sexueller Handlungen nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu acht Monaten bestraft.
      (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Monat."

    Section 5
    Im gesamten United States Penalty Code werden alle Zahlangaben, die sich auf zeitige Strafen beziehen, durch Zahlwörter gleichen mathematischen Wertes ersetzt.


    Section 6
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Die Federal Administration and Authority Bill wurde heute vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Federal Administration and Authority Bill


    Section 1 - Fundamentals
    (1) Dieses Gesetz regelt die Entscheidung des Präsidenten über die Organisation aller Zweige der Staatsverwaltung des Bundes sowie die verfassungsmäßigen Mitwirkungsrechte des Kongresses.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Federal Administration and Authority Act.


    Section 2 - Establishment of Federal Departments and Authorities
    Die Ämter und Behörden der Staatsverwaltung des Bundes sollen vom Präsidenten der Vereinigten Staaten durch Organisationserlass eingerichtet werden, der der Zustimmung des Kongresses bedarf.


    Section 3 - Federal Departments
    (1) Die Federal Departments sollen die Obersten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten sein. Ihre Leiter sollen direkt dem Präsidenten unterstellt sein.
    (2) Ein Organisationserlass des Präsidenten zur Einrichtung einer Obersten Bundesbehörde soll mindestens enthalten:

    • die Bezeichnung der Behörde und die Amtsbezeichnung ihres Leiters;
    • die im Rahmen der Staatsverwaltung des Bundes ihrem Organisationsbereich zugeordneten Aufgaben sowie die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten;
    • sofern beabsichtigt, die künftige Unterstellung bereits eingerichteter Bundesbehörden unter die neu einzurichtende Oberste Bundesbehörde.

    Section 4 - Federal Authorities
    (1) Die Federal Authorities sollen die nachgeordneten Bundesbehörden der Vereinigten Staaten sein. Ihre Leiter sollen dem Leiter der ihnen vorgesetzten Obersten Bundesbehörde sowie dem Präsidenten unterstellt sein. Das nähere Weisungsverhältnis soll durch den Präsidenten im Organisationserlass zu ihrer Einrichtung bestimmt werden.
    (2) Ein Organisationserlass des Präsidenten zur Einrichtung einer nachgeordneten Bundesbehörde soll mindestens enthalten:

    • die Bezeichnung der Behörde und die Amtsbezeichnung ihres Leiters;
    • die ihr vorgesetzte Oberste Bundesbehörde, anstelle einer Obersten Bundesbehörde kann eine nachgoerdnete Bundesbehörde auch dem Präsidenten direkt unterstellt werden;
    • die ihr im Rahmen des Organisationsbereiches ihrer vorgesetzten Obersten Bundesbehörde zugeordneten Aufgaben sowie die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten.

    (3) Nachgeordnete Bundesbehörden sollen durch den Präsidenten auch eingerichtet werden können, indem er die notwendigen Bestimmungen zu deren Einrichtung in die Organisationserlasse zur Einrichtung der ihnen vorgesetzten Obersten Bundesbehörden aufnimmt.


    Section 5 - Exclusive Competences of the President
    (1) Der Präsident soll alle von der Verfassung der Vereinigten Staaten sowie den Gesetzen des Bundes der vollziehenden Gewalt zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse nach freiem Ermessen auf die von ihm einzurichtenden Ämter und Behörden des Bundes übertragen können.
    (2) Er soll dabei nach freiem Ermessen Aufgaben und Befugnisse für sich selbst reservieren und auch Bundesbehörden, die nicht im Rang einer Obersten Bundesbehörde eingerichtet werden, seiner unmittelbaren Weisung und Aufsicht unterstellen können.


    Section 6 - Exclusive Competences of Congress
    (1) Jeder Organisationserlass des Präsidenten zur Einrichtung einer Bundesbehörde soll der Zustimmung einer Mehrheit in beiden Kammern des Kongresses bedürfen.
    (2) Der Kongress soll seine Zustimmung zur Einrichtung von Bundesbehörden ausschließlich mit jenen Aufgaben und Befugnissen und ausschließlich in jenem Über-Unterordnungsverhältnis erteilen, wie es im Organisationserlass des Präsidenten festgelegt sein soll. Jedwede Änderung der Aufgaben und Befugnisse einer Bundesbehörde sowie ihrer Überordnung über oder Unterstellung unter eine andere Bundesbehörde soll eines neuen Organisationserlasses bedürfen, der wiederum der Zustimmung des Kongresses bedürfen soll.
    (3) Die Zustimmung des Kongresses zur Einrichtung einer Bundesbehörde, einschließlich ihrer Aufgaben und Befugnisse sowie Eingliederung in die Hierarchie der Bundesverwaltung, soll bis zu ihrer Auflösung durch den Präsidenten oder der Billigung eines Organisationserlasses durch den Kongress, der die im Rahmen der Staatsverwaltung des Bundes ihrem Organisationsbereich zugeordneten Aufgaben sowie die sich daraus ergebenden gesetzlichen Rechte und Pflichten ändert, gelten.


    Section 7 - Senatorial Approvement of Federal Officials
    (1) Die nach der Bundesverfassung erforderliche Zustimmung des Senats zur Ernennung einer Person zum Leiter einer Obersten oder nachgeordneten Bundesbehörde soll für die Dauer bis zum Ablauf der Exekutivperiode des amtierenden Präsidenten, längstens jedoch bis zu ihrer Entlassung oder der Auflösung der ihr unterstellten Obersten oder nachgeordneten Bundesbehörde durch den Präsidenten gelten. Scheidet der Präsident vorzeitig aus dem Amt, so sollen die seinen Ernennungen erteilten Zustimmungen des Senats bis zum Ende der regulären Exekutivperiode fortgelten.
    (2) Der Senat soll ermächtigt sein, nach freiem Ermessen Beschlüsse zu fassen, die den Präsidenten ermächtigen, in diesen Beschlüssen benannte Beamte und sonstige Amtsträger der Vereinigten Staaten ohne seine Zustimmung zu ernennen, und diese Beschlüsse jederzeit wieder aufzuheben. Die Aufhebung soll keinen Einfluss haben auf die Rechtsstellung derjenigen Beamten und Amtsträger der Vereinigten Staaten, die während der Geltung eines Beschlusses vom Präsidenten gestützt auf diesen ohne Zustimmung des Senats ernannt wurden.


    Section 8 - Non-delegated Competences
    (1) Aufgaben, die nach der Verfassung der Vereinigten Staaten oder den Gesetzen des Bundes der vollziehenden Gewalt zugewiesen, jedoch nicht vom Präsidenten durch Organisationserlass mit Zustimmung des Kongresses einer Obersten oder nachgeordneten Bundesbehörde übertragen worden sind, sollen allein durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten in dessen Namen und Verantwortung ausgeübt werden können.
    (2) Entsprechendes soll für Aufgaben gelten, die zwar vom Präsidenten durch Organisationserlass mit Zustimmung des Kongresses einer Obersten oder nachgeordneten Bundesbehörde übertragen worden sind, deren Leitung jedoch unbesetzt ist.


    Section 9 - Competences of the President-elect
    (1) Wer zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt ist, soll nach Feststellung des endgültigen amtlichen Endergebnisses der Wahl befugt sein, dem Kongress die von ihm in Kraft zu setzen beabsichtigten Organisationserlasse zur Einrichtung von Obersten und nachgeordneten Bundesbehörden vorzulegen. Bestätigt der Kongress die von dem Gewählten vorgelegten Organisationserlasse, so sollen sie mit seiner nach Amtsantritt erfolgenden Bekanntmachung in Kraft treten.
    (2) Auch soll wer zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt ist befugt sein, dem Senat bereits nach Feststellung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses diejenigen Personen zur Bestätigung zu benennen, die er zu Beamten und sonstigen Amtsträgern der Vereinigten Staaten zu ernennen gedenkt. Stimmt der Kongress ihrer Ernennung zu, so soll der Gewählte die Vorgeschlagenen nach Bekanntmachung der die von ihnen zu leitenden Bundesbehörden einrichtenden Organisationserlasse ernennen. Die Zustimmung des Senats soll nichtig sein, wenn der Kongress dem Organisationserlass zur Einrichtung der betreffenden Bundesbehörde nicht zustimmt.


    Section 10 - Temporary Provisions
    (1) Bis zur Einrichtung von Obersten und nachgeordneten Bundesbehörden durch Organisationserlass des Präsidenten der Vereinigten Staaten sollen die im Federal Administration Act und Federal Authority Act in ihren jeweils zuletzt gültigen Fassungen eingerichteten Behörden weiterhin Bestand haben und ihre amtierenden Leiter im Amt verbleiben, sofern nicht der Präsident erklärt, die durch die Verfassung der Vereinigten Staaten und die Gesetze des Bundes der vollziehenden Gewalt übertragenen Aufgaben ausschließlich in eigener Person übernehmen zu wollen.
    (2) Leiter von Obersten und nachgeordneten Bundesbehörden, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, und die Aufgaben und Befugnisse ihrer Behörden durch Organisationserlass des Präsidenten mit Zustimmung des Kongresses entsprechend den Bestimmungen des Federal Administration Act und des Federal Authority Act in ihren jeweils zuletzt gültigen Fassungen geregelt werden, sollen auch nach diesem Zeitpunkt als nach den Vorschriften dieses Gesetzes ernannt und bestätigt gelten und nach den Vorschriften dieses Gesetzes im Amt verbleiben.


    Section 11 - Expiry of older Law
    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten der Federal Administration Act und der Federal Authority Act außer Kraft.


    Section 12 - Coming into Force
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von George T. Colton als U.S. Secretary of Defense wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Charles Han als Director of the U.S. Electoral Office wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Federal Election Appeal Revision wurde heute vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Federal Election Appeal Revision


    Section 1 Revision
    Der Federal Election Appeal Act wird wie folgt neugefasst:


      "Article I - Fundamentals


      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren bei einer gerichtlichen Überprüfung einer Wahl zum Präsidenten, zum Senat oder zum Repräsentantenhaus der Vereinigten Staaten oder einer anderen durch eine Bundesbehörde durchgeführte Wahl auf Bundes- oder Staatenebene.
      (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Federal Election Appeal Act.



      Article II - Filing


      Section 1 Filing a Complaint
      (1) Einspruch gegen eine durch eine Bundesbehörde durchgeführte Wahl, insbesondere eine solche zum Präsidenten, zu einem oder mehreren Mandaten des Repräsentantenhauses oder zum Amt eines Senators kann von jedem Bürger vor dem Obersten Bundesgericht erhoben werden.
      (2) Er ist nur zulässig innerhalb von sieben Tagen nach dem Ende der Wahl.
      (3) Der Antragssteller hat das Recht, einen Rechtsbeistand zu benennen. Dieser ist der Prozesspartei seines Mandanten zugehörig und berechtigt, für diesen zu sprechen.


      Section 2 Legitimate Reasons
      (1) Einspruch ist nur zulässig aus den folgenden Gründen:
      1. Einer oder mehrere wahlberechtigte Bürger der Vereinigten Staaten wurden aktiv durch eine Bundesbehörde oder lokale Behörde an der Wahl gehindert, wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.
      2. Es wurden Stimmen bei der Wahl gezählt, die von nicht wahlberechtigten Personen abgegeben wurden oder Stimmen von wahlberechtigten Personen wurden mehrfach gezählt oder von einer oder mehreren wahlberechtigten Personen wurden jeweils mehr als ihr durch das Wahlgesetz zustehende Stimmen abgegeben und gezählt, wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.
      3. Durch Verschulden einer Bundesbehörde oder lokalen Behörde wurde um mehr als einen Tag von der korrekten Wahldauer abgewichen, wodurch der Wahlausgang möglicherweise verändert wurde.
      4. Aus einem korrekten Wahlergebnis ist durch einen Berechnungsfehler des Bundeswahlamtes ein nicht korrekter Wahlausgang entstanden.
      (2) Ein Einspruch ist nur zulässig, wenn ihm die folgende Informationen beigefügt werden
      1. Name und Anschrift des Antragsstellers
      2. Grund des Einspruches nach Subsection 1
      3. Begründungen und Beweise für den Einspruch.


      Section 3 Proceeding
      (1) Der Einspruch wird, wenn er die hier genannten Kriterien erfüllt, sofort durch den Obersten Gerichtshof angenommen und unverzüglich öffentlich verhandelt.
      (2) Eine Verhandlung nach diesem Gesetz hat vor dem Obersten Gerichtshof Vorrang vor allen anderen rechtshängigen Verhandlungen.
      (3) Wird ein Einspruch gemäß diesem Gesetz eingereicht und ist der Oberste Gerichtshof unbesetzt, so kann der Präsident für die Behandlung des Einspruches einen Richter ernennen, der die Verhandlung bis zur Ernennung und Bestätigung eines regulären Bundesrichters, längstens aber drei Wochen, führt.



      Article III - Trial


      Section 1 Foundations
      (1) Während der gesamten Verhandlung soll der Vorsitzende aufgrund der bevorstehenden Ernennung der Gewählten auf ein zügiges Verfahren achten. Daher steht es dem Vorsitzenden frei, Fristen von minimal 24 Stunden für die Reaktion einer oder beider Prozessparteien zu setzen.
      (2) Kommt eine Prozesspartei oder ein geladener Zeuge seinen Pflichten nicht nach, so kann der Vorsitzende Beugestrafen verhängen. Dabei kann es sich um Geld- und Haftstrafen handeln.


      Section 2 Motions
      (1) Die Prozessparteien können während der Beweisaufnahme jederzeit einen begründeten Antrag stellen auf
      1. Aufnahme weiterer Beweise, auf das Nichtzulassen von Beweisen, auf das Hören weiterer Zeugen oder das nochmalige Hören bereits entlassener Zeugen oder auf die Vereidigung eines Zeugen,
      2. Prozesspause,
      3. Ende der Beweisaufnahme,
      4. Nichtzulassung der Vereidigung eines Zeugen.
      (2) Der Vorsitzende kann vor Ende der Verhandlung den Amtsantritt der Gewählten auf Antrag einer der Parteien nur untersagen, wenn bereits starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Wahlausganges bestehen.


      Section 3 Pleadings and Decision
      (1) Nach dem Ende der Beweisaufnahme haben beide Prozessparteien die Gelegenheit, ein Schlussplädoyer zu halten, bevor das Urteil gefällt wird.
      (2) Zuerst plädiert der Antragssteller, dann der Antragsgegner.
      (3) Der Gerichtshof fällt sein Urteil innerhalb von 48 Stunden. Es ist unmittelbar rechtskräftig und unanfechtbar.


      Section 4 End of Trial
      Ein Einspruchsverfahren endet mit dem vorzeitigen Ende des Verfahrens, mit der Feststellung der Rechtmäßigkeit der Wahl oder mit der Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Wahl und der Anordnung, unverzüglich Neuwahlen in einem betroffenen Bundesstaat oder dem gesamten Bundesgebiet zu beginnen."


    Section 2 Entry into Force
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Die Federal Election Bill wurde heute vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Federal Election Bill


    ARTICLE I - FUNDAMENTAL PROVISONS


    Sec. 1. Purpose and Title of this Act.
    (1) Dieses Gesetz regelt die Vorbereitung und die Durchführung von Wahlen auf Bundesebene.
    (2) Zu den Wahlen auf Bundesebene zählen die Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten, die Wahlen zum Repräsentantenhaus und die Wahlen zum Senat.
    (3) Dieses Gesetz soll zitiert werden als "Federal Election Act".


    Sec. 2. Basic Election Principles.
    Wahlen nach diesem Gesetz finden allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim statt.


    Sec. 3. Electoral Authority.
    Der Präsident der Vereinigten Staaten soll mit Zustimmung des Kongresses eine unabhängige Behörde einrichten, die für die Vorbereitung und für die Durchführung von Wahlen nach diesem Gesetz zuständig ist.


    Sec. 4. Right to Vote and Eligibility.
    (1) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wahlberechtigt, wer am Tag des Beginns der Wahl seit mindesten vierzehn Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist, am Tag des Beginns der Wahl das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen hat (aktives Wahlrecht).
    (2) Bei einer Wahl auf Bundesebene ist wählbar, wer
    1. als Kandidat für das Amt des Präsidenten oder Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten am Tag des Beginns der Wahl seit mindestens achtundzwanzig Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist oder
    2. als Kandidat für das Repräsentantenhaus oder den Senat am Tag des Beginns der Wahl seit mindestens vierzehn Tagen Staatsbürger der Vereinigten Staaten ist
    und am Tag des Beginns der Wahl das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat (passives Wahlrecht).
    (3) Jeder Wahlberechtigte wählt in dem Bundesstaat, in dem er einen Monat vor Beginn der Wahl seinen Hauptwohnsitz hatte. Ist er erst seit weniger als einem Monat Staatsbürger der Vereinigten Staaten, so soll er in dem Bundesstaat wählen, in dem er bei Erlangung der Staatsbürgerschaft seinen Hauptwohnsitz genommen hat.
    (4) Das aktive und passive Wahlrecht kann aufgrund eines gerichtlichen Urteils vorübergehend aberkannt werden.


    Sec. 5. Electoral Roll.
    (1) Vor der Wahl ist durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde ein Wählerverzeichnis anzulegen.
    (2) Das Wählerverzeichnis soll am siebten Tage vor Wahlbeginn ausgelegt und nach einhundertachzig Stunden geschlossen werden.
    (3) Eine Eintragung in das Wählerverzeichnis ist persönlich unter Angabe des vollen Namens und des Geburtsdatums vorzunehmen.
    (4) Ist es jemandem innerhalb der Frist nach SSec. 2 aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich persönlich in das Wählerverzeichnis einzutragen, so kann er die Eintragung nach seiner Rückkehr bis vierundzwanzig Stunden vor Wahlbeginn vornehmen.
    (5) Wer sich in das Wählerverzeichnis zu einer Wahl zum Repräsententanhaus oder zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten einträgt, erwirbt dadurch auch das aktive Wahlrecht zu einer in seinem Bundesstaat zeitgleich stattfindenden Senatorenwahl.
    (6) Finden Nachwahlen für das Repräsentantenhaus oder den Senat statt, sind erneut Wahlverzeichnisse gemäß diesem Gesetz auszulegen; SSec. 5 gilt entsprechend.
    (7) Die zuständige Behörde überprüft jede Kandidatur auf Übereinstimmung mit diesem Gesetz und streicht Kandidaturen, die nicht die Voraussetzungen dieses Gesetzes erfüllen. Eine Streichung soll öffentlich und mit Begründung bekannt gegeben werden.


    Sec. 6. Date of Elections.
    (1) Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten finden in den Monaten Januar, Mai und September statt.
    (2) Wahlen zum Repräsentantenhaus finden in den Monaten März, Juli und November statt.
    (3) Wahlen zum Senat finden in den einzelnen Bundesstaaten parallel zu Wahlen zum Präsidenten und Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten oder zu Wahlen zum Repräsentantenhaus statt. Zu diesem Zweck sind die Senatswahlen gemäß der alphabetischen Reihenfolge der Bundesstaaten in drei Gruppen unterteilt:
    a) Gruppe I (Wahlen im Januar und Juli): Assentia; Astoria State; Chan Sen.
    b) Gruppe II (Wahlen im März und September): Freeland; Hybertina.
    c) Gruppe III (Wahlen im Mai und November): New Alcantara; Peninsula; Savannah.
    (3) Wahlen gemäß dieser Section dauern fünf Tage und enden am dritten Sonntag des Wahlmonats. Nachwahlen oder Stichwahlen nach diesem Gesetz können auch an anderen Tagen enden.
    (4) Wahlen nach dieser Section sind spätestens einundzwanzig Tage vor Beginn der Wahl öffentlich anzukündigen.


    Sec. 7. Evaluation and Election Results.
    (1) Die Identität des Wählers und seine Stimme müssen getrennt überprüft werden, die zuständige Behörde darf diese Informationen nicht untereinander austauschen.
    (2) Abgegebene Stimmen sind ungültig, wenn die wählende Person nicht das aktive Wahlrecht besitzt, die Identifizierung unvollständig oder falsch ist oder der Wahlzettel fehlerhaft ausgefüllt ist.
    (3) Dem Wähler soll die Möglichkeit gegeben werden, nachzuvollziehen, ob seine Stimmabgabe mitgezählt wurde. Zu diesem Zweck soll nach der Wahl eine Liste der abgegebenen gültigen Stimmen veröffentlicht werden.
    (4) Das Wahlergebnis wird durch die zuständige Behörde innerhalb von drei Tagen nach dem letzten Tag der Wahl öffentlich verkündet.



    ARTICLE II - PRESIDENTIAL ELECTIONS


    Sec. 1. Candidacies.
    (1) Kandidaten für das Amt des Präsidenten und des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten müssen einen gemeinsamen Wahlvorschlag (Ticket) für beide Ämter spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt geben.
    (2) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten. Tritt ein Kandidat vor Beginn der Wahl von seiner Kandidatur zurück oder verliert er das passive Wahlrecht, soll der verbleibende Kandidat des gemeinsamen Wahlvorschlages die Möglichkeit haben, bis vierundzwanzig Stunden vor Beginn der Wahl öffentlich einen Ersatz für den zurückgetretenen Kandidaten zu benennen. Tritt ein Kandidat erst nach Beginn der Wahl zurück, verliert er das passive Wählbarkeitsrecht oder kann ein Ersatz nicht oder nicht rechtzeitig benannt werden, wird der betroffene Wahlvorschlag ungültig.


    Sec. 2. Procedure of Elections.
    (1) In jedem Bundesstaat der Vereinigten Staaten stimmen die aktiv Wahlberechtigten für einen der Wahlvorschläge.
    (2) Derjenige Wahlvorschlag, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen eines Bundesstaates auf sich vereinigt, erhält die Elektorenstimmen des betreffenden Bundesstaates.
    (3) Die Elektorenstimmen eines Bundesstaates setzen sich zusammen aus:
    a) Der um eins erhöhten Zahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, und
    b) der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die auf alle anderen Wahlvorschläge entfallen sind.
    (4) Ist die Summe der um eins erhöhten Anzahl an Wählern, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, abzüglich der Anzahl aller Wähler, die für alle anderen Wahlvorschläge gestimmt haben, kleiner oder gleich Null, wird die Zahl der Elektorenstimmen anhand der um eins erhöhten Zahl der Wähler, die für den bestplatzierten Wahlvorschlag gestimmt haben, ermittelt.
    (5) Bei Stimmengleichheit zwischen zwei oder mehr bestplatzierten Wahlvorschlägen in einem Bundesstaat wird die Anzahl der Elektorenstimmen für jeden der bestplatzierten Wahlvorschläge gemäß der Bestimmungen der SSec.s 3 und 4 separat ermittelt.
    (6) Gewählt ist der Wahlvorschlag, der die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereint.
    (7) Vereint keiner der Wahlvorschläge die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich oder ist das Ergebnis der Wahl nicht eindeutig feststellbar, so geht das Recht zur Wahl des Präsidenten und des Vizepräsidenten gemäß der verfassungsrechtlichen Bestimmungen auf den Kongress der Vereinigten Staaten über.



    ARTICLE III - ELECTION OF THE HOUSE OF REPRESENTATIVES


    Sec. 1. Composition.
    (1) Das Repräsentantenhaus besteht gemäß den verfassungsrechtlichen Vorgaben aus mindestens 5 Mandaten. Es werden je zwei Mandate hinzugezählt, wenn:
    a) die Anzahl der Staatsbürger größer oder gleich 30 ist (= 7 Mandate),
    b) die Anzahl der Staatsbürger größer oder gleich 50 ist (= 9 Mandate),
    c) die Anzahl der Staatsbürger größer oder gleich 70 ist (= 11 Mandate).
    Für die Bestimmung der Zahl der Mandate gilt die Anzahl der Staatsbürgerschaften, die gemäß den offiziellen Registern durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde am ersten Tag der Wahl öffentlich festgestellt wird.
    (2) Treten zu einer Wahl weniger Kandidaten an, als Mandate zu besetzen sind, so gilt die Anzahl der zu wählenden Mandate mit der Feststellung der zugelassenen Kandidaturen durch die nach diesem Gesetz zuständigen Behörde automatisch als auf die Anzahl der insgesamt zur Wahl stehenden Kandidaten reduziert, sofern diese mindestens fünf beträgt.
    (3) Bewerben sich bei einer Wahl weniger als fünf Kandidaten, so gilt die Anzahl der an fünf fehlenden Mandate des Repräsentantenhauses für die Dauer bis zur nächsten bundesweiten Wahl als vakant. Gemeinsam mit der nächsten bundesweiten Wahl ist eine Nachwahl der vakanten Mandate entsprechend der Vorschriften von Section 3 dieses Artikels durchzuführen.


    Sec. 2. Candidacies.
    (1) Wahlvorschlagslisten, die mindestens den vollen Namen jedes Kandidaten beinhalten sollen, werden spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt gegeben.
    (2) Jeder Kandidat auf einer Wahlvorschlagsliste hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten. Der Rücktritt führt nicht zur Ungültigkeit der übrigen Kandidaturen auf der Wahlvorschlagsliste.


    Sec. 3 Procedure of Elections.
    (1) Die Mitglieder des Repräsentantenhauses werden durch Mehrheitswahl gewählt.
    (2) Jeder Wähler hat bei einer Wahl zum Repräsentantenhaus so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.
    (3) In das Repräsentantenhaus ziehen unabhängig von ihrer Listenzugehörigkeit diejenigen Kandidaten ein, die in absteigender Reihenfolge die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, bis alle zu besetzenden Mandate vergeben sind.
    (4) Entfällt das letzte zu vergebende Mandat auf mehr als einen Kandidaten, so entscheidet in dieser Reihenfolge:

    • die Gesamtzahl der auf die Liste, auf der ein Kandidat angetreten ist, entfallenen Stimmen;
    • die Position der Kandidaten auf der Liste, auf welcher sie kandidiert haben, in absteigender Reihenfolge;
    • eine Stichwahl zwischen den Kandidaten, auf die das letzte zu vergebende Mandat entfallen ist;
    • bei ergebnisloser Stichwahl das vom Leiter der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde zu ziehende Los.


    Sec. 4. Runoff Election.
    (1) Ist zur Vergabe eines oder mehrerer Mandate im Repräsentantenhaus nach Section 3, SSec. 4, No. 3, eine Stichwahl erforderlich, so hat diese unverzüglich nach Feststellung des endgültigen amtlichen Wahlergebnisses der Wahl zum Repräsentantenhaus zu beginnen.
    (2) Wahlberechtigt ist, wer zur entsprechenden Wahl zum Repräsentantenhaus wahlberechtigt war, sofern er seine Wahlberechtigung nicht zwischenzeitlich verloren hat. Eine gesonderte Auslegung eines Wählerverzeichnisses erfolgt nicht, es gilt das Wählerverzeichnis des ersten Wahlganges.
    (3) Wählbar sind in der Stichwahl alle Kandidaten des ersten Wahlganges, die in diesem jeweils so viele Stimmen auf sich vereinigt haben, dass ohne einen oder mehrere Wahlbeweber mit gleicher Stimmenzahl das letzte oder eines der letzten Mandate im Repräsentantenhaus auf sie entfallen wäre.
    (4) Kandidaten in der Stichwahl treten auf der gleichen Liste und innerhalb dieser in der gleichen Reihenfolge an, in der sie im ersten Wahlgang kandidiert haben.
    (5) Jeder Wahlberechtigte hat in der Stichwahl so viele Stimmen, wie noch Mandate im Repräsentantenhaus zu vergeben sind. Er kann die ihm zustehenden Stimmen in jeweils beliebiger Anzahl auf Kandidaten einer oder mehrerer Listen verteilen.
    (6) In das Repräsentantenhaus ziehen in der Stichwahl diejenigen Kandidaten ein, die die meisten Stimmen auf sich vereinigt haben, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet zunächst die Gesamtzahl der auf Liste, auf welcher der Kandidat angetreten ist, entfallenen Stimmen, bei Stimmengleichheit innerhalb dieser Liste die Position auf der Liste in absteigender Reihenfolge, bei weiterer Stimmengleichheit das vom Leiter der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde zu ziehende Los.
    (7) Ist nach der Stichwahl ein Losentscheid des Leiters der nach diesem Gesetz zuständigen Behörde zur Besetzung aller noch zu vergebenden Mandate im Repräsentantenhaus erforderlich, so zieht dieser unmittelbar nach Ermittlung des Ergebnisses der Stichwahl Lose, bis alle in der Stichwahl zu vergebenden Mandate besetzt sind, und gibt das Ergebnis des Losverfahrens zusammen mit dem Ergebnis der Stichwahl bekannt.


    Sec. 5. Runoff Election in case of Vacancy.
    (1) Ist zur Neubesetzung eines nach Art. V, Sec. 1 vakant gefallenen Mandates eine Stichwahl erforderlich, so findet diese parallel zur nächsten bundesweiten Wahl nach den Vorschriften von Sec. 4 dieses Artikels statt; bis zur Durchführung dieser Stichwahl bleibt das Mandat vakant.
    (2) Findet vor der nächsten ordentlichen Wahl zum Repräsentantenhaus nach diesem Gesetz keine andere bundesweite Wahl mehr statt, so bleibt das Mandat bis zu dieser vakant.


    Sec. 6. Inauguration.
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl zum Repräsentantenhaus folgt, beruft der amtierende Vizepräsident des Kongresses die neu gewählten Mitglieder des Repräsentantenhauses zur konstituierenden Sitzung zusammen.
    (2) Die neu gewählten Mitglieder sollen sich namentlich melden und den gemäß Art. VI, Sec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eid ableisten.
    (3) Die konstituierende Sitzung dauert wenigstens vier und längstens sieben Tage.
    (4) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht während der Dauer der konstituierenden Sitzung an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während der Dauer der konstituierenden Sitzung aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.



    ARTICLE IV - ELECTION OF MEMBERS OF THE SENATE


    Sec. 1. Candidacies.
    (1) Kandidaturen für das Amt eines Senators werden spätestens am ersten Sonntag des Wahlmonats öffentlich an dem von der zuständigen Behörde dafür vorgesehenen Ort bekannt gegeben.
    (2) Jeder Kandidat hat zu jeder Zeit das Recht, von seiner Kandidatur zurückzutreten.
    (3) Findet sich innerhalb der Frist kein Kandidat, so wird die Wahl unverzüglich erneut ausgeschrieben; SSec. 1 findet keine Anwendung. Die so erneut ausgeschriebene Wahl soll fünf Tage dauern und spätestens am letzten Tag des Wahlmonats enden; das bereits angelegte Wählerverzeichnis behält seine Gültigkeit.
    (4) Findet sich auch bei einer nach SSec. 3 ausgeschriebenen Wahl kein Kandidat, so ist der vakante Senatssitz gemäß Art. III, Sec. 4, SSec. 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen. Hat ein Bundesstaat keine rechtlichen Regelungen für die Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes geschaffen, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche gemäß diesem Artikel neu ausgeschrieben.


    Sec. 2. Procedure of Elections.
    (1) Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, findet nach einer Woche eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten statt, die im ersten Wahlgang die meisten Wahlstimmen auf sich vereinigen konnten. In diesem Fall ist ein Wählerverzeichnis vom Tage der Ergebnisverkündung an bis zwei Tage vor der Stichwahl im betreffenden Bundesstaat auszulegen.
    (2) Geht auch aus der Stichwahl kein Gewählter hervor, so ist der vakante Senatsitz im Sinne von Art. III, Sec. 4, SSec. 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen. Hat ein Bundesstaat keine rechtlichen Regelungen für die Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes geschaffen, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde neu ausgeschrieben.
    (3) Geht aus einer Wahl mit nur einem Kandidaten kein Gewählter hervor, wird das Wahlverfahren innerhalb einer Woche durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde neu ausgeschrieben.


    Sec. 3. Inauguration.
    (1) Am ersten Tag des Monats, der auf die Wahl folgt, fordert ein Mitglied des Kongresspräsidiums die neu gewählten Mitglieder des Senats dazu auf, sich namentlich melden und den gemäß Art. VI, Sec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eid abzuleisten.
    (2) Senatoren, die durch eine Nachwahl in ihr Amt gewählt werden, sollen unmittelbar nach ihrer Wahl durch ein Mitglied des Kongresspräsidiums dazu aufgefordert werden, sich namentlich melden und den gemäß Art. VI, Sec. 2 der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehenen Eid abzuleisten.
    (3) Nimmt ein Neugewählter sein Mandat nicht innerhalb von sieben Tagen an, so gilt dies als Verzicht im Sinne von Art. IV, Sec. 1 dieses Gesetzes. Ist es jemandem während der Dauer der konstituierenden Sitzung aufgrund einer entschuldigten Abwesenheit nicht möglich, sich sich namentlich zu melden und den vorgesehenen Eid abzuleisten, so kann er dies innerhalb von vierundzwanzig Stunden nach seiner Rückkehr nachholen; in diesem Fall ist Satz 1 nicht anzuwenden.



    ARTICLE V - LOSS OF CONGRESSIONAL MEMBERSHIP


    Sec. 1. Congressional Mandates.
    (1) Ein Mitglied des Kongresses verliert sein Mandat ausschließlich durch:

    • öffentlich erklärten Verzicht,
    • Rücktritt,
    • Tod,
    • Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft,
    • gerichtliche Aberkennung des Wahl- und/oder Wählbarkeitsrechts,
    • Ungültigkeitserklärung der Wahl durch Gerichtsbeschluss,
    • eine nachträglich festgestellte Änderung des Wahlergebnisses,
    • mindestens vierzehntägige, unangekündigte Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses. Die entsprechende Feststellung ist durch das Kongresspräsidium zu treffen. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist von vierzeh Tagen vollendet war. Wortmeldungen, die nach Vollendung der Frist im Kongress geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Entzug des Mandats.


    (2) Der Mandatsverlust auf Grund von Inaktivität ist nur möglich, wenn es innerhalb der vierzehntägigen unangekündigten Abwesenheit mindestens eine ordentliche Sitzung des Kongresses oder der Kammer, welcher der Betreffende angehört, gegeben hat. Eine ordentliche Sitzung ist dabei jedwede Diskussion, Abstimmung, jedwedes Hearing oder Questioning und jedweder andere gesetzmäßige Vorgang, bei dem die Angehörigen des Kongresses im Plenum oder in ihren Kammern zur Beratung zusammentreten.
    (3) Abstimmungen einer oder beider der Kammern des Kongresses, an denen ein Mandatsträger, der sein Mandat gemäß diesem Gesetz bereits verloren hat, teilnimmt, sind erst zu beenden, wenn der Verlust des Mandates rückwirkend festgestellt wurde. Die Abstimmungsoption des Mandatars, der sein Mandat für verlustig erklärt wurde, ist nicht zu beachten.
    (4) Verzicht oder Rücktritt sind öffentlich zu erklären. Sie können nicht widerrufen werden.
    (5) Verliert ein Mitglied des Repräsentantenhauses während der Wahlperiode sein Mandat, so rückt ohne Ansehen seiner Listenzugehörigkeit in der letzten Wahl zum Repräsentantenhaus derjenige bisher nicht berücksichtigte Kandidat nach, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat, bei Stimmengleichheit mehrerer Kandidaten gilt die Reihenfolge nach Art. III, Sec. 3, SSec. 4, No. 1 - 2, bei weiterer Gleichrangigkeit zweier oder mehr Kandidaten das Verfahren nach Art. III, Sec. 5 dieses Gesetzes.
    (6) Stehen nach dem Ausscheiden eines Mitgliedes des Repräsentantenhauses keine Nachrücker für dessen Mandat mehr zur Verfügung, so bleibt dieses bis zur nächsten bundesweiten Wahl vakant, gemeinsam mit dieser ist eine Nachwahl des vakanten Mandates entsprechend der Vorschriften des Art. III, Sec. 3, dieses Gesetzes durchzuführen. Findet vor der nächsten ordentlichen Wahl zum Repräsentantenhaus nach diesem Gesetz keine andere bundesweite Wahl mehr statt, so bleibt das Mandat bis zu dieser vakant.
    (7) Verliert ein Mitglied des Senats während der Wahlperiode sein Mandat, so ist der vakante Senatsitz im Sinne von Art. III, Sec. 4, SSec. 5 der Verfassung der Vereinigten Staaten gemäß dem Recht des betroffenen Bundesstaates neu zu besetzen. Hat ein Bundesstaat keine rechtlichen Regelungen für die Neubesetzung eines vakanten Senatssitzes geschaffen, wird eine Neuwahl innerhalb einer Woche durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde ausgeschrieben. Der so neu gewählte Senator amtiert bis zum Ende der Amtsperiode seines Vorgängers.



    ARTICLE VI - CONDUCT OF GUVERNATORIAL ELECTIONS BY THE ELECTORAL AUTHORITY


    Sec. 1. Contemporaneous Gubernatorial Elections.
    Wahlen zum Gouverneur eines Bundesstaates, die nach dessen Verfassung oder Gesetzen im gleichen Zeitraum wie in diesem Gesetz geregelte Wahlen auf Bundesebene stattzufinden haben, werden auf Ersuchen der Regierung dieses Bundesstaates entsprechend seiner Bestimmungen durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde durchgeführt.


    Sec. 2. Non-contemporaneous Gubernatorial Elections.
    Ein Anspruch auf Durchführung von Wahlen zum Gouverneur eines Bundesstaates durch die nach diesem Gesetz zuständige Behörde , die in einem anderen Zeitraum als die in diesem Gesetz geregelten Wahlen auf Bundesebene stattfinden sollen, besteht nicht.



    ARTICLE VII - FINAL PROVISIONS


    Sec. 1. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.


    Sec. 2. Repeal of Acts.
    Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes sind der Presidential Election Act und der Election of Congress Act aufgehoben.



  • To the President of the United States:


    Die Counselor Bill wurde heute vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Counselor Bill


    Article I – Fundamentals


    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Meldepflicht für Mitglieder der Berufsgruppe der Juristen, sowie die Pflichtverteidigung bei Strafprozessen.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Counselor Act.



    Article II – Notification requirement


    Section 1 Notification
    (1) Jeder Jurist, der auf dem Staatsgebiet der Vereinigten Staaten von Astor praktizieren will, hat sich unter Angaben seines Namens, seines Berufsorts, seiner exakten Berufsbezeichnung und des auszuübenden Berufs, bei der für die Justiz zuständigen Behörden anzumelden.
    (2) Die zuständige Behörde hat eine Liste mit den sich dort meldenden Juristen anzufertigen und öffentlich zugänglich zu machen. Diese Liste soll den Namen, die Berufsbezeichnung und den Berufsort des Juristen beinhalten. Zudem soll jedem dort aufgeführten Juristen eine Ordnungsnummer zugewiesen werden, die mit der Ziffer 1 beginnen und fortlaufend fortgeführt werden soll. Jede Ziffer soll nur einmal vergeben werden.
    (3) Berufsbezeichnungen, die anzumelden sind, sind solche als Rechtsanwalt, Richter, Notar, Staatsanwalt oder juristischer Verwaltungsbeamter.
    (4) Wechsel in der Berufsbezeichnung, des Berufsorts oder des ausgeübten Berufs sind der zuständigen Behörde unmittelbar nach Eintreten der Änderung vorzulegen.
    (5) Geht ein Jurist seiner Tätigkeit nicht mehr nach, so kann er die Tilgung seiner Daten von der Liste verlangen. Die Tilgung hat binnen 48 Stunden zu erfolgen.



    Article III - Court-appointed defense


    Section 1 Counselor for the defense
    (1) Jeder Jurist, der seine Tätigkeit gemäß Article II, Section 1, Subsection 1 an die zuständige Behörde gemeldet hat, kann durch ein Gericht zum Pflichtverteidiger in Strafsachen berufen werden. Eine Berufung soll immer dann erfolgen, wenn ein Angeklagter keinen eigenen Rechtsbeistand aufbieten kann.
    (2) Eine Berufung zum Pflichtverteidiger kann nur in strengen Ausnahmefällen unter Angabe der Gründe bei Gericht widersprochen werden. Das Gericht hat diese Gründe zu prüfen und darüber zu entscheiden.
    (3) Ist ein Jurist zum Pflichtverteidiger bestellt, so hat er sich in alle relevanten Punkte des Prozesses einzuarbeiten. Hierzu wird ihm eine Frist von 168 Stunden zugestanden, bis der Prozess offiziell eröffnet wird. In dieser Zeit soll sich der Pflichtverteidiger mit seinem Mandanten beraten, Beweise ermitteln und Zeugen benennen.
    (4) Das Mandat der Pflichtverteidigung endet mit dem Ende des Prozesses.
    (5) Zur Auswahl des Pflichtverteidigers soll das zuständige Gericht die Liste der Juristen heranziehen und beginnend bei der Ordnungszahl 1 die Pflichtverteidiger berufen. Ein Jurist auf der Liste darf nur übersprungen werden, wenn er aufgrund persönlicher Befangenheit nicht in den Prozess involviert werden sollte. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht.
    (6) Ein Angeklagter kann der Berufung eines Pflichtverteidigers widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend vertreten fühlt. In diesem Fall hat das Gericht für Ersatz zu sorgen.


    Section 2 Penalty
    (1) Ein Jurist, der der Aufforderung zur Pflichtverteidigung nicht nachkommt, kann gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
    (2) Ein Pflichtverteidiger, der seinen Mandanten wider besseren Wissens nicht ausreichend vertritt, kann ebenfalls gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
    (3) Ein Jurist, der in seinem Beruf praktiziert, ohne sich in die Liste gemäß Article II, Section 1 eingetragen zu haben, kann gemäß USPC, Chapter II, Art. 1, Sec. 6, Ssec. 2 belangt werden.



    Article IV – Final provisions


    Section 1 Entry into force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Die Criminal Court Installation Bill wurde heute vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Criminal Court Installation Bill


    Article I – Fundamentals


    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz dient der Installation eines Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor und dient der Einführung von Berufungsverfahren in Angelegenheiten der Strafprozesse.
    (2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Installation Act bezeichnet werden.


    Article II – Introducing the Criminal Court Act


    Section 1 Implementation
    Das Folgende wird Bundesgesetz der Vereinigten Staaten:


      Criminal Court Act


      Article I – Fundamentals


      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz installiert einen Strafgerichtshof in den Vereinigten Staaten von Astor.
      (2) Dieses Gesetz soll als Criminal Court Act bezeichnet werden.


      Section 2 The Criminal Court of the United States
      (1) Der Criminal Court of the United States ist der Strafgerichtshof der Vereinigten Staaten von Astor.
      (2) Er entscheidet in allen ihm zugewiesenen Angelegenheiten in erster Instanz.
      (3) Er hat seinen Sitz in Greenville.


      Section 3 Applicable Law
      (1) Der Criminal Court wendet ausschließlich Bundesrecht an.
      (2) Der Criminal Court entscheidet aufgrund der Verfassung, der Gesetze und Rechtsverordnungen, der vorhergehenden Urteile des Supreme Court und des Gewohnheitsrechtes.


      Section 4 Competences
      (1) Der Criminal Court entscheidet in allen Strafverfahren.
      (2) Darüber hinaus entscheidet der Criminal Court in allen anderen Verfahren, welche ihm durch die Verfassung oder die Gesetze der Vereinigten Staaten zugewiesen wurden.


      Section 5 Higher Courts
      (1) Entscheidungen des Criminal Court entfalten erst 168 Stunden nach Verhängung eines Freispruchs oder einer Verurteilung Rechtswirkung, wenn vor Ablauf dieser Frist kein Rechtsmittel eingelegt wurde.
      (2) Die Verteidigung kann in diesen 168 Stunden das Urteil durch Rechtsmittel anfechten.
      (3) Erlaubtes Rechtsmittel ist die Berufung.
      (4) Bei einer Berufung soll das Ausgangsurteil nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht überprüft werden. Das Berufungsgericht muss also eine Beweisaufnahme wiederholen und eigene Tatsachenfeststellungen treffen.
      (5) Das Berufungsgericht ist der Supreme Court of the United States. Er entscheidet als letztinstanzliches Appellationsgericht.
      (6) Um ein Berufungsverfahren zu eröffnen, muss die Verteidigung einen entsprechenden Antrag beim Obersten Bundesgericht einreichen. Das Oberste Bundesgericht überprüft die Gründe der beantragten Berufung und entscheidet über die Aufnahme oder die Ablehnung des Berufungsverfahrens.
      (7) Wird ein Berufungsverfahren abgelehnt, so entfaltet das Urteil der ersten Instanz unmittelbar Wirkung.
      (8) Wird ein Berufungsverfahren angenommen, so hat der Oberste Bundesgerichtshof ein Verfahren gemäß dem Code of Criminal Procedure Act durchzuführen.
      (9) Ein durch den Obersten Bundesgerichtshof in einem Berufungsverfahren gefälltes Urteil entfaltet unmittelbar Wirkung und ersetzt das Urteil der ersten Instanz. Es kann nicht angefochten werden.


      Section 6 Participants in Trials and Amici curiae
      (1) Beteiligte in einem Verfahren vor dem Criminal Court sind die Staatsanwaltschaft, der Beklagte oder die Beklagten. Wurde ein Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft abgelehnt, so kann auch ein ziviler Klagevertreter Beteiligter sein.
      (2) Weitere Teilnehmer an einem Verfahren vor dem Criminal Court sind Geschworene, Zeugen, Sachverständige und Amici curiae.
      (3) Geschworene sind Bürger der Vereinigten Staaten, die frei und unparteiisch an der Urteilsfindung beteiligt sind. Näheres regelt eine Strafprozessordnung.
      (4) Zeugen und Sachverständige sind jene Personen, die durch das Gericht im Rahmen eines Verfahrens als solche benannt und geladen wurden.
      (5) Ein Amicus curiae ist eine dritte Person oder Organisation, welcher dem Gericht seinen Standpunkt in rechtlicher oder sachlicher Hinsicht zu einem Verfahren, in welchem sie nicht Beteiligte ist, unterbreiten will. Ein Amicus curiae beantragt seine Zulassung bei Gericht. Das Gericht soll den Amicus curiae zulassen, wenn es seine Ausführungen und Vorträge für sachdienlich erachtet.
      (6) Der United States Attorney General oder der United States Solcitor General sind in einem Fall, für welchem sie gegenüber dem Gericht erklären, er sei für die Vereinigten Staaten von Bedeutung, als Amicus curiae in diesem Verfahren zuzulassen, sofern die Regierung der Vereingten Staaten nicht beteiligter ist.
      (7) Ein Urteil des Criminal Courts entfaltet Bindungswirkung lediglich für die Beteiligten, sofern keine andere Regelung besteht.



      Article II – The Constitution of the Criminal Court


      Section 1 Composition
      (1) Der Criminal Court besteht aus den Criminal Court Justices.
      (2) Criminal Court Justices können durch Nebenidentitäten besetzt werden.


      Section 2 Nomination
      (1) Die Criminal Court Justices werden durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten für 4 Monate ernannt.
      (2) Sie leisten bei ihrem Amtsantritt den folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich als gerechter Richter allezeit die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor getreulich wahren und meine richterlichen Pflichten gegenüber jedermann gewissenhaft erfüllen werde. So wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
      (3) Die Amtszeit beginnt mit der Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den Präsidenten und endet mit dem Ablauf der Amtszeit, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf.


      Section 3 Recuse of Justices, Recess Appointment
      (1) An einem Verfahren nimmt grundsätzlich nur ein Criminal Court Justice Teil, welcher gemäß Section 2 ernannt worden ist.
      (2) Sind mehrere Criminal Court Justices ernannt, so sollen die Justices in Reihenfolge entsprechend ihres Ernennungsdatums einem Verfahren vorstehen.
      (3) Sowohl Klagevertretung, als auch Verteidigung können einen Criminal Justice wegen Befangenheit ablehnen. Einem Befangenheitsantrag ist stattzugeben, wenn die vorgebrachten Gründe eine Verfahrensführung durch den vorgesehenen Criminal Court Justice für nicht statthaft erscheinen lassen. Über den Befangenheitsantrag entscheidet der Oberste Bundesgerichtshof.
      (4) Nimmt ein Criminal Court Justice wegen Befangenheit nicht oder nur teilweise an einem Verfahren teil, so soll der gemäß Section 3, Subsection 2 nächste Criminal Court Justice das Verfahren leiten.
      (5) Unterliegen alle im Amt befindlichen Criminal Court Justices einem Befangenheitsvorwurf, so ist durch den Präsidenten für das entsprechende Verfahren ein Criminal Court Justice pro tempore (Recess Appointment) zu ernennen. Auch dieser kann wegen Befangenheit abgelehnt werden.
      (6) Befangen ist ein Criminal Court Justice, welcher sich selbst für befangen erklärt oder wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den Supreme Court ausgeschlossen wird. Ein Justice kann sich jederzeit und ohne Angabe von Gründen für ein Verfahren für Befangen erklären.
      (7) Die Besorgnis der Befangenheit kann eine Partei vorbringen, wenn ein Justice direkten persönlichen Vorteil aus der Entscheidung ziehen würde, selbst oder unter anderem Namen durch die Entscheidung betroffen wäre oder seine Unparteilichkeit aus anderen schwerwiegenden Gründen anzweifelbar ist.
      (8) Befangen ist ein Criminal Court Justice in jedem Fall, wenn er unter anderem Namen als Verfahrensbeteiligter involviert ist.


      Section 4 Decisions
      (1) Das Urteil in Strafverfahren wird durch den Spruch der Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung gefällt.
      (2) Die Strafe oder den Freispruch fällt das Gericht nach einer angemessenen Bedenkzeit nach dem Urteilsspruch durch die Geschworenen gemäß der Strafprozessordnung.


      Section 5 Criminal cases
      (1) Anklagen in Strafsachen können nur durch die Strafverfolgungsbehörden erhoben werden.
      (2) Strafverfolgungsbehörden sind die durch das Gesetz mit der Verfolgung und Anklage von Straftaten beauftragten Bundesbehörden.


    Article III - Amending the Supreme Court of the United States Act


    Section 1 Amending Article I, Section 3
    Article I, Section 3, Subsection 2 des Supreme Court of the United States Act wird wie folgt geändert: „(2) Der Supreme Court entscheidet in allen Strafverfahren als Berufungsgericht in letzter Instanz.“


    Section 2 Amending Article IV, Section 1
    (1) Article IV, Section 1 des Supreme Court of the United States Act wird ersatzlos gestrichen.
    (2) Die folgenden Section werden zahlenmäßig angepasst.



    Article IV – Final provisions


    Section 1 Entry into force
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!