Constitutional Amendment Act

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 482 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Armin Schwertfeger.

  • Dear Commoners,
    zur Aussprache steht ein Antrag von Samantha Cunningham:


    Constitutional Amendment Act


    An Act to revise the Constitution of Astoria State.


    Article I – General modifications
    (1) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sektion 1“ durch die Nummerierung (1) ersetzt.
    (2) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sek. 2“ durch die Nummerierung (2) ersetzt. Für alle weiteren Worte, die aus „Sek.“ und einer folgenden Nummerierung bestehen, gilt dies äquivalent.


    Article II – Changing Artikel II
    (1) Artikel II, Sek.3, der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(3) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).“


    (2) Artikel II, Sek.5 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(5) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jeden Bürger Astoria States dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung (mindestens 48 Stunden) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.“


    (3) Artikel II, Sek.8 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(8) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll dem Gouverneur zur Unterschrift vorgelegt werden. Unterzeichnet der Präsident oder bleibt er mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz. Erklärt der Gouverneur ausdrücklich seinen Einspruch gegen eine angenommene Gesetzesvorlage, so kann das Parlament mit der Mehrheit seiner Stimmen dieses Veto zurückweisen. In diesem Fall tritt die Gesetzesvorlage unmittelbar nach Zurückweisung des Vetos in Kraft.“


    (4) Artikel II, Sek.9 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(4) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.“


    Article III - Changing Artikel III
    Artikel III der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1) Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Der Gouverneur wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Zum Gouverneur kann gewählt werden, wer Bürger Astoria States und nicht zugleich Senator ist. Näheres kann ein Gesetz regeln.
      (2) Der Gouverneur soll nach seinem Amtsantritt einen Stellvertreter, den Lieutenant Governor, ernennen, der immer dann die Aufgaben des Gouverneur übernehmen soll, wenn dieser abwesend gemeldet ist oder seinen Amtsgeschäften seit mehr als sieben Tagen unentschuldigt ferngeblieben ist.
      (3) Der Gouverneur kann Staatssekretäre ernennen und entlassen, die den Gouverneur bei seinen Aufgaben unterstützen. Staatssekretäre sollen der Assembly durch den Gouverneur zur Ernennung vorgeschlagen werden. Die Assembly hat das Recht die Kandidaten zu befragen und anschließend über ihre Ernennung abzustimmen. Eine Befragung darf nicht länger als 168 Stunden dauern. Die Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung richtet sich nach der Geschäftsordnung der Assembly. Hat die Assembly einer Ernennung zugestimmt, soll der Gouverneur eine Ernennungsurkunde ausstellen.
      (4) Der Gouverneur, der Lieutenant Governor und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
      (5) Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
      (6) Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Ist kein Staatsgerichtshof eingerichtet, übernimmt diese Aufgaben der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
      (7) Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt aus, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.“


    Article IV - Changing Artikel IV
    Artikel IV der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1)Fällt das Amt des Gouverneurs vakant, so soll der Lieutenant Governor neuer Gouverneur werden und die Amtszeit des ehemaligen Gouverneurs zu Ende führen.
      (2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so soll ein neuer Gouverneur gemäß der Verfassung und den Gesetzen gewählt werden. In dieser Zeit soll der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führen.“


    Article V - Changing Artikel VI
    (1) Artikel VI, Sek.1 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(1) Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen gewählt.“


    (2) Artikel VI, Sek.2 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(2) Wählbar zum Senator ist jeder Bürger von Astoria State, der gemäß dem Bundeswahlgesetz passiv Wahlberechtigt ist.“


    (3) Artikel VI, Sek.4 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(4) Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament, mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.“


    Article VI – Coming into force
    Diese Verfassungsänderung tritt nach ihrer Verabschiedung durch die Assembly in Kraft.


    Die Aussprachedauer wird auf vier Tage festgelegt und endet somit am 22.02.2010 um 14:00.
    Die Antragstellerin erhält das erste Wort.

  • Mr. President of the Assembly,


    bei der Durchsicht unserer Verfassung bin ich auf einige Widersprüche, Fehler und Ungenauigkeiten gestoßen, die ich mit diesem Amendment korrigieren möchte.


    Der Article I meines Vorschlags ändert die uneinheitliche Bezeichnung von Sektion.1 und Sek.2 ff. in eine durchgehende, gleiche Nummerierung ohne die Zusätze Sektion oder Sek. Dies ist in der Tat eine reine Schönheitskorrektur, für die Übersichtlichkeit unserer Verfassung aber eine sinnvolle Änderung.


    In Article II meines Vorschlages habe ich die Regelungen über unser Landesparlament angefasst. So wird zum ersten der Präsident der Assembly zum Speaker der Assembly. Ich halte diese Bezeichnung in Bezug auf die Funktionen des Parlamentsvorsitzenden als Treffender, auch im Vergleich zum Amt des Gouverneurs.
    Darüber hinaus legt der Entwurf fest, dass jeder Bürger – da alle Mitglied der Assembly sind – Anträge an das Parlament stellen können. Die derzeitige Regelung schließt dies nicht ausdrücklich aus, liest sich aber nicht so genau wie mein Vorschlag.
    Zudem wird die Regelung zum Inkrafttreten von Gesetzesvorlagen erneuert. So ist nun explizit die Unterschrift des Gouverneurs vorgesehen. Darüber hinaus ist eine Regelung eingearbeitet, die vorsieht, wann eine Vorlage geltendes Recht wird, wenn der Gouverneur nach einer bestimmten Frist ohne sein Veto einzulegen nicht unterschreibt. Die Regelung des Vetos ist weiterhin Bestandteil der Verfassung.
    Die Regelungen zu Parlamentsausschüssen wurde auf gekürzt. Es bleibt festgehalten, dass das Parlament solche Ausschüsse bilden darf. Der Kern der Ausschüsse bleibt ebenfalls festgelegt. Alles andere soll ab sofort ein Gesetz regeln. Dort sind die Vorschriften für solche Ausschüsse besser aufgehoben.


    Die Article III und IV meines Entwurfs revisioniert den kompletten Verfassungsteil, der sich mit der Exekutive verfasst. So wurden die Vertretungsregelungen verbindlicher festgelegt und die möglichen Vakanzen genauer erfasst. Der Stellvertreter des Gouverneurs hat eine Amtsbezeichnung erhalten und sein Ernennungsprozess wurde niedergeschrieben. Darüber hinaus wurde aufgenommen, in welcher Form der Gouverneur Staatssekretäre ernennen darf. In der gültigen Verfassungen sind zwar Stellvertreter und Staatssekretäre vorgesehen, verbindliche Regeln dafür fehlen aber zur Gänze.


    Zuletzt soll der Article V meines Vorschlags die Verfassungswidrigkeit des Senatorenartikel unserer Landesverfassung endlich beenden. Das Amt des Senatoren ist auf der Bundesebene angesiedelt. Daher kann und darf ein Landesgesetz oder eine Landesverfassung keine Regeln in Bezug auf die Wahl oder die Abberufung eines Senatoren niederlegen. Darüber hinaus ist es nicht zulässig, dass die Bundesverfassung es gewissen Bürgern verbietet als Senator zu kandidieren. Denn auch wer zum Amt des Senatoren wählbar ist, bestimmen die Bundesgesetze und die Bundesverfassung. Die Nachfolgeregelung bei Vakanz des Amtes bleibt – da sie im Einklang mit der Bundesverfassung steht – in meinem Entwurf bestehen.


    Da mir ein kleiner Wortfehler aufgefallen ist, poste ich Ihnen anbei die aktuelle Fassung, in der ich auch den Smiley aus dem Antrag entfernt habe.


    Ich bitte um Ihre Unterstützung.



    Constitutional Amendment Act


    An Act to revise the Constitution of Astoria State.


    Article I – General modifications
    (1) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sektion 1“ durch die Nummerierung (1) ersetzt.
    (2) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sek. 2“ durch die Nummerierung (2) ersetzt. Für alle weiteren Worte, die aus „Sek.“ und einer folgenden Nummerierung bestehen, gilt dies äquivalent.


    Article II – Changing Artikel II
    (1) Artikel II, Sek.3, der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(3) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).“


    (2) Artikel II, Sek.5 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(5) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jeden Bürger Astoria States dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung (mindestens 48 Stunden) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.“


    (3) Artikel II, Sek.8 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(8) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll dem Gouverneur zur Unterschrift vorgelegt werden. Unterzeichnet der Gouverneur oder bleibt er mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz. Erklärt der Gouverneur ausdrücklich seinen Einspruch gegen eine angenommene Gesetzesvorlage, so kann das Parlament mit der Mehrheit seiner Stimmen dieses Veto zurückweisen. In diesem Fall tritt die Gesetzesvorlage unmittelbar nach Zurückweisung des Vetos in Kraft.“


    (4) Artikel II, Sek.9 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(4) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.“


    Article III - Changing Artikel III
    Artikel III der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1) Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Der Gouverneur wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Zum Gouverneur kann gewählt werden, wer Bürger Astoria States und nicht zugleich Senator ist. Näheres kann ein Gesetz regeln.
      (2) Der Gouverneur soll nach seinem Amtsantritt einen Stellvertreter, den Lieutenant Governor, ernennen, der immer dann die Aufgaben des Gouverneur übernehmen soll, wenn dieser abwesend gemeldet ist oder seinen Amtsgeschäften seit mehr als sieben Tagen unentschuldigt ferngeblieben ist.
      (3) Der Gouverneur kann Staatssekretäre ernennen und entlassen, die den Gouverneur bei seinen Aufgaben unterstützen. Staatssekretäre sollen der Assembly durch den Gouverneur zur Ernennung vorgeschlagen werden. Die Assembly hat das Recht die Kandidaten zu befragen und anschließend über ihre Ernennung abzustimmen. Eine Befragung darf nicht länger als 168 Stunden dauern. Die Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung richtet sich nach der Geschäftsordnung der Assembly. Hat die Assembly einer Ernennung zugestimmt, soll der Gouverneur eine Ernennungsurkunde ausstellen.
      (4) Der Gouverneur, der Lieutenant Governor und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
      (5) Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
      (6) Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Ist kein Staatsgerichtshof eingerichtet, übernimmt diese Aufgaben der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
      (7) Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt aus, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.“


    Article IV - Changing Artikel IV
    Artikel IV der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1)Fällt das Amt des Gouverneurs vakant, so soll der Lieutenant Governor neuer Gouverneur werden und die Amtszeit des ehemaligen Gouverneurs zu Ende führen.
      (2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so soll ein neuer Gouverneur gemäß der Verfassung und den Gesetzen gewählt werden. In dieser Zeit soll der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führen.“


    Article V - Changing Artikel VI
    (1) Artikel VI, Sek.1 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(1) Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen gewählt.“


    (2) Artikel VI, Sek.2 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(2) Wählbar zum Senator ist jeder Bürger von Astoria State, der gemäß dem Bundeswahlgesetz passiv Wahlberechtigt ist.“


    (3) Artikel VI, Sek.4 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(4) Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament, mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.“


    Article VI – Coming into force
    Diese Verfassungsänderung tritt nach ihrer Verabschiedung durch die Assembly in Kraft.


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
    Former Director of the Electoral Office | Former First Lady of the United States

    Einmal editiert, zuletzt von Samantha Cunningham ()

  • Mr. Governor,
    Ms. Cunningham,


    gestatten Sie mir, auch wenn die Aussprache offiziell eigentlich schon beendet ist einige Anmerkungen zu dieser Verfassungsänderung.


    Grundsätzlich begrüße ich den Änderungsvorschlag. Nur in einem Punkt habe ich ein Problem, welches ich aber auch schon mit der derzeit gültigen Fassung habe.


    Warum wird dem Gouverneur unseres Staats ein Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse des Parlaments eingeräumt? Und warum kann dieses Veto mit der selben einfachen Mehrheit, mit welcher eine Gesetzesvorlage verabschiedet wird, zurückgewiesen werden?


    Da im State der Gouverneur auch Mitglied der Assembly ist, hat er alle Möglichkeiten, seine Bedenken und mögliche, zu einem Veto führende Gründe in die Gesetzesdiskussion einzubringen. Hier in unserem Land ist die Exekutive nicht derart losgelöst von der Legislative, wie auf Bundesebene. Daher ist in meinen Augen ein Vetorecht des Gouverneurs verzichtbar. Wenn die Volksversammlung, und dies ist unser Parlament nun einmal, ein Gesetz beschließt, sollte es keiner anderen Institution ermöglicht werden, den Volkswillen zu kippen.


    Mir würde daher der Abschluss eines Gesetzgebungsverfahrens über die Veröffentlichung des vom Parlament mit der erforderlichen Mehrheit beschlossenen Gesetzestextes durch den Speaker of the Assembly eher zusagen.


    Sollte die Mehrheit der Commoners jedoch ein Vetorecht des Gouverneurs befürworten, sollte zumindest eine qualifizierte Mehrheit in der Assembly (mindestens 2/3) für eine Vetozurückweisung erforderlich sein. Ansonsten läuft meiner Meinung nach das Vetorecht ins Leere, da sich die Commoners mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zwischen beiden Abstimmungen in ihrem Stimmverhalten zu einer Gesetzesvorlage umstimmen lassen.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Mr. President of the Assembly pro tempore,


    ich schließe mich den Worten des Assemblymen Schwertfeger in dieser Form an und ändere meinen Antrag wie folgt ab:



    Constitutional Amendment Act


    An Act to revise the Constitution of Astoria State.


    Article I – General modifications
    (1) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sektion 1“ durch die Nummerierung (1) ersetzt.
    (2) In der gesamten Verfassung von Astoria State werden die Worte „Sek. 2“ durch die Nummerierung (2) ersetzt. Für alle weiteren Worte, die aus „Sek.“ und einer folgenden Nummerierung bestehen, gilt dies äquivalent.


    Article II – Changing Artikel II
    (1) Artikel II, Sek.3, der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(3) Die Abgeordneten wählen alle 4 Monate aus ihrer Mitte heraus einen Speaker (Speaker of the Assembly).“


    (2) Artikel II, Sek.5 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(5) Eine Gesetzesvorlage kann durch den Governor oder jeden Bürger Astoria States dem Parlament zur Entscheidung vorgelegt werden. Eine Gesetzesvorlage kann nur in Krafttreten, wenn das Parlament ihr gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zugestimmt hat. Jede Gesetzesvorlage soll nach angemessener Beratung (mindestens 48 Stunden) durch die Abgeordneten von dem Parlament beschlossen werden.“


    (3) Artikel II, Sek.8 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(8) Eine angenommene Gesetzesvorlage soll durch den Speaker of the Assembly an der dafür vorgesehenen Stelle veröffentlicht werden. Wird der Text veröffentlicht oder bleibt der Speaker mehr als sieben Tage lang untätig, so wird die Vorlage geltendes Gesetz.“


    (4) Artikel II, Sek.9 der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(4) Dem Parlament wird es zugestanden, Ausschüsse zu bilden, die das Handeln der exekutiven Institutionen - den Gouverneur ausgenommen - kontrollieren und dem Parlament Bericht darüber erstatten sollen. Die genauen Aufgaben und Regelungen über die Zusammensetzung auf Aufgabenverteilung soll ein Gesetz regeln.“


    Article III - Changing Artikel III
    Artikel III der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1) Mit der vollziehenden Gewalt ist der Gouverneur betraut. Der Gouverneur wird alle sechs Monate vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hier bedarf nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer Volksabstimmung statt. Zum Gouverneur kann gewählt werden, wer Bürger Astoria States und nicht zugleich Senator ist. Näheres kann ein Gesetz regeln.
      (2) Der Gouverneur soll nach seinem Amtsantritt einen Stellvertreter, den Lieutenant Governor, ernennen, der immer dann die Aufgaben des Gouverneur übernehmen soll, wenn dieser abwesend gemeldet ist oder seinen Amtsgeschäften seit mehr als sieben Tagen unentschuldigt ferngeblieben ist.
      (3) Der Gouverneur kann Staatssekretäre ernennen und entlassen, die den Gouverneur bei seinen Aufgaben unterstützen. Staatssekretäre sollen der Assembly durch den Gouverneur zur Ernennung vorgeschlagen werden. Die Assembly hat das Recht die Kandidaten zu befragen und anschließend über ihre Ernennung abzustimmen. Eine Befragung darf nicht länger als 168 Stunden dauern. Die Abstimmung über die Zustimmung zur Ernennung richtet sich nach der Geschäftsordnung der Assembly. Hat die Assembly einer Ernennung zugestimmt, soll der Gouverneur eine Ernennungsurkunde ausstellen.
      (4) Der Gouverneur, der Lieutenant Governor und die Staatssekretäre leisten bei Amtsantritt vor dem Parlament folgenden Amtseid: „Ich schwöre, dass ich die mir anvertrauten Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen, Gerechtigkeit gegen alle Menschen walten und dem Wohle des Staates nach den Worten dieser Verfassung dienen werde.“ Eine religiöse Beteuerung ist zulässig.
      (5) Der Gouverneur richtet die Verwaltung ein, steht ihr vor und hat über sie Aufsicht zu führen. Er ernennt und entlässt alle Beamten. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze ordnungsgemäß ausgeführt werden. Zu diesem Zweck kann er Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen erlassen; er kann seine Befugnisse auf ihm nachgeordnete Behörden übertragen. Der Gouverneur vertritt den Staat nach außen. Er kann in Einzelfällen das Begnadigungsrecht ausüben.
      (6) Der Gouverneur kann bei drohender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung den Ausnahmezustand erklären; Er hat gleichzeitig eine Volksabstimmung einzuleiten, in der der Ausnahmezustand bestätigt wird. Auf Antrag eines Bürgers muss ein neuer Beschluss über den Ausnahmezustand gefasst werden. Dieser Beschluss muss unverzüglich getroffen werden, wenn die Voraussetzungen für den Ausnahmezustand nicht mehr gegeben sind. Der Gouverneur hat Beginn und Ende des Ausnahmezustandes unverzüglich öffentlich bekannt zu geben. Während des Ausnahmezustandes können das Recht der Versammlungsfreiheit, der Freizügigkeit, der freien Meinungsäußerung, die Pressefreiheit und das Brief-, Post-, Mail-, und Fernmeldegeheimnis zunächst um die Dauer einer Woche eingeschränkt werden. Dies bedarf der Bestätigung des Volkes innerhalb von sechsunddreißig Stunden; Wird eine Maßnahme bestätigt, verlängert sich die Wirkungsdauer auf maximal vier Wochen. Der Staatsgerichtshof kann jede dieser Maßnahmen für aufgehoben erklären, wenn er der Meinung ist, dass sie verfassungswidrig ist. Ist kein Staatsgerichtshof eingerichtet, übernimmt diese Aufgaben der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten. Während des Ausnahmezustandes ablaufende Amtsperioden eines Senators, Richters oder des Gouverneurs werden bis zum zwanzigsten Tage nach Beendigung des Ausnahmezustandes verlängert.
      (7) Der Gouverneur kann durch ein konstruktives Misstrauensvotum aus dem Amt enthoben werden. Im ersten Wahlgang muss sich das Volk mit absoluter Mehrheit gegen den Gouverneur aussprechen. Im darauffolgenden zweiten Wahlgang wählt die Bevölkerung Astorias einen Nachfolger mit absoluter Mehrheit. Scheitert einer der beiden Wahlgänge, ist das Misstrauensvotum gescheitert. Scheidet der Gouverneur vorzeitig aus dem Amt aus, so findet unverzüglich eine Neuwahl statt. Der stellvertretende Gouverneur vertritt bis zum Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs den Staat nach außen; während dieser Zeit kann der stellvertretende Gouverneur nicht abberufen werden.“


    Article IV - Changing Artikel IV
    Artikel IV der Verfassung wird wie folgt neu gefasst:

      “(1)Fällt das Amt des Gouverneurs vakant, so soll der Lieutenant Governor neuer Gouverneur werden und die Amtszeit des ehemaligen Gouverneurs zu Ende führen.
      (2) Ist kein Lieutenant Governor im Amt, so soll ein neuer Gouverneur gemäß der Verfassung und den Gesetzen gewählt werden. In dieser Zeit soll der Bürger, der am längsten Bürger von Astoria State ist, die Amtsgeschäfte des Gouverneurs kommissarisch führen.“


    Article V - Changing Artikel VI
    (1) Artikel VI, Sek.1 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(1) Der Senator der Vereinigten Staaten für Astoria State wird gemäß den bundesgesetzlichen Bestimmungen gewählt.“


    (2) Artikel VI, Sek.2 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(2) Wählbar zum Senator ist jeder Bürger von Astoria State, der gemäß dem Bundeswahlgesetz passiv Wahlberechtigt ist.“


    (3) Artikel VI, Sek.4 der Verfassung wird wie folgt geändert:

      “(4) Fällt der Posten des Senators vakant, nominiert der Gouverneur oder in dessen Abwesenheit sein Stellvertreter, für die restliche Amtsperiode einen Nachfolger. Dieser Nachfolger muss durch das Parlament, mit einer einfachen Mehrheit, bestätigt werden.“


    Article VI – Coming into force
    Diese Verfassungsänderung tritt nach ihrer Verabschiedung durch die Assembly in Kraft.


    Former Senator of Hybertina and Astoria State | Former Attorney General
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    Einmal editiert, zuletzt von Samantha Cunningham ()

  • Ms. Cunningham, ich danke Ihnen für Ihre Bereitschaft, Ihren Vorschlag für eine Verfassungsänderung abzuändern.


    Diesem geänderten Vorschlag kann ich uneingeschränkt zustimmen. Und ich möchte den anderen Commoners vorschlagen, dies ebenfalls zu tun.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Auch hier wurde kein Antrag auf Verlängerung der Aussprache gestellt. Ich werde somit den Verfassungszusatz zur Abstimmung bringen.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • Die Diskussion wird beendet. Die Abstimmung wurde gestartet.

    Armin Schwertfeger
    Former Chief Justice of the US Supreme Court
    Former US Senator of Astoria State
    Former US Attorney General

    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.


    "Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:
    höflich anzuhören, weise zu antworten,
    vernünftig zu erwägen und unparteiisch zu entscheiden."(Sokrates)

  • David Clark

    Hat das Label Records (The Assembly - Astor 1.0) hinzugefügt

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