DAs alte Forum

Es gibt 16 Antworten in diesem Thema, welches 1.947 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sarah Belarim.

  • Zitat

    Original von Alan Stanliss
    Interessant. Wenn ich die search.php aufrufe, komme ich ins Profil zu den Einstellungen. :D


    Ja, da war das Umstricken der Templates noch nicht fertig gestellt. Aber das Forum wird ohnehin nicht weitergebaut.

  • Aus aktuellem Anlass: Bestünde eine halbwegs realistische Chance, die Akten des Verfahrens Scriptatore vs. Electoral Office (der Prozess über die Präsidentschaftswahl vom Januar 2006; Klärung der Frage der Zulässigkeit von "Briefwahlstimmen") manuell aus der Datenbank herauszufieseln?


    Ich würde gern den MNwiki-Artikel zum Obersten Gerichtshof um wichtige Urteile ergänzen, und da zählt besagtes Verfahren hinzu.

  • 'Merkin D. Muffley', 0, '', 1138738721, 'Durch den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Astor ergeht folgender


    Beschluss:


    1. Es wird einstweilig angeordnet, dass Horatio Nunokawa nicht auf Grundlage der Präsidentschaftswahlen vom Januar 2006 als Präsident der Vereinigten Staaten von Astor vereidigt werden darf.
    2. Nummer 1 gilt entsprechend für die Vereidigung von John Vandenberg als Vizepräsident.
    3. Mit Wirkung ab dem 1. Februar 2006 werden die Befugnisse des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor kommissarisch vom Präsidenten des Kongresses wahrgenommen.
    4. Die genannten Wahlen werden einem Wahlprüfungsverfahren vor dem Supreme Court unterzogen.


    Begründung zu 1 und 2:
    Im Januar 2006 fanden die gemäß Art IV s 4 (3) Const zu diesem Zeitpunkt anzusetzenden Wahlen zum Präsidenten und Viezpräsidenten der VS Astor statt. Das Electoral Office erklärte nach Ablauf der Wahl Mr Horatio Nunokawa für gewählt zum Amt des Präsidenten und Mr John Vandenberg für gewählt zum Amt des Vizepräsidenten. Damit hätte gemäß Art IV s 4 (4) Const am 1. Februar 2006 die Amtseinführung der genannten Personen zu erfolgen.
    Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seinem Antrag auf einstweilige Anordnung. Die besagte Amtseinführung soll untersagt werden.
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung setzt nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen, gegen deren Anwendung in Astor das Gericht in Ermangelung anderslautender Regelungen keine Einwände sieht, Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund voraus. Unter Anordnungsgrund ist dabei der zu sichernde Anspruch zu verstehen; sein Vorliegen ist im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes nicht zu prüfen, da diese ausführliche Prüfung dem Hauptsacheverfahren, vorliegend also der Wahlprüfung im engeren Sinne, vorbehalten ist. Das mögliche Vorliegen des Anspruches muss aber bei summarischer Prüfung des Sachverhalts glaubhaft erscheinen.
    Der Anordnungsgrund bezeichnet die Eilbedürftigkeit des Rechtsschutzes und setzt voraus, dass dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, auf den Rechtsschutz in der Hauptsache verwiese zu werden.
    a) Anordnungsanspruch
    Fraglich ist der Anordnungsgrund des Antragstellers. Art IV s 4 (1) Const spricht nur von den stimmberechtigten Bürgern, ohne zu definieren, welche Bürger stimmberechtigt sind. Aus der Beschreibung der Wahl als "allgemein" in Satz 2 des besagten Absatzes sowie schon aus dem demokratischen Grundgedanken der Verfassung folgt jedoch, dass wahlberechtigt grundsätzlich alle astorischen Bürger nach Maßgabe der diese verfassunsgrechtliche Norm näher ausgestaltenden gesetzlichen Bestimmung. Diese Bestimmung stellt s 2 (1) Election Act dar. Aus der Nichtberücksichtigung der Stimmen der Bürger Caprese, Scriptatore und Madison folgt daher eine Verletzung dieser Bürger in ihrem Recht auf Teilnahme an den Wahlen.
    Dieses Recht ist jedoch kein Recht des Antragstellers, der Republican Party. Diese kann sich daher nicht auf die Rechtsverletzung der Bürger Caprese, Sriptatore und Madison berufen, da das astorische Recht die Geltendmachung fremder Rechte im eigenen Namen nicht kennt.
    Aus dem gesamten Regelungskomplex der Wahlen auf Bundesebene folgt jedoch nicht nur ein Recht der Bürger auf Teilnahme an den Wahlen, sondern auch ein Recht der Kandidaten auf ordnungsgemäße Ermittlung eines Wahlergebnisses. Die fälschliche Ermittlung eines Ergebnisses stellt eine Verletzung der Kandidaten in ihrem Recht dar, dass von dem mit der Abhaltung und Auszählung der Wahlen betrauten Electoral Office über ihren Sieg oder ihre Niederlage rechtmäßig entschieden wird. Somit liegt ein Recht der Antragstellerin, die die unterlegenen Kandidaten Scriptatore und Materne aufgestellt hatte, vor.
    Die Frage der möglichen Rechtfertigung der Rechtsverletzung erscheint schwer zu beantworten. Sie könnte in der Absenz von Briefwahlregelungen im Election Act gesehen wird. Allerdings ist eine solche Rechtfertigung zumindest nicht offensichtlich, sondern müsste Gegenstand einer eingehenden Prüfung sein, für die dem Gericht in der gegenwärtigen Situation des einstweiligen Rechtsschutzes die erforderlichen Tatsachen unbekannt sind. Das Gericht sieht daher den Anordnungsanspruch als ausreichend glaubhaft gemacht an.
    b) Anordnungsgrund
    Zur Ermittlung des Anordnungsgrundes, also der Eilbedürftigkeit der Anordnung, sind insbesondere die Erfolgsaussichten der Hauptsache und die Folgen einer anderslautenden Entscheidung in der Hauptsache zu berücksichtigen. Wie eben dargestellt, sind die Erfolgsaussichten einer Wahlprüfung nicht von der Hand zu weisen. Eine Aufhebung des vom Electoral Office verkündeten Ergebnisses in der Hauptsache erscheint zumindest möglich. Sollte dennoch eine Vereidigung der Herren Nunokawa und Vandenberg erfolgen, würden sich in der darauf anschließenden erforderlichen Rückabwicklung der von diesen vorgenommenen Maßnahmen unvorhersehbare Probleme stellen, die nicht nur der Rechtssicherheit, sondern auch der Funktionsweise des astorischen Regierungssystems schweren Schaden zufügen würde. Umgekehrt wären die Folgen einer Aufrechterhaltung des Wahlergebnisses in der Hauptsache trotz Unterlassens der einstweiligen Anordnung auf eine bloße Verzögerung des Amtsantritts der dann Gewählten begrenzt, was insbesondere deswegen leicht wiegt, als Herr Nunokawa ohnehin bei Erlass der einstweiligen Anordnung als amtierende Kongresspräsident kommissarisch die präsidialen Amtgeschäfte übernehmen würde. Die Abwägung ergibt also, dass die erforderliche Eilbedürftigkeit gegeben ist.


    Zu 3:
    Die angeordnete Rechtsfolge ergibt sich zwingend aus Art IV s 5 (3) Const in analoger Anwendung (analog deshalb, weil die Vorschrift von einem Ausbleiben der Wahl ausgeht, was hier aber gerade noch nicht rechtskräftig festgestellt, sondern zweifelhaft und Gegenstand der Hauptsache ist; die Interessenlagen sind aber vergleichbar). Art IV s 5 (4) Const wird insoweit als allgemeinere Vorschrift verdrängt.


    Zu 4:
    Der Antragstell beantragte die Einleitung eines Wahlprüfungsverfahrens gemäß s 5 Election Act. Das Gericht sieht keine möglichen Zulässigkeitshindernisse dieses Antrages, nachdem es eine mögliche Rechtsverletzung des Antragstellers weiter oben bereits bejaht hat.




    Astoria, den 31. Januar 2006
    gez. Merkin Muffley
    Chief Justice', 0, 0,

  • 'Merkin D. Muffley', 0, '', 1138810417, 'Beim Supreme Court gingen die folgenden zwei Anträge ein:



  • Also es gibt noch ein Dutzend Postings zu diesem Thema, aber ich glaube der Beschluß vom 31. Januar woe oben geposted war das, was Du gesucht hast...

  • Eigentlich suche ich vor allem das Urteil ;), das irgendwann Ende März gefallen sein muss. Die obigen Schriftsätze gehören allesamt zum Vorverfahren, sind aber dennoch nicht uninteressant. Wenn's nicht zu viel Umstände macht, wäre dir die astorische Juristenzunft sehr dankbar dafür, wenn du den gesammten Verfahrensthread (mit allen Stellungnahmen, von der Klageschrift bis zum Urteil) rekonstruieren könntest. ;)

  • Ich hab mir jetzt mal erlaubt, zu Scriptatore vs. Electoral Office eine Seite auf MNwiki einzurichten. So in etwa hat man den Verfahrensgang ja noch im Kopf; es wäre aber in der Tat toll, das Endurteil und nicht nur die einstweilige Anordnung vorliegen zu haben.


    Wäre cool, wenn man auf MNwiki eine Sammlung des Case Law des Supreme Court einrichten könnte.

  • Zitat

    Original von Merkin D. Muffley
    Wäre cool, wenn man auf MNwiki eine Sammlung des Case Law des Supreme Court einrichten könnte.



    Meeiiiinnne Damen und Herren, Ladies and Gentlemen.
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    Zur Zeit steht es 0:1 für den faulen Sack, vertreten durch Herrn Andriz.

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