New Constitution of Astoria State

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  • Dear Commoners
    zur viertägigen Aussprache steht folgender Antrag von Senator Morgan J. Pierpont.


    CONSTITUTION OF ASTORIA STATE



    PREAMBLE:
    Wir, das Volk von Astoria State,
    in Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten, zu denen die Rechte auf Leben, Freiheit und Streben nach Glück gehören, geben uns Kraft unserer verfassungsgebenden Gewalt nachstehende demokratische Verfassung, um gemeinsam mit unseren astorianischen Brüderstaaten dem Frieden, der Demokratie und der Gerechtigkeit in der Welt zu dienen.



    ARTICLE I - ASTORIA STATE


    Section 1: Astoria State
    Astoria State ist ein demokratischer und republikanischer Rechtsstaat und ein Staat der Vereinigten Staaten von Astor.


    Section 2: Sovereignity of the People
    Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus und wird in einer Regierung vom Volk, durch aus Volk und für das Volk ausgeübt.


    Section 3: Divison of Government
    Die Regierung ist in drei Teile unterteilt, die voneinander unabhängig sind. Dies sind die Legislative, die Exekutive und die Judikative.


    Section 4: Citizen of Astoria State
    Bürger von Astoria State ist jeder Bürger der Vereinigten Staaten von Astor, der seinen Hauptwohnsitz im Gebiet des Staates hat.


    Section 5: Capital and State Symbols
    (1) Hauptstadt von Astoria State und Sitz der Region ist Greenville.
    (2) Die Symbole des Staates werden durch Gesetz festgelegt.



    ARTICLE II – BILL OF RIGHTS


    Section 1: The Bill of Rights
    (1) Die folgenden Grundrechte sind die Grundlage alles menschlichen Zusammenlebens und für die staatliche Gewalt unmittelbar bindend und verpflichtend.
    (2) Die im Folgenden genannten Grundrechte sollen keine weiteren Rechte und Freiheiten, die hier nicht genannt sind, schmälern oder verneinen.


    Section 2: Equal rights
    (1) Alle Menschen sind gleich in ihren Rechten, ungeachtet ihrer Herkunft, ihrer Rasse und ihres sozialen Status zu.
    (2) Besondere Rechte oder Privilegien dürfen niemandem verliehen werden und niemand darf sie ausüben, es sei denn für die Dauer, für die ihm ein Staatsamt anvertraut ist.


    Section 3: State Religion, Freedom of Belief
    (1) Es besteht keine Staatsreligion und keine Staatskirche. Keine Religion oder Glaubensgemeinschaft darf durch die öffentliche Gewalt bevorzugt oder benachteiligt werden.
    (2) Jeder Mensch genießt Glaubens- und Gewissensfreiheit. Die freie Ausübung von Religion und Glauben wird durch den Staat garantiert.


    Section 4: Freedom of Speech
    (1) Die Freiheit, seine Meinung zu äußern und in Wort und Schrift und Bild und Ton festzuhalten, sie zu veröffentlichen und anderen Menschen zugänglich zu machen, ist garantiert.
    (2) Die Freiheit der Presse und der Medien ist gewährleistet und niemand darf daran gehindert werden, sich aus frei zugänglichen Quellen zu informieren. Es findet keine Zensur oder anderweitige Einschränkung statt.


    Section 5: Freedom of Assembly and Association
    Jeder hat das Recht, sich friedlich zu versammeln und Vereinigungen zu gründen.


    Section 6: Freedom of Petition
    Alle Bürger haben das Recht, mit Petitionen und Schreiben ihre Anliegen an die Organe und Amtsträger des Staates heran zu tragen.


    Section 7: Freedom of Property
    (1) Das Recht jedes Menschen, Eigentum zu erwerben und über dieses zu verfügen sowie zu erben wird durch den Staat geschützt und garantiert.
    (2) Niemand darf durch den Staat seines Eigentums entsetzt werden, ohne vorherige angemessene Entschädigung und nur für die Erfüllung von öffentlichen Angelegenheiten, und niemandem darf das Recht verweigert werden, gegen diese Entsetzung oder die Angemessenheit der Entschädigung Klage vor Gericht zu führen.


    Section 8: Prohibition of Bills of Attainder
    Niemand darf auf anderem Wege als durch Urteil eines gesetzmäßigen Gerichtes für eine Tat bestraft werden.


    Section 9: Free access to the Courts
    Ein jeder hat das Recht, vor einem Gericht dieses Staates Klage zu erheben und in einem gerichtlichen Verfahren seine Rechte zu fordern und zu verteidigen.


    Section 10: Secrecy of telecommunication and of the mail
    Das Brief-, Post- und Telekommunikationsgeheimnis wird garantiert.


    Section 11: Freedom of Movement
    (1) Jeder Bürger hat das Recht der Freizügigkeit im gesamten Staatsgebiet.
    (2) Kein Bürger darf aus dem Staat verbannt werden, und ebenso darf niemandem soll die Ausreise verboten werden.


    Section 12: Professional Freedom
    Jeder darf seinen Arbeits- und Ausbildungsplatz und seinen Beruf frei wählen.


    Section 13: Inviolability of the home
    Die Wohnung ist unverletzlich.


    Section 14: Right to life and physical integrity
    Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.


    Section 15: Persuit of Happyness
    Jeder hat das Recht, nach seiner persönlichen Entfaltung und nach Glück zu streben und soll daran nicht gehindert werden.


    Section 16: Freedom of research and art
    Die Wissenschaft, Forschung und Lehre ebenso wie die Kunst sind frei und unterliegen keiner staatlichen Beschränkung.


    Section 17: Suspension of Laws
    Keine Macht außer der Legislative soll in diesem Staat die Gesetze in ihrer Wirkung und Geltung einschränken oder aufheben, außer wo es durch diese Verfassung bestimmt ist.


    Section 18: Restrictions of Freedoms
    (1) Die Grundrechte, wie sie in diesem Artikel genannt sind, unterliegen der Einschränkung durch das Gesetz und aufgrund des Gesetzes, jedoch nur in dem Maße, wie es zur Wahrung anderer Grundrechte und besonderer staatlicher Werte und Güter unerlässlich ist.
    (2) In keinem Fall darf ein solches Gesetz für den Einzelfall gelten. Es muss allgemeine Gültigkeit haben.


    ARTICLE III – THE LEGISLATIVE BRANCH


    Section 1: The Legislative Branch
    Mit der Gesetzgebung ist das Parlament von Astoria State betraut, welches den Namen „Legislative Assembly of Astoria State“ trägt.


    Section 2: Membership
    (1) Mitglied der Legislative Assembly of Astoria State (Assemblyman) ist jeder Bürger des Staates, welcher seinen Amtseid vor der Assembly abgeleistet hat und welchem nicht durch ein Gericht die Befähigung zum Bekleiden öffentlicher Ämter entzogen wurde.
    (2) Durch Gesetz kann vorgesehen werden, dass einem dauerhaft inaktiven Assemblyman die Mitgliedschaft entzogen werden kann. Sie kann jederzeit neu erlangt werden.


    Section 3: Presidency
    (1) Den Vorsitz über die Sitzungen der Legislative Assembly of Astoria State führt der Governor.
    (2) In Fällen, in welchen der Governor abwesend, an Führung des Vorsitzes der Assembly verhindert oder das Amt vakant ist, soll der Lieutenant-Governor den Vorsitz übernehmen.
    (3) Können weder der Governor noch der Lieutenant-Governor den Vorsitz führen, so geht der Vorsitz auf den Assemblyman, welcher am längsten Mitglied der Legislative Assembly ist und erklärt, den Vorsitz zu übernehmen, als President pro tempore bis zur Wahl einer neuen Presidency über. Sind Assemblymen gleich lange Mitglied, so hat derjenige, welcher länger Bürger ist, den Vorsitz.


    Section 4: Standing Orders, Publicity
    (1) Die Legislative Assembly of Astoria State kann sich eine Geschäftsordnung zur Regelung ihrer Arbeit geben.
    (2) Sitzungen in der Legislative Assembly erfolgen öffentlich, sofern nicht in begründeten Ausnahmefällen durch Beschluss mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen, wobei Enthaltungen unberücksichtigt bleiben, die Öffentlichkeit für ein bestimmtes Thema ausgeschlossen wird.


    Section 5: Procedure of Legislation
    (1) Gesetzesvorlangen (Bills) können von jedem Assemblyman eingebracht werden.
    (2) Sie sind durch die Legislative Assembly zu beraten, wobei die Beratung drei Tage nicht unterschreiten und außer in besonderen Ausnahmefällen sieben Tage nicht überschreiten soll.
    (3) Nach dem Ende der Beratung beschließt die Legislative Assembly über die Bill. Eine Bill ist angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen Stimmen für die Bill votiert, wobei Enthaltungen unberücksichtigt bleiben. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
    (4) Erklärt der Governor innerhalb von 7 Tagen nach dem Beschluss des Gesetzes, dass er sein Veto gegen eine Gesetzesvorlage einlegt, so kann die Gesetzesvorlage nur Gesetz werden, wenn die Legislative Assembly die Bill in unveränderter Fassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen, wobei Enthaltungen unberücksichtigt bleiben, erneut beschließt.
    (5) Der Governor hat Bills unverzüglich auszufertigen und zu verkünden. Tut er dies nicht innerhalb von 7 Tagen und legt er in dieser Zeit auch kein Veto ein, so tritt das Gesetz auch ohne Verkündung in Kraft. Die Verkündung soll dann unverzüglich nachgeholt werden.


    Section 6: Budget
    Ausgaben des Staates bedürfen der Genehmigung durch die Legislative Assembly.


    Section 7: Treaties
    Verträge mit auswärtigen Staaten werden durch den Governor geschlossen, sie bedürfen der anschließenden Zustimmung durch ein Gesetz der Legislative Assembly, um in Kraft treten zu können.


    Section 8: Committees
    (1) Die Legislative Assembly kann durch Beschluss Ausschüsse (Committees) einrichten. Committees können zur Erfüllung eines besonderen Zwecks (Select Committee) oder zur dauerhaften Unterstützung der Arbeit der Assembly (Standing Committee) eingerichtet werden. Ausschüsse sind der Legislative Assembly Rechenschaft pflichtig.
    (2) Die Einrichtung von Ausschüssen bedarf eines Beschlusses der Assembly. Er legt die Aufgabe des Ausschusses, die Anzahl der Mitglieder und die weiteren Details der Arbeit fest. Bei Standing Committees legt er zudem fest, wie lange die Amtszeiten der Mitglieder dauern. Sie darf sechs Monate nicht übersteigen. Die Aufgaben und die Zusammensetzung eines Ausschusses können jederzeit durch Beschluss der Assembly verändert werden.
    (3) Die Legislative Assembly kann durch Beschluss ein Committee jederzeit aufheben. Die Arbeit eines Select Committee endet auch ohne Aufhebung mit der Vorlage eines Abschlussberichtes oder der anderweitigen Erklärung an die Assembly, dass seine Aufgabe erfüllt ist.
    (4) Die Mitglieder von Ausschüssen werden durch die Assembly aus ihren Reihen gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
    (5) Die Amtszeit eines Mitgliedes endet mit der Beendigung der Arbeit des Committees. Sofern es sich um ein Standing Committee handelt, endet sich auch mit dem Ablauf der Amtszeit.
    (6) Scheidet ein Mitglied aus dem Ausschuss aus, so wählt die Assembly ein Mitglied nach. Ist die Amtszeit begrenzt, so erfolgt die Nachwahl nur für die restliche Amtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds.
    (7) Die Mitglieder des Ausschusses wählen einen Vorsitzenden (Chairman), der die Sitzungen leitet. Sie können sich eine Geschäftsordnung geben. Erfolgt dies nicht, ist die Geschäftsordnung der Legislative Assembly analog anzuwenden.


    Section 9: Questions and Hearings
    (1) Die Legislative Assembly und hierzu ermächtigte Ausschüsse können von jedem Amtsträger des Staates, ausgenommen Richtern, auf Antrag von einem Drittel der Mitglieder eine Stellungnahme zu einem speziellen Sachverhalt verlangen (Question).
    (2) Durch Beschluss der Legislative Assembly oder eines hierzu ermächtigten Ausschusses kann jeder Bürger des Staates, ausgenommen Richter, zu einer Befragung zu einem speziellen Sachverhalt geladen werden (Hearing).



    ARTICLE III –THE EXECUTIVE BRANCH


    Section 1: The Executive Branch
    Die vollziehende Gewalt ist dem Governor of Astoria State anvertraut, welcher der Administration vorsteht.


    Section 2: The Lieutenant-Governor
    Dem Governor soll ein Lieutenant-Governor of Astoria State zur Seite stehen, welcher ihn im Falle einer Verhinderung vertritt und ihm im Falle einer Vakanz im Amt nachfolgt.


    Section 3: Election of the Governor and the Lieutenant-Governor
    (1) Der Governor wird im März und im September gewählt und tritt sein Amt durch Ablegen seines Amteseides am ersten Tag des auf den Monat seiner Wahl folgenden an, dasselbe gilt für den Lieutenant-Governor.
    (2) Die Wahl des Governor und des Lieutenant-Governor erfolgt getrennt durch unterschiedliche Stimmzettel.
    (3) Gewählt ist jeweils, wer die einfache Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen erhalten hat.


    Section 4: Qualification
    (1) Für das Amt des Governors wählbar ist jeder Bürger von Astoria State, welchem nicht die Befähigung zur Übernahme öffentlicher Ämter durch ein Gericht entzogen wurde und welcher nicht durch ein Impeachment-Verfahren des Amtes enthoben wurde.
    (2) Dasselbe gilt für den Lieutenant-Governor.


    Section 5: Administration
    (1) Der Governor richtet die Behörden des Staates ein, steht ihr vor und leitet sie und führt die Aufsicht über die Behörden des Staates. Er sorgt für die ordentliche Ausführung der Gesetze, die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung und die anderen Belange des Staates.
    (2) Er kann zu diesem Zweck Verordnungen (Executive Orders) erlassen.
    (3) Er kann seine Befugnisse auf nachgeordnete Behörden übertragen.


    Section 6: Representation
    Der Governor vertritt den Staat nach innen und außen.


    Section 7: Commander-in-Chief
    Der Governor führt den Oberbefehl über die Nationalgarde, die Staatspolizei und die Bürgerwehren von Astoria State.


    Section 8: Vacancies
    (1) Scheidet der Governor vorzeitig aus dem Amt, so soll der Lieutenant-Governor als Governor vereidigt werden und die Amtszeit zu Ende führen.
    (2) Scheidet der Lieutenant-Governor vorzeitig aus dem Amt oder ist das Amt vakant, so soll der Governor einen neuen Lieutenant-Governor nominieren, welcher nach seiner Bestätigung durch die Legislative Assembly für die verbleibende Amtszeit als Lieutenant-Governor vereidigt wird.
    (3) Sind gleichzeitig die Ämters des Governors und des Lieutenant-Governors verwaist, so soll die Legislative Assembly umgehend einen neuen Governor wählen. Bis zur Vereidigung eines neuen Governors soll der President pro tempore der Legislative Assembly als Acting Governor vereidigt werden.


    Section 9: Impeachment
    (1) Jeder Amtsträger des Staates, ausgenommen Assemblymen, kann aufgrund eines schweren Verbrechens oder einer schwerwiegenden Verletzung seiner Dienstpflichten aus seinem Amt entfernt werden. Dazu bedarf es eines formellen Antrags in der Assembly, der von mindestens zwei Assemblymen unterstützt werden muss. Eine Amtsenthebung soll nur vollzogen werden, wenn die Assembly mit der Mehrheit von mindestens zwei Dritteln die vorgebrachten Anschuldigungen als bewiesen anerkennen. Ist besagtes Verfahren gegen den Governor eingeleitet worden, so soll der Lieutenant-Governor die Sitzungsleitung für dieses Verfahren übernehmen.
    (2) Der Governor und der Lieutenant-Governor sollen außerdem automatisch ihres Amtes enthoben sein, wenn sie ohne Angabe von Gründen für mindestens 14 Tagen ihren Amtsgeschäften fernbleiben. Diese Feststellung soll die Assembly durch Mehrheitsbeschluss auf Antrag eines Mitglieds treffen.
    (3) Wer seines Amtes enthoben wurde, soll damit auch die Befähigung, öffentliche Ämter im Staat auszuüben, verlieren und auch nicht mehr Mitglied der Assembly sein können.


    Section 10: Recall Election
    (1) Auf Verlangen von mindestens 5% der wahlberechtigten Bürger kann eine Abwahl des Governors oder des Lieutenant-Governors erfolgen.
    (2) Ist eine solche Motion for a Recall Election eingereicht, so soll eine Abwahl angesetzt werden, die eine Woche nach dem Einreichen des Verlangens beginnt. Ab diesem Zeitraum bis zur Entscheidung über die Abwahl übernimmt für den Fall, dass die Abwahl des Governors beantragt wurde, der Lieutenant-Governor die Amtsgeschäfte des Governors, dieser ist an der Ausübung des Amtes gehindert. Falls gegen den Lieutenant-Governor eine Abwahl beantragt wurde, so ist dieser an der Wahrnehmung seines Amtes und an der Amtsnachfolge verhindert.
    (3) Für diese Abwahl soll das betroffene Amt ausgeschrieben werden, jeder wählbare Bürger, ausgenommen der aktuelle Amtsinhaber, soll seine Kandidatur erklären können.
    (4) In der Abwahl sollen die Bürger in der ersten Frage in Form einer Abstimmung entscheiden, ob der aktuelle Amtsträger abgewählt werden soll und in der zweiten Frage, welcher der Kandidaten für den Fall der Abwahl sein Nachfolger werden soll.
    (5) Stimmt die Mehrheit der Stimmen in der ersten Frage für die Abwahl, so soll nach den Bestimmungen für die Wahlen anhand der Ergebnisse der zweiten Frage der neue Amtsträger bestimmt werden.
    (6) Ist ein neuer Amtsträger bestimmt worden, so soll er umgehend vereidigt werden. Mit der Vereidigung des neuen Amtsträgers scheidet der bisherige Amtsträger aus dem Amt.
    (7) Ist eine Recall Election gegen den Governor angesetzt, so kann zeitgleich keine solche gegen die Lieutenant-Governor beantragt werden, und umgekehrt.



    ARTICLE V – THE JUDICIAL BRANCH


    Section 1: The Judicial Branch
    Die rechtsprechende Gewalt ist dem Astoria State Court of Appeal als oberstem Gericht und den untergeordneten Gerichten übertragen.


    Section 2: The Judges
    Der Astoria State Court of Appeal besteht aus dem Chief Judge of Astoria State und den weiteren Judges, sofern das Gesetz solche vorsieht.


    Section 3: Nomination of Judges
    Richter werden vom Governor vorgeschlagen und nach ihrer Bestätigung durch die Legislative Assembly für sechs Monate vereidigt.


    Section 4: Fundamentals of Justice
    (1) Richter sind unabhängig und nur Recht und Gesetz unterworfen.
    (2) Ausnahmegerichte sind unstatthaft.
    (3) Verhandlungen vor allen Gerichten sind öffentlich.
    (4) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.


    Section 5: Judicial Review
    (1) Der Astoria State Court of Appeal erklärt Gesetze des Staates, welche mit dieser Verfassung nicht überein stimmen, für verfassungswidrig und nichtig.
    (2) Untergeordnete Gerichte, welche ein Gesetz dieses Staates für Verfassungswidrig halten, haben eine Entscheidung des Court of Appeal hierüber herbei zu führen.



    ARTICLE VI – AMENDMENTS TO THE CONSTITUTION


    Section 1: Amendments to the Constitution
    Um diese Verfassung zu ändern oder zu ergänzen bedarf es eines Verfassungszusatzes, welcher den Wortlaut von Verfassungsbestimmungen ändert oder die Verfassung ergänzt.


    Section 2: Procedure
    (1) Ein Verfassungszusatz kann von jedem Assemblyman eingebracht werden. Er wird nur zur Beratung gebracht, wenn er von einem weiteren Assemblyman unterstützt wird.
    (2) Der Verfassungszusatz muss durch eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bestätigt werden.
    (3) Ein Veto des Governors gegen einen Verfassungszusatz ist unzulässig. Er hat den beschlossenen Verfassungszusatz umgehen zu verkünden.



    ARTICLE VII – FURTHER PROVISIONS


    Section 1: Oaths of Office
    (1) Der Governor hat bei seinem Amtsantritt den folgenden Amtseid zu leisten:
    „Ich schwöre feierlich, dass ich das Amt des Governors of Astoria State gewissenhaft ausführen und nach bestem Wissen und Gewissen die Verfassung von Astoria State bewahren, beschützen und verteidigen werde. So wahr mir Gott helfe.“
    (2) Alle weiteren Amtsträger und alle Mitglieder der Legislative Assembly haben bei ihrem Amtsantritt den folgenden Amtseid zu leisten:
    „Ich schwöre feierlich, dass ich die Verfassung von Astoria State unterstützen und gegen alle inneren und äußeren Feinde verteidigen werde, dass ich ihr Treue und Gefolgschaft erweisen werde, dass ich diese Verpflichtung freien Willens und ohne geistigen Vorbehalt oder Ausflucht eingehe und dass ich das Amt, welches ich hiermit übernehme, gut und ehrlich ausüben werde. So wahr mir Gott helfe.“
    (3) Die Eide können ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.


    Section 2: Coming into force
    (1) Diese Verfassung bedarf des Beschlusses von zwei Drittel der Stimmen der Assembly und tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
    (2) Die bisherige Verfassung von Astoria State ist mit dem Tage des Inkrafttreten dieser Verfassung aufgehoben.


    Section 3: Transition
    (1) Mit dem Inkrafttreten dieser Verfassung soll der Governor umgehend sämtliche Mitglieder der Assembly gemäß den vorstehenden Bestimmungen vereidigen und zugleich Neuwahlen für das Amt des Governors und des Lieutenant-Governors ausschreiben.
    (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verfassung soll der President of the Assembly den Vorsitz über die Assembly an den Governor übergeben. Er scheidet damit aus dem Amt.
    (3) Mit der Vereidigung des neuen Governors, welcher bis zu den nächsten regulären Wahlen amtiert, verlieren der Governor und der Lieutenant-Governor ihr Amt. Bis dahin sollen sie es weiter führen.


  • Mr. Governor,


    ich kann an Mr. Pierpont nur einen Satz richten : Never touch a running system.
    Thank you.


    Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star


    Former (XXXVII.) Vice President of the US | Former Senator of [definition=2]Astoria State[/definition] | Former SotI | Former Vice-Presidential Nominee | Former Speaker of the Assembly
    3 Times Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]
    Record: Longest consecutive Term and most days in office as Governor of [definition=2]Astoria State[/definition]

  • Mr. Governor,


    bevor ich Assemblyman Wells entgegne, möchte ich zuerst meine Verwunderung darüber ausdrücken, dass Governor di Astoria über diesen Antrag eine Diskussion eröffnet, während er bei früheren Anträgen der Meinung war, diese nicht zu behandeln. Ich begrüße, dass der ehrenwerte Governor seine Meinung hier offentlichtlich geändert hat. Des weiteren möchte erstmal etwas zur sachlichen Diskussion beitragen und auf die Unterschiede und Änderungen, die die neue Verfassung mit sich bringt, eingehen.


    Die erste und bedeutendste Änderung dürfte sehr leicht zu erkennen sein, umfasst sie doch den gesamten Article II. Bisher verfügte Astoria State über keine in der Verfassung garantierten Grundrechte. Ich bin der Meinung, dass dies ein Zustand ist, dem dringend Abhilfe geschaffen werden sollte, und schlage deswegen mit diesem Entwurf eine umfassende Bill of Rights vor, die die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in umfassender Weise in der Verfassung niederlegt und festschreibt.
    Die zweite Änderung betrifft das Amt des Senators: Es fällt mit diesem Verfassungsentwurf aus der Verfassung des Staates, da es sich bei diesem Amt, wie in diverstesten Diskussionen immer wieder und erschöpfend erwähnt, um ein Amt des Bundes handelt, welches durch das Bundesrecht erschöpfend geregelt ist und in der Verfassung des Staates nichts verloren hat. Damit fällt auch die Regelung der alten Verfassung, die dem Senator verbietet, Governor dieses Staates zu werden. Es dürfte sicherlich den meisten Assemblymen noch in Erinnerung sein, dass ich diese Regelung für nicht bundesverfassungskonform halte und daher eine Änderung stärkstens befürworte.
    Weiterhin werden - als dritte große Änderung - auch im innerstaatlichen Bereich fundamentale Änderungen vorgenommen. So wird mit dieser Verfassung das Amt des President of the Assembly abgeschafft. Wie man bei den aktuellen Neuwahlen sehen kann, ist dieses Amt von nur sehr begrenzter Attraktivität. Ich habe mich auch nur zur Wahl gestellt, da es offensichtlich sonst keine weiteren Kandidaten gab und die Legislative dieses Staates ohne President of the Assembly nach der derzeitigen Rechtslage quasi Arbeitsunfähig ist. Ich denke das Beispiel anderer Staaten hat gezeigt, dass eine solche Regelung der Funktionsfähigkeit des Staates zuträglich ist. Gleichzeitig wird die Wahl des Governors ähnlich den Wahlen im Bund monatsmäßig festgeschrieben. Auch das Amt des Lieutenant-Governors wird durch eine eigene Wahl aufgewertet, außerdem wird seine Position dadurch gestärkt, dass ihm ein Recht zur Nachfolge eingeräumt wird, wenn der Governor während der Amtszeit aus dem Amt scheidet.
    Daneben ergeben sich eine Vielzahl an weiteren, kleineren Änderungen, die ich nun hier nicht vollständig im Detail auflisten kann und will, daher bitte ich die ehrenwerten Assemblymen, sich den Entwurf durchzulesen, ich bin mir sicher, dass Ihnen die verschiedensten Änderungen auffallen werden.


    Kommen wir zum Abschluss zum den Anmerkungen von Assemblyman Wells. Ich bin mir bewusst, dass er sich als Mitglied der Republican Party als Konservativer betitelt, und ich weiß, das Konservative sich gerne an der Tradition festhalten. Ich respektiere das. Ich habe aber für reaktionär-parteitaktischen Beton-Konservativismus, der zur Zementierung einer Lage, in der Änderungen unvermeidlich und notwendig ist, nicht den Funken verständnis. Dieses System, Mr. Wells, dass nicht zu ändern Sie mir raten, läuft nicht. Es schleppt sich mühsam vorwärts, wie man am Zustand unseres Staates, der inaktiv und ohne öffentliches Engagement darniederliegt, mehr als gut erkennen kann. Es müssen Änderungen erfolgen, um das System wieder zum laufen zu bringen. Diese Verfassung ebnet den Weg dafür. Und es ist bedauerlich, dass die Grand Old Party in diesem Staat offensichtlich bereits die Waffen gestreckt hat und sich derzeit darauf beschränken will, Initiative und Erneuerung zur Wahrung der für sie vorteilhaften Status Quo zu blockieren anstatt zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger dieses Staates in einen Wettbewerb der Ideen einzutreten und diesen Antrag und die Neuwahlen, die nach einer Verabschiedung der Verfassung anstehen würden, als Chance anzusehen. Dies empfinde ich für einen Staat, der auf eine lebhaften Wettbewerb und eine Konkurrenz der Ideen auf dem Weg, immer mehr zu schaffen und immer mehr Wohlfahrt für alle Bürger zu erreichen, gegründet ist, als sehr schade.



    Ich bitte sie also, mit Ihrer Zustimmung zu dieser neuen Verfassung einen ersten Beitrag zu leisten, um Astoria State wieder zu einem Leuchtfeuer an Aktivität und Prosperität zu machen.
    Vielen Dank.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State

  • Mr. Govenor,


    bevor ich mich zu den einzelnen Punkten äußere, würde mich interessieren, inwieweit Unterscheidungsmöglichkeiten innerhalb unseres Staates bezüglich Religionen und Sekten gegeben sind. Der Schutz unserer Bürger sollte stets an vorderster Stelle stehen.

  • Mr. Governor,


    gemäß der Tradition der USA ist Religion Privatsache und gegenstand umfassender persönlicher Freiheit.
    Eine Unterscheidung einzelner Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften betrachte ich per se als Unzulässig, sofern diese Gemeinschaft keine Bedrohung der staatlichen Ordnung darstellt.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State

  • Mr. Govenor,


    das bedeutet, dass unsere Kinder allesamt in den Händen von Seelenfängern landen können, welche nur deren Ausbeutung und Gehirnwäsche im Sinn haben, solange dies nicht die staatliche Ordnung betrifft. Diesen Missstand gilt es meiner Ansicht nach abzuschaffen.

  • Mr. Pierpont,
    so sehr ich die Festschreibung der allgemeinen Menschenrechte in ihrem Entwurf begrüße, so wenig verstehe ich, dass sie die Menschen um die grundlegenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit berauben wollen.
    Einer weiteren Aufweichung der Gewaltenteilung kann und werde ich nicht zustimmen.
    Ansonsten ist ihr Entwurf solide und hat im Bereich der Regelungen zu Wahlen und Assembly durchaus seine Glanzpunkte.

  • Mr. Governor,


    dieser "Missstand" bei der Religionsfreiheit, wie ihn Assemblyman Aspertine genannt hat, ist eines der essentiellsten Grundrechte, die in diesem Land nicht nur durch diesen neuen Verfassungsentwurf, sondern auch die in der Bundesverfassung verankert sind - ich spreche mich, auch angesichts des Grundsatzes der Trennung von Kirche und Staat, gegen jeglichen Versuch der staatlichen Gewalt aus, dieses Grundrecht - unter welchen Absichten auch immer - einzuschränken. Dies wäre der erste Schritt auf dem Weg zu einem Staat, in der die weltliche Gewalt festlegt, was Glauben und was Weltanschauung ist - und vor allem, was nicht. Menschenrechte mögen nicht bequem sein, aber sie sind die Grundlage unserer Werteordnung und sollten nicht in Frage gestellt werden, denn bekanntlich ist der Weg zur Hölle mit guten Vorsätzen gepflastert.


    Sollte die Mehrheit in diesem Hause im übrigen wünschen, dass das Amt des President/Speaker of the Assembly beibehalten wird, so stehe ich einer entsprechenden Änderung dieses Entwurfs aufgeschlossen gegenüber, auch wenn die ich Notwendigkeit dieses Amtes nicht sehe.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State

  • Mr. Govenor,


    wie sicher deutlich geworden ist, richtet sich meine Kritik nicht gegen das Recht auf Glauben, sondern gegen die Anerkennung aller Strömungen als Religionen. Mitnichten sollen hier Rechte eingeschränkt, sondern diese geschützt werden.

  • Zitat

    Original von Quinn Michael Wells
    Mr. Governor,


    ich kann an Mr. Pierpont nur einen Satz richten : Never touch a running system.
    Thank you.


    *dreht sich im Grab herum*

    R.I.P.
    DECLAN FITCH
    1965 - 2009
    Father, Husband, Governor, Representative

  • Mr. Governor, Mr. Senator,


    es tut mit ja um die sicher nicht ganz unaufwendige Arbeit von Senator Pierpoint leid, aber ich werde einer komplett neuen Verfassung für Astoria State nicht zustimmen.


    Wieso benötigt der State schon wieder eine neue Verfassung? Die erste Verfassung hatte noch eine "Lebensdauer" von 20 Monaten, die zweite nur noch von 11 Monaten. Und nun sollen wir nach nur 5 Monaten schon wieder eine neue Verfassung verabschieden? Steht uns zukünftig die nächste Version bereits nach 2 Monaten und dann möglicherweise monatlich ins Haus? Das hat in meinen Augen mit Kontinuität und Verlässlichkeit, welche für eine Verfassung dringen notwendig sind, nichts zu tun.


    Notwendigen punktuellen Änderungen einzelner Bestimmungen kann ich, so sich deren Notwendigkeit auch nachweislich gezeigt hat, zustimmen. Einer erneuten Totalrevision nicht.


    Vielleicht einige Anmerkungen zu vorgeschlagenen einzelnen neuen oder geänderten Regelungen.


    Die Aufnahme von Grundrechten in die Verfassung von Astoria State sehe ich nicht als notwendig an, da der Grundrechtekatalog in der Bundesverfassung, welcher ja auch im State Gültigkeit hat, in meinen Augen ausreichend ist.


    Das Amt des Senators für Astoria State bzw. Regelungen dazu aus der Verfassung unseres Landes zu verbannen würde ich bedauern. Die Bundesverfassung räumt den Gesetzgebern der Bundesstaaten die Möglichkeit zur Schaffung gesetzlicher Regelungen für die Nachfolge vorzeitig aus dem Amt scheidender Senatoren ein. Wenigstens von dieser Möglichkeit sollten wir unbedingt Gebrauch machen.


    Die Trennung der Ämter des Senators und des Governors halte ich für gut und richtig und damit auch für erhaltenswürdig. Wenn jemand verfassungsrechtliche Probleme beim Ausschluss des Governors von der Wahl des Senators sieht, sollte man halt nur den umgekehrten Ausschluss festschreiben. Also das Amt des Governor ist mit dem Amt des Senators unvereinbar. Sprich, wer das Amt des Senators antritt, verliert automatisch das Amt des Governors und wer schon Senator ist, kann nicht zum Governor gewählt werden. Eine solche Regelung liegt uneingeschränkt in der verfassungsrechtlichen Kompetenz des State.


    Was den President of The Assembly betrifft, könnte ich mit der Personalunion dieses Amtes mit dem Amt des Governors leben. Auch wenn Governor di Astoria zurecht hierin eine weitere Verquickung der Staatsgewalten sieht, wäre das für mich noch akzeptabel. The Assembly ist ja grundsätzlich eine Volksversammlung aller Einwohner des State. Somit ist der Governor auch Mitglied der Legislative und kann auch deren Arbeit organisieren. Mehr hat der President of The Assembly verfassungsrechtlich ja nicht zu tun.


    Alternativ könnte ich mir auch vorstellen, das auch unter einem recht großen Attraktivitäts-Defizit leidende Amt des Stellvertreters des Governors mit dem Vorsitz der Assembly zu betrauen. Aber das sollte wirklich nur eine letzte Alternative sein.


    Mr. Senator, so leid es mir um Ihre Arbeit tut, aber für eine neue Verfassung werden Sie von mir keine Zustimmung erhalten. Ausschließlich über die Änderung einzelner Bestimmungen unserer derzeit gültigen Verfassung können Sie mit mir diskutieren.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Mr. Governor,


    ich muss Assemblyman Schwertfeger bei seinen Ausführungen korrigieren: Die gegenwärtige Verfassung von Astoria State datiert - je nach lesart - wohl auf den 07.02.2007.


    Die Verfassung wurde zwar durch das 2nd Constitutional Amendment unter Governor Caldwell vom 01.10.2008 erneut verabschiedet, jedoch war auch durch den Beschluss dieses Amendments am 15.10.2008 keine Totalrevision, sondern lediglich partielle Änderungen in einzelnen Sections vorgesehen.


    Die verkündete Version vom 07.09.09 stellt ebenfalls keine Totalrevision dar, sondern nur eine Neuverkündung nach der Verabschiedung des Amendments vom 02.09.2009, das lediglich eine Änderung in Art. III, Sec. 2 der Verfassung herbeiführte.


    Die Verfassung datiert somit urspünglich in jedem Falle auf den 7.2.2007, ist also inzwischen gute drei Jahre alt. Will man den Neubeschluss durch das 2nd Amendment werten, so ist sie immernoch knapp eineinhalb Jahre alt.


    Ich verstehe das Anliegen des Assemblyman Schwertfeger, die Kontinuität der Verfassung zu wahren. Aber ich denke, dass eine grundlegende Reform einer im Kern drei Jahre alten Verfassung durchaus vertretbar ist. Ich habe mir durchaus überlegt, ob es anstelle der Komplettrevision der gegenwärtigen Verfassung nicht auch durch eine Änderung der derzeitigen Verfassung getan ist. Dieser Verfassungsentwurf bringt jedoch so große Veränderungen mit sich, dass eine Änderung der derzeitigen Verfassung im Endeffekt ein Vorgehen wäre, bei dem am Ende eines sehr fehleranfälligen Verfahrens der Mantel einer total entkernten, alten Verfassung um der Kontinuität willen erhalten bliebe, während man im Endeffekt inhaltlich eine weitgehend neue Verfassung hätte. Das wäre Flickschusterei, und dafür bin ich nicht zu haben.
    Entweder verabschieden wir die neuen Regelungen auch in einer neuen Verfassung, oder wir behalten die alte Verfassung - dann aber mit den alten Regelungen und weiterhin lediglich partiellen Basteleien an den Ecken und Enden, ohne große Linie und ohne Konsistenz in den Vorschriften. Ich halte es nicht für möglich, die Änderungen, die dieser Verfassungsentwurf beinhaltet, in die drei Jahre alte aktuelle Verfassung zu integrieren. Es käme zwangsläufig eine neue Verfassung heraus.


    Ich appelliere also an Assemblyman Schwertfeger, seine Meinung zu diesem Verfassungsentwurf nochmals zu überdenken. Ich halte die Verfassungskontinuität für ein wichtiges Gut - aber ich halte es für wichtiger, einmal dieser Kontinuität zu unterbrechen, einen notwendigen Schritt zu machen und dann wieder Ruhe zu haben, als nun eine halbgare Reform zu versuchen und danach mit den Spätfolgen und Nachwirkungen davon zu arbeiten und immer wieder auftretente Inkonsistenzen und Unstimmigkeiten zu beseitigen. Wenn wir einmal gründlich sind, haben wir danach unsere Arbeit auch getan.


    Was die Regelungen für die Nachfolge des Senators angeht, so zwingt und die Bundesverfassung ja nicht dazu, diese Regelung in der Verfassung zu treffen. Ich bin auch der Ansicht, dass wir hier von dem Recht, diesen Punkt zu regeln, gebauch machen sollten. Das kann aber durchaus auch durch ein einfaches Gesetz erfolgen. Dort wäre es in meinen Augen sinnvoller aufgehoben als in der Verfassung.


    Was die Trennung des Amtes des Senators und des Governos angeht, so bitte ich um eine genauere Erklärung, was daran "sinnvoll und erhaltenswert" sein soll - ich sehe darin keinen Sinn und es deswegen auch nicht erhaltenswert, lasse mich aber durch Argumente gerne überzeugen. Bisher hat mir bedauerlicherweise bloß noch niemand solche geliefert.


    Was die Meinung des ehrenwerten Assemblyman angeht, dass die Ämter des Senators und des Governors durch staatsverfassungsrechtliche Vorschrift aber für Inkompatibel zu erklären sind, so muss ich auf das entschiedenste widersprechen: Ich sehe keine Probleme beim Ausschluss des Governos von der Wahl des Senators - denn eine solche Regelung gibt es nicht und kann es auch nicht geben, da die Wählbarkeitsvoraussetzungen für das Amt des Senators als Bundesrecht geregelt sind und Bundesrecht bekanntlich Staatsrecht vor geht - so lange also das Bundesrecht keine Vorschrift beinhaltet, wonach dem Governor eines Staates das Wählbarkeitsrecht für das Amt des Senators fehlt, sind sämtliche Vorschriften des Staates sowieso unzweifelhaft ungültig.
    Ich sehe den vom ehrenwerten Assemblyman als "uneingeschränkt in der verfassungsrechtlichen Kompetenz des State" betrachteten Fall jedoch keineswegs so klar, wie er das sieht. Denn eine solche Regelung betrifft das Amt des Senators - sie stellt für eine Person, die Governor ist und für das Amt des Senators kandidieren will, ein Wählbarkeitshindernis auf. Der potenzielle Kandidat wird von der Kandidatur zum Senator abgehalten - da er sein Amt verlieren könnte - oder, wenn er trotzdem kandidiert und gewählt wird, verliert er sogar sein Amt aufgrund eines Amtes des Bundes, welches er inne hat. Das ist Unzweifelhaft geeignet, ein Wählbarkeitshindernis zu statuieren. Außerdem betrifft es das Amt des Senators, und ich vertrete hier die - meiner Meinung nach durch die Verfassung gedeckte - Meinung, dass ein Bundesstaat keine Regelungen für das Amt des Senators über die Nachfolgeregelung hinaus erlassen darf. Dies ist dem Bundesstaat schlicht nicht gestattet. Zum einen, weil er keine Regelung, die das Amt des Senators betreffen, erlassen kann - denn dies zählt zu den ausschließlichen Befugnissen des Bundes. Zum anderen, weil damit dem Senator von Astoria State - eine Bürger der Vereinigten Staaten mit allen Rechten und Freiheiten eines Bürgers der Vereinigten Staaten - in einem seiner Grundrechte, nämlich für ein beliebiges öffentliches Amt zu kandidieren und zu erlangen, ohne sachlichen Grund beschnitten wird. Da es sich um ein "Bundes-Grundrecht" handelt, kann eine Beschränkung nur durch Bundesgesetz erfolgen - wie es die Verfassung konkret für den Präsidenten und den Vizepräsidenten in Art. IV Sec. 3 Subsection 3 und für Richter generell in Art. V Sec. 1 Subsection 3 der Verfassung erfolgen.


    Vielleicht konnten diese Argumente dazu beitragen, den Assemblyman Schwertfeger in seiner Meinung nochmal umzustimmen. Wenn nicht, so bedaure ich dies außerordentlich, aber deswegen wird sich an meiner Intention, die Änderung der Verfassung in Form einer Totalrevision verabschieden zu lassen, nichts ändern. Ich denke, ich habe meine Gründe dafür deutlich genug gemacht.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State

  • Mr. President,


    ich lasse mich selbstverständlich jederzeit gern korrigieren, die von den Governors veröffentlichten neuen Fassungen der Verfassung lassen jedoch nicht erkennen, was und in welchem Umfang Änderungen an der jeweils vorherig gültigen Verfassung darstellen. Dass unser Land eine neue Verfassung benötigt, konnte mir von Senator Pierpoint leider trotzdem nicht schlüssig und nachvollziehbar begründet werden. Er konnte mich bisher noch nicht von der Notwendigkeit überzeugen.


    Wenn jedoch eine Mehrheit der Mitglieder der Assembly davon überzeugt sind, und so kann man das Schweigen bzw. die Äußerungen einzelner Mitglieder deuten, so müssen wir uns halt intensiv und en detail mit den einzelnen vorgeschlagenen Regelungen auseinandersetzen. Dazu sollten wir uns angemessen Zeit nehmen, schließlich handelt es sich nicht um "irgendein" Gesetz sondern um das Grundgesetz, also die Richtschnur allen Handelns unseres State.


    Ich stelle daher den Antrag, die Diskussion bis zu einem separat zu stellenden Abstimmungsantrag des Einbringers der Vorlage zu verlängern.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Mr. Speaker,


    da ich mich aktuell aus zeitlichen Gründen nicht in der Lage sehe, hier eine längerfristige Debatte zu führen, ziehe ich meinen Antrag hiermit vorerst zurück.


    Zu gegebener Zeit werde ich diesen Antrag - möglicherweise in diesem Haus oder in einem öffentlichen Forum - dann erneut einbringen, um ihn in einer umfassenden Diskussion in eine für einen möglichst großen Teil der Bürger akzeptable Fassung zu bringen.


    Ich bitte die ehrenwerten Kollegen, diesen vorläufigen Rückzug zu entschuldigen.
    Vielen Dank.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State


  • Honorable Commoners,


    der Antragsteller hat seinen Antrag zurück gezogen. Die Aussprache ist damit beendet.

    Morgan J. Pierpont, V. (D-AS)
    United States Senator for Astoria State
    President of the Assembly of Astoria State

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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