Dear Commoners,
zur Aussprache steht ein Antrag von Samantha Cunningham:
Die Aussprachedauer wird auf vier Tage festgelegt und endet somit am 22.02.2010 um 14:00.
Die Antragstellerin erhält das erste Wort.
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Dear Commoners,
zur Aussprache steht ein Antrag von Samantha Cunningham:
Die Aussprachedauer wird auf vier Tage festgelegt und endet somit am 22.02.2010 um 14:00.
Die Antragstellerin erhält das erste Wort.
Mr. President of the Assembly,
bei der Durchsicht unserer Verfassung bin ich auf einige Widersprüche, Fehler und Ungenauigkeiten gestoßen, die ich mit diesem Amendment korrigieren möchte.
Der Article I meines Vorschlags ändert die uneinheitliche Bezeichnung von Sektion.1 und Sek.2 ff. in eine durchgehende, gleiche Nummerierung ohne die Zusätze Sektion oder Sek. Dies ist in der Tat eine reine Schönheitskorrektur, für die Übersichtlichkeit unserer Verfassung aber eine sinnvolle Änderung.
In Article II meines Vorschlages habe ich die Regelungen über unser Landesparlament angefasst. So wird zum ersten der Präsident der Assembly zum Speaker der Assembly. Ich halte diese Bezeichnung in Bezug auf die Funktionen des Parlamentsvorsitzenden als Treffender, auch im Vergleich zum Amt des Gouverneurs.
Darüber hinaus legt der Entwurf fest, dass jeder Bürger – da alle Mitglied der Assembly sind – Anträge an das Parlament stellen können. Die derzeitige Regelung schließt dies nicht ausdrücklich aus, liest sich aber nicht so genau wie mein Vorschlag.
Zudem wird die Regelung zum Inkrafttreten von Gesetzesvorlagen erneuert. So ist nun explizit die Unterschrift des Gouverneurs vorgesehen. Darüber hinaus ist eine Regelung eingearbeitet, die vorsieht, wann eine Vorlage geltendes Recht wird, wenn der Gouverneur nach einer bestimmten Frist ohne sein Veto einzulegen nicht unterschreibt. Die Regelung des Vetos ist weiterhin Bestandteil der Verfassung.
Die Regelungen zu Parlamentsausschüssen wurde auf gekürzt. Es bleibt festgehalten, dass das Parlament solche Ausschüsse bilden darf. Der Kern der Ausschüsse bleibt ebenfalls festgelegt. Alles andere soll ab sofort ein Gesetz regeln. Dort sind die Vorschriften für solche Ausschüsse besser aufgehoben.
Die Article III und IV meines Entwurfs revisioniert den kompletten Verfassungsteil, der sich mit der Exekutive verfasst. So wurden die Vertretungsregelungen verbindlicher festgelegt und die möglichen Vakanzen genauer erfasst. Der Stellvertreter des Gouverneurs hat eine Amtsbezeichnung erhalten und sein Ernennungsprozess wurde niedergeschrieben. Darüber hinaus wurde aufgenommen, in welcher Form der Gouverneur Staatssekretäre ernennen darf. In der gültigen Verfassungen sind zwar Stellvertreter und Staatssekretäre vorgesehen, verbindliche Regeln dafür fehlen aber zur Gänze.
Zuletzt soll der Article V meines Vorschlags die Verfassungswidrigkeit des Senatorenartikel unserer Landesverfassung endlich beenden. Das Amt des Senatoren ist auf der Bundesebene angesiedelt. Daher kann und darf ein Landesgesetz oder eine Landesverfassung keine Regeln in Bezug auf die Wahl oder die Abberufung eines Senatoren niederlegen. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, dass die Bundesverfassung es gewissen Bürgern verbietet als Senator zu kandidieren. Denn auch wer zum Amt des Senatoren wählbar ist, bestimmen die Bundesgesetze und die Bundesverfassung. Die Nachfolgeregelung bei Vakanz des Amtes bleibt – da sie im Einklang mit der Bundesverfassung steht – in meinem Entwurf bestehen.
Da mir ein kleiner Wortfehler aufgefallen ist, poste ich Ihnen anbei die aktuelle Fassung, in der ich auch den Smiley aus dem Antrag entfernt habe.
Ich bitte um Ihre Unterstützung.
Mr. Governor,
Ms. Cunningham,
gestatten Sie mir, auch wenn die Aussprache offiziell eigentlich schon beendet ist einige Anmerkungen zu dieser Verfassungsänderung.
Grundsätzlich begrüße ich den Änderungsvorschlag. Nur in einem Punkt habe ich ein Problem, welches ich aber auch schon mit der derzeit gültigen Fassung habe.
Warum wird dem Gouverneur unseres Staats ein Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Parlaments eingeräumt? Und warum kann dieses Veto mit der selben einfachen Mehrheit, mit welcher eine Gesetzesvorlage verabschiedet wird, zurückgewiesen werden?
Da im State der Gouverneur auch Mitglied der Assembly ist, hat er alle Möglichkeiten, seine Bedenken und mögliche, zu einem Veto führende Gründe in die Gesetzesdiskussion einzubringen. Hier in unserem Land ist die Exekutive nicht derart losgelöst von der Legislative, wie auf Bundesebene. Daher ist in meinen Augen ein Vetorecht des Gouverneurs verzichtbar. Wenn die Volksversammlung, und dies ist unser Parlament nun einmal, ein Gesetz beschließt, sollte es keiner anderen Institution ermöglicht werden, den Volkswillen zu kippen.
Mir würde daher der Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens über die Veröffentlichung des vom Parlament mit der erforderlichen Mehrheit beschlossenen Gesetzestextes durch den Speaker of the Assembly eher zusagen.
Sollte die Mehrheit der Commoners jedoch ein Vetorecht des Gouverneurs befürworten, sollte zumindest eine qualifizierte Mehrheit in der Assembly (mindestens 2/3) für eine Vetozurückweisung erforderlich sein. Ansonsten läuft meiner Meinung nach das Vetorecht ins Leere, da sich die Commoners mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zwischen beiden Abstimmungen in ihrem Stimmverhalten zu einer Gesetzesvorlage umstimmen lassen.
Mr. President of the Assembly pro tempore,
ich schließe mich den Worten des Assemblymen Schwertfeger in dieser Form an und ändere meinen Antrag wie folgt ab:
Ms. Cunningham, ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, Ihren Vorschlag für eine Verfassungsänderung abzuändern.
Diesem geänderten Vorschlag kann ich uneingeschränkt zustimmen. Und ich möchte den anderen Commoners vorschlagen, dies ebenfalls zu tun.
Auch hier wurde kein Antrag auf Verlängerung der Aussprache gestellt. Ich werde somit den Verfassungszusatz zur Abstimmung bringen.
Die Diskussion wird beendet. Die Abstimmung wurde gestartet.
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