Signature of the Governor

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  • Die Nature Conservation Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 11.05.2010,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    NATURE CONSERVATION BILL



    Article I – Purpose


    Zweck dieses Gesetzes ist es, die natürlichen Lebensgrundlagen, die wildlebende Tier- und Pflanzenwelt, das Landschaftsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Commonwealth of Hybertina zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern.


    Article II – Conservation Measures


    Section 1 [Protection of Flora and Fauna]
    [1] Dem Aussterben einheimischer Tier- und Pflanzenarten ist durch die Erhaltung genügend großer Lebensräume (Biotope) und andere geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken. Handlungen, die den Bestand oder den Zustand des Biotopes oder einzelner Tier- und Pflanzenarten gefährden oder beeinträchtigen können, sind untersagt.
    [2] Lässt sich eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Lebensräume durch technische Eingriffe unter Abwägung aller Interessen nicht vermeiden, so hat der Verursacher für besondere Maßnahmen zu deren bestmöglichem Schutz, für Wiederherstellung oder ansonst für angemessenen Ersatz zu sorgen.


    Section 2 [Protection of Air, Water and Soil]
    [1] Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensräume sowie der Boden, das Wasser und die Atmosphäre sind vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen.
    [2] Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne dieses Gesetzes sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Menschen, Tiere, Natur und Umwelt zu gefährden, erheblich zu benachteiligen oder erheblich zu belästigen.
    [3] Zur Vermeidung von und zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen können der Governor und die County Commissioner Verordnungen erlassen über:
    a] Emissionsgrenzwerte;
    b] Bau-, Verkehrs- und Betriebsvorschriften;
    c] Vorschriften über Brenn- und Treibstoffe.
    [4] Die Grenzwerte für Luft- und Wasserverunreinigungen sind so festzulegen, dass nach dem Stand der Wissenschaft oder der Erfahrung Emmissionen unterhalb dieser Werte
    a] Menschen, Tiere und Pflanzen sowie ihre Lebensräume nicht gefährden;
    b] die Fruchtbarkeit des Bodens, die Vegetation und die Gewässer nicht beeinträchtigen;
    c] Bauwerke nicht beschädigen.


    Section 3 [Administration]
    [1] Zum Schutz von Natur und Landschaft können durch Verordnung Staatsparks, Naturschutzgebiete, Erholungsgebiete sowie Staatsmonumente ausgewiesen bzw. eingerichtet und erhalten werden.
    [2] Die Naturschutzaufsicht und die Verwaltung der Schutzgebiete obliegt der Parks and Wildlife Agency (PWA).


    Section 4 [Contracts and Property rights]
    [1] Die Sicherung von schutzwürdigen Gebieten und Objekten erfolgt grundsätzlich durch Vertrag. Die Verträge sehen angemessene Entschädigungen und Abgeltungen vor, wenn im Interesse des Schutzzieles die bisherige Nutzung eingeschränkt werden muss.
    [2] Maßnahmen, welche die Behörden im Interesse des Naturschutzes treffen, dürfen in die Eigentumsrechte nicht stärker eingreifen, als es zur Erreichung des angestrebten Zieles notwendig ist.


    Article III – Conservation Areas


    Section 1 [State Parks]
    [1] Staatsparks sind zusammenhängende Gebiete von mindestens 2'500 Morgen (acres) und dienen dem nachaltigen Schutz eines oder mehrerer Ökosysteme sowie der Forschung, Bildung und Erholung. In Staatsparks sind alle Handlungen verboten, die das Schutzgebiet oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen oder verändern.
    [2] Staatsparks bestehen aus:
    a] einer Kernzone, in der die Natur sich weitgehend selbst überlassen wird und die für die Allgemeinheit nur beschränkt zugänglich ist;
    b] einer Umgebungszone, in der die Kulturlandschaft naturnah bewirtschaftet und vor nachteiligen Eingriffen geschützt wird.


    Section 2 [State Preserves]
    [1] Naturschutzgebiete sind Gebiete, die wegen ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit, der besonderen Vielfalt ihrer Tier- und Pflanzenarten oder wegen seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten einschließlich ihrer Lebensgrundlagen erhaltungswürdig sind.
    [2] Handlungen und Maßnahmen, die den Zustand eines Naturschutzgebietes oder einzelne seiner Bestandteile beeinträchtigen oder verändern, bedürfen der Bewilligung der Parks and Wildlife Agency (PWA).


    Section 3 [State Recreation Areas]
    [1] Erholungsgebiete sind allgemein zugängliche Gebiete, die für die Erholung, die naturnahe touristische Nutzung sowie für die Vermittlung von Wissen über die Natur besonders geeignet sind.
    [2] Handlungen und Maßnahmen, die eine nachhaltige Beeinträchtigung der landschaftlichen Eigenart oder des Erholungswertes bewirken, bedürfen der Bewilligung der Parks and Wildlife Agency (PWA).


    Section 4 [State Monuments]
    [1] Staatsmonumente sind Naturgebilde oder Bauwerke, deren Erhaltung durch ihre wissenschaftliche, historische oder kulturelle Bedeutung, wegen ihrer Eigenart, Schönheit, Seltenheit oder ihrer markante Prägung des Landschaftsbilds im öffentlichen Interesse liegt.
    [2] An Staatsmonumenten dürfen keinerlei Eingriffe oder Veränderungen vorgenommen werden, die ihren Bestand oder ihr Erscheinungsbild beeinträchtigen können.


    Article IV – Sanctions


    Zuwiderhandlungen werden mit Haftstrafe oder Geldbuße geahndet.


    Article V – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.

  • Die Election Equality and Fairness Amendment Ratification Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 22.05.2010,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Election Equality and Fairness Amendment Ratification Bill


    Article I: RATIFICATION
    Mit dem In-Kraft-Treten dieses Gesetzes wird die Election Equality and Fairness Amendment Bill zur Erweiterung der United States Constitution, wie im Anhang niedergelegt, ratifiziert.


    Article II: FINAL PROVISIONS
    Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.


    Appendix


    Election Equality and Fairness Amendment


    Section 1 - Introduction of a Constitutional Amendment
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird das Folgende hinzugefügt


    Der Präsident der Vereinigten Staaten soll zusammen mit dem Vizepräsidenten auf einen Zeitraum von vier Monaten in folgendem Verfahren gewählt werden: Die stimmberechtigten Bürger sollen, nach Bundesstaaten getrennt, in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für einen Wahlvorschlag für das Amt Präsidenten und des Vizepräsidenten votieren. In den einzelnen Bundesstaaten soll daraufhin eine Anzahl von Elektorenstimmen ermittelt werden, welche die Anzahl der für den siegreichen Wahlvorschlag abgegebenen Stimmen und das Verhältnis zu den für alle anderen Wahlvorschläge abgegeben Stimmen berücksichtigt. Zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten sollen diejenigen gewählt sein, deren Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen aller Staaten auf sich vereinigt. Die Details des Verfahrens sollen durch Gesetz bestimmt werden.


    Section 2 - Final Provision
    Dieser Verfassungszusatz tritt mit Abschluss seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

  • Die Gambling Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 31.05.2010,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.



    GAMBLING BILL



    Article I – Purpose


    Ziel und Zweck dieses Gesetzes ist es,
    a] einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten;
    b] die Kriminalität und die Geldwäscherei in oder durch Spielbanken zu verhindern;
    c] den Spielerschutz zu gewährleisten und dem Entstehen von Glückspielsucht vorzubeugen.


    Article II – Defined Terms


    Section 1 [Gambling]
    Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.


    Section 2 [Gambling House]
    Eine Spielbank ist eine Unternehmung, die gewerbsmäßig Gelegenheit zum Glücksspiel anbietet.


    Article III – Concession


    Section 1 [Issue of Concession]
    [1] Glücksspiele dürfen nur in konzessionierten Spielbanken angeboten werden.
    [2] Eine Spielbankzulassung darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller und die mit der Leitung der Spielbank betrauten Personen die Gewähr für einen ordnungsgemäßen Betrieb der Spielbank bieten und sichergestellt ist, dass der Betrieb der Spielbank Ziel und Zweck dieses Gesetzes nicht zuwiderläuft.
    [3] Die Konzession gilt in der Regel für unbegrenzte Zeit. Sie ist zu entziehen, wenn:
    a] wesentliche Voraussetzungen zu ihrer Erteilung nicht mehr erfüllt werden;
    b] sie durch unvollständige oder unrichtige Angaben erwirkt wurde;
    c] in schwerwiegender Weise oder wiederholt gegen dieses Gesetz oder gegen Bestimmungen der Konzessionen verstoßen wurde.


    Section 2 [Requirements]
    [1] Für die Errichtung einer Spielbank an einem bestimmten Ort braucht es eine
    Standortkonzession. Diese kann erteilt werden:
    a] vom Mayor einer Stadt;
    b] vom County Commissioner, wenn die Spielbank außerhalb einer Stadt errichtet werden soll;
    c] vom Tribal Council, wenn die Spielbank auf dem Selbstverwaltungsgebiet der nativen Bevölkerung Hybertinas errichtet werden soll.
    [2] Für den Betrieb braucht es eine Betriebskonzession. Diese kann vom Governor erteilt werden, wenn der Antragsteller:
    a] die Wirtschaftlichkeit des Spielbankbetriebs glaubwürdig zusichern kann;
    b] die Unabhängigkeit der Geschäftsführung und die Überwachung des Spielbetriebes gewährleisten kann;
    c] darlegen kann, mit welchen Maßnahmen die Spielbank den sicheren Spielbetrieb sowie die Bekämpfung der Kriminalität und der Geldwäscherei gewährleisten will.


    Article IV – Gambling Ban


    Section 1 [General Gambling Ban]
    [1] Folgende Personen unterliegen einem allgemeinen Spielverbot:
    a] Personen unter 18 Jahren;
    b] Spielbankenangestellte, die am Spielbetrieb beteiligt sind;
    c] Personen, gegen die eine Spielsperre besteht.
    [2] Folgende Personen unterliegen einem Spielverbot in der Spielbank, mit der sie in Verbindung stehen:
    a] Angestellte der Spielbank und ihrer Nebenbetriebe, auch wenn sie nicht am Spielbetrieb beteiligt sind;
    b] Investoren, Eigentümer, Gesellschafter und Aktionäre.


    Section 2 [Gambling Suspension]
    [1] Die Spielbank sperrt Personen vom Spielbetrieb aus, von denen sie auf Grund eigener Wahrnehmungen in der Spielbank oder auf Grund Meldungen Dritter weiß oder annehmen muss, dass sie:
    a] überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen;
    b] Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und ihrem Vermögen stehen;
    c] den geordneten Spielbetrieb beeinträchtigen.
    [2] Die Spielsperre muss der betroffenen Person mit Begründung schriftlich mitgeteilt werden.
    [3] Die Spielsperre muss aufgehoben werden, sobald der Grund dafür nicht mehr besteht.
    [4] Die Spieler können selbst bei der Spielbank eine Spielsperre beantragen.
    [5] Die Spielbank trägt die Spielsperren in ein Register ein und teilt den anderen Spielbanken in Hybertina die Identität der gesperrten Personen mit. Nach Aufhebung der Spielsperre sind die Daten unverzüglich zu löschen.


    Article V – Final Provisions


    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.

  • Die Free Access to Records Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 13.06.2010,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    FREE ACCESS TO RECORDS BILL


    Article 1 – Purpose
    Dieses Gesetz regelt den Zugang zu Akten von Behörden des Commonwealth of Hybertina.


    Article 2 – Free Access Maxim
    Jede im Commonwealth of Hybertina ansässige natürliche oder juristische Person hat im Rahmen dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Staates einen Anspruch auf voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen.


    Article 3 – Definitions
    [1] Im Sinne dieses Gesetzes sind amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen, die bei den Behörden des Commonwealth of Hybertina vorliegen.
    [2] Soweit Dritte zur Erfüllung von öffentlich-rechtlichen Aufgaben im Auftrag der Behörden von Hybertina tätig sind, gelten auch die diesen Dritten vorliegenden Informationen soweit sie sich auf die amtlichen Zwecke beziehen als amtliche Informationen im Sinne dieses Gesetzes.


    Article 4 – Limitations to the Free Access Maxim
    [1] Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn das Bekanntwerden der Information begründet mit hoher Wahrscheinlichkeit nachteilige Auswirkungen hat auf
    a] Belange der inneren Sicherheit;
    b] die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens oder
    c] die Durchführung strafrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen.
    [2] Zugang zu personenbezogenen Daten darf nur dann und soweit gewährt werden, als
    a] das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder
    b] der Dritte eingewilligt hat.
    [3] Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht.
    [4] Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen Dritter darf nur dann und soweit gewährt werden, als
    a] das Informationsinteresse des Antragstellers das schutzwürdige Interesse des Dritten am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt oder
    b] der Dritte eingewilligt hat.
    [5] Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil, ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang rechtlich möglich ist.


    Article 5 – Process of Free Access
    [1] Über einen Antrag auf Informationszugang entscheidet die Behörde, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist.
    [2] Die Information ist dem Antragsteller unverzüglich zugänglich zu machen. Der Informationszugang soll innerhalb von vier Wochen erfolgen.
    [3] Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.
    [4] Die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, hat innerhalb von vier Wochen zu erfolgen.
    [5] Gegen die ablehnende Entscheidung sind Widerspruch bei der Behörde und Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs zulässig.


    Article 6 – Final Provision
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.

  • Die State Symbols and Insignia of the Commonwealth of Hybertina Act Amendment Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 23.07.2010,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    STATE SYMBOLS AND INSIGNIA OF THE COMMONWEALTH OF HYBERTINA ACT AMENDMENT BILL


    Article 1 – Amendments


    Section 1 [Insignia of the State]
    Article II des State Symbols and Insignia of the Commonwealth of Hybertina Act wird in Section 7 wiefolgt geändert:

      Der Staatsbaum ist die Königspalme.


    Section 2 [State symbols]
    [1] Article III des Commonwealth of Hybertina Act wird wiefolgt geändert:

      Die Staatssymbole Hybertinas sind die Staatsflagge und das Staatssiegel.


    [2] Article IV des Commonwealth of Hybertina Act wird wiefolgt geändert:

      Section 1 [Flag design]
      Die Flagge Hybertinas zeigt einen weißen Palmfarn, welcher eine goldene und eine blaue Fläche voneinander trennt. Auf der blauen Fläche befinden sich auf der rechten Seite ein großer und unterhalb von diesem drei kleine achtstrahlige Sterne in weißer Farbgebung.


      Section 2 [Symbolism of the flag]
      Das Gold symbolisiert die Landwirtschaft und das Sonnenlicht und steht für Wachstum und Wohlstand. Das Blau symbolisiert das Meer und steht für Freiheit. Der Palmfarn symbolisert die Vegetation und steht für den Naturreichtum Hybertinas. Der große Stern steht für das hybertinische Festland, die drei kleinen Sterne stellen die drei größten St.-Lawrence-Inseln dar. Die acht Strahen symbolisieren die Countries Hybertinas. Der achtstrahligen Sterns stellt als Sinnbild Marias, des Meersterns, außerdem Vollkommenheit und Erneuerung dar und steht für die christliche Tradition des Landes.


    [3] Article V des Commonwealth of Hybertina Act wird in "Seal" umbenannt und wiefolgt geändert:

      Das Siegel Hybertinas zeigt in seiner Mitte eine Königspalme und die Zahl 1799, das Jahr der Staatsgründung. Königspalme und Jahreszahl sind umgeben von den jeweils in einem Halbkreis geformen Schriftzügen "AUDEMUS JURA NOSTRA DEFENDERE" und "THE COMMONWEALTH OF HYERTINA", welche durch zwei achtstrahlige Sterne voneinander getrennt sind.


    Article 2 – Final Provision
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.




    Appendix II - Flag





    Appendix III - Seal



  • Die Intrastate Commerce Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 23.01.2011,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    INTRASTATE COMMERCE BILL


    Article I – Purpose


    Dieses Gesetz regelt das Handels- und Unternehmensrecht im Commonwealth of Hybertina.


    Article II – Freedom of Commerce


    Jeder inländischen und ausländischen Person steht es frei, im Commonwealth of Hybertina ein Unternehmen zu gründen. Einschränkungen sind nur aufgrund von Gesetzen zulässig.


    Article III – Companies


    [1] Unternehmen im Sinne dieses Gesetzes sind unter einheitlicher und selbständiger Führung stehende wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Einheiten, die durch natürliche oder juristische Personen betrieben werden und am Wirtschaftsleben teilnehmen.
    [2] Unternehmen entstehen und werden rechtsfähig durch öffentliche Bekanntmachung. Für das Unternehmen ist eine Rechtsform gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes zu wählen.
    [3] Corporations und Partnerships bedürfen zur Gründung den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, welcher auch mündlich geschlossen werden kann. Erforderliche Vertragsbestandteile sind der Name (Firma), das Kapital, der Sitz sowie die Anzahl der Geschäftsführer und dazugehörige besondere Rechte bzw. Einschränkungen.


    Article IV – Legal Forms


    Section 1 [Corporation]
    [1] Die Limited Liability Company (LLC) bzw. Corporation (Corp.) ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.
    [2] Ihr Kapital ist in frei übertragbare Aktien zerlegt. Jeder Anteilseigner haftet nur bis zur Höhe des von ihm gezeichneten Kapitals.
    [3] Die Führung des Unternehmens obliegt dem Board of Directors, dessen Mitglieder von den Anteilseignern gewählt werden. Das Board of Directors, geleitet vom President oder Chairman of the Board, bestimmt und kontrolliert die geschäftsführenden Direktoren (Executive Directors oder Chief Officers).


    Section 2 [Partnership]
    [1] Die Limited Liability Partnership (LLP) ist eine Partnerschaft zwischen zwei oder mehreren Personen, die zusammen ein Unternehmen führen.
    [2] Die Partnership haftet als Gesamtschuldnerin. Die Haftung der Partner ist auf die Höhe der Einlage beschränkt.
    [3] In einer Partnership haben alle Mitglieder die gleichen Rechte. Sie können die Geschäftsführung direkt ausüben.


    Section 3 [Sole Proprietorship]
    [1] Die Sole Proprietorship ist ein allein vom Inhaber geführtes Unternehmen.
    [2] Der Inhaber haftet für alle Verluste und Verbindlichkeiten des Unternehmens persönlich und unbeschränkt.
    [3] In einer Sole Proprietership werden alle für die Geschäftsführung erforderlichen Aufgaben vom Inhaber wahrgenommen.


    Article V - Final provisions


    Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.

  • Die National Mining Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 23.01.2011,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    NATIONAL MINING BILL


    Article I – Purpose


    Dieses Gesetz regelt die Förderung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen im Commonwealth of Hybertina einschließlich des angrenzenden Meeres.


    Article II – Primary Products


    Dieses Gesetz findet ausschließlich auf folgende mineralische und fossile Rohstoffe Anwendung:
    a] Erze;
    b] Bau- und Keramikrohstoffe, wie Kies, Sand, Naturstein, Kalk, Gips und Ton;
    c] Salze, Phosphate, Mineralien und Kristalle;
    d] fossile Brenn-, Leucht- und verwandten Stoffe, wie Graphit, Anthrazit, Steinkohle, Braunkohle, Schieferkohle und mineralische Öle;
    e] Gashydrate.


    Article III – Concessions and Placings


    Section 1 [Concessions]
    [1] Die Förderung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen erfolgt durch das Commonwealth oder durch private Unternehmer, die Konzessionen hierzu erworben haben.
    [2] Konzessionen für die Förderung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen werden durch den Governor öffentlich ausgeschrieben. Über die Vergabe entscheiden die Mitglieder der Commonwealth Administration mit einfacher Stimmenmehrheit.
    [3] Die Vergabe der Konzession ist zeitlich beschränkt und beiderseitig mit Einhalten einer zuvor definierten Frist aufkündbar.


    Section 2 [Placing]
    [1] Bei der Konzessionsvergabe sind Kaufpreis und Konditionen, Betriebs- und Versorgungssicherheit, wirtschaftliche und ökologische Nachhaltigkeit sowie quantitative und qualitative Beschäftigungsaspekte zu berücksichtigen.
    [2] Bei der Förderung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen sind private Interessenten vorrangig zu behandeln. Die Konzessionsvergabe ist jedoch zu verweigern, wenn keines der eingereichten Angebote ausreichend überzeugend ist.
    [3] Die Konzessionsvergabe wird verweigert, wenn die Förderung und Weiterverarbeitung dem öffentlichen Wohl widerspricht oder schutzwürdige private Interessen verletzt würden und die Folgekosten den zu erwartenden Gewinn durch die Vergabe voraussichtlich übersteigen würden.


    Section 3 [Landowners]
    [1] Bei der Konzessionsvergabe hat der Grundeigentümer unter mehreren Bewerbern bei gleichen Bedingungen den Vorrang.
    [2] Dem Grundeigentümer steht das Recht zu, in seinem Grundstück nach vorheriger Meldung beim Commonwealth nach Rohstoffen zu schürfen und solche auszubeuten, solange das Commonwealth nicht selbst darüber verfügt oder die Einholung einer Konzession verlangt.
    [3] Wenn das Commonwealth einen Rohstoff selbst ausbeutet oder dessen Ausbeutung durch Erteilung einer Konzession einem Dritten überlässt, so hat der Grundeigentümer, auf dessen Boden geschürft oder ein Bergwerk eingerichtet oder betrieben wird, Anrecht auf volle Entschädigung für das in Anspruch genommene Grundeigentum und auf Ersatz des weiteren Schadens.


    Article IV - Final provisions


    Section 1 [Entry into force]
    Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.


    Section 2 [Abolition]
    Bestimmungen des National Primary Production Acts, die diesem Gesetz widersprechen, sind aufgehoben.

  • Die State Guard Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 23.01.2011,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    STATE GUARD BILL


    Article I – Purpose


    Dieses Gesetz bestimmt Aufgaben und Organisation der State Guard des Commonwealth of Hybertina.


    Article II – The State Guard


    Section 1 [Role]
    Die State Guard dient der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie des Schutzes des privaten und öffentlichen Eigentums im Katastrophenfall.


    Section 2 [Leadership]
    [1] Die State Guard untersteht dem Governor. Im Kriegsfall sind Präsident und Kongress ermächtigt, die State Guard zu Verteidigungszwecken einzusetzen.
    [2] Der Governor ernennt den Adjutant General als Gesamtverantwortlichen für Planung, Organisation, Ausbildung und Einsatz der State Guard.


    Section 3 [Structure]
    [1] Die State Guard besteht aus 1,000 hauptberuflichen und 4,000 freiwillig Dienst leistenden State Guardsmen.
    [2] Der freiwillige Dienst umfasst eine fünfwöchige Grundausbildung und in Friedenszeiten zwei Tage pro Monat oder 21 Tage pro Jahr.


    Section 4 [Divisons]
    Die State Guard gliedert sich in folgende Bereiche:
    a] Care and Provision: Versorgung der von einem Schadensereignis oder einer Gefahrenlage betroffenen Menschen sowie der Einsatzkräfte in einem Einsatzfall.
    b] Communications and Maintenance: Instandsetzung und Wartung von Kommunikationseinrichtungen sowie Ver- und Entsorgungsanlagen.
    c] Containment and Cleanup: Eindämmung und Beseitigung von Gewässer-, Boden- und Luftverunreinigungen.
    d] NBC Protection: Feststellung atomarer, biologischer und chemischer Gefahren sowie die Entgiftung von Menschen und Sachen.
    e] Search and Rescue: Rettung von Menschen und Tieren aus besonders schweren Situationen sowie Bergung von Sachwerten.


    Article III – State of Emergency


    Section 1 [Definition]
    [1] Ein Katastrophenfall ist ein Notstand, bei dem Leben, Gesundheit, die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte gefährdet oder beeinträchtigt werden und zu dessen Abwehr oder Eindämmung der koordinierte Einsatz der verfügbaren Kräfte und Mittel unter einer gemeinsamen Leitung erforderlich ist.
    [2] Ein Katastrophenfall tritt automatisch ein, wenn der Bund den Kriegsfall feststellt.


    Section 2 [Decision Authority]
    Über das Vorliegen einer Katastrophe entscheidet
    a] der Präsident;
    b] der Governor;
    c] der County Commissioner des betroffenen Gebietes.


    Section 3 [Responsibilities]
    Im Katastrophenfall koordiniert die State Guard die Arbeit der staatlichen und lokalen Behörden. Sofern vom Präsidenten oder Governor dazu ermächtigt, übernimmt die State Guard die Kontrolle der Flug- und Seehäfen, Schifffahrtskanäle, Eisenbahnen, Autobahnen sowie der Kommunikations- und Versorgungsnetze, und entscheidet über die Verteilung von Hilfsgütern, Wasser, Elektrizität und Treibstoffen.


    Article IV - Final provisions


    Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.

  • Die Reform of Commonwealth Law Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 07.06.2011,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    REFORM OF COMMONWEALTH LAW BILL


    [1] Der Police and Public Safety Act wird in Article I wiefolgt geändert:


    Dieses Gesetz regelt den Aufbau und die Zuständigkeiten der Polizeibehörden im Commonwealth of Hybertina.


    [2] Der Police and Public Safety Act wird in Article II wiefolgt geändert:


    Section 1 [Police Authorities]
    Die Polizeibehörden auf Staatsebene sind:
    a] State Patrol;
    b] Marine Patrol;
    c] Park Patrol.


    Section 2 [State Patrol]
    Der State Patrol obliegt der Schutz der staatlichen Infrastruktur, die Sicherstellung der Verkehrssicherheit sowie der Personen- und der Objektschutz von Dienstgebäuden.


    Section 3 [Marine Patrol]
    Der Marine Patrol obliegt die Hilfeleistung und Gefahrenabwehr auf den Binnengewässern und dem Küstenmeer sowie den Häfen, die Überwachung der Einhaltung von Schifffahrts- und Umweltvorschriften, die Bekämpfung der unerlaubten Einwanderung und des Schmuggels.


    Section 4 [Park Patrol]
    Der Park Patrol obliegt der Schutz staatlicher Ländereien, Parks, Gedenkstätten, Erholungs- und Naturschutzgebieten, die Erhaltung der Natur und ihrer Artenvielfalt, die Einhaltung von Umweltschutzbestimmungen sowie die Prävention, Meldung und Bekämpfung von Waldbränden.


    Section 5 [Jurisdiction]
    Soweit Gesetze nichts anderes bestimmen, werden die staatlichen Sicherheitsbehörden nur tätig, wenn das Delikt den Zuständigkeitsbereich einer lokalen Polizeibehörde überschreitet. Darüber hinaus leisten sie auf Anforderung Unterstützung und Vollzugshilfe für andere Sicherheitsbehörden.


    [3] In Article IV und V des Police and Public Safety Act wird "Polizei- und Strafverfolgungsbehörden" durch "Polizeibehörden" ersetzt.


    [4] Article III, Section 2 des Narcotic Drugs and Psychotropic Substances Act wird wiefolgt geändert:


    [1] Folgende Substanzen dürfen nur von Personen abgegeben und bezogen werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben:
    a] Cannabinoide;
    b] Halluzinogene (LSD, Meskalin, Psilocybin);
    c] Amphetaminartige Aufputschmittel;
    d] Ethanol;
    e] Sedativa (Schlaf- und Beruhigungsmittel);
    f] Nikotin;
    g] Kokain;
    h] Opiate.
    [2] Die rechtswidrige Abgabe von Suchtmitteln an Minderjährige wird als Vergehen verfolgt.
    [3] Der Konsum, der Besitz von geringfügigen Mengen für den Eigenbedarf und die unentgeltliche Abgabe von geringfügigen Mengen zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums von Suchtmitteln werden nicht verfolgt.


    [5] In Article II, Section 3 des Commonwealth Administration Act wird "Polizei- und Strafverfolgungsbehörden" durch "Polizeibehörden" ersetzt.


    [6] Article I des Public Security Strengthening Act wird wiefolgt geändert:


    [1] Sich an öffentlichen Orten und Veranstaltungen, in öffentlichen Gebäuden oder in öffentlichen Verkehrsmitteln durch Vermummung unkenntlich zu machen, wird als Vergehen mit Geldbuße bestraft.
    [2] Dies gilt nicht, wenn die Vermummung glaubhaft nicht politisch oder religiös oder zur Vereitelung der Strafverfolgung motiviert ist.


    Article II - Final provisions


    Dieses Gesetz tritt mit der Verkündung durch den Governor in Kraft.

  • Die 1st Senatorial Substitution Amendment Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 12.08.2011,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    1st SENATORIAL SUBSTITUTION AMENDMENT BILL


    Article I - Amendment


    Der Senatoral Substitution Act in seiner Fassung vom 22.02.2010 wird wie folgt neu gefasst:


      Article I - Area of application


      Dieses Gesetz regelt die Neubesetzung des dem Commonwealth of Hybertina zustehenden Sitzes im Senat der Vereinigten Staaten im Falle der Vakanz, entsprechend der Ermächtigung nach Article III, Section 4, Paragraph 5, der Verfassung der Vereinigten Staaten.


      Article II - Determination of a successor to the United States Senate


      Section 1 [By-election of the United States Senator]
      Fällt der dem Commonwealth of Hybertina zustehende Sitz im Senat der Vereinigten Staaten vor Ablauf der Wahlperiode des gewählten Senators vakant, so soll für dessen verbleibende Amtszeit ein Nachrücker in direkter Wahl durch die Popular Assembly des Commonwealth of Hybertina bestimmt werden.


      Section 2 [Process of by-elections]
      [1] Nach dem vorzeitigen Ausscheiden des zuletzt gewählten Senators aus dem Commonwealth of Hybertina aus dem Senat der Vereinigten Staaten soll der Gouverneur des Commonwealth of Hybertina unverzüglich eine Nachwahl durch die Popular Assembly veranlassen.
      [2] In Nachwahlen zum Senator aus dem Commonwealth of Hybertina soll wahlberechtigt und wählbar sein, wer zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der Popular Assembly ist.
      [3]Gewählt ist, wer bei der Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
      [4]Vereinigt keiner der Kandidaten die meisten Stimmen auf sich, soll so lange gewählt werden bis ein eindeutiges Ergebnis vorliegt.
      [5] Der gewählte Nachrücker in den Senat der Vereinigten Staaten soll sein Mandat unverzüglich nach der Feststellung des Ergebnisses der Nachwahl antreten.


      Article III - Final Provisions


      Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.


    Article II - Final Provisions
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Gouverneur des Commonwealth of Hybertina in Kraft.

    [align=center][FONT=times new roman]Freedom from Government!

  • Die 1st Senatorial Substitution Amendment Bill,


    gebilligt vom Volk des Commonwealth of Hybertina am 26.08.2011,


    erlangt am heutigen Tage Gültigkeit.


    Federal Authorities Organisation Amendment Ratification Bill


    Section 1 - General
    Das angehängte Amendment der Bundesverfassung wird vom Commonwealth of Hybertina ratifiziert.


    Section 2 - Entry into force
    Dieses Gesetz tritt mit der Unterzeichnung durch den Governor in Kraft.


    Federal Authorities Organisation Amendment


    Section 1 - Fundamentals
    Dieses Gesetz fügt an die Verfassung der Vereinigten Staaten einen Zusatz an.


    Section 2 - Introduction of a 5th Amendment to the Constitution of the United States
    Der Verfassung der Vereinigten Staaten wird der folgende Zusatz angefügt:

      Amendment [Organisation of Federal Authorities]
      (1) Im Rahmen der Bundesgesetze entscheidet der Präsident frei über die Organisation der Bundesbehörden der Exekutive und weist ihnen ihre Aufgaben zu.
      (2) Der Kongress kann Bundesbehörden durch Gesetz einrichten und ihnen Aufgaben zuweisen.


    Section 3 - Entry into Force
    Dieser Zusatz zur Verfassung der Vereinigten Staaten tritt mit Abschluss des Verfahrens seiner verfassungsgemäßen Ratifizierung in Kraft.

    [align=center][FONT=times new roman]Freedom from Government!

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