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  • To the President of the United States:


    Die Code of Criminal Procedure Bill wurde heute vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Code of Criminal Procedure Bill


    Article I – Fundamentals


    Section 1 Purpose and Title of this Act
    (1) Dieses Gesetz regelt die Strafprozessordnung der Vereinigten Staaten von Astor und die damit verbundenen Abläufe.
    (2) Dieses Gesetz soll als Code of Criminal Procedure Act bezeichnet werden.


    Section 2 Definitions
    (1) Im Rahmen dieses Gesetzes soll der Supreme Court of the United States Act als „SCUSA“ abgekürzt werden.
    (2) Ein Strafprozess im Sinne dieses Gesetzes ist ein Prozess, der vor einem Strafgerichtshof der Vereinigten Staaten oder dem Supreme Court of the United States in Abwesenheit eines regulären Strafgerichtshofs nach den Maßregeln dieser Strafprozessordnung geführt wird.
    (3) Gegenstand eines Strafprozesses ist eine gem. USPC mit Strafe bedrohte Tat. Klageberechtigt sind im Strafprozess die Strafverfolgungsbehörden. Das sind die durch das Gesetz mit der Verfolgung und Anklage von Straftaten beauftragten Bundesbehörden.



    Article II – Remand and Caution


    Section 1 Remand
    (1) Die Staatsanwaltschaft kann einen Antrag auf Untersuchungshaft beim zuständigen Gericht stellen, wenn gegenüber einem Verdächtigen ein dringender Tatverdacht und die Gefahr
    a) der Verdunklung;
    b) der Flucht oder
    c) der Wiederholung der ihm zur Last gelegten Tat besteht.
    (2) Ein dringender Tatverdacht ist gegeben, wenn
    a) nach aktuellem Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Verdächtige Täter oder Teilnehmer einer Straftat ist oder
    b) der Verdächtige während der Tat oder unmittelbar danach gefasst wurde.
    (3) Verdunklungsgefahr besteht, wenn der dringende Verdacht besteht, dass eine zurzeit noch nicht inhaftierte Person
    a) Beweismittel vernichten oder abändern oder
    b) Zeugen und Mitschuldige beeinflussen könnte.
    (4) Fluchtgefahr besteht, wenn eine Flucht angesichts der im Falle einer Verurteilung zu erwartenden Strafe wahrscheinlich erscheint und
    a) der Verdächtige nicht fest an einen Ort gebunden ist;
    b) der Verdächtige über ausreichend Geldmittel verfügt oder
    c) noch unbekannte Komplizen existieren.
    (5) Wiederholungsgefahr besteht, wenn zu besorgen ist, dass ein Verdächtiger die ihm zur Last gelegte Tat erneut begehen oder fortsetzen könnte. Sie soll als Haftgrund nur herangezogen werden, wenn die Anordnung von Untersuchungshaft nicht bereits wegen Verdunklungs- oder Fluchtgefahr geboten ist.
    (6) Der zuständige Richter hat über die Anordnung der Untersuchungshaft zu entscheiden. Dabei hat er die Dringlichkeit des Tatverdachts sowie die Gefahr der Verdunklung, Flucht oder Wiederholung zu berücksichtigen. Die Anordnung von Untersuchungshaft darf zu der Schwere der dem Verdächtigen zur Last gelegten Tat nicht außer Verhältnis stehen, insbesondere darf ihre Dauer nicht die Dauer der zu erwartenden Freiheitsstrafe übersteigen.
    (7) Eine Untersuchungshaft ist nur bei Vergehen laut USPC zulässig.


    Section 2 Habeas Corpus and Appeal against Remand
    (1) Jeder nach Section 1 in Untersuchungshaft genommene Verdächtige ist unverzüglich nach seiner Ergreifung dem für den Erlass des Haftbefehls zuständigen Gericht vorzuführen.
    (2) Das zuständige Gericht hat ihn über die ihm zur Last gelegte Tat aufzuklären, ihm die gegen ihn vorliegenden Beweismittel vorzulegen, ihn auf sein Verlangen hin zum Tatvorwurf und den Gründen seiner Inhaftierung anzuhören und über die Fortdauer der Untersuchungshaft zu entscheiden.
    (3) Jeder nach Section 1 in Untersuchungshaft genommene Verdächtige kann zu jeder Zeit beim zuständigen Gericht eine Überprüfung des weiteren Bestehens des gegen ihn gerichteten dringenden Tatverdachts sowie der gegen ihn vorgebrachten Haftgründe verlangen. Das Gericht entscheidet auf Grund seines Vortrages sowie der Erwiderung der Staatsanwaltschaft über die Fortdauer oder Beendigung der Untersuchungshaft.
    (4) Gegen die Entscheidung des zuständigen Gerichts für die Fortdauer der Untersuchungshaft steht jedem Verdächtigen die Beschwerde zum Supreme Court of the United States zu, sofern dieser nicht bereits in Abwesenheit eines regulären Strafgerichtshofes entschieden hat.
    (5) Der Verdächtige ist ohne seinen Antrag durch Beschluss des zuständigen Gerichts aus der Untersuchungshaft zu entlassen, wenn
    a) nicht binnen 28 Tagen nach Erlass des Haftbefehls Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben wird oder
    b) die Dauer der bereits in Untersuchungshaft verbrachten Zeit die nach dem Stand der Dinge zu erwartende Freiheitstrafe übersteigt.


    Section 3 Caution
    (1) Jeder Verdächtige, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft gebracht werden soll, kann beim zuständigen Gericht einen Antrag auf Kaution stellen.
    (2) Über das Zugestehen einer Kaution, sowie deren Höhe entscheidet der zuständige Richter. Dabei hat er die Umstände der Tat und das daraus folgende Resultat, sowie den Grad der Fluchtgefahr, als auch die Möglichkeit einer Wiederholungstat für seine Entscheidung zu berücksichtigen.
    (3) Zur Entscheidungsfindung sollen sowohl der Inhaftierte, als auch der zuständige Staatsanwalt, angehört werden.
    (4) Gegen die Entscheidung zur Ablehnung eines Antrages auf Festsetzung einer Kaution steht dem Verdächtigen das Recht auf Beschwerde zum Supreme Court of the United States zu, sofern dieser nicht bereits in Abwesenheit eines regulären Strafgerichtshofes entschieden hat.



    Article III – Arrest and Protective Custody


    Section 1 Arrest
    (1) Jeder Beamte einer Polizeibehörde, der einen Täter während einer oder unmittelbar nach der Ausführung einer Straftat gemäß USPC beobachtet, kann diesen vorläufig festnehmen.
    (2) Eine nach Article III, Sec 1, SSec 1 dieses Gesetzes inhaftierte Person darf nicht länger als 72 Stunden festgehalten werden, ohne dass ein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt wird.
    (3) Wird innerhalb dieser 72 Stunden kein Antrag auf Untersuchungshaft gestellt, so ist die inhaftierte Person unmittelbar aus der Haft zu entlassen.
    (4) Jeder Bürger der Vereinigten Staaten darf einen Täter, den er während einer oder unmittelbar nach einer der Ausführung einer Tat gemäß USPC beobachtet, so lange festhalten, bis Beamte einer Polizeibehörde eintreffen und den Täter übernehmen.


    Section 2 Protective Custody
    (1) Jeder Bürger kann bei Gericht einen Antrag auf Schutzhaft stellen.
    (2) Dem Antrag ist statt zu geben, wenn der Antragsteller glaubhaft verischern kann, dass unmittelbare Gefahr für sein Leib und Leben besteht.
    (3) Die Schutzhaft endet durch richterlichen Beschluss oder auf Wunsch der inhaftierten Person.



    Article IV – Criminal Procedure


    Section 1 Investigation
    Die gesetzlichen Strafverfolgungsbehörden führen das Ermittlungsverfahren gegen Personen, die unter dem Verdacht stehen, eine gemäß USPC mit Strafe bedrohte Tat begangen zu haben.


    Section 2 Indictment
    (1) Liegen nach dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft nach deren Einschätzung genügend Beweise vor, die die Schuld des Verdächtigen belegen, so soll der United States Solicitor General beim United States Supreme Court die Anklage einreichen.
    (2) Die Anklageschrift muss folgende Angaben enthalten:
    a) Namen und Anschrift des Angeschuldigten;
    b) Umschreibung des Sachverhalts, durch den der Angeschuldigte sich strafbar gemacht hat;
    c) die verletzte Vorschrift des USPC im Wortlaut;
    d) Liste aller Zeugen, die die Staatsanwaltschaft aufzurufen gedenkt;
    e) Beschreibung der Beweise, die der Staatsanwaltschaft vorliegen.
    (3) Mit der Einreichung der Anklage wird die Verjährungsfrist für die Tat unterbrochen. Sie bleibt bis zum Ende des Strafprozesses unterbrochen.


    Section 3 Jury
    (1) Nach alter Sitte sollen freie und unparteiische Geschworene aus der Mitte des Volkes an der Urteilsfindung beteiligt sein.
    (2) Als Geschworener kann jeder wahlberechtigte Bürger der Vereinigten Staaten von Astor herangezogen werden. Eine Berufung zum Geschworenen kann nur aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt werden. Diese Gründe sind fachärztlich über ein Attest zu bezeugen.
    (3) Der Präsident der Vereinigten Staaten, sein Vizepräsident, sowie die Leiter der Obersten Bundesbehörden, die Richter des Obersten Bundesgerichts und die Staatsanwälte sind für die Dauer ihrer Amtszeit vom Geschworenendienst freigestellt und dürfen nicht dafür herangezogen werden.


    Section 4 Selection of the Jury
    (1) An einem Strafprozess sollen stets fünf Geschworene beteiligt sein.
    (2) Zur Ermittlung der Geschworenen, sollen die wahlberechtigten Bürger der Vereinigten Staaten alphabetisch sortiert werden. Jedem Bürger wird eine Ordnungszahl, beginnend mit der Ziffer 1 beim ersten Bürger der alphabetischen Liste, zugewiesen. Die Nummerierung soll fortlaufend erfolgen. Verliert jemand, der nach Satz 2 eine Ordnungszahl erhalten hat, das aktive Wahlrecht, beispielsweise durch Urteil oder Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft, so entfällt auch seine Ordnungszahl, bis er die Wahlberechtigung wieder erhalten hat. Die Ordnungszahl wird nicht an einen anderen Bürger vergeben. Ändert ein Bürger gemäß Sec. 3, SSec. 2 des Citizenship Act seine Hauptidentität oder meldet er nach dem Verlust der astorischen Staatsbürgerschaft eine neue Hauptidentität an, so erhält diese Hauptidentität seine bisherige Ordnungsnummer. Jeder Bürger, der nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die aktive Wahlberechtigung erhält, ist mit der nächsten Ordnungsnummer in die Liste einzutragen.
    (3) Vor einem Prozess werden die fünf Geschworenen durch das zuständige Gericht ermittelt. Dazu werden in der Liste, beginnend beim Angeklagten, der dritte, der siebte, der elfte, der fünfzehnte und der neunzehnte Bürger als Geschworene ausgewählt. Ist das Ende der Liste erreicht, wird davon unabhängig am Anfang der Liste weitergezählt. Sollte einer der so ausgewählten Geschwornen zu der Gruppe der Freigestellten zählen oder sollte eine der Auswahlen auf den Angeklagten fallen oder sollte eine der Auswahlen auf einen Zeugen fallen oder sollten sich gegen eine der Auswahlen andere Ablehnungsgründe, wie z.B. Befangenheit oder Verwandtschaftsverhältnisse zum Angeklagten ergeben, ist der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
    (4) Wurden die fünf Geschworenen ermittelt, so ermittelt das Gericht nach dem gleichen Prinzip zwei Ersatzgeschworene.
    (5) Ein Geschworener darf maximal zu jedem zweiten Strafprozess herangezogen werden. Sollte die Auswahl eines Geschworenen auf einen Bürger fallen, der bereits im vorherigen Strafprozess als Geschworener herangezogen wurde, so ist dieser auszulassen und der in der Liste nächste Bürger für den Geschworenendienst heranzuziehen.
    (6) Die Auswahl der Geschworenen und der Ersatzgeschworenen ist sowohl der Anklagevertretung, als der Verteidigung binnen 48 Stunden mitzuteilen. Beide Seiten müssen dann binnen weiterer 48 Stunden ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung zu bestimmten Geschworenen schriftlich an das Gericht melden. Eine Ablehnung darf nur unter schwerwiegenden Gründen erfolgen und ist detailiert zu erläutern. Sieht das Gericht den Antrag auf Ablehnung als ausreichend begründet an, hat es einen neuen Geschworenen zu berufen. Dazu ist der in der Liste auf den abgelehnten Geschworenen folgende Bürger heranzuziehen.
    (7) Wurden die Geschworenen bestätigt, werden sie durch das zuständige Gericht schriftlich und öffentlich über ihre Berufung informiert. Sie haben sich zu Beginn des Prozesses im Verhandlungssaal einzufinden.
    (8) Findet sich ein Geschworener entgegen seiner Berufung nicht im Verhandlungssaal ein, so ist durch das Gericht der erste Ersatzgeschworene zu berufen. Dieser hat sich dann binnen 24 Stunden im Verhandlungssaal einzufinden.


    Section 5 Principles, Chairman and Oath of the Jury
    (1) Geschworene dürfen für die Dauer des Prozesses nicht mit Außenstehenden über die Verhandlung sprechen. Es ist ihnen nicht gestattet sich außerhalb des Gerichtssaals ohne Zustimmung des Gerichts mit anderen Prozessbeteiligten zu unterhalten.
    (2) Vor Prozessbeginn bestimmt das Gericht einen Obmann der Geschworenen. Dieser ist der Sprecher der Geschworenen und verkündet am Ende des Prozesses das Urteil. Die Berufung ist ihm schriftlich mitzuteilen. Sie ist mündlich im Gerichtssaal zu Beginn des Prozesses zu wiederholen.
    (3) Zudem sind die Geschworenen durch das Gericht vor Verlesung der Anklage im Verhandlungssaal über ihre Pflichten aufzuklären. Die Geschworenen sollen danach alle einzeln den folgenden Eid leisten: „Ich, [Name], als Mitglied dieser Jury schwöre, dass ich die mir in diesem Prozess dargelegten Fakten objektiv und neutral bewerten und mein Urteil nach diesen Gesichtspunkten fällen werde.“
    (4) Zum Austausch und zur Urteilsfindung ist den Geschworenen ein separater Raum innerhalb des Gerichtsgebäudes bereit zu stellen. Dieser soll der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht werden.
    (5) Die Geschworenen sollen nach den Schlussplädoyers in ihrem internen Raum zusammenkommen und über die Schuldigkeit des Angeklagten entscheiden. Hierbei haben sie alle relevanten Fakten, die sie ihm Prozess erfahren haben, zu berücksichtigen. Die Geschworenen sollen mit der Mehrheit ihrer Stimmen entscheiden, ob der Angeklagte „Guilty“ oder „Not guilty“ ist. Haben sich die Geschworenen geeinigt, teilen Sie dies dem Richter mit. Dieser hat den Obmann der Geschworenen daraufhin zu befragen, ob die Geschworenen zu einem Ergebnis gekommen sind. Das Ergebnis hat der Obmann dem Gericht im Verhandlungssaal mitzuteilen. Dazu hat er eine der folgenden Formeln zu verwenden:
    a) „Wir, die Geschworenen, befinden den Angeklagten des Vergehens gemäß USPC, Article X, Section X, Subsection X, Title X für schuldig.“
    b) „Wir, die Geschworenen, befinden den Angeklagten des Vergehens gemäß USPC, Article X, Section X, Subsection X, Title X für nicht schuldig.“


    Section 6 Penalty
    (1) Bürger, die ihren Dienst als Geschworene verweigern oder nicht antreten, können gemäß dem USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.
    (2) Bürger, die ihren Dienst als Geschworene antreten, die Verhandlung aber durch unsachgemäßes Verhalten stören oder sich während des Prozesses nicht an ihre Pflichten halten, können ebenso gemäß USPC, Chapter II, Article IV, Sec. 3 belangt werden.


    Section 7 Procedure
    (1) Das Gericht soll einen Termin für die Hauptverhandlung gemäß der allgemeinen Prozessvorschriften festsetzen. Dabei soll das Gericht alle mit anderen Fristen einhergehenden Umstände beachten.
    (2) Das Gericht hat sowohl die Staatsanwaltschaft, als auch den Angeklagten und seinen Rechtsbeistand, sowie alle zu vernehmenden Zeugen und die ausgewählten Geschworenen zur Hauptverhandlung unter Angabe des Termins zu laden.
    (3) Das Gericht soll nur solche Zeugen laden, die auf schriftlichen Antrag durch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung als Zeugen benannt wurden. Die Benennung hat spätestens bis Prozessbeginn zu erfolgen. Sollte im Laufe der Verhandlung die Notwendigkeit für die Befragung weiterer Zeugen auftreten, so lädt das Gericht diese nach Absatz 2 dieser Sektion, jedoch nur, sofern die Notwendigkeit nicht bereits zu Prozessbeginn offenkundig war.
    (4) Die Hauptverhandlung findet nach den folgenden Maßgaben statt:
    a) Das Gericht klärt die Geschworenen über ihre Pflichten auf, vereidigt sie und wiederholt mündlich den Namen des berufenen Obmanns.
    b) Die Staatsanwaltschaft verliest die Anklage.
    c) Der Angeklagte hat sich anschließend an die Anklageverlesung für Guilty oder Not Guilty zu bekennen. Dies erfolgt durch die Verteidigung.
    d) Im Anschluss beginnt die Staatsanwaltschaft dem Gericht alle Beweise vorzulegen und alle ihre Zeugen zu verhören. Diese Zeugen waren gemäß Subsec. 3 vor der Verhandlung zu benennen.
    e) Der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand haben das Recht, alle Zeugen nach mündlichem Antrag ins Kreuzverhör zu nehmen.
    f) Im Anschluss haben der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand das Recht, die Einstellung des Verfahrens wegen mangelnder Beweislast zu beantragen.
    g) Fällt die Entscheidung des Gerichtes über die Einstellung negativ aus oder nimmt der Angeklagte dieses Recht nicht wahr, so haben er bzw. sein Rechtsbeistand die eigene Sicht der Dinge vorzulegen.
    h) Die Verteidigung hat das Recht Entlastungszeugen aufzurufen. Diese sind gemäß Subsec. 3 vor der Verhandlung zu benennen.
    i) Alle Zeugen können von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie sich selbst oder ihre Angehörigen durch eine Aussage belasten würden.
    j) Im Anschluss an die Zeugenvernehmungen sind die Schlussplädoyers zu halten. Dabei beginnt die Staatsanwaltschaft mit ihrem Plädoyer. Die Verteidigung folgt danach. Grundsätzlich hat der Angeklagte das letzte Wort in einer Verhandlung abzugeben. Von diesem Recht kann durch den Angeklagten Abstand genommen werden.
    k) Nach den Plädoyers haben sich die Geschwornen zur Beratung zurückzuziehen und festzustellen, ob die Straftat ausreichend belegt ist. Hierbei gilt, dass der Angeklagte solange unschuldig ist, bis seine Schuld eindeutig bewiesen wurde. Erst wenn sich eine Mehrheit der Stimmen der Geschworenen für ein Urteil entschieden hat, ist dieses dem Gericht gemäß Section 5, Subsection 5 mitzuteilen. Die Geschworenen sollen ihr Urteil spätestens 7 Tage nach den Schlussplädoyers mitteilen.
    l) Stellen die Geschworenen die Unschuld des Angeklagten fest, so ist das Verfahren beendet. Der Angeklagte ist frei zu sprechen und darf nicht erneut wegen derselben Angelegenheit vor Gericht gestellt werden.
    m) Stellen die Geschworenen die Schuld des Angeklagten fest, so haben die Staatsanwaltschaft und im Anschluss der Angeklagte bzw. sein Rechtsbeistand Anträge für das Strafmaß zu stellen und diese zu begründen.
    n) Nach den Strafmaßanträgen zieht sich das Gericht zurück und bestimmt über das Strafmaß. Das Urteil ist spätestens sieben Tage nach der Feststellung der Schuld zu verkünden.


    Section 8 Principles of Criminal Procedure
    (1) Der Angeklagte hat das Recht auf einen Verteidiger und freien Kontakt zu diesem. Stellt sich dem Angeklagten kein Anwalt zur Verfügung, so kann das Gericht ihm einen Pflichtverteidiger zur Seite stellen.
    (2) Der Angeklagte hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Er kann nicht gezwungen werden, sich selbst zu belasten.
    (3) Der Angeklagte gilt so lange als unschuldig, als nicht seine Schuld hinreichend erwiesen ist.
    (4) Im Zweifelsfall hat das Gericht eine Entscheidung zugunsten des Anklagten zu treffen.


    Section 9 Private Prosecution
    (1) Private Klage durch den in einem Strafverfahren Geschädigten ist erst zulässig, wenn das Office of the Solicitor General einen Antrag des Geschädigten auf ein Verfahren abgelehnt hat.
    (2) Private Klagen sind nicht zulässig, so lange ein Klageerzwingungsverfahren anhängig ist.
    (3) Antragsberechtigt und privatklageberechtigt ist allein der Geschädigte.


    Section 10 Execution
    (1) Die Vollstreckung des Urteils erfolgt auf Anordnung des Gerichtes durch die zuständigen Behörden.
    (2) Die Vollstreckung darf höchstens einundzwanzig Tage nach der Verkündung des endgültigen Urteils erfolgen, sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt.



    Article V – Final provisions


    Section 1 Entry into force
    (1) Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.
    (2) Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes gelten der Criminal Procedure Act und der Remand and Caut Act als aufgehoben.



  • To the President of the United States:


    Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Kongress der Vereinigten Staaten Ihnen die Erlaubnis erteilt haben,
    in diesem Monat vor ihn zu treten und ihm über die Lage der Nation Bericht zu erstatten.
    Sie besitzen im Rahmen dieser Rede das Rederecht vor den Mitgliedern des Kongresses.




    Vice President of the United States Congress



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Joshua Lawrence Chamberlain als Chief of Staff of the Army wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Ephram Krulak als Chairman of the Joint Chiefs of Staff wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Federal Budget Revision Bill wurde vergangene Woche vom Repräsentantenhaus gebilligt.





    (Warren Byrd)
    President of Congress


    Federal Budget Revision Bill


    Sec. 1. Revision of the Federal Budget Act.
    Der Federal Budget Act erhält zum 01.01.2011 die folgende Fassung:


      Federal Budget Act


      Sec. 1. Principles.
      (1) Die exekutive Gewalt soll ohne Zustimmung des Repräsentantenhauses weder Ausgaben zu Lasten des Bundes tätigen noch Schulden zu Lasten des Bundes aufnehmen.
      (2) Die exekutive Gewalt soll dem Repräsentantenhaus regelmäßig über die Einnahmen zu Gunsten des Bundes und über das Bundesvermögen Bericht erstatten.


      Sec. 2. Budget Proposal.
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten soll dem Repräsentantenhaus spätestens zum ersten Montag eines Monats vor Ablauf des Zeitraums, für den bereits ein Haushaltsplan beschlossen wurde, einen Haushaltsvorschlag übermitteln.
      (2) Der Haushaltsvorschlag soll alle vom Präsidenten und den von ihm eingerichteten Ämtern und Behörden erwarteten Einnahmen und geplanten Ausgaben für den nächsten Kalendermonat sowie eine Prognose über die Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben in den darauffolgenden zwei Kalendermonaten enthalten.
      (3) Im Rahmen eines Haushaltsvorschlages dargestellte Einnahmen und Ausgaben sollen sorgfältig errechnet und nur hilfsweise geschätzt werden und jeweils in voller Höhe und nach sachlichen Kriterien getrennt dargestellt werden.
      (4) Der Präsident kann den Haushaltsvorschlag mit einer Begründung versehen. Der Haushaltsvorschlag soll begründet werden, wenn sich die Einnahmen oder Ausgaben im Vergleich zum geltenden Haushaltsplan um mehr als zehn Prozent erhöhen oder vermindern.


      Sec. 3. Budget Plan.
      (1) Das Repräsentantenhaus soll spätestens bis zum vierzehnten des auf die Übermittlung des Haushaltsvorschlags folgenden Tages über den Haushaltsvorschlag diskutieren, ihm notwendig erscheinende Änderungen vornehmen und diese dem Präsidenten mitteilen.
      (2) Der Präsident kann daraufhin zum Entwurf des Haushaltsplans binnen drei Tagen gegenüber dem Repräsentantenhaus schriftlich Stellung nehmen.
      (3) Spätestens am dreiundzwanzigsten des auf die Übermittlung des Haushaltsvorschlags folgenden Tages soll das Repräsententenhaus auf Grundlage des Entwurfes und etwaiger aufgrund einer Stellungnahme des Präsidenten erfolgten Änderungen den Haushaltsplan durch Gesetz beschließen.
      (4) Der Haushaltsplan soll für einen oder mehrere Kalendermonate nach Monaten getrennt, vor Beginn des ersten vom Haushaltsplan umfassten Kalendermonats beschlossen werden.
      (5) Im Rahmen eines Haushaltsplanes dargestellte Einnahmen und Ausgaben sollen jeweils vollständig und nach sachlichen Kriterien getrennt dargestellt werden und auf volle A$ gerundet werden, wobei Einnahmen abzurunden und Ausgaben aufzurunden sind.
      (6) Notwendige nachträgliche Anpassungen eines Haushaltsplans bedürfen eines Gesetzes, das vom Repräsentantenhaus beschlossen wird.
      (7) Kein Repräsentantenhaus soll einen Haushaltsplan beschließen, der über den Monat des Zusammentritts des nächsten Repräsentantenhauses hinausreicht.


      Sec. 4. Budget Discharge.
      Der Präsident soll dem Repräsentantenhaus über alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben sowie über das Vermögen und die Schulden spätestens bis zum einundzwanzigsten Tage des nächsten Kalendermonats Rechnung legen.


      Sec. 5. Sanctions.
      Unterlässt es der zuständige Amtsträger schuldhaft, seinen Pflichten nach Section 2 und 4 dieses Gesetzes nachzukommen, so soll dies als grobe Vernachlässigung von Dienstpflichten im Sinne von Art. IV, Sec. 6, SSec. 1 Satz 1 der Verfassung der Vereinigten Staaten gelten.


    Sec. 2. Entry Into Force.
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


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  • To the President of the United States


    Das Repräsentantenhaus des Kongresses der Vereinigten Staaten hat die folgende Resolution verabschiedet.




    (Warren Byrd)
    President of Congress


    Resolution concerning the Budget of the United States


    Das Repräsentantenhaus des Kongresses der Vereinigten Staaten


    SICH DARAUF BERUFEND, dass es der Federal Budget Act der Federal Administration verbietet, Ausgabe zu Lasten des Bundes ohne Zustimmung des Repräsentantenhauses tätigen und dass notwendige nachträgliche Anpassungen eines Budgets stets der Zustimmung des Repräsentantenhauses bedürfen,


    STELLT FEST, dass es die Federal Administration seit dem 25.06.2010 versäumt hat, ihm ein Federal Budget zur Beschlussfassung vorzulegen,


    ERKLÄRT, dass somit seit Juli des Jahres 2010 keinerlei Ausgaben mehr zu Lasten des Bundes getroffen werden durften,


    IM UNKLAREN DARÜBER, welche Einnahmen und Ausgaben seit Juli des Jahres 2010 tatsächlich durch die Federal Administration getätigt worden sind,


    FORDERT die Federal Administration daher dazu auf, unverzüglich sämtliche getätigten Ausgaben und alle erfolgten Einnahmen dem House of Representatives zur Debatte und Beschlussfassung vorzulegen und rechtmäßige Zustände wieder herzustellen.

    WARREN BYRD

    30th President of the US
    former Vice President | former Speaker
    former Chairman of the Grand Old Party


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  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Timothy Jeremiah Kelvin als Chief of Naval Operations wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Writ of Organisation of the Department of Defense wurde gestern vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress




    To the President of the United States:


    Die Billigung der Writ of Organisation of the Department of Commerce wurde vom Kongress abgelehnt.




    Vice President of the United States Congress




    To the President of the United States:


    Die Billigung der Writ of Organisation of Department of Justice wurde vom Kongress abgelehnt.




    Vice President of the United States Congress




    To the President of the United States:


    Die Billigung der Writ of Organisation of the Department of State wurde vom Kongress abgelehnt.




    Vice President of the United States Congress



  • To the President of the United States:


    Die Code of Criminal Procedure Bill wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate


    Senate Hearing Procedure Act Revision Bill


    Section 1 Revision
    Der Senate Hearing Procedure Act wird wie folgt neugefasst:


      "Senate Hearings Procedure Act


      Article I - Fundamentals


      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Bestätigung vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger gem. Art. III Sec. 6 Ssec. 2 der Constitution.
      (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Senate Hearings Procedure Act.



      Article II - By-Cases


      Section 1 Essential Hearings
      Folgende Amtsträger bedürfen vor der Übernahme seines Amtes stets der Bestätigung durch den Senat:
      1. die Leiter der Obersten Bundesbehörden,
      2. die Kommandeure der Teilstreitkräfte,
      3. der Leiter der Notenbank,
      4. der Leiter des Bundeswahlamtes.


      Section 2 Lower Federal Authorities
      Folgende Amtsträger bedürfen nicht der Bestätigung durch den Senat
      1. Chief of Staff of the White House,
      2. alle sonstigen Amtsträger und Soldaten.


      Section 3 Exceptional Hearing
      (1) Der Senat kann auf Antrag eines Viertels/Drittels der Senatoren jeden Amtsträger, welcher vor der Übernahme der Aufgaben eines Amtes nach Sec. 1 nicht vor dem Senat angehört worden ist, einer Anhörung unterziehen.
      (2) Eine derartige Anhörung zieht keine Abstimmung nach sich; ihre Ergebnisse können zur Grundlage eines Amtsenthebungsverfahrens gem. Art. IV Sec. 6 der U.S. Constitution gemacht werden.



      Article III - Hearing Procedure


      Section 1 Nominations
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten hat dem Senat jede Person, die zur Übernahme eines Amtes nach Art. der Billigung des Senates bedarf, schriftlich vorzuschlagen.
      (2) Das Kongresspräsidium leitet daraufhin unverzüglich die öffentliche Anhörung des Kandidaten vor dem Senat ein.


      Section 2 Oath
      (1) Der Kandidat leistet zu Beginn der Anhörung folgenden Eid:
      "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen oder durch eine andere religiöse Beteuerungsformel ausgetauscht werden.
      (2) Mit der Eidesleistung ist dem Kandidaten das Rederecht verliehen.


      Section 3 Petty Hearing
      (1) Eine kleine Anhörung dauert 48 Stunden.
      (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.


      Section 4 Grand Hearing
      (1) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen.
      (2) Der Kandidat hat die an ihn gerichteten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten.
      (3) Eine Anhörung endet frühestens 120 Stunden nach Eröffnung der kleinen Anhörung, spätestens mit der ordnungsgemäßen Beantwortung aller Fragen. In dieser Zeit können von den Senatoren weitere Fragen und Nachfragen gestellt werden.
      (4) Hat der Kandidat vor Ablauf der 120 Stunden nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch das Kongresspräsidium auf eine zeitnahe Beantwortung der offenen Fragen zu verweisen.


      Section 5 Approval and Denial Vote
      (1) Nach dem Ende der Anhörung leitet das Kongresspräsidium im Senat die Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten ein.
      (2) Die Bestätigung ist erteilt, wenn der Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, sofern nicht die Verfassung oder ein Bundesgesetz etwas anderes bestimmt.
      (3) Das Kongresspräsidium teilt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Nominierung oder Ablehnung des Kandidaten mit.



      Article IV - Exceptions for the President-elect


      Section 1 Naming of Candidates by the President-elect
      Die zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählte aber noch nicht vereididgte Person kann gegenüber dem Senat die Kandidaten benennen, welche er nach seiner Vereidigung als vom Senat zu bestätigende Amtsträger zu nominieren gedenkt.


      Section 2 Confirmation by the President
      Die Bestimmungen des Art. III gelten entsprechend für die Verfahren gegenüber einem nach Ssec. 1 benannten Kandidaten, jedoch mit der Maßgabe, dass für die Einleitung der Abstimmung im Senat die Bestätigung des vereidigten Präsidenten sowohl hinsichtlich des Kandidaten als auch hinsichtlich des an ihn zu vergebenden Amtes erforderlich ist."


    Section 2 Entry into Force
    (1) Dieses Gesetz bedarf der Billigung ausschließlich des Senates.
    (2) Es tritt gemäß den sonstigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Der Federal Election Amendment Act wurde am 19.01. vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Federal Election Amendment Act


    Sec. 1. Purpose and Title of this Act.
    (1) Dieses Gesetz korrigiert sich widersprechende Regelungen des Federal Election Act.
    (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Federal Election Amendment Act.


    Sec. 2. Change of Art. I, Sec. 5.
    In Article I, Section 5, Subsection 2 wird das Wort "einhundertachzig" mit Wirkung zum 01.01.2011 durch das Wort "einhundertzwanzig" ersetzt.


    Sec. 3. Entry into force.
    Dieses Gesetz tritt gemäß den verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Der Citizenship Act wurde heute vom Kongress gebilligt.




    Vice President of the United States Congress


    Citizenship Act


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz regelt die Angelegenheiten zur Erlangung und zum Entzug der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Astor.


    Section 2 - The Citizenship
    (1) Für den Erhalt der Staatsbürgerschaft ist eine Anmeldung bei der kraft Organisationserlass des Präsidenten für Angelegenheiten des Staatsbürgerschaftswesens zuständigen Behörde (nachfolgend kurz "zuständige Behörde") nötig, diese erfolgt durch die Stellung eines formlosen Antrages im Forum.
    (2) Die Staatsbürgerschaft wird 168 Stunden nach der Anmeldung erteilt, so der Antragssteller innerhalb von 96 Stunden nach Ablauf dieser Frist seinen Wunsch, Staatsbürger zu werden, im öffentlichen Forum der Vereinigten Staaten durch Ableistung folgenden Eides bestätigt: "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: eine Nation unter Gott, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle".
    (3) Wer aus Gründen des religiösen des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses gehindert ist, eine religiöse Eidesformel zu benutzen, leistet den in Ssec. 2 vorgesehenen Eid mit folgendem Wortlaut: "Ich gelobe Treue an die Flagge der Vereinigten Staaten von Astor und zu der Republik, die sie repräsentiert: Eine Nation, unzerteilbar, mit Freiheit und Gerechtigkeit für alle."
    (4) Alternative religiöse Beteuerungen wie das symbolische Halten einer religiösen Schrift sind zulässig.
    (5) Bis zum Leisten des Eides muss eine Anmeldung im Citizens Net (C-Net) erfolgen.
    (6) Spätestens zum Tage der Eidesleistung muss der Antragsteller öffentlich bekanntgegeben haben, in welchem Bundesstaat er sich niedergelassen hat.


    Section 3 - Main and Accessory Identities
    (1) Zusätzliche Identitäten ohne Wahlrecht sind zulässig, sofern erkennbar ist, dass es sich um eine Zusatzidentität handelt. Diese Zusatzidentitäten sind nicht bei der zuständigen Behörde anzumelden.
    (2) Auf öffentlichen Antrag der Hauptidentität (Haupt-ID) eines Staatsbürgers im Registration Office kann eine Zusatzidentität (Neben-ID) zur neuen Hauptidentität umgemeldet werden. Nach der Bestätigung durch die zuständige Behörde, die nur erfolgen darf, wenn ein Eintrag im Citizens Net vorliegt, erhält die alte Hauptidentität dann den Status einer Nebenidentität.
    (3) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, besitzt vom Tag der Ummeldung an sowohl die astorische Staatsbürgerschaft, als auch das volle Wahlrecht sowie alle anderen Rechte und Pflichten der ehemaligen Hauptidentität, Wahl- und Ernennungsämter jedoch nicht eingeschlossen.
    (4) Zwischen den Ummeldungen von Hauptidentitäten einer Person müssen mindestens zwei Monate liegen.
    (5) Nach einer Neuanmeldung in Astor müssen mindestens zwei Monate vergehen, bevor man eine Ummeldung gemäß diesem Gesetz vornehmen kann.
    (6) Eine neue Hauptidentität, die durch Ummeldung einer Nebenidentität zur neuen Hauptidentität wurde, hat ihren Hauptwohnsitz nach erfolgter Ummeldung zunächst zwingend im selben Bundesstaat wie die ehemalige Hauptidentität. Ein anschließender Wohnsitzwechsel unter den üblichen rechtlichen Vorgaben und Folgen steht frei.
    (7) Jeder Wohnsitzwechsel einer Hauptidentität von einem Bundesstaat in einen anderen ist der zuständigen Behörde öffentlich anzuzeigen; er wird erst mit der öffentlichen Anzeige rechtswirksam. Zudem ist im Citizens Net der neue Heimatbundesstaat einzustellen.


    Section 4 - Registration
    (1) Einer Anmeldung muss stattgegeben werden, wenn die Kriterien von Sec. 2 Ssec. 2 und 5 erfüllt sind. Weiter darf keine frühere Mehrfachanmeldung in den letzten drei Monaten gemäß Sec. 6 Ssec. 3 vorliegen, sofern die betreffende Realperson zum ersten Mal einer solchen überführt wurde. Im Wiederholungsfall beträgt die entsprechende Sperrung zwei Jahre.
    (2) Einer Anmeldung darf nicht stattgegeben werden, wenn eines der in Sec. 4 Ssec. 1 genannten Kriterien nicht erfüllt ist. Der Antrag ist abzulehnen und das Prozedere von neuem zu beginnen.
    (3) Sollte die Staatsbürgerschaft trotz fehlender, durch dieses Gesetz geforderter, Informationen oder Anmeldedaten verliehen werden, so kann dies binnen 72 Stunden durch die zuständige Behörde rückgängig gemacht werden. In diesem Fall muss das Anmeldeprozedere von Neuem begonnen werden.


    Section 5 - Rights and Responsibilities of the Citizens
    (1) Mit der astorischen Staatsbürgerschaft erhält der Bürger alle Rechte, die ihm in der Verfassung, den Gesetzen und den Verträgen der Vereinigten Staaten zugesprochen werden.
    (2) Der Bürger ist verpflichtet, stets seine aktuelle E-Mail-Adresse im C-Net anzugeben.


    Section 6 - Deprivation or Loss of Citizenship
    (1) Die Staatsbürgerschaft kann nur aufgrund der in einem Bundesgesetz gemachten Bestimmungen entzogen werden.
    (2) Die Staatsbürgerschaft verfällt mit dem Tod des Bürgers oder dessen öffentlichen Verzicht.
    (3) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn eine Mehrfachanmeldung vorliegt.
    (4) Die Staatsbürgerschaft ist zu entziehen, wenn ein Staatsbürger seit 28 Tagen keinen Beitrag mehr im öffentlichen, innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben hat.
    (5) Diese Zeitdauer kann bei Vorliegen einer begründeten Abmeldung im dafür vorgesehenen Bereich unterbrochen werden.
    (6) Der Gültigkeitszeitraum dieser Abmeldung muss hierbei klar definiert sein.
    (7) Der Entzug der Staatsbürgerschaft wird öffentlich durch die zuständige Behörde festgestellt. Der Entzug gilt rückwirkend zu dem Tag, an dem die Frist nach Section 6 Ssec. 4 dieses Gesetzes vollendet ist. Beiträge, die nach Vollendung der Frist im innersimulativen Bereich des Astorian Politics Center geschrieben werden, sind unschädlich und haben keinen Einfluss auf den Entzug der Staatsbürgerschaft. Ein Amtsträger gilt seines Amtes als verlustig erklärt, sobald ihm aufgrund der in Sec. 6 Ssec. 4 genannten Bestimmungen seine Staatsbürgerschaft zu entziehen ist, selbst wenn die Entziehung noch nicht öffentlich bekannt gegeben wurde.
    (8 ) Zur Amtshilfe kann die technische Administration die zu entziehenden Staatsbürgerschaften an die zuständige Behörde übermitteln.
    (9) Gegen den Entzug der Staatsbürgerschaft kann innerhalb einer Woche, beginnend ab Veröffentlichung des Entzugs durch die zuständige Behörde, Beschwerde beim Obersten Bundesgericht eingereicht werden. Um die Funktionsfähigkeit der staatlichen Behörden zu gewährleisten, bleiben sich aus Sec. 6 Ssec. 7 ergebende Konsequenzen auch dann bestehen, wenn das Oberste Bundesgericht der Beschwerde stattgibt.


    Section 7 - Others
    Unbeschadet der Sec. 5 Ssec. 1 dieses Gesetzes kann auf Anordnung der der zuständigen Behörde vorgesetzten Obersten Bundesbehörde das Recht zur aktiven Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen im Bund und den Staaten aus technischen Gründen von der Registrierung im Citizens Net abhängig gemacht werden"


    Section 8 - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt entsprechend der verfassungsmäßigen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Benjamin McNamara als Director of the United States Registration Office wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Senate Hearing Procedure Act Revision Bill wurde heute erneut vom Kongress gebilligt.
    Aufgrund einer neuen Fassung gilt dies als erstmaliger Beschluss, welcher nicht das Vetorecht des Präsidenten ausschließt.




    Vice President of the United States Congress


    Senate Hearing Procedure Act Revision Bill


    Section 1 Revision
    Der Senate Hearing Procedure Act wird wie folgt neugefasst:


      "Senate Hearings Procedure Act


      Article I - Fundamentals


      Section 1 Purpose and Title of this Act
      (1) Dieses Gesetz regelt das Verfahren zur Bestätigung vom Präsidenten der Vereinigten Staaten zu ernennenden Bundesbeamten und sonstigen Amtsträger gem. Art. III Sec. 6 Ssec. 2 der Constitution.
      (2) Dieses Gesetz soll zitiert werden als Senate Hearings Procedure Act.



      Article II - By-Cases


      Section 1 Essential Hearings
      (1) Folgende Amtsträger bedürfen vor der Übernahme des Amtes stets der Bestätigung durch den Senat:
      1. die Leiter der obersten Bundesbehörden,
      2. die obersten militärischen Befehlshaber,
      3. alle weiteren dem Präsidenten der Vereinigten Staaten tatsächlich unmittelbar unterstehenden Amsträger.
      (2) Außerdem bedürfen der Bestätigung durch den Senat die Leiter derjenigen Behörden, welche
      1. für die Verleihung und den Entzug der Staatsbürgerschaft verantwortlich sind,
      2. Wahlen des Bundes und ggf. der Staaten durchführen,
      3. nachrichten- und geheimdienstliche Tätigkeiten vornehmen und
      4. die Währungspolitik und die Geldproduktion besorgen.


      Section 2 Lower Federal Authorities
      Der Bestätigung durch den Senat bedürfen nicht
      1. Berater des Präsidenten der Vereinigten Staaten,
      2. Amtsträger, die zur Entlastung oder zu Kooridinationszwecken vom Präsidenten der Vereinigten Staaten ernannt werden,
      3. alle sonstigen nachgeordneten Amtsträger und Soldaten.


      Section 3 Exceptional Hearing
      (1) Der Senat kann auf Antrag eines Viertels der Senatoren jeden Amtsträger, welcher vor der Übernahme der Aufgaben eines Amtes nach Sec. 1 nicht vor dem Senat angehört worden ist, einer Anhörung unterziehen.
      (2) Eine derartige Anhörung zieht keine Abstimmung nach sich; ihre Ergebnisse können zur Grundlage eines Amtsenthebungsverfahrens gem. Art. IV Sec. 6 der U.S. Constitution gemacht werden.



      Article III - Hearing Procedure


      Section 1 Nominations
      (1) Der Präsident der Vereinigten Staaten hat dem Senat jede Person, die zur Übernahme eines Amtes nach Art. der Billigung des Senates bedarf, schriftlich vorzuschlagen.
      (2) Das Kongresspräsidium leitet daraufhin unverzüglich die öffentliche Anhörung des Kandidaten vor dem Senat ein.


      Section 2 Oath
      (1) Der Kandidat leistet zu Beginn der Anhörung folgenden Eid:
      "Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe." Der Gottesbezug kann entfallen oder durch eine andere religiöse Beteuerungsformel ausgetauscht werden.
      (2) Mit der Eidesleistung ist dem Kandidaten das Rederecht verliehen.


      Section 3 Petty Hearing
      (1) Eine kleine Anhörung dauert 48 Stunden.
      (2) Werden in dieser Zeit von keinem Senator Fragen gestellt oder Auskünfte verlangt, so endet die Anhörung nach diesem Zeitraum.


      Section 4 Grand Hearing
      (1) Um den Kandidaten auf seine fachliche Kompetenz und seine Eignung für das Amt zu prüfen, dürfen ihm die Senatoren während der Anhörung eine unbegrenzte Anzahl von Fragen stellen und Auskünfte verlangen.
      (2) Der Kandidat hat die an ihn gerichteten Fragen nach bestem Wissen und Gewissen vollständig zu beantworten.
      (3) Eine Anhörung endet frühestens 120 Stunden nach Eröffnung der kleinen Anhörung, spätestens mit der ordnungsgemäßen Beantwortung aller Fragen. In dieser Zeit können von den Senatoren weitere Fragen und Nachfragen gestellt werden.
      (4) Hat der Kandidat vor Ablauf der 120 Stunden nicht sämtliche Fragen beantwortet, so ist er durch das Kongresspräsidium auf eine zeitnahe Beantwortung der offenen Fragen zu verweisen.


      Section 5 Approval and Denial Vote
      (1) Nach dem Ende der Anhörung leitet das Kongresspräsidium im Senat die Abstimmung über die Bestätigung des Kandidaten ein.
      (2) Die Bestätigung ist erteilt, wenn der Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint, sofern nicht die Verfassung oder ein Bundesgesetz etwas anderes bestimmt.
      (3) Das Kongresspräsidium teilt dem Präsidenten der Vereinigten Staaten die Nominierung oder Ablehnung des Kandidaten mit.



      Article IV - Exceptions for the President-elect


      Section 1 Naming of Candidates by the President-elect
      Die zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählte aber noch nicht vereididgte Person kann gegenüber dem Senat die Kandidaten benennen, welche er nach seiner Vereidigung als vom Senat zu bestätigende Amtsträger zu nominieren gedenkt.


      Section 2 Confirmation by the President
      Die Bestimmungen des Art. III gelten entsprechend für die Verfahren gegenüber einem nach Ssec. 1 benannten Kandidaten, jedoch mit der Maßgabe, dass für die Einleitung der Abstimmung im Senat die Bestätigung des vereidigten Präsidenten sowohl hinsichtlich des Kandidaten als auch hinsichtlich des an ihn zu vergebenden Amtes erforderlich ist."


    Section 2 Entry into Force
    (1) Dieses Gesetz bedarf der Billigung ausschließlich des Senates.
    (2) Es tritt gemäß den sonstigen verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Joshua Lawrence Chamberlain als Chief of Staff of the Army wurde gestern vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Sylvester Mayers als Chief of Staff of the Air Force wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Timothy Jeremiah Kelvin als Chief of Naval Operations wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von Ephram Krulak als Commandant of the Marine Corps wurde gestern vom Senat gebilligt.




    President of the Senate



  • To the President of the United States:


    Die Nominierung von James Beaufort Sherman als Chief Justice of the United States wurde heute vom Senat gebilligt.




    President of the Senate


  • To the President of the United States:


    Mr. President,
    ich setze Sie darüber in Kenntnis, dass der Kongress der Vereinigten Staaten
    am heutigen Tage das Dissease Transmission Amendment gebilligt hat.




    Vice President of the United States Congress


    Disease Transmission Amendment


    Section 1
    Chapter II Article I des United States Penalty Code wird um folgende Section ergänzt:

      "Sec. 8. Disease Transmission.
      Wer die Gefahr einer Infektion mit dem HI-Virus oder einer anderen sexuell übertragbaren Krankheit bei sich oder einer anderen Person herbeiführt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Monaten bestraft."

    Section 2
    Dieses Gesetzt tritt gemäß den verfassungsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen in Kraft.

    Douglas Cornelius "Doug" Hayward
    Lieutenant Colonel des U.S. Marine Corps (Ret.)
    Serena Democrat

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